Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 384652 times)

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1335 am: 20.12.2022 08:56 »

Von Entschädigungen von Jahren vor 2022 für 2 Kinder hat auch noch keiner was vernommen, oder?


...Entschädigungen wegen falscher Familienplanung??? ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

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nero

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1336 am: 20.12.2022 09:14 »

Von Entschädigungen von Jahren vor 2022 für 2 Kinder hat auch noch keiner was vernommen, oder?


...Entschädigungen wegen falscher Familienplanung??? ;D

Nein, der Besoldungsgesetzgeber in NRW hat für die Jahre ab 2022 offesnichtlich eingestanden, dass die Besoldung bei 2, teilweise auch mit einem Kind zu niedrig ist. Aus meiner Sicht nur schwer argumentierbar, dass die Besoldung in den Jahren vor 2022 nicht zu niedrig ist.

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1337 am: 20.12.2022 09:18 »
...dass muss dann im Rahmen der (hoffentlich) regelmäßig eingelegten Widersprüche geklärt werden...hier ist aber wohl eher nicht mit zügigen Entscheidung zu rechnen sondern wieder mal viel Geduld angesagt...
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nero

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1338 am: 20.12.2022 09:47 »
Widersprüche wurden in meinem Fall eingelegt. Um meine Frage zu konrektisieren: Gibt es eine aktuelle Aussage, wie der Besoldungsgesetzgeber mit diesen Widersprüchen insbesondere bei Besoldungsempfänger mit mind. einem Kind verfahren möchte?

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1339 am: 20.12.2022 11:25 »
Widersprüche wurden in meinem Fall eingelegt. Um meine Frage zu konrektisieren: Gibt es eine aktuelle Aussage, wie der Besoldungsgesetzgeber mit diesen Widersprüchen insbesondere bei Besoldungsempfänger mit mind. einem Kind verfahren möchte?

..Nein
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Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1340 am: 20.12.2022 16:03 »
Widersprüche wurden in meinem Fall eingelegt. Um meine Frage zu konrektisieren: Gibt es eine aktuelle Aussage, wie der Besoldungsgesetzgeber mit diesen Widersprüchen insbesondere bei Besoldungsempfänger mit mind. einem Kind verfahren möchte?

Ja, die Verfahren sind bis auf weiteres ruhend zu stellen.

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1341 am: 20.12.2022 16:13 »
...der Besoldungsgesetzgeber hat mit diesen Widersprüchen rein gar nichts am Hut...der Besoldungsgesetzgeber in NRW ist der Landtag mit seinen Abgeordneten...

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uw147

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1342 am: 21.12.2022 08:15 »
Widersprüche wurden in meinem Fall eingelegt. Um meine Frage zu konrektisieren: Gibt es eine aktuelle Aussage, wie der Besoldungsgesetzgeber mit diesen Widersprüchen insbesondere bei Besoldungsempfänger mit mind. einem Kind verfahren möchte?

Irgendwoher kam die Aussage, dass die Landesregierung das Urteil zur Bremer Besoldung abwarten will, bevor es eine Entscheidung für die Jahre vor 2022 gibt. (Nr. 44: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022_node.html;jsessionid=0A2993CB27C6263728032DEB26D2E506.1_cid506)

BerndStromberg

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1343 am: 23.12.2022 10:00 »
Dann kann die Regierung ja ihre Haushaltsprobleme wieder auf die Beamtenbesoldung schieben, zumindest die Grünen werden sich noch daran erinnern, wie das geht. Nach der letzten höchstrichterlichen Klatsche unter Kraft gab es eine Haushaltssperre und erstmal nur noch Leitungswasser in der Staatskanzlei  ;)

https://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article131234129/NRW-zu-arm-fuer-Kaffee-Saft-und-Kekse.html

NWB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1344 am: 23.12.2022 10:11 »
Ach ja, das waren noch Zeiten. Ich sage nur: "starke Schultern"

rundmc87

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1345 am: 03.01.2023 15:27 »
Hallo, vielen Dank erstmal im Voraus für die Rückantwort.

Kurze Frage zu dem Familienzuschlag.

A12/ Mietenstufe 2 (verheiratet + 1 Kind) = 289,70€ bekomme ich zusätzlich brutto

Bei 2 Kindern = Stufe 3 = 777,20

Ab 3 Kindern werden es dann 834,68? Oder addiert man die 777,20+ 834,68?

sherlock

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« Antwort #1346 am: 03.01.2023 19:43 »
Die 829,75 für das dritte Kinde bekommt man zusätzlich. Einfach mal den Rechner hier durchrechnen lassen.

Tagelöhner

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« Antwort #1347 am: 03.01.2023 20:10 »
Die 829,75 für das dritte Kinde bekommt man zusätzlich. Einfach mal den Rechner hier durchrechnen lassen.

Das ist ja mehr als der Gehaltszuwachs eines Tarifbeschäftigten in der Entgeltgruppe E10 beim Aufrücken von Stufe 1 - 6, bzw. 15 Jahre geleisteter Arbeit. Wie krank ist das denn, Prämie fürs Einzipfeln, absoluter Wahnsinn. ;D

NWB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1348 am: 03.01.2023 20:21 »
Der Wahnsinn liegt darin, dass dieser Betrag nur über Familienzuschläge zustande kommt, weil die verfassungsmäßig gebotene Anhebung der Grundbesoldung zu teuer war.

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1349 am: 03.01.2023 20:22 »
...Beamte sind eben immer im Dienst...auch beim Einzipfeln 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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