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Sonderzahlung (Weihnachtsgeld)
DarkRanger:
Im Änderungsvertrag unter III.2 steht, dass die von den Tarfiparteien gekündigten Entgeltregelungen bis zum 30 November 22 wieder in Kraft gesetzt sind. Ich gehe davon aus, dass dort auch die JSZ mit einfliest. Das Berechnungsmodell der Jährlichen Zahlung ist mir auch nicht ganz klar, aber dafür gibts hier andere Wissende. Es wird aber sicher weniger.
pombeer:
Guten Morgen,
bist Du sicher daß es weniger wird?
Der letzte reduzierte Betrag ist für 2021 angegeben. Vielleicht weiß ja einer der Mods wie es dann nächstes Jahr läuft....Danke
WasDennNun:
Entgelt 2021 = Entgelt 2022 = >
JSZ 2021 = JSZ 2022
oder?
pombeer:
Tja gut wäre ja eine definitive Aussage. Trotzdem Danke
andreg:
--- Zitat ---Protokollerklärung zu § 20 Absatz 2:
Entsprechend der Absenkung der Bemessungssätze für die Kalenderjahre 2019,
2020 und 2021 nach § 20 Absatz 2 werden die Tarifvertragsparteien in Umset-
zung der Tarifeinigung vom 2. März 2019 sicherstellen, dass auch die Jahresson-
derzahlung für das Kalenderjahr 2022 auf dem Niveau des Jahres 2018 eingefro-
ren bleibt.
--- End quote ---
Da sich die relevanten Tabellenentgelte (Juli, Aug., Sep. 22) nicht ändern, bleiben auch die v.H.-Sätze dieselben wie 2021 und der absolute Betrag der JSZ damit identisch wie in den Jahren 2018-2021.
Da der neue Tarifvertrag am 30.9.23 endet, wird die JSZ 2023 Gegenstand der nächsten Tarifverhandlungen sein.
So habe ich das jedenfalls verstanden, man korrigiere mich gerne.
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