Autor Thema: [MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern  (Read 22166 times)

SwenTanortsch

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #90 am: 27.09.2022 08:53 »
Dass sie bei den Unterkunftskosten 600 Euro ansetzen, kann man ihnen kaum vorwerfen, da sie eine entsprechende Auskunft von der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben. Da stehen sogar weniger drin. Sie haben sie in meinem Prozess vorgelegt. Als ich dann die Zahlen in der DÖV sah, war ich etwas überrascht, da die auch von der Bundesagentur kommen sollen. Irgendwo ist da also der Wurm drin.

Die BfA legt dem Gesetzgeber auf Anfrage ihre Statistik zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in der jeweils vollzogenen "Aktualisierung der Auswertung zum Verfahren einer verfassungsrechtlichen Prüfung des Bundesbesoldungsgesetzes (Vorgang 2 BvL 4/18)" vor, zuletzt mit dem Erstellungsdatum vom 13.05.2022 mit den entsprechenden Jahresdurchschnittswerten für 2021. Diese Statistik enthält dann für jedes Bundesland fünf von der Kategorie her identische 95 %-Perzentile, die dann mit Beträgen gefüllt sind. Für die Nr. 13 Mecklenburg-Vorpommern sieht das entsprechend so aus:

"13 Mecklenburg Vorpommern
95 %-Perzentil: Kosten für Unterkunft und Heizung insgesamt   850 €
95 %-Perzentil: laufende Kosten für Unterkunft und Heizung      838 €
95 %-Perzentil: laufende Unterkunftskosten                              550 €
95 %-Perzentil: laufende Heizkosten                                         180 €
95 %-Perzentil: laufende Betriebskosten                                   187 €"

Da sozialrechtlich die kalten Unterkunftskosten unabhängig von den Kosten für die Heizung zu betrachten sind, können die ersten beiden Perzentile nicht herangezogen werden. Da sozialrechtlich weiterhin mindestens kalte Unterkunftskosten und die Betriebskosten zu gewähren sind, sind in der Statistik grundsätzlich das dritte und fünfte Perzentil heranzuziehen, um die kalten Unterkunftskosten zu bemessen. Im Anschluss sind dann die Heizkosten zu ermitteln. Da hier ggf. von unangemessen zu hohen Kosten ausgegangen werden muss - sozialrechtlich muss der tatsächliche Bedarf gedeckt werden, sofern er zu rechtfertigen ist -, kann hier das vierte Perzentil ebenfalls nicht herangezogen werden. Deshalb stellt das Bundesverfassungsgericht, sofern kein regionaler Heizspiegel vorliegt, auf den Heizspiegel für Deutschland ab. Vgl. zur Methodik in der aktuellen Entscheidung die Rn. 50 ff.

Der Gesetzgeber ist folglich gezwungen, aus den fünf Perzentilen die sachgerechten auszuwählen, also die Nr. 3 und 5. Der Wurm steckt nun darin, dass man in Mecklenburg-Vorpommern die Nr. 5 offensichtlich vergessen hat. Genau das muss man einem Gesetzgeber allerdings vorwerfen, da ihn das Bundesverfassungsgericht verpflichtet, realitätsgerechte Beträge bei seinen Bemessungen zu beachten. Unterkunftskosten, die keine Betriebskosten beinhalten, sind aber nicht realitätsgerecht, da sie das geltende Sozialrecht nicht hinreichend beachten.

@ NordWest

In der Berechnung sind der BEG-Anteil und die PKV-Kosten voneinander zu trennen. Der BEG-Anteil ist steuerliche absetzbar und also bei der Steuerberechnung zu beachten. Nach der mir vorliegende Auskunft des PKV-Verbands (Stand: 30. Juni 2021) lag er 2021 bei 510,77 €. Die PKV-Kosten betrugen nach der Auskunft 633,70 €. Ich vermute, dass man in den Berechnungen noch weitere Haken findet, wenn man sich den Gesetzentwurf en detail anschaut. Das dürfte allerdings gar nicht mehr nötig sein, weil der dargestellte sachliche Fehler den Entwurf für sich genommen bereits evident sachwidrig macht, worauf ich an eurer Stelle in Mecklenburg-Vorpommern eure Gewerkschaften aufmerksam machen würde. Denn ist nicht unbedingt gesagt, dass deren Juristen den sachlichen Fehler entdecken. Denn ihnen liegen die von mir genannten Statistiken und Daten nicht unbedingt vor (ohne dass ich das von hier beurteilen könnte).

justilegal

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #91 am: 28.09.2022 06:12 »
Gibt es eigentlich eine Erklärung dafür, warum M-V die Erhöhungsbeträge für dritte und weitere Kinder noch immer per Erlass regelt? Vor zwei Jahren, zwei Monate nach Bekanntgabe des BVerfG-Urteils, war ich noch angenehm überrascht, wie schnell ein Bundesland bemüht war, angepasste Regelungen zu finden. Nun, zwei Jahre später, wundert es mich, dass im Gesetz ein fixer Betrag (gut 300 EUR) enthalten ist und es darüberhinaus noch immer per Erlass geregelt wird, mit einer exakt für jede Besoldungsgruppe und (fast) jede Familiengröße gestaffelt. Warum auf diese Art? Um ja nicht einen Cent zu viel zu zahlen in den unteren Besoldungsgruppen und trotzdem in allen Konstellationen den Mindestabstand zu wahren? Ist das zulässig, Besoldung oder eben Besoldungsbestandteile per Erlass und nicht per Gesetz zu regeln?

Der Obelix

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #92 am: 28.09.2022 08:03 »
ja, das passt leider in die viertklassige Besoldungsgesetzgebung des Bundeslandes zu gut hinein.

Man kann dort ja scheinbar nicht mal Wohnkosten berechnen im Ministerium.

Wie sieht es bei weitaus komplexeren Angelegenheiten aus? Scheinbar überfordert ja bereits ein einfacher Dreisatz die dortige Ministerialbürokratie......Bzw. natürlich die Abgeordneten.

lotsch

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #93 am: 28.09.2022 10:00 »
ja, das passt leider in die viertklassige Besoldungsgesetzgebung des Bundeslandes zu gut hinein.

Man kann dort ja scheinbar nicht mal Wohnkosten berechnen im Ministerium.

Wie sieht es bei weitaus komplexeren Angelegenheiten aus? Scheinbar überfordert ja bereits ein einfacher Dreisatz die dortige Ministerialbürokratie......Bzw. natürlich die Abgeordneten.

Entweder grob fahrlässig oder vorsätzlich, ich tendiere zu vorsätzlich.

SH4MP

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #94 am: 28.09.2022 10:48 »
ja, das passt leider in die viertklassige Besoldungsgesetzgebung des Bundeslandes zu gut hinein.

Man kann dort ja scheinbar nicht mal Wohnkosten berechnen im Ministerium.

Wie sieht es bei weitaus komplexeren Angelegenheiten aus? Scheinbar überfordert ja bereits ein einfacher Dreisatz die dortige Ministerialbürokratie......Bzw. natürlich die Abgeordneten.

Entweder grob fahrlässig oder vorsätzlich, ich tendiere zu vorsätzlich.

Ich gehe auch vom zweiten aus.
Zudem geht es in diesem Land nur nach der Nase von einer einzigen Dame. Vermutung meinerseits ist, dass das Finanzministerium eine sehr kostengünstige Variante (ob sachwidrig oder nicht ist dann egal) erstellen sollte. Wichtig ist allein, dass Manuela genug Mittel für ihre Politik hat.

Rot-Rot zeigt auf, dass Sozialpolitik doch nicht so ihr Ding ist.

MV beweist immer wieder, dass alles möglich ist. Hier kann man sogar lediglich mit einem Abitur Chef der Staatskanzlei (Parl. Staatssekretär Herr Dahlemann) werden.

Von den Gewerkschaften darf man hier leider nichts erwarten.

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #95 am: 01.10.2022 10:48 »
Der im Februar (mehr schlecht als recht) „ausgehandelte“ Tarifabschluss wird wenigstens wirkungsgleich sowohl für Angestellte als auch Beamte übernommen. Das ist für MV keine Selbstverständlichkeit! Und die CDU war in der Vergangenheit ebenfalls mehrfach dafür mitverantwortlich, dass dies nicht so geschah. Welche Erkenntnis lässt sich daraus ableiten?


meckelbörger

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #96 am: 04.11.2022 13:23 »
Hallo zusammen. Ich lese in diesem Forum seit langer Zeit mit und verfolge die Rechtsprechung der Länder zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten mit 3 und mehr Kindern zunehmend mit Erstaunen. Jedes Bundesland wurstelt sich seine Lösungen zusammen und der Bund bleibt still. Leider ist es in dieser Angelegenheit insbesondere in M-V sehr ruhig. Ma könnte meinen, das das Problem hier nicht existiert, bzw. bereits ausreichend geregelt ist. Dem ist sicher nicht so. Laut Schreiben vom 21.09.21 https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Inhalte_LBA/Besoldung/_Dokumentenliste/Abschlagserlass%20vom%2021.09.2022%20zum%20Entwurf%20zum%20BesVAnpG%202022%20M-V%20.pdf sollten zum 31.09.21 neue Tabellen mit aktualisierten Zuschlagsbeträgen veröffentlicht werden. Auf diese warte ich bis heute.

Ebenfalls ist mir rätselhaft, wie ein Gesetzesentwurf anscheinend durchgewunken wird, indem über gestufte Erhöhungsbeträge für zweite Kinder praktisch alle Besoldungsgruppen bis A9 eingeebnet wurden. Von den offensichtlich zu gering bemessenen Unterkunftskosten mal ganz abgesehen...Dies kann doch nicht kritiklos von allen beteiligten Parteien hingenommen werden. Hat hier jemand Informationen zum aktuellen Stand?

Studienrat

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #97 am: 08.11.2022 11:25 »
In Mecklenburg sitzen halt unendlich weise Menschen an den Hebeln 😂