Da wäre um die Zehn vollzumachen eine Stufe 13, 14 und 15 dranzuhängen. Aber diese Absicht verfolgt die Gewerkschaft mit ihrer Forderug wohl nicht, alle Besoldungsgruppen an den Endstufen auf zehn Stufen zu füllen mit der entsprechend jeweiligen vierjährigen Wartetzeit, um den Wegfall der zwei mal zweijährigen Wartezeit der entfallenen ersten beiden Stufen teilzukompensieren.
Aus welchem Grund sollten sie es tun?
Die damaligen Staffelung kam dadurch zustande, um die Vorbildungszeit zu berücksichtigen.
Beamten der L1.2 (A5-A9) brachen kein Abitur und erhalten eine fürstliche Ausbildungsvergütung.
Deswegen Stufe 1. Die Zeit der Ausbildung wird voll auf die Pension angerechnet.
Beamten der L2.1 (A9-12) müssen hingegen noch 3 Jahre länger Schule machen. Erhalten während Ihres dualen Studiums auch ein gutes Geld. Die Zeit des Studiums wird voll auf die Pension angerechnet.
Deswegen erst ab Stufe 3.
Beamten der L2.2 müssen nach dem Abitur (3 Jahre) noch ihr wissenschaftliches Studium selber bezahlen (mind. 5 Jahre). Deswegen erst ab Stufe 5. Aber von diesen 5 Jahren werden maximal 2,5 auf die Pension angerechnet. Dann kommt noch ein Referendariat, allerdings wird es voll auf die Pension angerechnet.
L1.2 kann Erfahrung ab Jahr 3 (2 Jahre Ausbildung) sammeln.
L2.1 kann Erfahrung ab Jahr 4 (3 Jahre Studium) sammeln.
L2.2 kann Erfahrung erst ab Jahr 8 (5 Jahre Studium + 2 Jahre Ref) sammeln.
Sollen Beamten der L2.2 benachteiligt werden, dass sie jahrelang im Voraus alles aus eigener Tasche bezahlen?
Ihr Studium wird nicht mal voll auf die Pension angerechnet, während es bei den anderen schon der Fall ist.
Dass sie dann später ins Berufsleben einsteigen können heißt, dass sie auch kaum die 40 Jahre voll schaffen.
Erst denken, dann schreiben!