Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 384638 times)

123ABC123

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1200 am: 04.11.2022 17:28 »
Demnächst sollte es dann wohl so sein:
Stufe 3 (verh. + 2 Kinder) Mietenstufe III902,05€
3. Kind829,75€
Summe1731,80€

Wobei sich ab 01/2023 auch die Wohngeldstufe ändern könnte, also z.B.

III->II:  minus 129,24€ (Bedburg, Dorsten, Düren, Geldern, Gevelsberg, Grefrath, Greven, Hangen, Herten, Hünxe, Iserlohn, Jülich, Lindlar, Nörvenich, Oberhausen, Oer-E, Olpen, Schermbeck, Selm, Waltrop, Wegberg, Ennepe-Ruhr-Kreis). -> Wohnen ist hier ja auch ab 01/2023 günstiger  ;)

III->IV: plus 150,93€ (Rommerskirchen)

Bitte nicht durch falsche Aufzählungen hier für Verwirrung sorgen. Denn der Ennepe-Ruhr-Kreis ist nicht im Gesamten von der Abstufung betroffen. Gevelsberg stimmt, aber Schwelm und Ennepetal zum Beispiel sind weiterhin lt. der veröffentlichten Tabellen für die Mietstufen zum Wohngeld in der Stufe 3 für die Jahre 2023 und 2024.

Aloha

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1201 am: 04.11.2022 19:02 »
Bitte nicht durch falsche Aufzählungen hier für Verwirrung sorgen. Denn der Ennepe-Ruhr-Kreis ist nicht im Gesamten von der Abstufung betroffen. Gevelsberg stimmt, aber Schwelm und Ennepetal zum Beispiel sind weiterhin lt. der veröffentlichten Tabellen für die Mietstufen zum Wohngeld in der Stufe 3 für die Jahre 2023 und 2024.
Naja, die Liste ist (bis auf Typos) schon soweit korrekt;
es geht halt darum, die Besoldungsproblematik zu
unterstreichen. Also bitte: gemäss Wohngeldverordnung:

Ennepe-Ruhr-Kreis ohne Ennepetal, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr), Witten

A9A10A11A12A13

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1202 am: 08.11.2022 23:45 »
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen verteilt eine neue Werbebroschüre:

Bei allem Verständnis für die schwierige Haushaltslage (sie stellt fest: es steigen die Steuereinahmen des Landes
kräftig an) bittet sie darum mit dem Job-Fahrrad für alle gegen den Reallohnverlust anzuradeln und die Tätigkeitsbeschreibungen zu aktualisieren. Außerdem wollen sie Strukturen auch dadurch verbessern, indem Polizei- und Steufa-Zulagen angehoben werden. Außerdem sollen nur noch zehn Erfahrungsstufen für alle  Besoldungsgruppen gelten.

was sie sonst noch für nach der Krise jetzt eingeleitet haben wollen, ist hier nachzulesen (Spoiler: verfassungswidrige Alimentation abstellen, gehört nicht dazu):
https://www.dstg-nrw.de/aktuelles/aktuelles/alle-meldungen/datum/2022/11/08/sonderflyer-dstg-nrw-fordert-strukturpaket-fuer-beschaeftigte/




SuperIngo

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1203 am: 09.11.2022 21:36 »
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?

quote author=A9A10A11A12A13 link=topic=117235.msg262044#msg262044 date=1667947557]
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen verteilt eine neue Werbebroschüre:

Bei allem Verständnis für die schwierige Haushaltslage (sie stellt fest: es steigen die Steuereinahmen des Landes
kräftig an) bittet sie darum mit dem Job-Fahrrad für alle gegen den Reallohnverlust anzuradeln und die Tätigkeitsbeschreibungen zu aktualisieren. Außerdem wollen sie Strukturen auch dadurch verbessern, indem Polizei- und Steufa-Zulagen angehoben werden. Außerdem sollen nur noch zehn Erfahrungsstufen für alle  Besoldungsgruppen gelten.

was sie sonst noch für nach der Krise jetzt eingeleitet haben wollen, ist hier nachzulesen (Spoiler: verfassungswidrige Alimentation abstellen, gehört nicht dazu):
https://www.dstg-nrw.de/aktuelles/aktuelles/alle-meldungen/datum/2022/11/08/sonderflyer-dstg-nrw-fordert-strukturpaket-fuer-beschaeftigte/
[/quote]

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1204 am: 10.11.2022 09:00 »
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?

Die Erfahrungsstufen 1 und 2 sind rückwirkend zum Anfang des Jahres weggefallen. Die Besoldungsordnung A startet jetzt mit der Erfahrungsstufe 3.

Rentenonkel

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« Antwort #1205 am: 10.11.2022 11:05 »
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?


Die Eingangsstufen sollen entfallen, also Stufe 1 und 2. Berufsanfänger starten dann in heutigen Stufe 3 und alle erfahreneren Beamten rutschen entsprechend hoch.

Daniel82NRW

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« Antwort #1206 am: 10.11.2022 13:21 »
Ist es wirklich so das durch den Wegfall der ersten beiden Erfahrungsstufen alle anderen 2 Erfahrungsstufen steigen ? Habe ich bis jetzt noch nichts von gelesen. Wenn ja erfolgt dies auch rückwirkend zum Januar, sprich ink Nachzahlung ?

gerzeb

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1207 am: 10.11.2022 13:37 »
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?


Die Eingangsstufen sollen entfallen, also Stufe 1 und 2. Berufsanfänger starten dann in heutigen Stufe 3 und alle erfahreneren Beamten rutschen entsprechend hoch.

Quelle? Höre ich zum ersten Mal. Kann ich mir tatsächlich überhaupt nicht vorstellen, halte ich entsprechend für ein Gerücht...

SuperIngo

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1208 am: 10.11.2022 14:00 »
Da möchte ich auch gerne eine Quellen sehen...
Ich bin just in 10 und wäre dann plötzlich in 12 ?
Oder gilt das nicht für A12?
Hier hab ich etwas gefunden......:

"Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 ab dem 01.01.2022: Es soll ein „Gesetz zur Überleitung von Beamt*innen der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10“ geben. Vereinfacht kann man sagen, alle werden in die Stufe 3 übergeleitet. In der Stufe 3 beginnt die Stufenlaufzeit neu, unabhängig davon, welcher Stand zum Zeitpunkt der Überleitung in den bis dahin existenten Stufen 1 und 2 erreicht war."

https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/landesbeamte/++co++f2471c14-8810-11ec-9513-001a4a160100

quote author=gerzeb link=topic=117235.msg262340#msg262340 date=1668083872]
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?


Die Eingangsstufen sollen entfallen, also Stufe 1 und 2. Berufsanfänger starten dann in heutigen Stufe 3 und alle erfahreneren Beamten rutschen entsprechend hoch.

Quelle? Höre ich zum ersten Mal. Kann ich mir tatsächlich überhaupt nicht vorstellen, halte ich entsprechend für ein Gerücht...
[/quote]
« Last Edit: 10.11.2022 14:09 von SuperIngo »

Graveler

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« Antwort #1209 am: 10.11.2022 16:56 »
Hallo zusammen,

nochmal zum regionalen Ergänzungszuschlag:

ich war bis September in Stufe 4 mit drei Kindern. Dienstherr ist eine kleine Kommune. Gestern ist über den StGB kommentarlos eine Mitteilung des Landes gekommen:

"...Auch Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kindern ist der regionale Ergänzungszuschlag für ihr erstes und zweites zu berücksichtigendes Kind zu gewähren. Dementsprechend wird das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen den regionalen Ergänzungszuschlag für das erste und zweite im Familienzuschlag zu berücksichtigende Kind auch an Landesbeamtinnen und Landesbeamte mit mehr als zwei berücksichtigungsfähigen Kindern auszahlen"

So weit so gut. So wie ich das sehe, war das hier im Forum auch unstrittig.

Meine Dienststelle hat aber explizit wegen der Regelung des 72 b LBG beim StGB nachgefragt, ob der regionale Ergänzungszuschlag rückwirkend für mich ab Januar gezahlt werden muss. Antwort vom zuständigen Hauptreferenten: Kein Grund für eine Rückwirkung für Fälle ab Stufe 4! Mein Dienstherr wird daher nur ab Oktober den regionalen Ergänzungszuschlag nachzahlen!!! Werde da wohl gegen vorgehen müssen.

Rentenonkel

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« Antwort #1210 am: 10.11.2022 17:02 »
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?


Die Eingangsstufen sollen entfallen, also Stufe 1 und 2. Berufsanfänger starten dann in heutigen Stufe 3 und alle erfahreneren Beamten rutschen entsprechend hoch.

Zur Klarstellung: Das ist eine Forderung

Quelle? Höre ich zum ersten Mal. Kann ich mir tatsächlich überhaupt nicht vorstellen, halte ich entsprechend für ein Gerücht...

Zur Klarstellung: Das ist eine Forderung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen an den Landesgesetzgeber. Ob der Landesgesetzgeber dieser Forderung in seine Besoldungsgesetzgebung einbaut, erscheint mir derzeit mehr als fraglich.

Es handelt sich dabei lediglich um eine Forderung dieser Nischengewerkschaft, nicht aber um ein aktuelles Gesetz oder aktuelles Gesetzgebungsverfahren.

A9A10A11A12A13

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« Antwort #1211 am: 10.11.2022 21:07 »
Ich hatte im Stillen vermutet, dass bei der "Neuordnung der Erfahrungsstufen in der Besoldung, 10 Stufen für alle Besoldungsgruppen" gefordert wird, dass die fehlenden 1-3 Stufen ab A12-A16 hintenangefügt werden soll, damit sie noch mit 57, 61 und 65 Jahren hochgestuft werden (ist ja noch genug Altersweisheit bis zur Pension mit ca. 70 ansammelbar) und dabei die bisherigen Stufenspannweite in den zehn Stufen gespreizt werden soll.

SuperIngo

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« Antwort #1212 am: 11.11.2022 09:57 »
Mit welcher Begründung sollte ein A13er denn auf die letzten beiden Stufen verzichten????
Das wären dann ( in den letzten beiden Stufen) um die 200 Euro netto weniger pro Monat (in Stufe 12 zu Stufe 10) ...!



Ich hatte im Stillen vermutet, dass bei der "Neuordnung der Erfahrungsstufen in der Besoldung, 10 Stufen für alle Besoldungsgruppen" gefordert wird, dass die fehlenden 1-3 Stufen ab A12-A16 hintenangefügt werden soll, damit sie noch mit 57, 61 und 65 Jahren hochgestuft werden (ist ja noch genug Altersweisheit bis zur Pension mit ca. 70 ansammelbar) und dabei die bisherigen Stufenspannweite in den zehn Stufen gespreizt werden soll.

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« Antwort #1213 am: 11.11.2022 12:39 »
Da liegt ein Missverständnis vor kein Wegfallen, bei meinem Gedankengang beginnt A12 bei Stufe vier mit der ersten Stufe und endet bei Stufe 12 mit der neunten Stufe. Da wäre um die Zehn vollzumachen eine Stufe 13 dranzuhängen. Entsprechend bei A16 bei Stufe sechs mit der ersten Stufe und endet bei Stufe 12 mit der siebten Stufe. Da wäre um die Zehn vollzumachen eine Stufe 13, 14 und 15 dranzuhängen. Aber diese Absicht verfolgt die Gewerkschaft mit ihrer Forderug wohl nicht, alle Besoldungsgruppen an den Endstufen auf zehn Stufen zu füllen mit der entsprechend jeweiligen vierjährigen Wartetzeit, um den Wegfall der zwei mal zweijährigen Wartezeit der entfallenen ersten beiden Stufen teilzukompensieren.

Mit welcher Begründung sollte ein A13er denn auf die letzten beiden Stufen verzichten????

calmac

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« Antwort #1214 am: 11.11.2022 16:33 »
Da wäre um die Zehn vollzumachen eine Stufe 13, 14 und 15 dranzuhängen. Aber diese Absicht verfolgt die Gewerkschaft mit ihrer Forderug wohl nicht, alle Besoldungsgruppen an den Endstufen auf zehn Stufen zu füllen mit der entsprechend jeweiligen vierjährigen Wartetzeit, um den Wegfall der zwei mal zweijährigen Wartezeit der entfallenen ersten beiden Stufen teilzukompensieren.

Aus welchem Grund sollten sie es tun?
Die damaligen Staffelung kam dadurch zustande, um die Vorbildungszeit zu berücksichtigen.

Beamten der L1.2 (A5-A9) brachen kein Abitur und erhalten eine fürstliche Ausbildungsvergütung.
Deswegen Stufe 1. Die Zeit der Ausbildung wird voll auf die Pension angerechnet.

Beamten der L2.1 (A9-12) müssen hingegen noch 3 Jahre länger Schule machen. Erhalten während Ihres dualen Studiums auch ein gutes Geld. Die Zeit des Studiums wird voll auf die Pension angerechnet.
Deswegen erst ab Stufe 3.
 
Beamten der L2.2 müssen nach dem Abitur (3 Jahre) noch ihr wissenschaftliches Studium selber bezahlen (mind. 5 Jahre). Deswegen erst ab Stufe 5. Aber von diesen 5 Jahren werden maximal 2,5 auf die Pension angerechnet. Dann kommt noch ein Referendariat, allerdings wird es voll auf die Pension angerechnet.

L1.2 kann Erfahrung ab Jahr 3 (2 Jahre Ausbildung) sammeln.
L2.1 kann Erfahrung ab Jahr 4 (3 Jahre Studium) sammeln.
L2.2 kann Erfahrung erst ab Jahr 8 (5 Jahre Studium + 2 Jahre Ref) sammeln.

Sollen Beamten der L2.2 benachteiligt werden, dass sie jahrelang im Voraus alles aus eigener Tasche bezahlen?
Ihr Studium wird nicht mal voll auf die Pension angerechnet, während es bei den anderen schon der Fall ist.
Dass sie dann später ins Berufsleben einsteigen können heißt, dass sie auch kaum die 40 Jahre voll schaffen.

Erst denken, dann schreiben!