Findet eine im Beurteilungszeitraum gewährte Leistungsprämie Berücksichtigung bei der Erstellung der Beurteilung?
Oder ist ein positiver Effekt auf eine Beurteilung nicht zu erwarten?
Schau mal in die dazugehörige Dienstvereinbarung. Da dürften Hinweise auf die Folgen einer Prämie aufgeführt sein.
Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe einen zugehörigen Passus in der DV gefunden, dieser ist sehr schwammig formuliert.
Ich würde daraus schließen, dass die Prämie nicht zwingend eine positive Berücksichtigung finden muss?
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Bei der Erstellung der Beurteilung muss beachtet werden, ob im Beurteilungszeitraum besondere Umstände vorlagen. Dies gilt unabhängig davon, ob und wieweit diese Umstände sich überhaupt im Einzelfall auf das Leistungsbild auswirken. Eine automatische Besserstellung wird dadurch nicht erreicht. Beispielhaft muss bedacht werden, ob im Beurteilungszeitraum:
- Beurteilungsbeiträge, Bewährungsbeurteilungen, Stellungnahmen zur Bewerbungen, Dienstzeugnisse oder sonstige Leistungseinschätzungen erstellt;
Leistungsprämien, -stufen oder -zulagen gewährt wurden.
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