Autor Thema: [Allg] Sonderzahlung Weihnachten & Corona während Elternzeit?  (Read 3493 times)

ct1902

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Hallo in die Runde,


vielleicht hat jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen, das NLBV hatte leider so ihre Schwierigkeiten…


Es geht um die Sonderzahlungen zu Weihnachten und, falls sie denn aus den Tarifverhandlungen übernommen wird, die Einmalzahlung Corona. Bekommt man diese als Beamter des Landes Niedersachsens wenn man in dem Auszahlungsmonat in Elternzeit ist?


Vielen Dank im Voraus.
« Last Edit: 04.12.2021 01:56 von Admin2 »

CKY I Tango

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Das würde mich aktuell auch interesieren.
Meine Frau ist im Laufe diesen Jahres in Elternzeit gegangen. Wie ist es bei Ihnen?
Ich hoffe wir haben einen Experten hier :)

ct1902

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Meine Frau geht ab Januar in Elternzeit, daher ist für uns interessant ob sie Anspruch auf die Corona Zahlung hätte.

Ich bin aktuell bis in den Dezember hinein in Elternzeit, sodass für mich das „Weihnachtsgeld“ interessant wäre, das NLBV konnte mir da vor einem Monat nichts konkretes sagen :-/

DeGr

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Ich bin derzeit für vier Monate in Elternzeit mit Teilzeit (12h/Woche) und mein Weihnachtsgeld wurde auf 12/40 gekürzt. Wenn selbiges nun mit der Corona-Sonderzahlung erfolgt, könnte ich sowas von kotzen. Da hat sich die Elternzeit mit Elterngeld-Plus ja so richtig gelohnt  >:(

ct1902

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Habe mich im NLBV nochmal durchtelefoniert.

Bezüglich der Sonderzahlung zu Weihnachten ist die Regelung, dass man in dem Auszahlungsmonat mindestens einen Tag gearbeitet haben muss, sprich wenn die Elternzeit den gesamten Dezember andauert, bekommt man keinen Cent.

Hinsichtlich der Sonderzahlung Corona, sofern sie denn für Beamte kommen mag, konnte man noch keine Aussage treffen, man müsse abwarten wie der Gesetzgeber das ganze umsetzt, ob wie o.g. im Auszahlungsmonat gearbeitet werden muss oder ob es für den gesamten Zeitraum für die die Sonderzahlung gedacht ist...

MomOf2

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Ich habe während meiner Elternzeit nur das „Weihnachtsgeld“ für die Kinder bekommen. Maßgeblich für die Auszahlung ist die Tätigkeit im Dezember. Ich hatte auch bis Mai gearbeitet und war im Dezember in Elternzeit.
Im Folgejahr habe ich mein Weihnachtsgeld aufgrund meiner Teilzeit anteilig bekommen. Auch hier diente der Dezembermonat als Grundlage der Berechnung.