Autor Thema: Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung  (Read 3431 times)

Yasper

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Findet eine im Beurteilungszeitraum gewährte Leistungsprämie Berücksichtigung bei der Erstellung der Beurteilung?

Oder ist ein positiver Effekt auf eine Beurteilung nicht zu erwarten?




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Antw:Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung
« Antwort #1 am: 29.11.2021 15:13 »
Findet eine im Beurteilungszeitraum gewährte Leistungsprämie Berücksichtigung bei der Erstellung der Beurteilung?

Oder ist ein positiver Effekt auf eine Beurteilung nicht zu erwarten?

Schau mal in die dazugehörige Dienstvereinbarung. Da dürften Hinweise auf die Folgen einer Prämie aufgeführt sein.

Yasper

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Antw:Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung
« Antwort #2 am: 29.11.2021 16:12 »
Findet eine im Beurteilungszeitraum gewährte Leistungsprämie Berücksichtigung bei der Erstellung der Beurteilung?

Oder ist ein positiver Effekt auf eine Beurteilung nicht zu erwarten?

Schau mal in die dazugehörige Dienstvereinbarung. Da dürften Hinweise auf die Folgen einer Prämie aufgeführt sein.
Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe einen zugehörigen Passus in der DV gefunden, dieser ist sehr schwammig formuliert.
Ich würde daraus schließen, dass die Prämie nicht zwingend eine positive Berücksichtigung finden muss?

[...]

Bei der Erstellung der Beurteilung muss beachtet werden, ob im Beurteilungszeitraum besondere Umstände vorlagen. Dies gilt unabhängig davon, ob und wieweit diese Umstände sich überhaupt im Einzelfall auf das Leistungsbild auswirken. Eine automatische Besserstellung wird dadurch nicht erreicht. Beispielhaft muss bedacht werden, ob im Beurteilungszeitraum:
- Beurteilungsbeiträge, Bewährungsbeurteilungen, Stellungnahmen zur Bewerbungen, Dienstzeugnisse oder sonstige Leistungseinschätzungen erstellt; Leistungsprämien, -stufen oder -zulagen gewährt wurden.

[...]






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Antw:Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung
« Antwort #3 am: 29.11.2021 16:23 »
Ich würde daraus schließen, dass die Prämie nicht zwingend eine positive Berücksichtigung finden muss?

Ich auch. Das Bild muss halt stimmen. Eine sehr schlechte Beurteilung würde nicht zur Prämie passen. Eine durchschnittliche Beurteilung könnte schon passen.

Ansonsten kommt es darauf an, wofür die Prämie vergeben wurde. Wenn du z.B. ein tolles Projekt abgeschlossen hast und dafür die Prämie bekommst, aber dies nur 3 Monate und 50 % deiner Arbeitszeit ausgemacht hat, wäre das für den Beurteilungszeitraum zu vernachlässigen.

Opa

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Antw:Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung
« Antwort #4 am: 29.11.2021 16:39 »
In der dienstlichen Beurteilung sind die im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen zu bewerten. Der Maßstab und die Kriterien ergeben sich aus den Beurteilungsrichtlinien.

Wenn Maßstab und Kriterien für LOB ähnlich oder gleich sind und der Zeitraum für LOB mit dem Beurteilungszeitraum deckungsgleich ist, wird sich zwangsläufig eine gewisse Parallelität ergeben.

Je nach Ausgestaltung der LOB-DV sowie deren praktischer Umsetzung können aber sowohl Maßstab als auch Kriterien u.U. voneinander abweichen. Beispielsweise wird LOB bei uns mittlerweile so inflationär vergeben, dass nur noch 5% der Beschäftigten keine Leistungsprämie erhalten. Dies unmittelbar auf die dienstliche Beurteilung zu übertragen, würde zu 95% überdurchschnittlichen dienstlichen Beurteilungen führen, was aber die Beurteilungsrichtlinien nicht hergeben.

Insofern können Fehlentwicklungen bei LOB dazu führen, dass die beiden Systeme zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

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Antw:Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung
« Antwort #5 am: 29.11.2021 17:03 »
In der dienstlichen Beurteilung sind die im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen zu bewerten. Der Maßstab und die Kriterien ergeben sich aus den Beurteilungsrichtlinien.

Wenn Maßstab und Kriterien für LOB ähnlich oder gleich sind und der Zeitraum für LOB mit dem Beurteilungszeitraum deckungsgleich ist, wird sich zwangsläufig eine gewisse Parallelität ergeben.

Je nach Ausgestaltung der LOB-DV sowie deren praktischer Umsetzung können aber sowohl Maßstab als auch Kriterien u.U. voneinander abweichen. Beispielsweise wird LOB bei uns mittlerweile so inflationär vergeben, dass nur noch 5% der Beschäftigten keine Leistungsprämie erhalten. Dies unmittelbar auf die dienstliche Beurteilung zu übertragen, würde zu 95% überdurchschnittlichen dienstlichen Beurteilungen führen, was aber die Beurteilungsrichtlinien nicht hergeben.

Insofern können Fehlentwicklungen bei LOB dazu führen, dass die beiden Systeme zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Was hat denn das LOB mit der Leistungsprämie für Beamte zu tun?

Opa

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Antw:Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung
« Antwort #6 am: 30.11.2021 18:01 »
Einfach im Wortsinn: Leistungsorientierte Bezahlung. Bei uns ist das System für beide Statusgruppen einheitlich, deshalb habe ich es mit dem normalerweise im Tarifrecht verwendeten Akronym bezeichnet.

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Antw:Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung
« Antwort #7 am: 02.12.2021 07:53 »
Verstehe. Und da gibt es auch für Beamte keine Begrenzung? Zumindest beim Bund kenne ich das so, dass Prämien usw. nur für einen kleinen Anteil der Beamten vergeben werden dürfen. Maximal wohl so 30 %

Garfield73

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Antw:Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung
« Antwort #8 am: 02.12.2021 08:08 »
Die Summen, die für Leistungsprämien im Beamtenbereich zur Verfügung stehen, sind so lächerlich niedrig, dass die Gefahr nicht besteht, zu vielen Beamten diese Prämie zukommen zu lassen.
Gilt in meiner Behörde im übrigen aber genauso für die TB.

Die Prämie selber hat keinen Einfluss auf die Beurteilung. Aber da im Normalfall diese Prämien nur an "gute" Beamte ausgeschüttet werden, wäre es schon verwunderlich, wenn die Beurteilung nicht auch entsprechend besser ausfallen würde.

Ausnahmen bestätigen aber leider auch immer wieder die Regel ::)

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Antw:Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung
« Antwort #9 am: 02.12.2021 08:26 »
Die Summen, die für Leistungsprämien im Beamtenbereich zur Verfügung stehen, sind so lächerlich niedrig, dass die Gefahr nicht besteht, zu vielen Beamten diese Prämie zukommen zu lassen.

Das liegt dann aber an deiner Behörde. Bei ausreichender Eigenfinanzierung durch die Behörde kann z.B. als Leistungsprämie knapp eine Monatsbesoldung gewährt werden.

Garfield73

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Antw:Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung
« Antwort #10 am: 02.12.2021 12:18 »
Das kann durchaus sein. Der Höhe der Einzelprämie sind bei uns auch keine Grenzen gesetzt, soweit ich weiß.
Allerdings gibt es halt einen Topf für alle Prämien insgesamt. Und der ist zumindest in der Finanzverwaltung Bayerns so niedrig, dass auf die einzelnen Ämter heruntergebrochen nicht wirklich viel übrig bleibt.
Im Bereich der TB z. B. müssen wir sogar bei anderen Ämtern noch "betteln" gehen, damit wir wenigstens eine (!) Prämie in Höhe von 200 € vergeben können (gut, wir sind auch ein sehr kleines Amt, aber trotzdem).

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Antw:Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung
« Antwort #11 am: 02.12.2021 12:21 »
Das kann durchaus sein. Der Höhe der Einzelprämie sind bei uns auch keine Grenzen gesetzt, soweit ich weiß.
Allerdings gibt es halt einen Topf für alle Prämien insgesamt. Und der ist zumindest in der Finanzverwaltung Bayerns so niedrig, dass auf die einzelnen Ämter heruntergebrochen nicht wirklich viel übrig bleibt.
Im Bereich der TB z. B. müssen wir sogar bei anderen Ämtern noch "betteln" gehen, damit wir wenigstens eine (!) Prämie in Höhe von 200 € vergeben können (gut, wir sind auch ein sehr kleines Amt, aber trotzdem).

Das Amt kann aber aus eigenen Mitteln den Prämientopf entsprechend auffüllen.

Garfield73

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Antw:Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung
« Antwort #12 am: 02.12.2021 13:05 »
Nein, kann es nicht.
Zumindest kein Finanzamt. Die Haushaltsmittel sind entsprechenden Haushaltstiteln zugeordnet und können nicht einfach anders verwendet werden.
Kann sein, dass das bei Dir anders ist, Du schreibst ja auch von "Eigenfinanzierung". Sowas gibt es bei mir zumindest nicht. Wir sind leider nicht prozentual am Umsatz beteiligt. 8)

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Antw:Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung
« Antwort #13 am: 02.12.2021 14:15 »
Nein, kann es nicht.
Zumindest kein Finanzamt. Die Haushaltsmittel sind entsprechenden Haushaltstiteln zugeordnet und können nicht einfach anders verwendet werden.
Kann sein, dass das bei Dir anders ist, Du schreibst ja auch von "Eigenfinanzierung". Sowas gibt es bei mir zumindest nicht. Wir sind leider nicht prozentual am Umsatz beteiligt. 8)

Jupp, bei uns schon. Konkret wird ein Betrag zur Verfügung gestellt, der (mindestens) um den selben Betrag aus eigenen Mitteln erhöht werden muss. Darüber hinaus kann der Dienstherr nach eigener Haushaltslage weitere Mittel bereitstellen, so dass es zu der gewünschten Prämienhöhe kommt.
In der Regel dürften das Reste aus den Personalhaushaltstiteln sein sowie Reste aus deckungsfähigen anderen Titeln.