Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380602 times)

NordWest

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1125 am: 21.10.2022 18:35 »
@NordWest:   also Verbote für bestimmte Berufe/Berufungen für Parteimitglieder... ::) ::) ::)...selbst, wenn sie nach demokratischen Regeln gewählt sind...und wenn sie zufällig in der falschen Partei sind, sofort weg... :D

Du legst mir hier Dinge in den Mund, die ich nie gesagt habe. Lass uns sachlich bleiben. Ich habe kein Verbot vorgeschlagen.

Was ich gefordert habe, war, über eine Neuwahl und eine einhergehende Neubeurteilung der tatsächlich geleisteten Arbeit des Vorsitzenden nachzudenken. Wenn die Mitglieder der Meinung sind, dass ihnen Parteigleichheit und Kuschelkurs gefallen, dann soll der Vorsitzende von mir aus gerne im Amt bestätigt werden. Von mir aus können sie auch beschließen, dass sie keine Neuwahl wollen, wenn sie den aktuellen Kurs unterstützen. Wichtig ist mir aber, dass die Mitglieder in der Lage sind, ihre Interessen auch tatsächlich vertreten zu lassen - und genau deshalb sollten sie meines Erachtens darüber nachdenken, ob sie das noch werden. Ich für meinen Teil habe diesen Eindruck jedenfalls im Fall des dbb NRW überhaupt nicht. Du etwa?

nevarro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1126 am: 22.10.2022 09:56 »
@NordWest:   also Verbote für bestimmte Berufe/Berufungen für Parteimitglieder... ::) ::) ::)...selbst, wenn sie nach demokratischen Regeln gewählt sind...und wenn sie zufällig in der falschen Partei sind, sofort weg... :D

...also Werneke als Verdi - Vorsitzender sofort abwählen...der kungelt doch als SPD-Mitglied mit Scholz... ;D

Du drehst Dir die Punkte aber auch, wie es Dir (polemisch) passt. Man sollte durchaus kritisch hinterfragen dürfen, wenn Parteikumpels womöglich auf Kuschelkurs gehen, die sich eigentlich in einem konstruktiven Streitgespräch stark gegenüber stehen. Das wird ja sowieso schon durch die Positionen erschwert, da die monatlichen Geldeingänge sowohl bei Herrn Wüst, als auch bei Herrn Staude dermaßen weit über dem Durchschnittsdeutschen (gerne auch Durchschnittsbeamten) liegen, dass existenzielle Fragen, wie "Wie bezahle ich mit A6 in den nächsten Monaten Strom und Gas oder Lebensmittel?" überhaupt nicht im Gedankengut vorhanden sind.

Lehrerspecht

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1127 am: 22.10.2022 10:26 »
Hallo Herr Nevarro!
Sau starke Analyse! Herzlichen Glückwunsch zur Weltanschauung!
Ganz liebe Grüße und ein schönes Wochenende! Friede sei mit Ihnen!

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1128 am: 24.10.2022 09:19 »
Die Frage der Beamtenbesoldung ist im Gegensatz zum Tarifrecht ausschließlich Aufgabe des Gesetzgebers. Ein solches Gesetz muss daher weder mit dem Deutschen Beamtenbund abgesprochen werden noch bedarf es seiner Zustimmung.

Der Deutsche Beamtenbund fungiert daher schon alleine vom Grundsatz her als Lobbyist. Lobbyisten gehen von der Natur der Sache her eher auf Kuschelkurs, ein konstruktives Streitgespräch findet eher im Bereich der Tarifverhandlungen statt.

Lobbyismus ist nicht per se eine unmoralische Praxis. Um Entscheidungen im Gesamtinteresse der Gesellschaft treffen zu können, müssen Politiker sich über hochkomplexe Fragestellungen und Inhalte informieren. Dabei sind sie auf gut aufbereitete Informationen und Argumente verschiedener Interessengruppen angewiesen. Jemand, der sich auf beiden Seiten gut auskennt, findet möglicherweise mehr Gehör und kann daher möglichweise die Interessen der Beamten besser vertreten als jemand, der auf Streit aus ist. Daher sehe ich die Tatsache, dass es sich bei Wüst und Staude und Parteikollegen handelt, nicht als absoluten Interessenskonflikt an; ganz im Gegenteil kann diese Tatsache bei Lobbyismus auch hilfreich sein.

Ausserdem ist Papier sehr geduldig. Wer weiß schon, was wirklich hinter verschlossenen Türen besprochen wurde. 

NvB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1129 am: 24.10.2022 10:00 »
Gehaltsverhandlungen sollen aber keinen Kuschelkurs abbilden. Mir ist da ein ausgewachsener Streit viel lieber als abnickende Lobbyisten.

Ich denke jeder Gewerkschaft würde es gut tun, ähnlich aggressiv und streitlustig in eine Vehandlung zu treten wie ein Herr Weselsky. Wenn ich mich recht erinnere hat seine Gewerkschaft die bisher höchsten Gehaltssprünge im öffentlichen Arbeitskampf herausgeholt.

Also, weniger Kuschelkurs, mehr harter Streit. Nur so kommt man voran.

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1130 am: 24.10.2022 10:32 »

Zitat
Es besteht sicherlich eine gewisse Gefahr, dass die neuen Tabellen nicht rechtzeitig aktualisiert werden, so dass die entsprechenden Stellen (LBV usw.) es nicht schaffen, die neuen Zahlen pünktlich zum 01.12.2022 umzusetzen.

Daher ist nicht unwahrscheinlich, dass im Dezember zunächst die von der alten Landesregierung eingeführte Tabelle Wirkung entfaltet und die neue Tabelle erst im neuen Jahr mit einer gewissen Nachzahlung (rückwirkend zum 01.01.2022) zum Tragen kommt.

Die Gefahr besteht m.E. nicht. Die Landesregierung befürwortet die Gesetzesänderung ja, sie hat den entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Dann kann (und wird sie m.E.) die vorläufige (!) Auszahlung der neuen (richtigen) Werte unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landtags anordnen.

Kurz und knapp: Ich sehe keine zeitliche Problematik, und erst recht keine politische. CDU und Grüne werden dem Vorschlag der von ihr gestützten Regierung folgen, die anderen Fraktionen aber vermutlich auch.

So ist es. Die Änderung ist nächste Woche in der Ausschussberatung und soll dann Anfang November im Landtag verabschiedet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass das so passiert, würde ich mal auf 99,99% taxieren...

Aktuelles von meinem Besoldungsgesetzgeber bei der aktuellen Bezügemitteilung für November 2022:



Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wir hatten Sie bereits durch unsere Hausmitteilung über die bevorstehenden Änderungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht informiert.

Die aufgrund der mit Wirkung vom 01.12.2022 beschlossenen Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge gültigen Tabellen finden Sie hier (Hinweis: link zur "alten" Tabelle, gemeint sind die 2,8 % Anpassung).

Eine Zahlbarmachung der aufgrund der Anpassung erhöhten Bezüge erfolgt ab dem Monat Dezember 2022.

Darüber hinaus hatten wir Sie über die Änderungen im Familienzuschlag informiert.

Die Berechnung der zustehenden Familienzuschläge wird rückwirkend ab dem 01.01.2022 vom Wohnort der Berechtigten/des Berechtigten abhängen.

Grundlage für die Berechnung des Familienzuschlags wird der hier gespeicherte Wohnsitz sein.

Wir bitten daher alle familienzuschlagsberechtigen Mitarbeiter/-innen, die auf dem Entgeltnachweis ausgegebene Anschrift zu kontrollieren.

Sollte es sich hierbei nicht um Ihren Hauptwohnsitz handeln, geben Sie uns bitte eine entsprechende Mitteilung.

Die Zahlbarmachung der erhöhten Bezüge hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt eine technische Lösung zur Verfügung steht.

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine abschließende Aussage dazu treffen, ob eine (Nach-)zahlung der erhöhten Bezüge bereits im Rahmen der Bezügezahlung für den Monat Dezember 2022 erfolgen kann.

Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren. Bis dahin bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

Vielen Dank und Viele Grüße

Ihr Personalreferat

Soviel zum Thema 99,99 %  ::)

Die Lösung ist wohl noch schlechter, als ich befürchtet habe. Erst einmal wird gar nichts nach- oder ausgezahlt und man soll sich weiterhin gedulden, weil die entsprechenden Programme nicht so schnell umgestellt werden können ...

lotsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1131 am: 24.10.2022 10:44 »
Die Frage der Beamtenbesoldung ist im Gegensatz zum Tarifrecht ausschließlich Aufgabe des Gesetzgebers.

Die Frage der Beamtenbesoldung ist ausschließlich Sache des Grundgesetzes. Wenn der Gesetzgeber, wie von verschiedener Seite festgestellt, wiederholt verfassungswidrige Gesetze erlässt, ist es die verdammte Pflicht der Gewerkschaften darauf hinzuweisen und ihre Mitglieder bestmöglich zu unterstützen, dass sie ihre Rechte wahrnehmen können und möglichst wenig Verluste erleiden. So wie es der Thüringische Beamtenbund macht. Da bedarf es keiner Verhandlungen (worüber auch?), es ist lediglich Aufklärung und Unterstützung notwendig.
Wenn dies nicht ausreichend geschieht, entsteht natürlich die Frage warum geschieht das nicht? Was gibt es da für Absprachen hinter verschlossenen Türen?


Lehrerspecht

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« Antwort #1132 am: 24.10.2022 14:38 »
Wenn es tatsächlich nicht möglich ist, die Nachzahlung im Dezember 2022 auszuzahlen, da es technisch nicht möglich sei, dann ist das an Peinlichkeit kaum zu überbieten! Wie lange ist denn bitte bekannt, dass es im Dezember 2022 zu einer Nachzahlung kommen soll?  :) :)

NvB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1133 am: 24.10.2022 15:02 »
Wenn es tatsächlich nicht möglich ist, die Nachzahlung im Dezember 2022 auszuzahlen, da es technisch nicht möglich sei, dann ist das an Peinlichkeit kaum zu überbieten! Wie lange ist denn bitte bekannt, dass es im Dezember 2022 zu einer Nachzahlung kommen soll?  :) :)

Es ist immerhin Dezember... Vielleicht möchte man die Auszahlung auch erst auf das Jahr 2023 verbuchen. Wer weiß das schon.

Ein weiteres Zeichen dafür, dass wir die Digitalisierung weiter brav verschlafen und in 20 Jahren digitalisierungstechnisch von Somalia überholt werden.

Standortnachteil Deutschland.

LehrerInNRW

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« Antwort #1134 am: 24.10.2022 19:12 »
@ Rentenonkel

Ihre Bezüge werden vom LBV ausgezahlt?   

shimanu

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1135 am: 25.10.2022 06:37 »
Ich habe soeben gelesen, dass Thüringen zum 01.01.2023 eine Erhöhung um 3,25 % plant (nachdem es zum 01.12.2022 bereits +2,8 % gibt).

Der Familienzuschlag für das erste Kind ist in Thüringen bereits aktuell um 165 EUR höher als in NRW (in Mietstufe 1 und 2).

Ist bekannt, ob NRW ebenfalls eine weitere Erhöhung in 2023 plant?


was_guckst_du

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« Antwort #1136 am: 25.10.2022 06:55 »
...in NRW ist nichts dergleichen geplant...würde mich auch sehr wundern, wenn da noch was käme bis zum 30.09.2023...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Rentenonkel

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« Antwort #1137 am: 25.10.2022 08:32 »
@ Rentenonkel

Ihre Bezüge werden vom LBV ausgezahlt?

Nein, eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit Selbstverwaltung. Das Programm, mit denen die Bezüge berechnet und ausgezahlt werden, basiert auf SAP und die Module sind meines Wissens dieselben, die auch vom LBV genutzt werden.

Malkav

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« Antwort #1138 am: 25.10.2022 10:05 »
Ich habe soeben gelesen, dass Thüringen zum 01.01.2023 eine Erhöhung um 3,25 % plant (nachdem es zum 01.12.2022 bereits +2,8 % gibt).

Darf ich nach der Quelle fragen? Wäre ja interessant und grundsätzlich begrüßenswert, wenn neben Hessen noch ein weiteres Bundesland die Tabellenwerte anfassen wird. Über die Höhe der notwendigen Anpassung wird wohl noch zu diskutieren sein ( ;)), aber trotzdem grundsätzlich ein positives Zeichen.

Bastel

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« Antwort #1139 am: 25.10.2022 10:15 »
Ich habe soeben gelesen, dass Thüringen zum 01.01.2023 eine Erhöhung um 3,25 % plant (nachdem es zum 01.12.2022 bereits +2,8 % gibt).

Darf ich nach der Quelle fragen? Wäre ja interessant und grundsätzlich begrüßenswert, wenn neben Hessen noch ein weiteres Bundesland die Tabellenwerte anfassen wird. Über die Höhe der notwendigen Anpassung wird wohl noch zu diskutieren sein ( ;)), aber trotzdem grundsätzlich ein positives Zeichen.

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