Das ist einfach nur noch blamabel. Unabhängig davon, dass die geplante Erhöhung sowieso bereits nicht genügt.
Natürlich planen die Norddeutschen Pleiteländer SH und Ni den gleichen Irrweg hinsichtlich der Berücksichtig der Einkünfte des Ehepartners, entgegen jeglicher verfassungsrechtlicher Bedenken.
Man sieht:
Die Besoldung erfüllt ihre qualitätssichernde Funktion, wie vom BVerfG zuletzt gefordert, offensichtlich
nicht mehr.
Für meinen Teil: Ich werde klagen. Jeder Mensch, der auch nur ein bisschen Rechtsverständnis hat, muss erkennen, dass dies, auch im Lichte der nunmehr dezidierten Rechtssprechung des BVerfG zumindest hinsichtlich der Mindestalimentation nahezu risikolos ist. Insoweit kann Herr Hilbers das Gesetz gerne vor seiner Abwahl auf den Weg bringen, das macht die Klage für dann wohl 2023 nur einfacher.