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Corona-Sonderzahlung

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Amo:
Schönen Abend.

Wie verhält sich die Einmalzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis erst seit dem 01.10.2021 besteht? Wird die Sonderzahlung anteilig berechnet?

Aus dem Text werde ich nicht ganz Schlau:
 ''Personen erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung wenn Arbeitsverhältnis am 29.11.2021 bestanden hat und in der Zeit vom 1.1.2021 bis zum 29.11.2021 an mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.''

Heißt das Theoretisch wenn man an einem Tag in diesem Zeitraum gearbeitet hat und am 29.11.2021 noch ein gültigen Arbeitsvertrag hat, ist man berechtigt für die volle 1300€ Netto Bezahlung?

Danke und Schönen Abend

Bastel:
Liest sich so.

Jockel:
Ja.

Neuling01:
Hi, weiß jemand, ob die Sonderzahlung anteilig entsprechend der Arbeitszeit gewährt wird? Wäre ja zu schön, wenn die auch für Teilzeit Kräfte in voller Höhe gezahlt würde...

Geschädigter:

--- Zitat von: Neuling01 am 29.11.2021 19:01 ---Hi, weiß jemand, ob die Sonderzahlung anteilig entsprechend der Arbeitszeit gewährt wird? Wäre ja zu schön, wenn die auch für Teilzeit Kräfte in voller Höhe gezahlt würde...

--- End quote ---

Natürlich nicht.

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