Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Corona-Sonderzahlung
pinmeister:
Die haben einen Haustarif-Vertrag
Melvin:
§ 1 TV Corona-Sonderzahlung. Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die am 29. November 2021 unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen:
a) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ...
Siehe:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2021/Einkommensrunde/211129_ekr21_tarifeinigung_sonderzahlung.pdf
Bonosteffen:
Hallo,
ich habe eine neue Frage zum Thema Corona Sonderzahlung TV-L.
Ich bin bis 31.12.2021 noch beim Land Baden-Württemberg im TV-L beschäftigt. Zum 01.01.2022 beginne ich eine neue Arbeitsstelle, welche auch dem TV-L unterliegt, aber nicht beim Land Baden-Württemberg.
Bekomme ich die Corona Sonderzahlung, weil ich im TV-L Geltungsbereich bleibe oder bekomme ich sie nicht weil ich nicht am 29.11.2021 beim neuen Arbeitgeber beschäftigt war?
Danke für eure Antworten.
§ 1 TV Corona-Sonderzahlung. Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die am 29. November 2021 unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen:
a) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ...
Albeles:
--- Zitat von: Bonosteffen am 08.12.2021 18:21 ---Hallo,
ich habe eine neue Frage zum Thema Corona Sonderzahlung TV-L.
Ich bin bis 31.12.2021 noch beim Land Baden-Württemberg im TV-L beschäftigt. Zum 01.01.2022 beginne ich eine neue Arbeitsstelle, welche auch dem TV-L unterliegt, aber nicht beim Land Baden-Württemberg.
Bekomme ich die Corona Sonderzahlung, weil ich im TV-L Geltungsbereich bleibe oder bekomme ich sie nicht weil ich nicht am 29.11.2021 beim neuen Arbeitgeber beschäftigt war?
Danke für eure Antworten.
§ 1 TV Corona-Sonderzahlung. Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die am 29. November 2021 unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen:
a) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ...
--- End quote ---
Du bekommst sie vom alten Arbeitgeber. Weil Du am Stichtag dort alle Kriterien erfüllt hast. Selbst wenn Du den öffentlichen Dienst komplett verlassen hättest, hättest Du Anspruch darauf.
Bonosteffen:
--- Zitat von: Albeles am 08.12.2021 18:36 ---
--- Zitat von: Bonosteffen am 08.12.2021 18:21 ---Hallo,
ich habe eine neue Frage zum Thema Corona Sonderzahlung TV-L.
Ich bin bis 31.12.2021 noch beim Land Baden-Württemberg im TV-L beschäftigt. Zum 01.01.2022 beginne ich eine neue Arbeitsstelle, welche auch dem TV-L unterliegt, aber nicht beim Land Baden-Württemberg.
Bekomme ich die Corona Sonderzahlung, weil ich im TV-L Geltungsbereich bleibe oder bekomme ich sie nicht weil ich nicht am 29.11.2021 beim neuen Arbeitgeber beschäftigt war?
Danke für eure Antworten.
§ 1 TV Corona-Sonderzahlung. Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die am 29. November 2021 unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen:
a) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ...
--- End quote ---
Du bekommst sie vom alten Arbeitgeber. Weil Du am Stichtag dort alle Kriterien erfüllt hast. Selbst wenn Du den öffentlichen Dienst komplett verlassen hättest, hättest Du Anspruch darauf.
--- End quote ---
=> ok, das hätte ich jetzt nicht erwartet. Danke für die Antwort. Da werde ich mal beim LBV nachfragen. Danke und hoffe du hast recht.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version