Hallo zusammen,
ist es für Beamte, welche sich selbst aus dem Beamtenverhältnis in BW entlassenen haben, möglich (in BW) später erneut verbeamtet zu werden? Viele Personen sagen, dass dies nicht möglich ist. Allerdings habe ich hierzu im Beamtengesetz keine Grundlage gefunden.
Gibt es eine gesetzliche Rechtsgrundlage hierzu? Mir geht es hier ausschließlich um die gesetzliche Grundlage. Mir geht es nicht darum, ob dieses Vorgehen sinnvoll ist etc.
Zweite Frage: In anderen Bundesländern/beim Bund scheint eine Verbeamtung auf jeden Fall möglich zu sein?
Viele Grüße
Rockma