Sparmaßnahmen:
Wenn man sich einen großen Verwaltungskörper nicht leisten kann, sollte man vielleicht zunächst eine Aufgabenkritik vornehmen. Aber es wird lieber über die ineffiziente und gierige Beamtenschaft geschimpft.
Gleichzeitig mangelt es an anderer Stelle an Kompetenz. Das bedeutet insbesondere: Keine vernünftige Gesetzesfolgenabschätzung bei Schaffung neuer Gesetze. Die Regelungswut führt zu immer neuen Aufgaben, denen mit Personal begegnet werden muss, das aber zugleich nicht bezahlt werden soll.
Gleichzeitig hat die schlechte Bezahlung zur Folge, dass man kein ausreichend qualifiziertes Personal bekommt,
um die immer neu geschaffenen Aufgaben zu erledigen. Man hat anscheinend nicht mal Personal, um ein simples und verfassungsgemäßes Besoldungsgesetz zu entwerfen. Die Argumente, weshalb eine Besoldung verfassungsgemäß sein sollte, sind teilweise an Peinlichkeit nicht zu übertreffen.
So entsteht Stillstand. Es gibt Länderhaushalte mit Sondervermögen die nicht genutzt werden können, weil schlichtweg das Personal für die Umsetzung großer Projekte nicht vorhanden ist.