Autor Thema: [MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern  (Read 22167 times)

SH4MP

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https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Aktuell/?id=175975&processor=processor.sa.pressemitteilung

Für die Beamtinnen und Beamten im Land kündigte Dr. Geue an: „Ich werde jetzt zeitnah das Gespräch mit den Gewerkschaften suchen, damit wir den Tarifabschluss systemgerecht auch auf die Beamtinnen und Beamten bei uns im Land übertragen.“
« Last Edit: 29.11.2021 20:12 von Admin »

EinMecklenburger

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #1 am: 29.11.2021 21:01 »
Systemgerecht heißt dann ohne Sonderzahlung und nochmal 0,2 Prozent weniger...

Jani

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #2 am: 29.11.2021 21:30 »
Im Prinzip hat mich die frühe Wortmeldung unseres Finanzministers gefreut, allerdings stellt sich mir die Frage, was Herr Dr. Geue damit meint, dass der Tarifabschluss der Länder systemgleich auf die Beamten übertragen werden soll.

Meint er damit, dass, wie bereits von "EinMecklenburger" vermutet, eine systemgleiche Übertragung einen Abschlag von 0,2 % bedeutet, und dass die Corona-Sonderzahlung nicht in voller Höhe für die Beamtenschaft übernommen werden soll?!

SH4MP

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #3 am: 29.11.2021 22:27 »
In dem Statement von ver.di hieß es ja, dass die Arbeitgeber zugesagt hätten das Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten der Länder zu übertragen.

Dieses Stichwort systemgerecht lässt zumindest für M-V anderes vermuten..

Jani

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #4 am: 29.11.2021 22:45 »
Das ist genau meine Vermutung und dies beunruhigt mich zutiefst, da die Stimmungslage bei uns auch so schon auf dem Nullpunkt ist. Ich verstehe nicht, wie der DH zu dem Schluss kommt, dass einige Euro Ersparnis die Verschlechterungen für die Beamtenschaft und im Bereich der TVLer rechtfertigen würde. In M-V stehen wir vor erheblichen und im Bundesvergleich einmaligen demographischen Herausforderungen, welche sicherlich nicht mit solchen klein geistigen und pfennigfuchserischen Lösungen gelöst werden werden. Ich bin zutiefst beunruhigt und enttäuscht. Die Beiträge für die PKV, Pflegeversicherung, Energiekosten und die allgemeinen Lebenshaltungskosten sind in der letzten Zeit überproportional und weit über dem gestiegen, was der DH uns im Rahmen der aktuellen Besoldungsrunde zugestehen will.

Bastel

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #5 am: 30.11.2021 06:28 »
Widerspruch gegen die Besoldung einlegen...

SH4MP

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #6 am: 30.11.2021 09:28 »
Das Wort systemgerecht entspringt wohl aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und Linken.

Unter dem Punkt "Leitlinien einer modernen Verwaltung" heißt es im Absatz 29:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss im Ländervergleich bei der Besoldung seiner Beamtinnen und Beamten wettbewerbsfähig bleiben. Wir werden die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder deswegen weiterhin zeit- und systemgerecht für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übernehmen.

SH4MP

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #7 am: 30.11.2021 12:46 »
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2017/pressemitteilung.mv.1.html

Diese Pressemitteilung aus 2017 lässt auch nichts Gutes verholfen.

Beamter

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #8 am: 30.11.2021 13:18 »
In dem Statement von ver.di hieß es ja, dass die Arbeitgeber zugesagt hätten das Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten der Länder zu übertragen.

Dieses Stichwort systemgerecht lässt zumindest für M-V anderes vermuten..

Ich habe das entscheidende Wort, welches jede rechtlich bindende Wirkung für Beamte beseitigt, in Ihrem Beitrag markiert.


Beamter auf Schlafentzug

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #10 am: 23.12.2021 09:45 »
Mein aktueller Kenntnisstand zur Sonderzahlung:

Die Kabinettsbefassung ist für Mitte Januar 2022 vorgesehen. Unmittelbar im Anschluss daran soll neben der Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Landtag für die Landesverwaltung ein Abschlagserlass zur Zahlung der steuerfreien Corona-Sonderzahlung mit der Besoldung für den Monat März 2022 auf den Weg gebracht werden.

Es erhalten die Sonderzahlung
1. Berechtigte nach § 1 des Landesbesoldungsgesetzes mit Ausnahme der Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen B 9 bis B 11 sowie der Richterinnen und Richter in den Besoldungsgruppen R 9 und R 10,
2. Praktikantinnen und Praktikanten in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nach § 4 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes und
3. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nach § 21a des Juristenausbildungsgesetzes.

Die Höhe der Sonderzahlung für die o. g. Berechtigten beträgt
1. 1.300 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen,
2. 650 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen sowie für Berechtigte der o. g. Nummern 2 und 3.

KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE RICHTIGKEIT DER ANGABEN!


SH4MP

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #11 am: 23.12.2021 14:15 »
Das geht mit den Informationen (die ich auf Nachfrage vom dbb M-V) erhalten habe ziemlich einher.

-Beschlussfassung im Landtag bzgl. der Corona-Sonderzahlung bis spätestens 20.01.2022
-aktive Beamte bis zur Besoldungsgruppe B6 erhalten 1.300 € und Anwärter 650 €
-die Summe soll per Abschlag bis spätestens 01. März 2022 zahlbar gemacht werden
-Versorgungsempfänger werden nicht mit berücksichtigt, begründet wurde dies wohl damit, dass auch kein anderes Bundesland dies vor hat

Bzgl. der Übernahme der Erhöhung von 2,8% wurde folgendes mitgeteilt

-zur Abmilderung der Nichtzahlung der 1.300 € für die Versorgungsempfänger wird geprüft, inwieweit die Anrechnung sog. systemnaher Zeiten (welche aus dem Gesetzesentwurf zum Besoldungsneuordnungsgesetz 2020 gestrichen wurden) erneut in den Landtag zur Abstimmung eingebracht werden
-mit diesen systemnahen Zeiten sind keine Tätigkeiten bei der ehemaligen Staatssicherheit der DDR gemeint
-die Dynamisierung aller Zulagen wird beibehalten
-strittig ist nach wie vor der 0,2 prozentige Abzug für die Versorgung; mit Hinweis auf den praktizierten Nichtabzug aller übrigen Bundesländer sicherte Herr Dr. Geue (Finanzminister M-V) eine "wohlwollende" Prüfung zu

SH4MP

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #12 am: 12.01.2022 15:52 »
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Aktuell/?id=177002&processor=processor.sa.pressemitteilung

Zitat
Nr.01/22  | 11.01.2022  | FM  | Finanzministerium
Das Landeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro an Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes beschlossen.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Damit werden die besonderen Herausforderungen auch für den öffentlichen Dienst in der Corona-Krise gewürdigt, die zum Beispiel von den Beamtinnen und Beamten in den Gesundheitsämtern, im Polizeivollzugsdienst oder im Schuldienst bewältigt werden. Die Auszahlung der 1.300 Euro noch im März ist wichtig, damit die Corona-Sonderzahlung steuerfrei gewährt werden kann“, so Geue.

Die Regierungspartner von SPD und DIE LINKE setzen mit dem Gesetzentwurf ihre Koalitionsvereinbarung um, die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten des Landes zu übertragen. Sie sorgen damit für einen mit anderen Ländern wettbewerbsfähigen öffentlichen Dienst hier in Mecklenburg-Vorpommern.

Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder vom 29. November 2021 sieht eine Lohnsteigerung von 2,8 Prozent ab Dezember 2022 sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022 vor. In einem ersten Schritt soll jetzt die einmalige Corona-Sonderzahlung übertragen werden. Hiervon ausgenommen sind Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die Präsidentin des Landesrechnungshofes sowie die Mitglieder der Landesregierung und die Parlamentarischen Staatssekretäre. In einem nächsten Schritt erfolgt durch ein gesondertes Gesetz die Übertragung der weiteren Tarifergebnisse ab Dezember 2022.

Studienrat

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #13 am: 12.01.2022 21:29 »
MV hat als nahezu einziges Bundesland die vergangene Tarifrunde des öffentlichen Dienstes für die Jahre 2019-2021 nicht wirkungsgleich übernommen. Dass diesbezüglich nirgends eine Kritik zu lesen oder zu hören war, lässt auf die Mentalität der Mecklenburger in Punkto Einfordern ihrer Rechte schließen. Bismarck hat es einst gelinder ausgedrückt, aber Mecklenburg ist und bleibt ein Hinterweltland! Selbstredend wissen dies Entscheidungsträger in Politik sowie Verwaltung und nutzen es schamlos aus. Ob jetzt über 0,2 % geredet wird oder nicht, die Entscheidung wird eh hingenommen. Die Zeche und Gleichmacherei von schlauen MV-Politikern, dass Grundschullehrer nunmehr gleichermaßen A 13 verdienen wie Gymnasiallehrer, muss schlussendlich auch bezahlt werden. Chapeau!

NochEinMecklenburger

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #14 am: 14.01.2022 13:30 »
MV hat als nahezu einziges Bundesland die vergangene Tarifrunde des öffentlichen Dienstes für die Jahre 2019-2021 nicht wirkungsgleich übernommen.
Die anderen Länder auch nicht. Oder hat ein Land exakt die gleichen Erhöhungswerte wie der Tarifvertrag gehabt? Wenn man klugscheißen möchte, dann bitte auch genau.
Im Gegensatz zum Tarifvertrag nimmt in Mecklenburg-Vorpommern die Sonderzahlung übrigens an den Erhöhungen (wieder) teil.

Dass diesbezüglich nirgends eine Kritik zu lesen oder zu hören war, lässt auf die Mentalität der Mecklenburger in Punkto Einfordern ihrer Rechte schließen.
Zeig mir die massive Kritik in anderen Ländern und wir können weiter diskutieren. In anderen Ländern halten die Beamten genauso die Füße still.

Bismarck hat es einst gelinder ausgedrückt, aber Mecklenburg ist und bleibt ein Hinterweltland!
Das Land heißt Mecklenburg-Vorpommern. Mecklenburg allein bezieht sich nur auf einen Landesteil. Und wenn du die Kritik an der Beamtenbesoldung als Bestätigung dafür nimmst, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Hinterweltland ist, sind alle anderen Länder und der Bund ebenso Hinterweltländer.

Selbstredend wissen dies Entscheidungsträger in Politik sowie Verwaltung und nutzen es schamlos aus. Ob jetzt über 0,2 % geredet wird oder nicht, die Entscheidung wird eh hingenommen. Die Zeche und Gleichmacherei von schlauen MV-Politikern, dass Grundschullehrer nunmehr gleichermaßen A 13 verdienen wie Gymnasiallehrer, muss schlussendlich auch bezahlt werden. Chapeau!
Und das ist in anderen Ländern und im Bund anders? Ganz klares NEIN! Im Übrigen lassen sich die Gewerkschaften regelmäßig über den Tisch ziehen, siehe den Tarifabschluss zum TV-L. Was erwartest du also von denen? Dass sie sich plötzlich bei der Besoldung, auf die sie keinen direkten Einfluss haben, lautstark melden?

Entgegen deiner Auffassung gibt es laufende Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Alimentation. Mecklenburger und Vorpommern handeln lieber statt sich lautstark mit leeren Worthülsen in den Vordergrund zu drängen. Denn ersteres wird Änderungen erzeugen, während zweiteres ohne Handlung und Erfolg peinlich für die Wortführer ist.