Autor Thema: Erhalt von E14 auf E15-Stelle?  (Read 7044 times)

XTinaG

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Antw:Erhalt von E14 auf E15-Stelle?
« Antwort #15 am: 07.12.2021 13:52 »
Mach das gerne.

Das Übel ist häufig nicht einmal Pers/Org, sondern durchaus auch die Führungsspitze, die trotz kundigen und nachdrücklichen Ratschlag meint, man müsse irgendetwas bei Tarifbeschäftigten so machen, wie bei Beamten. Weil es kann ja nicht sein, daß (hier beliebigen Beamtenmist einsetzen) nur für Beamte zutrifft.

WasDennNun

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Antw:Erhalt von E14 auf E15-Stelle?
« Antwort #16 am: 07.12.2021 13:55 »
Plus, dass sie denken, sie könnten den Tarifbeschäftigten  nach belieben Tätigkeiten zuweisen, wie es ihnen einfällt.
Oder noch schlimmer keinen Schimmer davon haben, was eigentlich die benötigten Tätigkeiten für die zu erledigenden Aufgaben sind. :o 8)

Menja

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Antw:Erhalt von E14 auf E15-Stelle?
« Antwort #17 am: 07.12.2021 15:55 »
@XTingG:
Ich habe mich gerade mit dem EGO beschäftigt. Dort gibt es einen Punkt "Beschäftigte in der Forstverwaltung", der ja auf mich zutrifft. Hier sind allerdings nur EG10 und EG9b genannt. Für meine Eingruppierung halte ich mich dann an den "allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst"?

@WasDennNun und @XTinaG:
Ich glaube in meinem Fall trifft eure Einschätzung zu. Danke für eure Einschätzungen und Meinungen. Und vor allem auch danke für die Richtigstellung meiner Formulierungen (ich bin im Tarifrecht nicht gerade fit).

Nun frage ich mich, was meine Optionen sind:
- Ich halte den Mund und bekomme ab 1.1. eine Zulage und ab Mitte des Jahres E15
- Ich weise meinen AG auf die für mich nicht nachvollziehbaren Dinge (Eingruppierung) schriftlich hin und schaue mal wie er darauf reagiert
- Rechtsweg (was ich eigentlich vermeiden wollte, aber ich habe hier im Forum auch schon den Rat gelesen: Wer sich in einem Rechtsstaat nicht rechtlich vertreten lässt, ist selber Schuld XD (so oder so ähnlich).

Wie würdet ihr in meiner Situation reagieren?

WasDennNun

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Antw:Erhalt von E14 auf E15-Stelle?
« Antwort #18 am: 07.12.2021 16:41 »
Ich würde feststellen, welche auszuübenden Tätigkeiten ich habe (also das was mir der AG übertragen hat oder übertragen wird, oder ich ihn übertragen lassen, weil es die Arbeit ist die getan werden muss) und mich entsprechend bezahlen lassen, sofern es mehr ist, als der AG zahlt oder vor hat zu zahlen.


Organisator

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Antw:Erhalt von E14 auf E15-Stelle?
« Antwort #19 am: 07.12.2021 16:44 »
Nun frage ich mich, was meine Optionen sind:
- Ich halte den Mund und bekomme ab 1.1. eine Zulage und ab Mitte des Jahres E15
- Ich weise meinen AG auf die für mich nicht nachvollziehbaren Dinge (Eingruppierung) schriftlich hin und schaue mal wie er darauf reagiert
- Rechtsweg (was ich eigentlich vermeiden wollte, aber ich habe hier im Forum auch schon den Rat gelesen: Wer sich in einem Rechtsstaat nicht rechtlich vertreten lässt, ist selber Schuld XD (so oder so ähnlich).

Wie würdet ihr in meiner Situation reagieren?

Wie meine Vorredner schon zutreffend schrieben, ist Eingruppierungskompetenz nicht bei allen Arbeitgebern vorhanden. Viele wurschteln da so rum und vermischen auch gerne Tarifrecht mit Beamtenthemen.

In deiner Situation würde ich überlegen, was dir wichtiger ist. Eine korrekte Eingruppierung, die letztendlich nur von einem Gericht festgestellt werden kann, oder die passende Bezahlung für eine passende Arbeit.

Sollte letzteres für dich der Fall sein, du deine Arbeit als angenehm empfinden und mit Option 1 gut leben kannst, würde ich so handeln. Das Erzwingen des tarifrechtlichen korrekten Vorgehens könnte nämlich auch dazu führen, dass das Arbeitsgericht zur Einschätzung kommt, dass du mit deiner Tätigkeit nicht nach E 15, sondern niedriger eingruppiert ist.

Ganz sicher würdest du nicht schneller nach E 15 bezahlt werden als zum 01.01.2022.

Albeles

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Antw:Erhalt von E14 auf E15-Stelle?
« Antwort #20 am: 14.12.2021 11:30 »

Wie würdet ihr in meiner Situation reagieren?

Du kommst aus einer E13 Stelle. Würdest erstmal E14 bekommen. Und hast jetzt die Möglichkeit E15 zu erhalten Zeitnah. Ich kann einfach das Problem nicht erkennen  ;)
Es wäre eines da, wenn Du der Meinung wärst, das Du eigentlich in die E15Ü gehörst. Wobei bisher noch kein Anhaltspunkt dafür erwähnt wurde.
Manchmal muss man einfach Danke sagen und sich den Rest denken  ;D

So würde ich es machen...

LG Albeles

WasDennNun

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Antw:Erhalt von E14 auf E15-Stelle?
« Antwort #21 am: 14.12.2021 12:33 »
Manchmal muss man einfach Danke sagen und sich den Rest denken  ;D
Stimmt, man sollte einfach auf das einem zustehende Geld verzichten und Danke sagen.
Oder einfach nur weil man HG wird, nicht darüber nachdenken, ob man anders mehr Geld erhalten könnte, sondern einfach nur Danke sagen.

Manchmal verstehe ich warum einige Menschen nicht in der EG13 sind und denke mir den Rest.

Organisator

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Antw:Erhalt von E14 auf E15-Stelle?
« Antwort #22 am: 14.12.2021 13:36 »
Manchmal muss man einfach Danke sagen und sich den Rest denken  ;D

Ja. Wenn man Beamter ist und nach Ermessen des Dienstherren befördert wird. Nicht jedoch, wenn es eindeutige Regelungen für sowohl AN als auch AG gibt.

Albeles

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Antw:Erhalt von E14 auf E15-Stelle?
« Antwort #23 am: 14.12.2021 14:00 »
Manchmal muss man einfach Danke sagen und sich den Rest denken  ;D
Stimmt, man sollte einfach auf das einem zustehende Geld verzichten und Danke sagen.
Oder einfach nur weil man HG wird, nicht darüber nachdenken, ob man anders mehr Geld erhalten könnte, sondern einfach nur Danke sagen.

Manchmal verstehe ich warum einige Menschen nicht in der EG13 sind und denke mir den Rest.

Das Danke sagen, bezog sich auf die Höhergruppierung und das gestiegene Gehalt. Die "eventuelle falsche" Eingruppierung, würde mich in dem Fall tatsächlich nicht stören, denn es ist ja nicht zu Ungunsten des AN.
Wo Du aus dem Fall herholst, das der Fragende mehr Geld rausholen könnte, ist mir anscheinend entgangen. Wer das Maximum an Gehalt rausholen will, ist im öffentlichen Dienst wahrscheinlich eh nicht gut aufgehoben.

Und zu Deiner Aussage am Schluss...die Gedanken sind zum Glück frei...das gilt übrigens für jeden hier ;-)

clarion

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Antw:Erhalt von E14 auf E15-Stelle?
« Antwort #24 am: 14.12.2021 15:08 »
Hallo Mensa, ich würde Albeles Rat beherzigen. In 16. Tagen ist Sylvester und ab Neujahr gibt es mehr Geld. Auch wenn Dir in formaljuristischer Unrecht geschehen sollte, und Du dieses gerichtlich klären lässt,  könntest Du Dir eine Menge Feinde in Deiner Verwaltung machen, v.a. wenn herauskommen sollte, dass E13 oder E14 genug wäre.

teclis22

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Antw:Erhalt von E14 auf E15-Stelle?
« Antwort #25 am: 16.12.2021 18:28 »
Das zeugt entweder von einer kindlich naiven Unbedarftheit
ich gehe grundsätzlich einfach immer von depperten Personalern und Führungskräfte aus, die entweder Beamtenkalkriesel haben und/oder überfordert sind.


Unterstelle niemals Boshaftigkeit wenn Blödheit als Erklärung ausreicht :)