Autor Thema: Corona-Sonderzahlung  (Read 19623 times)

pinmeister

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #45 am: 02.12.2021 17:00 »
Die haben einen Haustarif-Vertrag

Melvin

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #46 am: 03.12.2021 20:21 »
§ 1 TV Corona-Sonderzahlung. Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die am 29. November 2021 unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen: 
a) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ...


Siehe:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2021/Einkommensrunde/211129_ekr21_tarifeinigung_sonderzahlung.pdf

Bonosteffen

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #47 am: 08.12.2021 18:21 »
Hallo,

ich habe eine neue Frage zum Thema Corona Sonderzahlung TV-L.

Ich bin bis 31.12.2021 noch beim Land Baden-Württemberg im TV-L beschäftigt. Zum 01.01.2022 beginne ich eine neue Arbeitsstelle, welche auch dem TV-L unterliegt, aber nicht beim Land Baden-Württemberg.

Bekomme ich die Corona Sonderzahlung, weil ich im TV-L Geltungsbereich bleibe oder bekomme ich sie nicht weil ich nicht am 29.11.2021 beim neuen Arbeitgeber beschäftigt war?
Danke für eure Antworten.

§ 1 TV Corona-Sonderzahlung. Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die am 29. November 2021 unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen:
a) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ...

Albeles

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #48 am: 08.12.2021 18:36 »
Hallo,

ich habe eine neue Frage zum Thema Corona Sonderzahlung TV-L.

Ich bin bis 31.12.2021 noch beim Land Baden-Württemberg im TV-L beschäftigt. Zum 01.01.2022 beginne ich eine neue Arbeitsstelle, welche auch dem TV-L unterliegt, aber nicht beim Land Baden-Württemberg.

Bekomme ich die Corona Sonderzahlung, weil ich im TV-L Geltungsbereich bleibe oder bekomme ich sie nicht weil ich nicht am 29.11.2021 beim neuen Arbeitgeber beschäftigt war?
Danke für eure Antworten.

§ 1 TV Corona-Sonderzahlung. Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die am 29. November 2021 unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen:
a) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ...

Du bekommst sie vom alten Arbeitgeber. Weil Du am Stichtag dort alle Kriterien erfüllt hast. Selbst wenn Du den öffentlichen Dienst komplett verlassen hättest, hättest Du Anspruch darauf.

Bonosteffen

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #49 am: 08.12.2021 19:00 »
Hallo,

ich habe eine neue Frage zum Thema Corona Sonderzahlung TV-L.

Ich bin bis 31.12.2021 noch beim Land Baden-Württemberg im TV-L beschäftigt. Zum 01.01.2022 beginne ich eine neue Arbeitsstelle, welche auch dem TV-L unterliegt, aber nicht beim Land Baden-Württemberg.

Bekomme ich die Corona Sonderzahlung, weil ich im TV-L Geltungsbereich bleibe oder bekomme ich sie nicht weil ich nicht am 29.11.2021 beim neuen Arbeitgeber beschäftigt war?
Danke für eure Antworten.

§ 1 TV Corona-Sonderzahlung. Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die am 29. November 2021 unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen:
a) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ...

Du bekommst sie vom alten Arbeitgeber. Weil Du am Stichtag dort alle Kriterien erfüllt hast. Selbst wenn Du den öffentlichen Dienst komplett verlassen hättest, hättest Du Anspruch darauf.

=> ok, das hätte ich jetzt nicht erwartet. Danke für die Antwort. Da werde ich mal beim LBV nachfragen. Danke und hoffe du hast recht.

Leo113

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #50 am: 14.12.2021 18:19 »
Hallo,

ich habe eine Frage zur Sonderzahlung. Ich bin seit 10 Jahren im TV L beschäftigt. Zum 01.02.2022 Wechsel ich nun nahtlos in den TVöD. Habe ich Anspruch auf die Sonderzahlung?

Viele Grüße

Albeles

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #51 am: 14.12.2021 18:30 »
Hallo,

ich habe eine Frage zur Sonderzahlung. Ich bin seit 10 Jahren im TV L beschäftigt. Zum 01.02.2022 Wechsel ich nun nahtlos in den TVöD. Habe ich Anspruch auf die Sonderzahlung?

Viele Grüße

Ja. Du erfüllt alle Voraussetzungen.

Lilith

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Corona-Sonderzahlung
« Antwort #52 am: 15.12.2021 14:27 »
Hallo,
habe ich das jetzt richtig verstanden:
-wer vor dem Stichtag nur einen Tag Vollzeit gearbeitet hat, bekommt die volle Prämie (1.300)  >:(
-wer das ganze Jahr Teilzeit gearbeitet hat, bekommt nur die prozentual anteilige Prämie (50%=650)  :(
Sollte das richtig sein, frage ich mich wie so etwas vereinbart werden konnte......

Viele Grüße

was_guckst_du

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #53 am: 15.12.2021 14:29 »
...also Leute...Corona-Sonderzahlung....

...wie der Name sagt....diese Zahlung bekommen nur die, die Corona hatten und zwar in 2021 vor dem 01.10.2021...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Johann

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #54 am: 15.12.2021 14:36 »
Hallo,
habe ich das jetzt richtig verstanden:
-wer vor dem Stichtag nur einen Tag Vollzeit gearbeitet hat, bekommt die volle Prämie (1.300)  >:(
-wer das ganze Jahr Teilzeit gearbeitet hat, bekommt nur die prozentual anteilige Prämie (50%=650)  :(
Sollte das richtig sein, frage ich mich wie so etwas vereinbart werden konnte......

Viele Grüße

Was verstehst du am Begriff "Stichtag" nicht?
Es wird doch eh gemunkelt, dass die 1.300€ als "Ausgleich" zu der unterschlagenen Entgelterhöhung bereits in diesem Jahr verwendet wird. Da trifft es vor allem diejenigen, die ab Dezember wieder Vollzeit arbeiten.
Ist nur die Frage, wie diese einmalige Auszahlung anderweitig relativ bürokratiearm über die Bühne gebracht werden könnte, wenn nicht durch einen Stichtag.

Wenn man da Scherze anfängt wie mit dem Weihnachtsgeld, wo die Höhe der Coronazahlung dann über drei Monate festgelegt wird, kommen bald die nächsten in E5-E8, die es unfair finden, dass E10+ die gleiche Summe erhält.

Mir wäre es auch lieber gewesen, statt der 1.300€ netto einfach 4,6% mehr Brutto zu bekommen. Aber ist es halt einfach nicht geworden.

McOldie

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #55 am: 15.12.2021 15:33 »
Hallo,
habe ich das jetzt richtig verstanden:
-wer vor dem Stichtag nur einen Tag Vollzeit gearbeitet hat, bekommt die volle Prämie (1.300)  >:(
-wer das ganze Jahr Teilzeit gearbeitet hat, bekommt nur die prozentual anteilige Prämie (50%=650)  :(
Sollte das richtig sein, frage ich mich wie so etwas vereinbart werden konnte......

Viele Grüße
Maßgeblich für die Höhe der Sonderzahlung ist grundsätzlich die Arbeitszeit am 29.11.2021, d.h. bei einer Teilzeit am 29.11.2021 wird die Sonderzahlung nur anteilig gezahlt (auch wenn er das ganze Jahr über vollbeschäftigt war).
Es reicht aus, dass man in der Zeit vom 1.1 bis zum 29.11.2021 mindestens für einen Tag Anspruch auf Tabellenentgelt, usw. gehabt hat.

MaxF

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #56 am: 15.12.2021 19:03 »
Weiß jemand ob die Auszahlung im März erfolgt wenn das Arbeitsverhältnis am 31.12.2021 endet?
Die Voraussetzungen durch die Beschäftigung im Jahr 2021 sind ja dennoch erfüllt…

Albeles

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #57 am: 15.12.2021 22:38 »
Weiß jemand ob die Auszahlung im März erfolgt wenn das Arbeitsverhältnis am 31.12.2021 endet?
Die Voraussetzungen durch die Beschäftigung im Jahr 2021 sind ja dennoch erfüllt…

Es ist nur bekannt, daß es spätestens im März erfolgen soll. Kann natürlich auch früher werden, aber ich habe da so meine Zweifel.

MaxF

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #58 am: 15.12.2021 23:40 »
Unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung würde ich aber gerne wissen ob der Anspruch auch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist.
Ende der Bedchäftigung 31.12 und trotzdem ein Anrecht auf Auszahlung in 2022?

Melvin

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #59 am: 16.12.2021 00:11 »
Unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung würde ich aber gerne wissen ob der Anspruch auch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist.
Ende der Bedchäftigung 31.12 und trotzdem ein Anrecht auf Auszahlung in 2022?

Ja, sofern die sonstigen Voraussetzungen nach der tarifvertraglichen Regelung erfüllt sind.