Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 384348 times)

Ytsejam

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1140 am: 26.10.2022 12:57 »
Ich raste gerade ein kleines bisschen aus!

Ist euch eigentlich schon aufgefallen, dass ab 2023 über 190 Kommunen in der Mietenstufe zurückgestuft wurden? So sind wir von 4 auf 3 gefallen, was mal eben bei 1 Kind 125€ ausmacht.

Ich kann euch nur raten, mal eure Mietenstufe zu checken, bevor ihr euch im Januar über geringere Bezüge wundert.

Ich muss mich glaube ich arg zurücknehmen, um dem nächsten grinsenden Gewerkschaftsfritzen der mich zur "Solidarität" aufruft für den Kampf um 10,5% bei den Beschäftigten (während man unsere Nullrunde bei 8% Inflation als Erfolg verkaufte) nicht eine reinzuzimmern!

 >:( >:( >:( >:(

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1141 am: 26.10.2022 13:30 »
...und wieviel werden 2023 hochgestuft?...

...zur falschen Zeit am falschem Ort?...da hilft nur umziehen... ;D ;D ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Ytsejam

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1142 am: 26.10.2022 13:38 »
...und wieviel werden 2023 hochgestuft?...


Dazu finde ich keine Zahl, aber allein in NRW ist die Summe der Mietstufen von ca. 850 auf 800 gefallen. Es wurde also mehr runter- als hochgestuft.

Daniel82NRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1143 am: 26.10.2022 14:23 »
Klasse bin leider auch betroffen. Die Nachzahlung wird aber anhand der für 2022 geltenden Mietstufe erfolgen. Richtig ?

SuperIngo

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1144 am: 26.10.2022 15:48 »
Klasse bin leider auch betroffen. Die Nachzahlung wird aber anhand der für 2022 geltenden Mietstufe erfolgen. Richtig ?

Das ist korrekt.

Hat jemand eine Quelle für die Mietstufen 2023?

Danke

nero

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1145 am: 26.10.2022 16:12 »
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/ratgeber/mietstufen_nordrhein_westfalen.php
Bin auch betroffen.
Wusste gar nicht das bei uns die Mieten sinken....

Aloha

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1146 am: 26.10.2022 18:27 »
Nehmen wir das Beispiel der Stadt Essen, das
zeigt den ganzen Unsinn der Zulagen.
Da gibt es dann ab Januar 150€ weniger bei 2 Kindern.
Dass dort die Mieten sinken ist mir nicht bekannt
Jetzt ist auch klar warum die Umstellung im Dezember
erfolgt. In der Dezemberabrechung gibt es einen fetten
Nachschlag, im Januar erscheint mehr auf dem Konto
als im November (REZ+2.8 prozent). Viele werden den
Verlust gar nicht bemerken. Danke Regierung!

Daniel82NRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1147 am: 26.10.2022 18:36 »
Wie kann es bitte sein das bei der heutigen Situation auf dem Wohnungsmarkt Mietstufe sinken ? Das muss mir einer mal erklären !

Aloha

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1148 am: 26.10.2022 18:48 »
Die Stufen machen Mieten in unterschiedlichen Orten vergleichbar. Es geht um rein relative Grössen, nicht absolute.
Stufe 3 ist Durchschnitt (plus/minus 5 Prozent).
Benutzung der Mietstufen ohne Anpassung der
Zulagen ist komplett sinnbefreit wie man hier gut sieht
Das kommt wenn man Grundgehälter nicht angemessen anpasst.

BerndStromberg

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1149 am: 26.10.2022 22:32 »
Ich raste gerade ein kleines bisschen aus!

Ist euch eigentlich schon aufgefallen, dass ab 2023 über 190 Kommunen in der Mietenstufe zurückgestuft wurden? So sind wir von 4 auf 3 gefallen, was mal eben bei 1 Kind 125€ ausmacht.

Ich kann euch nur raten, mal eure Mietenstufe zu checken, bevor ihr euch im Januar über geringere Bezüge wundert.

Ich muss mich glaube ich arg zurücknehmen, um dem nächsten grinsenden Gewerkschaftsfritzen der mich zur "Solidarität" aufruft für den Kampf um 10,5% bei den Beschäftigten (während man unsere Nullrunde bei 8% Inflation als Erfolg verkaufte) nicht eine reinzuzimmern!

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Ärger dich nicht, zumindest nicht über die Herabstufung. Diese ganzen gesetzlichen Verrenkungen sind ja alle nur vorläufig, um Geld zu sparen und die jeweiligen Verantwortlichen über die Zeit zu bringen. Einfach Widerspruch einlegen, auf Karlsruhe warten und irgendwann die dicke Nachzahlung einstreichen.

Daniel82NRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1150 am: 27.10.2022 05:24 »
Wie lange dauert es eigentlich bis man ca eine Bestätigung auf den Erhalt seines Wiederspruchs bekommt ? Habe vor ca 4 Wochen einen beim LBV eingelegt.

NvB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1151 am: 27.10.2022 06:32 »
Wie lange dauert es eigentlich bis man ca eine Bestätigung auf den Erhalt seines Wiederspruchs bekommt ? Habe vor ca 4 Wochen einen beim LBV eingelegt.

Geh mal davon aus, dass die bis zum 31.12 auf jeden Fall warten, bis alle Widersprüche eingetroffen sind. Ich denke mal bis März 2023 wirst du eine Bestätigung bekommen. So war es glaube ich dieses Jahr.

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1152 am: 27.10.2022 06:44 »
Wie kann es bitte sein das bei der heutigen Situation auf dem Wohnungsmarkt Mietstufe sinken ? Das muss mir einer mal erklären !
...die Mieten müssen nicht sinken...es reicht, wenn sie woanders mehr steigen als in deiner Stadt...denn die
Einstufung erfolgt im Vergleich der durchschnittlichen Mieten...
Gruß aus "Tief im Westen"

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nero

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1153 am: 27.10.2022 07:45 »
...die Mieten müssen nicht sinken...es reicht, wenn sie woanders mehr steigen als in deiner Stadt...denn die
Einstufung erfolgt im Vergleich der durchschnittlichen Mieten...
Danke für die Aufklärung über die Mietstufen.
Dann macht doch aber der starre Bezug auf die Mietstufen bei der Alimentation keinen Sinn?
Nur weil es woanders noch teurer wird, benötige ich doch für meine Familie nicht weniger Geld?
Und die Gewerkschaften gucken zu...

SwenTanortsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1154 am: 27.10.2022 07:52 »
Wie kann es bitte sein das bei der heutigen Situation auf dem Wohnungsmarkt Mietstufe sinken ? Das muss mir einer mal erklären !
...die Mieten müssen nicht sinken...es reicht, wenn sie woanders mehr steigen als in deiner Stadt...denn die
Einstufung erfolgt im Vergleich der durchschnittlichen Mieten...

Das ist ein wichtiger Punkt. Genau deshalb hat der Besoldungsgesetzgeber zunächst eine realitätsgerechte Bemessung anhand des 95 %-Perzentils vorzunehmen, um zu einer realitätsgerechten Bemessung anhand der tatsächlichen Bedarfe zu gelangen. Erst in einem zweiten Schritt - auf Grundlage der Beachtung der Mindestalimentation und Mindestbesoldung - kann er die Besoldung bspw. anhand der Mietenstufen des WoGG differenzieren. Da der Gesetzentwurf sachwidrig keine Bemessung der Mindestalimentation anhand realitätsgerechter kalter Unterkunftskosten mittels des 95 %-Perzentils vornimmt, erfolgt nun offensichtlich die genannte Herabstufung der Besoldung. Genau darin zeigt sich der vielfach sachwidrige Gehalt der von der Landesregierung vorgenommenen Bemessungen. Es ist jedem zu empfehlen, das Fazit der aktuellen Gutachterlichen Stellungnahme Ulrich Battis' zur Situation in Sachsen zu lesen, auf das im sächsischen Unterforum gestern verwiesen worden ist. Ulrich Battis ist einer der renommiertesten deutschen Verfassungs- und Verwaltungsrechtler, der es nun für geboten hält, in Anbetracht der in allen Besoldungsrechtskreisen rein fiskalisch motivierten Besoldungsgesetzgebung "jegliche diplomatische Zurückhaltung" fahren zu lassen, um berechtigt hervorzuheben: "Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird."

Vgl. hier die verlinkte Anlage (Gutachten) https://www.sbb.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-stellungnahme-abgegeben/

Dieses Gutachten wird - davon ist auszugehen - in der rechtswissenschaftlichen Literatur Folgen haben.