Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380729 times)

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1290 am: 28.11.2022 12:06 »
...zumal es dann auch für die Beamten der komba gewerkschaft ein "Streik(Teilnahme)geld" in Höhe von 100 € geben wird...

Also man verkauft dann einen Urlaubstage bzw. Gleittag für 100€ (netto?)?

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1291 am: 28.11.2022 12:07 »
...genau 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Der Obelix

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 303
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1292 am: 28.11.2022 12:20 »
Natürlich mit Anwesenheitspflicht und Erfassung vor Ort.


was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1293 am: 28.11.2022 12:23 »
...das natürlich auch...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 455
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1294 am: 28.11.2022 12:43 »
Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?

Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zusgestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Vorher gibt es keine offizielle Quelle, an die sich das LBV halten muss.

Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird sich die neue Tabelle hier finden lassen: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html

AKMS94

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1295 am: 28.11.2022 15:03 »
Gibt es eigentlich schon einen Vordruck für dieses Jahr für eine Widerspruch der für jedermann zugänglich ist ?

Der DRB (Deutscher Richter Bund) hat ein Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt. Dieser bezieht sich auch auf die zuletzt in Kraft getretene Besoldunsänderung.


https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2022

LehrerInNRW

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 177
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1296 am: 28.11.2022 17:18 »
Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?

Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zusgestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Vorher gibt es keine offizielle Quelle, an die sich das LBV halten muss.

Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird sich die neue Tabelle hier finden lassen: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html

Ich bin ja mal gespannt, ob das Land sich die Blöße gibt und die Besoldung gleich im neuen Jahr senkt oder ob sich nicht doch was anderes ergibt.
Wenn das Bürgergeld als neue Bezugsgröße steigt, ist es ja aus verfassungsrechtlicher Sicht Harakiri die Besoldung für nicht wenige Beamte zu kürzen.

SuperIngo

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 81
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1297 am: 29.11.2022 12:24 »
Abrechnung ist da!
A12, Familienzuschlag Stufe 3, verheiratet, 2 Kinder,  Mietstufe 3 ergibt für Dezember 22: 902,05 brutto!!!!
Bis einschließlich 11/22 gibt es 483,49 Nachzahlung brutto monatlich..!
Das sind bei mir 327,14 Netto!

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 455
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1298 am: 29.11.2022 14:34 »
Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?

Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zusgestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Vorher gibt es keine offizielle Quelle, an die sich das LBV halten muss.

Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird sich die neue Tabelle hier finden lassen: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html

Ich bin ja mal gespannt, ob das Land sich die Blöße gibt und die Besoldung gleich im neuen Jahr senkt oder ob sich nicht doch was anderes ergibt.
Wenn das Bürgergeld als neue Bezugsgröße steigt, ist es ja aus verfassungsrechtlicher Sicht Harakiri die Besoldung für nicht wenige Beamte zu kürzen.

Selbstverständlich werden die familienbezogenen Anteile an die neue Wohngeldtabelle angepasst. Es wird aber vergessen, dass das Wohngeld insgesamt steigt und somit auch dieser familienbezogene Anteil entsprechend steigen müsste.

Gleichzeitig steigt auch das Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge und da für dieses Jahr das gesamte Geld auf einmal gezahlt wurde, bezweifel ich ernsthaft, dass diese Änderung im Januar allzu viele bemerken. Es ist erschreckend, wie wenig Beamte tatsächlich in der Lage sind, die Bezügemitteilung zu lesen und zu verstehen.

Wer weiß, vielleicht kommt ja im nächsten Jahr die Entscheidung zur Bremer Besoldung und der Gesetzgeber lässt sich bis Dezember wieder was schickes einfallen. Nicht zu vergessen, die steuerfreie Einmalzahlung, die noch von den Gewerkschaften für 2023 ausgehandelt werden wird (#Glaskugel). Diese dürfte uns in dem Jahr wieder ein Stück näher an eine verfassungsgemäße Besoldung bringen.

BeamtenBasti

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1299 am: 29.11.2022 14:47 »
Abrechnung ist da!
A12, Familienzuschlag Stufe 3, verheiratet, 2 Kinder,  Mietstufe 3 ergibt für Dezember 22: 902,05 brutto!!!!
Bis einschließlich 11/22 gibt es 483,49 Nachzahlung brutto monatlich..!
Das sind bei mir 327,14 Netto!

Welche Steuerklasse hast du?

SuperIngo

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 81
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1300 am: 29.11.2022 15:10 »
Steuerklasse 3 !

Zitat von: BeamtenBasti
link=topic=117235.msg265317#msg265317 date=1669729662
Abrechnung ist da!
A12, Familienzuschlag Stufe 3, verheiratet, 2 Kinder,  Mietstufe 3 ergibt für Dezember 22: 902,05 brutto!!!!
Bis einschließlich 11/22 gibt es 483,49 Nachzahlung brutto monatlich..!
Das sind bei mir 327,14 Netto!

Welche Steuerklasse hast du?

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1301 am: 29.11.2022 15:21 »
Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?

Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zusgestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Vorher gibt es keine offizielle Quelle, an die sich das LBV halten muss.

Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird sich die neue Tabelle hier finden lassen: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html

Ich bin ja mal gespannt, ob das Land sich die Blöße gibt und die Besoldung gleich im neuen Jahr senkt oder ob sich nicht doch was anderes ergibt.
Wenn das Bürgergeld als neue Bezugsgröße steigt, ist es ja aus verfassungsrechtlicher Sicht Harakiri die Besoldung für nicht wenige Beamte zu kürzen.

Selbstverständlich werden die familienbezogenen Anteile an die neue Wohngeldtabelle angepasst. Es wird aber vergessen, dass das Wohngeld insgesamt steigt und somit auch dieser familienbezogene Anteil entsprechend steigen müsste.

Gleichzeitig steigt auch das Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge und da für dieses Jahr das gesamte Geld auf einmal gezahlt wurde, bezweifel ich ernsthaft, dass diese Änderung im Januar allzu viele bemerken. Es ist erschreckend, wie wenig Beamte tatsächlich in der Lage sind, die Bezügemitteilung zu lesen und zu verstehen.

Wer weiß, vielleicht kommt ja im nächsten Jahr die Entscheidung zur Bremer Besoldung und der Gesetzgeber lässt sich bis Dezember wieder was schickes einfallen. Nicht zu vergessen, die steuerfreie Einmalzahlung, die noch von den Gewerkschaften für 2023 ausgehandelt werden wird (#Glaskugel). Diese dürfte uns in dem Jahr wieder ein Stück näher an eine verfassungsgemäße Besoldung bringen.

Sicher, dass die Einmalzahlung berücksichtigt werden muss?

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 455
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1302 am: 29.11.2022 16:04 »

Sicher, dass die Einmalzahlung berücksichtigt werden muss?

Ja. Bei der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung prüft das BVerfG das Jahresnettoeinkommen.

ThomasAC

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1303 am: 29.11.2022 17:58 »
So Abrechnung ist heute gekommen. Stimmt auf den Cent genau

Insgesamt mit Nachzahlung somit 12450€ Brutto und 7516€ Netto.

Opa

  • Gast
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1304 am: 29.11.2022 19:22 »
Glückwunsch zu deinem vermutlich ersten 5-stelligen Gehalt :) Leider nur Brutto, aber trotzdem eine nette Optik auf dem Lohnzettel.