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Sonderzahlung (Weihnachtsgeld)

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Jockel:
man könnte auch auf den Gedanken kommen, die Sätze für 2022, obwohl in 2022 das für 2022 egal ist um 2,8 Prozent abzuzinsen, damit dann 2023 der richtige JSZ-Wert zustande kommt. Viel spannender wird die Frage, ob die dann wieder auf die ursprünglichen Werte zurückzappen (sollen) oder abgesenkt bleiben.  :)

dschuma:
Guten Morgen,
ich habe eine weitere Frage zur Jahressonderzahlung.
Und zwar bin ich in diesem Jahr zum 01.06. von einer Universität in Rheinland-Pfalz an eine Universität in NRW gewechselt (EG und Stufe wurden dabei übernommen) und habe nun festgestellt, dass meine Jahressonderzahlung im Vergleich zum vergangenen Jahr deutlich geringer ausfällt. Ist dies auf den Jobwechsel zurückzuführen, da ich dadurch quasi ein halbes Jahr "verloren" habe?
Vielen Dank im Voraus!   

Albeles:

--- Zitat von: dschuma am 30.11.2021 10:14 ---Guten Morgen,
ich habe eine weitere Frage zur Jahressonderzahlung.
Und zwar bin ich in diesem Jahr zum 01.06. von einer Universität in Rheinland-Pfalz an eine Universität in NRW gewechselt (EG und Stufe wurden dabei übernommen) und habe nun festgestellt, dass meine Jahressonderzahlung im Vergleich zum vergangenen Jahr deutlich geringer ausfällt. Ist dies auf den Jobwechsel zurückzuführen, da ich dadurch quasi ein halbes Jahr "verloren" habe?
Vielen Dank im Voraus!

--- End quote ---

Da muss ich Dich leider enttäuschen, die Kürzung des Landes NRW ist rechtens.

Der Anspruch vermindert sich nach § 20 Abs. 4 TV-L um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts gegen den Arbeitgeber hat, bei dem er am 1. Dezember des Jahres beschäftigt ist.

Siehe auch:

https://www.rechtslupe.de/allgmeines/kuerzung-der-jahressonderzahlung-bei-arbeitgeberwechsel-im-oeffentlichen-dienst-343979
Beitrag editieren

dschuma:

--- Zitat von: Albeles am 30.11.2021 10:21 ---
--- Zitat von: dschuma am 30.11.2021 10:14 ---Guten Morgen,
ich habe eine weitere Frage zur Jahressonderzahlung.
Und zwar bin ich in diesem Jahr zum 01.06. von einer Universität in Rheinland-Pfalz an eine Universität in NRW gewechselt (EG und Stufe wurden dabei übernommen) und habe nun festgestellt, dass meine Jahressonderzahlung im Vergleich zum vergangenen Jahr deutlich geringer ausfällt. Ist dies auf den Jobwechsel zurückzuführen, da ich dadurch quasi ein halbes Jahr "verloren" habe?
Vielen Dank im Voraus!

--- End quote ---

Da muss ich Dich leider enttäuschen, die Kürzung des Landes NRW ist rechtens.

Der Anspruch vermindert sich nach § 20 Abs. 4 TV-L um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts gegen den Arbeitgeber hat, bei dem er am 1. Dezember des Jahres beschäftigt ist.

Siehe auch:

https://www.rechtslupe.de/allgmeines/kuerzung-der-jahressonderzahlung-bei-arbeitgeberwechsel-im-oeffentlichen-dienst-343979
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--- End quote ---

Vielen Dank für deine Hilfe! Dann weiß ich Bescheid :)

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