Autor Thema: [MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern  (Read 22162 times)

Studienrat

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #75 am: 10.08.2022 06:59 »
Hab Dank für deine Belehrung.
Ich hoffe, in diesem Forum können noch viele von deiner unendlichen Weisheit profitieren.








quote author=Beamter auf Schlafentzug link=topic=117229.msg241147#msg241147 date=1650977067]
Ich schrieb hier das gleiche und wurde angefeindet.
Tja, die Brazendichte  schwankt von Bundesland zu Bundesland.

Der Ton macht bekanntlich die Musik - das sollte auch ein Studienrat wissen.

Niemand hat sich in diesem Thread zu etwas gegenteiligem geäußert. Es ging von Anfang an um Ihre widerliche Art und Wiese des Ausdrucks.
[/quote]

BeamterBR

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #76 am: 10.08.2022 15:25 »
Wir werden gegenwärtig als Kommune zu den geplanten Änderungen um Stellungnahme gebeten.

SH4MP

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #77 am: 12.08.2022 08:41 »
Wir werden gegenwärtig als Kommune zu den geplanten Änderungen um Stellungnahme gebeten.

Welche Änderungen sind u.a. geplant?



PyRoo

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #80 am: 26.08.2022 19:23 »
Hat jemand einen Link zum Entwurf bzw. könnte diesen zur Verfügung stellen? Auf der Seite des Landtag MV konnte ich bisher nichts finden. :-\

SH4MP

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #81 am: 22.09.2022 11:55 »
Hat jemand einen Link zum Entwurf bzw. könnte diesen zur Verfügung stellen? Auf der Seite des Landtag MV konnte ich bisher nichts finden. :-\

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Aktuell/?id=184222&processor=processor.sa.pressemitteilung

"Der entsprechende Gesetzesentwurf wird nun in den Landtag eingebracht."

Dürfte bald einsehbar sein.

Beamter auf Schlafentzug

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #82 am: 22.09.2022 15:51 »
Hat jemand einen Link zum Entwurf bzw. könnte diesen zur Verfügung stellen? Auf der Seite des Landtag MV konnte ich bisher nichts finden. :-\
Dürfte bald einsehbar sein.

Folgende Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit und sind selbstverständlich rein hypothetisch:

"§ 1 Persönlicher Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für
1. die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter des Landes,
2. die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, Landkreise und Ämter sowie der Zweckverbände,
3. die Beamtinnen und Beamten der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und
4. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, denen laufende Versorgungsbezüge zustehen, die das Land, eine Gemeinde, ein Landkreis, Ämter und Zweckverbände oder eine der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehende Körperschaft, rechtsfähige Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zu tragen hat.

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für
1. Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter und
2. Kirchen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und ihre Verbände und Einrichtungen.

§ 2 Erhöhung der Dienstbezüge im Jahr 2022

(1) Ab 1. Dezember 2022 erhöhen sich um 2,8 Prozent
1. die Grundgehaltssätze,2. der Familienzuschlag mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 8 sowie des Erhöhungsbetrages nach § 6 des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2008 Mecklenburg-Vorpommern,
3. die Amtszulagen, die Strukturzulage sowie die Stellenzulagen nach den §§ 47 bis 56 des Landesbesoldungsgesetzes,
4. die Beträge nach § 4 der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte sowie
5. Leistungsbezüge für Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen, Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit deren Teilnahme an regelmäßigen Besoldungsanpassungen aufgrund landesrechtlicher Regelungen bestimmt wurde.

(2) Maßgeblich für die in Absatz 1 Nummern 1 bis 4 genannten Bezügebestandteile sind die nach dem Landesbesoldungsgesetz vom 11. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 600) am 30. November 2022 geltenden Ausgangsbeträge."

PyRoo

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #83 am: 22.09.2022 21:21 »
Hat jemand einen Link zum Entwurf bzw. könnte diesen zur Verfügung stellen? Auf der Seite des Landtag MV konnte ich bisher nichts finden. :-\

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Aktuell/?id=184222&processor=processor.sa.pressemitteilung

"Der entsprechende Gesetzesentwurf wird nun in den Landtag eingebracht."

Dürfte bald einsehbar sein.

Vielen Dank für die Info  :)


Ozymandias

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #85 am: 26.09.2022 20:31 »
Auf Seite 80 sinken die Wohnkosten im Jahr 2021 auf 550 Euro, 2020 werden diese mit 600 Euro bei der Überprüfung des Abstandsgebots berechnet.

Der Betrag erscheint sowieso schon niedrig, die Mieten sind aber sicherlich nicht gesunken. Könnte ein Fehler sein.

SwenTanortsch

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #86 am: 26.09.2022 22:58 »
Das 95 %-Perzentil der kalten Unterkunftskosten setzt sich aus dem 95 %-Perzentil der Summe der laufenden Unterkunftskosten, das 2020 in Mecklenburg-Vorpommern 600,- € betragen hat, und aus dem 95 %-Perzentil der laufenden Betriebskosten zusammen, das dort 2020 200,- € betragen hat. Es ist also nicht von kalten Unterkunftskosten in Höhe von 600,- €, sondern von 800,- € auszugehen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 keinen Zweifel daran gelassen, wie die zur Bemessung der kalten Unterkunftskosten heranzuziehende Statistik der BfA zu lesen ist, sofern sie im Gesetzgebungsverfahren herangezogen wird, was hier der Fall ist. Der Betrag der kalten Unterkunftskosten ist entsprechend evident sachwidrig bemessen worden.

Das Grundsicherungsniveau ist insofern um mindestens 2.400,- € zu gering bemessen worden, die Mindestalimentation um mindestens 2.760,- €. Der Betrag der Mindestalimentation beträgt entsprechend mindestens 34.451,36 € und nicht 31.691,36 €. Damit verfehlt die berechnete Nettoalimentation die Mindestalimentation beträchtlich, was den gesamten Entwurf evident sachwidrig macht - unabhängig von seinem sonstigen Inhalt, der den sachwidrigen Gehalt des Entwurfs nicht mehr revidieren kann, da die Mindestalimentation vom absoluten Alimentationsschutz umfasst ist und deshalb nicht unterschritten werden darf, was allerdings überschlagsmäßig bis mindestens weit in die Besoldungsgruppe A 7 der Fall sein wird (vgl. die Anlage 5 auf der S. 16), höchstwahrscheinlich noch darüber hinaus.

Es dürfte zu empfehlen sein, diesen sachlichen Fehler an die zur Beteiligung aufgeforderten Gewerkschaften weiterzuleiten. Ein entsprechend sachwidrig vollzogenes Gesetz kann keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben.

Ich habe schon viele peinliche Fehler in Gesetzgebungsverfahren gelesen, aber dieser ist an Peinlichkeit kaum noch zu überbieten. Wie schlampig kann man denn Gesetzgebungsverfahren noch vollziehen?
« Last Edit: 26.09.2022 23:06 von SwenTanortsch »

SwenTanortsch

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #87 am: 26.09.2022 23:24 »
Und PS. Die entsprechenden Jahresdurchschnittswerte für 2021 betragen laut der BfA-Statistik vom 13.05.2022:

95 %-Perzentil der laufenden Unterkunftskosten: 550,- €
95 %-Perzentil der laufenden Betriebskosten: 187,- €

Die entsprechenden kalten Unterkunftskosten sind folglich mit 737,- € und nicht mit 550,- € zu bemessen. Darüber hinaus gilt hier prinzipiell das gerade Gesagte. Die gewährte Nettoalimentation verfehlt die Mindestalimentation um weit mehr als 2100,- €. Es macht mich weiterhin sprachlos, wie man einen umfassenden Gesetzentwurf auf solch einer Fehlerhaftigkeit bauen kann. Ich bin an sich nicht leicht zu erschüttern - aber das erschüttert mich doch!

NordWest

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #88 am: 27.09.2022 02:26 »
Stark ist auch, dass man bei der Vergleichsrechnung zum Mindestabstandsgebot (MAG) die Energiepreispauschale brutto mit einberechnet, sogar obwohl man ausdrücklich dazuschreibt, dass sie steuerpflichtig ist (S. 43). So "schlau" muss man erstmal sein.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es verfassungskonform ist, solche Einmalzahlungen, die ja gar nicht Teil der Besoldung sind, hier überhaupt mit einzubeziehen. Immerhin hat das BVerfG eine Mindestbesoldung und nicht ein Mindesteinkommen festgelegt.

Ziemlich niedrig kommen mir zudem die Krankenversicherungskosten vor, auch wenn die Zahlen nicht geprüft habe. Aber können das tatsächlich die anzunehmenden Werte sein?




NochEinMecklenburger

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Antw:[MV] Besoldungsrunde 2021-2023 Mecklenburg-Vorpommern
« Antwort #89 am: 27.09.2022 07:52 »
Dass sie bei den Unterkunftskosten 600 Euro ansetzen, kann man ihnen kaum vorwerfen, da sie eine entsprechende Auskunft von der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben. Da stehen sogar weniger drin. Sie haben sie in meinem Prozess vorgelegt. Als ich dann die Zahlen in der DÖV sah, war ich etwas überrascht, da die auch von der Bundesagentur kommen sollen. Irgendwo ist da also der Wurm drin.