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[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern

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Ozymandias:
Auf Seite 80 sinken die Wohnkosten im Jahr 2021 auf 550 Euro, 2020 werden diese mit 600 Euro bei der Überprüfung des Abstandsgebots berechnet.

Der Betrag erscheint sowieso schon niedrig, die Mieten sind aber sicherlich nicht gesunken. Könnte ein Fehler sein.

SwenTanortsch:
Das 95 %-Perzentil der kalten Unterkunftskosten setzt sich aus dem 95 %-Perzentil der Summe der laufenden Unterkunftskosten, das 2020 in Mecklenburg-Vorpommern 600,- € betragen hat, und aus dem 95 %-Perzentil der laufenden Betriebskosten zusammen, das dort 2020 200,- € betragen hat. Es ist also nicht von kalten Unterkunftskosten in Höhe von 600,- €, sondern von 800,- € auszugehen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 keinen Zweifel daran gelassen, wie die zur Bemessung der kalten Unterkunftskosten heranzuziehende Statistik der BfA zu lesen ist, sofern sie im Gesetzgebungsverfahren herangezogen wird, was hier der Fall ist. Der Betrag der kalten Unterkunftskosten ist entsprechend evident sachwidrig bemessen worden.

Das Grundsicherungsniveau ist insofern um mindestens 2.400,- € zu gering bemessen worden, die Mindestalimentation um mindestens 2.760,- €. Der Betrag der Mindestalimentation beträgt entsprechend mindestens 34.451,36 € und nicht 31.691,36 €. Damit verfehlt die berechnete Nettoalimentation die Mindestalimentation beträchtlich, was den gesamten Entwurf evident sachwidrig macht - unabhängig von seinem sonstigen Inhalt, der den sachwidrigen Gehalt des Entwurfs nicht mehr revidieren kann, da die Mindestalimentation vom absoluten Alimentationsschutz umfasst ist und deshalb nicht unterschritten werden darf, was allerdings überschlagsmäßig bis mindestens weit in die Besoldungsgruppe A 7 der Fall sein wird (vgl. die Anlage 5 auf der S. 16), höchstwahrscheinlich noch darüber hinaus.

Es dürfte zu empfehlen sein, diesen sachlichen Fehler an die zur Beteiligung aufgeforderten Gewerkschaften weiterzuleiten. Ein entsprechend sachwidrig vollzogenes Gesetz kann keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben.

Ich habe schon viele peinliche Fehler in Gesetzgebungsverfahren gelesen, aber dieser ist an Peinlichkeit kaum noch zu überbieten. Wie schlampig kann man denn Gesetzgebungsverfahren noch vollziehen?

SwenTanortsch:
Und PS. Die entsprechenden Jahresdurchschnittswerte für 2021 betragen laut der BfA-Statistik vom 13.05.2022:

95 %-Perzentil der laufenden Unterkunftskosten: 550,- €
95 %-Perzentil der laufenden Betriebskosten: 187,- €

Die entsprechenden kalten Unterkunftskosten sind folglich mit 737,- € und nicht mit 550,- € zu bemessen. Darüber hinaus gilt hier prinzipiell das gerade Gesagte. Die gewährte Nettoalimentation verfehlt die Mindestalimentation um weit mehr als 2100,- €. Es macht mich weiterhin sprachlos, wie man einen umfassenden Gesetzentwurf auf solch einer Fehlerhaftigkeit bauen kann. Ich bin an sich nicht leicht zu erschüttern - aber das erschüttert mich doch!

NordWest:
Stark ist auch, dass man bei der Vergleichsrechnung zum Mindestabstandsgebot (MAG) die Energiepreispauschale brutto mit einberechnet, sogar obwohl man ausdrücklich dazuschreibt, dass sie steuerpflichtig ist (S. 43). So "schlau" muss man erstmal sein.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es verfassungskonform ist, solche Einmalzahlungen, die ja gar nicht Teil der Besoldung sind, hier überhaupt mit einzubeziehen. Immerhin hat das BVerfG eine Mindestbesoldung und nicht ein Mindesteinkommen festgelegt.

Ziemlich niedrig kommen mir zudem die Krankenversicherungskosten vor, auch wenn die Zahlen nicht geprüft habe. Aber können das tatsächlich die anzunehmenden Werte sein?



NochEinMecklenburger:
Dass sie bei den Unterkunftskosten 600 Euro ansetzen, kann man ihnen kaum vorwerfen, da sie eine entsprechende Auskunft von der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben. Da stehen sogar weniger drin. Sie haben sie in meinem Prozess vorgelegt. Als ich dann die Zahlen in der DÖV sah, war ich etwas überrascht, da die auch von der Bundesagentur kommen sollen. Irgendwo ist da also der Wurm drin.

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