Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 381418 times)

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 550
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1170 am: 27.10.2022 20:14 »
Theoretisch geht die Regierung ja jetzt davon aus dass sie diese Probleme gelöst hat.

Formuliere den Widerspruch einfach dahingehend um, dass du aufgrund der Rechtsprechung und des rechtswissenschaftlichen Diskurses weiterhin von der Verfassungswidrigkeit der Alimentation ausgehst.

Aber die Sache ist die: Wenn ein Besoldungsgesetzgeber davon ausgeht (offiziell), dass er nun verfassungsmäß alimentiert, wird er Widersprüche künftig negativ bescheiden. Dann können Ansprüche nur durch Klagen durchgesetzt werden. Den mutigen und unermüdlichen Kolleginnen und Kollegen, die das auf sich genommen haben, verdanken wir, dass überhaupt so viele Beschlussvorlagen beim BVerfG liegen.

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 455
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1171 am: 28.10.2022 07:50 »
Insgesamt sinkt die Summer der Wohngeldstufen von 838 auf 798, das macht grob geschätzt also mindestens 5% Ersparnis bei dieser Zulage für das Land.

Da aber gleichzeitig das Wohngeld deutlich erhöht wird und der anspruchsberechtigte Personenkreis sich verdreifacht, müssten auch der REZ entsprechend erhöht und angepasst werden. Andernfalls stünden ja wieder dem kleinsten (und auch vielen Beamten darüber) trotz REZ Wohngeld zu, was nach der Rechtsprechung und dem vordergründigen Willen des Landesgesetzgebers ja eben nicht passieren darf.

Daher bleibt abzuwarten, ob der Landesgesetzgeber die Anpassung der Wohngeldreform zum Anlass nimmt, auch sein REZ zu evaluieren und anzupassen. Das müsste er sicherlich tun, wenn ihm das Problem bewusst wird.

Wie so oft in der Vergangenheit wird er darauf allerdings vermutlich duch die Rechtsprechung hingewiesen werden müssen, so dass es noch einige Monde dauern wird, bis tatsächlich Handlungsbedarf erkannt und umgesetzt wird.

Diese Reform betrifft aber auch Bürger, die wenig Einkommen haben und auf Wohngeld angewiesen sind. Ein Wohngeldantrag in NRW dauert schon jetzt in vielen Kommunen mehr als 6 Monate. Wenn sich die Anzahl der Mitarbeiter in dem Bereich nicht deutlich erhöht (und Verwaltungsmitarbeiter wachsen ja nicht auf Bäumen), ist hier die nächste Katastrophe vorprogrammiert. Die Anzahl der Anträge wird drei bis fünfmal so hoch, also verlängert sich die Bearbeitungszeit dieser Anträge wohl auf 2 bis 3 Jahre (!!!).

Soweit es die Wohngeldstufen angeht, möchte ich nur anmerken, dass dafür ein Bundesamt zuständig ist und dafür die bundesweiten Mieten statistisch ausgewertet hat. NRW hat auf diese Statistik keinen Einfluss. Und wenn in vielen anderen bundesweiten Städten die Mieten gestiegen sind, in NRW aber nicht oder nicht in dem Ausmaß, dann führt das eben zu dem Ergebnis, welches hier dargestellt wurde.

Sicherlich ist das für die betroffenen Familien zunächst frustierend. Mit rechtzeitig eingelegten Widersprüchen gibt es aber irgendwann mal eine dicke Nachzahlung  8)

Und wer in den Genuss des neuen Wohngeldes kommen kann, sollte sich nicht scheuen, auch darauf einen Antrag zu stellen.

NoRhWe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1172 am: 28.10.2022 10:53 »
Sorry, aber wer hier dem Land wegen der Änderung der Mietstufen Bosheit unterstellt, bringt was durcheinander:

Das LAND hat die Mietstufen beim FamZ zeitlich weit VOR den Herabstufungen bei den Mietstufen beschlossen, außerdem zeichnet der BUND hierfür verantwortlich. Das ist sicherlich sehr ärgerlich für alle Betroffenen, aber schon aufgrund der Zeitachse erkennbar keine gewollte Sparmaßnahme. Zumal sich die Mietstufen regelmäßig ändern können...

Etwas anderes gilt natürlich für die Kritik, warum überhaupt eine Differenzierung anhand der Mietstufen beim Familienzuschlag für Kinder erfolgt. Denn wenn die Unterschiede bei den Wohnkosten landesweit so hoch sind (was ich nicht bezweifle), dann wäre es geboten, für alle Besoldungsempfänger diese Differenzierung in Form eines Ortszuschlags vorzunehmen. Und warum nur für das erste und zweite Kind (und nicht für die 3+ Kinder) differenziert wird, erschließt sich ebenfalls nicht.



« Last Edit: 28.10.2022 11:01 von NoRhWe »

Benne

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1173 am: 28.10.2022 14:21 »
Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig.  Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Verwaltungsbetriebswirt

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 67
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1174 am: 28.10.2022 14:41 »
Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig.  Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Soweit ich weiß gab es eine Klage zur Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern in NRW. Die Klage wurde verloren, also die Alimentation als ausreichend angesehen. Hierzu gab es auch ein Beitrag hier im Forum.

In der Begründung des aktuellen Gesetzes steht nicht, dass die Alimentation der vierköpfigen Familie zu niedrig bemessen war oder ist. Trotzdem gewährt man dieser den REZ  ::)

Aloha

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 155
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1175 am: 28.10.2022 15:08 »
Sorry, aber wer hier dem Land wegen der Änderung der Mietstufen Bosheit unterstellt, bringt was durcheinander:

Das LAND hat die Mietstufen beim FamZ zeitlich weit VOR den Herabstufungen bei den Mietstufen beschlossen, außerdem zeichnet der BUND hierfür verantwortlich. Das ist sicherlich sehr ärgerlich für alle Betroffenen, aber schon aufgrund der Zeitachse erkennbar keine gewollte Sparmaßnahme. Zumal sich die Mietstufen regelmäßig ändern können...
Ich unterstelle zunächst einmal mathematische Dummheit bei der Zuordnung von dynamisch relativen Ausgangsgrössen (Wohngeldstufe) zu absoluten Besoldungswerten (Euro). Das ist so als würde man das Kindergeld an der aktuell durchschnittlichen Zahl von Geburten pro Einwohner bemessen und das in Stufen einordnen. Bewusst wurde hier das vorgegebene 95% Perzentil zur Bemessung der Wohnkosten ignoriert, insofern kann man hier durchaus Absicht unterstellen.

BerndStromberg

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 92
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1176 am: 28.10.2022 16:07 »
Wow, dieses Gutachten von keinem geringeren als Battis liest sich ja wie die 95 Thesen eines gewissen Martin L. !

Recht so! Wenn eine fachlich derart unumstrittene Autorität derart deutliche Worte findet, zeigt das noch einmal mehr das Ausmaß des Problems und dass jeder, der sich über diese jahrelange Staatspraxis echauffiert, nicht in die Wutbürgerecke gehört, sondern einfach noch nicht zu den Zynikern übergelaufen ist, die von diesem Staat eh nichts anderes erwarten. Jetzt hoffe ich nur noch, dass endlich auch das BVerfG seine vornehme Zurückhaltung aufgibt.

BerndStromberg

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 92
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1177 am: 28.10.2022 16:46 »
„Tritt fest auf, mach's Maul auf, hör bald auf.“ (Martin L.)


Benne

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1178 am: 28.10.2022 16:47 »
Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig.  Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Soweit ich weiß gab es eine Klage zur Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern in NRW. Die Klage wurde verloren, also die Alimentation als ausreichend angesehen. Hierzu gab es auch ein Beitrag hier im Forum.

In der Begründung des aktuellen Gesetzes steht nicht, dass die Alimentation der vierköpfigen Familie zu niedrig bemessen war oder ist. Trotzdem gewährt man dieser den REZ  ::)


Wenn die Besoldung als ausreichend angesehen wurde, warum muss diese dann jetzt über die Familienzuschläge angehoben werden? Das hat doch mit dem Urteil des BvG zu tun oder? Und dieses hat doch dargelegt das die Besoldung verfassungswidrig war, ergo war sie es doch auch in den Vorjahren. Ich verstehs nicht :-\

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 855
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1179 am: 28.10.2022 17:48 »
Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig.  Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Soweit ich weiß gab es eine Klage zur Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern in NRW. Die Klage wurde verloren, also die Alimentation als ausreichend angesehen. Hierzu gab es auch ein Beitrag hier im Forum.

In der Begründung des aktuellen Gesetzes steht nicht, dass die Alimentation der vierköpfigen Familie zu niedrig bemessen war oder ist. Trotzdem gewährt man dieser den REZ  ::)

War es nicht zufällig der Forumsteilnehmer der einfach zu früh geklagt hatte? War glaube ich VG Düsseldorf.

22.02.2019 - 26 K 1609/16 abgelehnt und https://rewis.io/urteile/urteil/tmd-29-04-2022-26-k-631714/ wo die Ansicht geändert wurde.

Das erste Urteil wurde leider rechtskräftig weil das Verfahren selbst betrieben wurde und ihm eine Berufung zum OVG und Vertretung durch einen RA zu teuer war.

Eigentlich hatte er nämlich recht....

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 455
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1180 am: 31.10.2022 07:24 »
Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig.  Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Soweit ich weiß gab es eine Klage zur Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern in NRW. Die Klage wurde verloren, also die Alimentation als ausreichend angesehen. Hierzu gab es auch ein Beitrag hier im Forum.

In der Begründung des aktuellen Gesetzes steht nicht, dass die Alimentation der vierköpfigen Familie zu niedrig bemessen war oder ist. Trotzdem gewährt man dieser den REZ  ::)


Wenn die Besoldung als ausreichend angesehen wurde, warum muss diese dann jetzt über die Familienzuschläge angehoben werden? Das hat doch mit dem Urteil des BvG zu tun oder? Und dieses hat doch dargelegt das die Besoldung verfassungswidrig war, ergo war sie es doch auch in den Vorjahren. Ich verstehs nicht :-\

Bei der Alimentation kinderreicher Familien hat das Land NRW vor dem BVerfG verloren und musste daher die Gesetzgebung auch für die Vergangenheit ändern. Bei der Berliner Besoldung dagegen war NRW nicht unmittelbar beteiligt, hat jedoch dieses Grundsatzurteil zum Anlass genommen, die Besoldung zukünftig etwas anzupassen.

Bei der Betrachtung der Vergangenheit will man zunächst das Grundsatzverfahren zur Bremer Besoldung abwarten. Die aktuelle Regelung scheint immer nicht verfassungsgemäß zu sein (und das dürfte auch das Land NRW mittlerweile mitbekommen haben) und um die Verwaltungsgerichte nicht mit weiteren Verfahren zu fluten, will man daher dieses Verfahren noch abwarten und auswerten, bevor man auch für die Vergangenheit eine verfassungskonforme Lösung findet und die ruhend gestellten Verfahren für die Vergangenheit entsprechend aufgreift.

Unknown

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 410
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1181 am: 31.10.2022 07:56 »
.
Bei der Betrachtung der Vergangenheit will man zunächst das Grundsatzverfahren zur Bremer Besoldung abwarten. Die aktuelle Regelung scheint immer nicht verfassungsgemäß zu sein (und das dürfte auch das Land NRW mittlerweile mitbekommen haben) und um die Verwaltungsgerichte nicht mit weiteren Verfahren zu fluten, will man daher dieses Verfahren noch abwarten und auswerten, bevor man auch für die Vergangenheit eine verfassungskonforme Lösung findet und die ruhend gestellten Verfahren für die Vergangenheit entsprechend aufgreift.
Ist doch vom Land NRW nur alles vorgeschoben, um einerseits jede Menge Haushaltsmittel zu sparen und um andererseits bei Niederlage vor Gericht eine Rechtfertigung zu haben, warum Milliarden zusätzlich ausgegeben werden müssen. Das Land NRW könnte auch von sich aus eine ordnungsgemäße verfassungsrechtliche Besoldung beschließen.
Das wäre zu einfach und zu teuer. Deshalb wird weiterhin die Beamtenschaft mit Füssen getreten.

Benne

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1182 am: 31.10.2022 09:17 »
Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig.  Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Soweit ich weiß gab es eine Klage zur Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern in NRW. Die Klage wurde verloren, also die Alimentation als ausreichend angesehen. Hierzu gab es auch ein Beitrag hier im Forum.

In der Begründung des aktuellen Gesetzes steht nicht, dass die Alimentation der vierköpfigen Familie zu niedrig bemessen war oder ist. Trotzdem gewährt man dieser den REZ  ::)


Wenn die Besoldung als ausreichend angesehen wurde, warum muss diese dann jetzt über die Familienzuschläge angehoben werden? Das hat doch mit dem Urteil des BvG zu tun oder? Und dieses hat doch dargelegt das die Besoldung verfassungswidrig war, ergo war sie es doch auch in den Vorjahren. Ich verstehs nicht :-\

Bei der Alimentation kinderreicher Familien hat das Land NRW vor dem BVerfG verloren und musste daher die Gesetzgebung auch für die Vergangenheit ändern. Bei der Berliner Besoldung dagegen war NRW nicht unmittelbar beteiligt, hat jedoch dieses Grundsatzurteil zum Anlass genommen, die Besoldung zukünftig etwas anzupassen.

Bei der Betrachtung der Vergangenheit will man zunächst das Grundsatzverfahren zur Bremer Besoldung abwarten. Die aktuelle Regelung scheint immer nicht verfassungsgemäß zu sein (und das dürfte auch das Land NRW mittlerweile mitbekommen haben) und um die Verwaltungsgerichte nicht mit weiteren Verfahren zu fluten, will man daher dieses Verfahren noch abwarten und auswerten, bevor man auch für die Vergangenheit eine verfassungskonforme Lösung findet und die ruhend gestellten Verfahren für die Vergangenheit entsprechend aufgreift.

Vielen Dank für die verständliche Antwort. Dann heißt es also warten bis das Grundsatzverfahren in Bremen, hoffentlich positiv im Sinne der Beamten, abgeschlossen sein wird.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,018
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1183 am: 31.10.2022 09:21 »
Du bringst es auf den Punkt, Unknown, genau darum und im Kern um nichts anderes geht es, wie es mit Ulrich Battis gerade einer der renommierstesten deutschen Verfassungs- und Beamtenrechtler unmissverständlich hervorgehoben hat.

Aloha

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 155
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1184 am: 31.10.2022 13:19 »
In frage mich ganz ernsthaft, warum der DBB NRW nicht für eine verfassungsmäßige Alimentation kämpft?! Eine amtsangemesse Entlohnung wäre doch mal ein Beitrag zur Attraktivitätssteigerung!
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/angeregter-austausch-zur-attraktivitaetssteigerung-des-oeffentlichen-dienstes/  >:(
Da geht jetzt in NRW zum zweiten Mal in diesem Jahr ein Gesetz zur Beamtenbesoldung durch die Lesungen und es kommt absolut kein Kommentar vom DBB-NRW zu dem rosa Elefanten, der mitten im Raum steht.  ::) >:( :'(