Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380498 times)

Verwaltungsbetriebswirt

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #135 am: 12.01.2022 18:01 »
Hallo,

kann jemand die Tabelle des REZ mal hier einstellen? Oder mal einen Wert angeben für Mietenstufe 3 mit FamZuschlag Stufe 3?
Danke
« Last Edit: 12.01.2022 18:13 von Verwaltungsbetriebswirt »

Studienrat

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #136 am: 12.01.2022 22:01 »
Kann mir jemand aus diesem Forum erläutern, warum eine Tariferhöhung von 2,8 % ab 1. Dezember 2022 bei einer Inflation von 5,5 % in 2021 (das Jahr, in dem verhandelt wurde) gefeiert und nicht im Absatz kritisiert wird? Und wie wird wohl Frank Bsirske reagiert haben, als der von ihm vorgeschlagene Frank Werneke seinen Volltreffer verkündete?

St3f4n

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #137 am: 12.01.2022 22:15 »
Kurze Frage, was bedeutet der REZ für Familien mit 3 und mehr Kindern? Akkumuliert sich das wie bisher?

Willi1967

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #138 am: 12.01.2022 22:33 »
In dem steht, dass in der Besoldungsgruppe A 10 die ersten beiden Erfahrungsstufen gestrichen und der der Stufen harmonisiert werden sollen. Weiß jemand wie „harmonisieren“ in diesem Zusammenhang zu verstehen ist?

Ich bin A 10, Sufe 9. verheiratet und keine Kinder. Laufbahngruppe 2.1
Verstehe ich das richtig, dass sich für mich nichts ändern wird?

Keine Erhöhung der Familien- oder Strukturzulage?
Meint ihr, dass dieser Entwurf dann verfassungskonform ist?

SuperLutz

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #139 am: 12.01.2022 23:03 »
Wenn ich das hier so lese, muss ich als kleiner Familienvater (1 Kind) mit A9 Stufe 11 und Wohnsitz „auf dem Dorf“ wohl demnächst dankbar sein, dass ich nicht weniger habe als vorher…  :o

TonyBox

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #140 am: 12.01.2022 23:36 »
Benachrichtigt all diejenigen, die sich etwas außerhalb von Ballungsgebieten angesiedelt haben (aus welchen Gründen auch immer) und jetzt weiter fahren müssen um an die Dienststelle zu kommen.... ob das so konform ist???

TonyBox

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #141 am: 13.01.2022 00:03 »
Hier der link


https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6269.pdf

Ab Seite 80 werden die Listen für die Ergänzungszuschläge genannt. Einfach mal die nächsten paar Seiten auch ansehen  🙃

Kurbalin

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #142 am: 13.01.2022 07:44 »
Hallo,

kann jemand die Tabelle des REZ mal hier einstellen? Oder mal einen Wert angeben für Mietenstufe 3 mit FamZuschlag Stufe 3?
Danke
Der REZ beläuft sich in dem Fall auf 440,10€ monatlich für den Zeitraum 01-11/2022. Ab dem 01.12.2022 sieht der Familienzuschlag der Stufe 3 bei Mietenstufe 3 wie folgt aus:
A5 - A6: 861,30 €
A7 - A8: 856,34 €
>A8: 858,66 €

Kurze Frage, was bedeutet der REZ für Familien mit 3 und mehr Kindern? Akkumuliert sich das wie bisher?

Den REZ gibt es lediglich für die Stufen 2 und 3 (1 und 2 Kinder). Ebenso spielt bei dem künftigen Familienzuschlag die Mietenstufe lediglich bei den Stufen 2 und 3 eine Rolle. Jedes darüber hinaus gehende Kind wird unabhängig von der Mietenstufe zusätzlich vergütet.

Ich bin A 10, Sufe 9. verheiratet und keine Kinder. Laufbahngruppe 2.1
Verstehe ich das richtig, dass sich für mich nichts ändern wird?

Keine Erhöhung der Familien- oder Strukturzulage?
Meint ihr, dass dieser Entwurf dann verfassungskonform ist?

Von der Umstrukturierung der Familienzuschläge aufgrund der Rechtsprechung zur Unteralimentation kinderreicher Familien profitierst du als kinderlose(r) nicht, korrekt.

Der Familienzuschlag der Stufe 1 ändert sich für dich von 148,52 € auf 152,68 €, was exakt den 2,8% des Tarifabschlusses entspricht. Selbiges gilt für die Strukturzulage (100,39 € auf 103,20 €) und die Grundbesoldung anhand der Tabellen.

Wenn ich das hier so lese, muss ich als kleiner Familienvater (1 Kind) mit A9 Stufe 11 und Wohnsitz „auf dem Dorf“ wohl demnächst dankbar sein, dass ich nicht weniger habe als vorher…  :o

Der Eindruck entsteht zunächst einmal. Allerdings sind tatsächlich auch Großstädte, wie Gelsenkirchen in Mietenstufe 2 eingeordnet. Im Grunde lohnt es sich jetzt einen Hauptwohnsitz in München anzumelden und seinen eigentlichen Wohnort zum Nebenwohnsitz zu erklären - schlagartig "schwimmt man in Geld", obwohl man der gleichen Tätigkeit beim gleichen Dienstherren nachgeht.

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #143 am: 13.01.2022 07:47 »
Bei Mietstufe 3 soll der regionale Ergänzungszuschlag zur Stufe 2 des Familienzuschlags 43,39€ im Monat betragen. Bei Stufe 3 des Familienzuschlags beläuft sich der Ergänzungszuschlag auf 440,10€. Nach meine Verständnis also:

1 Kind: Einmalzahlung von 477,29€
2 Kinder: Einmalzahlung von 4.841,10€

Ab Dezember ist der regionale Ergänzungszuschlag in den Familienzuschlag eingearbeitet. Für Besoldungsgruppen ab A 9 steigt dann bei den o.g. Parametern nach meinem Verständnis der Familienzuschlag für Stufe 2 von derzeit 277,84 EUR auf 329,01 EUR und für Stufe 3 von derzeit 407,16 EUR auf 858,66 EUR.

Mit der Bezügemitteilung für Dezember 2022 wäre daher neben der linearen Erhöhung der Besoldung bei einem Kind mit einer Erhöhung von 51,17 EUR (zu den 477,29 EUR Einmalzahlung) und bei zwei Kindern mit einer Erhöhung des Familienzuschlages um 451,50 EUR (zu den 4841,10 EUR Einmalzahlung) zu rechnen.

SwenTanortsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #144 am: 13.01.2022 07:48 »
Danke für das Einstellen des Entwurfs, Tony, das dürfte eine interessante Lektüre werden. Kannst Du noch einmal die Seite 67, also den § 71 b hier einstellen?

nero

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #145 am: 13.01.2022 07:52 »
Danke für den Entwurf.
Ob das jetzt den Anforderungen des BVerfG entspricht vermag ich nicht zu beurteilen.
Ich glaube für Familien mit Kindern ist die Lösung ganz ok (=hätte uns auch schlechter treffen können).
Was ich wirklich merkwürdig finde, dass kein Wort zu den offenen Jahren vor 2022 gesagt wird.
Was wollen sie mit den offenen Widersprüchen machen? Aussitzen?
Eine Anwendung der 2022 Werte müsste doch nachteilig für das Land sein. Denn in früheren Jahren hätten vielleicht geringere Beträge ausgereicht.

guzmaro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #146 am: 13.01.2022 07:55 »
ich habe mal eine Frage
auf Seite 84
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6269.pdf

steht was von Strukturzulage.
Aktuell für mD bei knapp 20€ dann knapp 83€ Brutto kommt also noch mal oben drauf zur normalen 2,8% " Besoldungserhöhung"  ?

Kurbalin

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #147 am: 13.01.2022 08:03 »
ich habe mal eine Frage
auf Seite 84
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6269.pdf

steht was von Strukturzulage.
Aktuell für mD bei knapp 20€ dann knapp 83€ Brutto kommt also noch mal oben drauf zur normalen 2,8% " Besoldungserhöhung"  ?

Korrekt, dass ist eine der Verbesserungen der Besoldungsstruktur "im Hinblick auf die auch künftig steigenden Anforderungen im Zuge der Digitalisierung und zum Zwecke der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit". Eine zusätzliche Besonderheit dabei ist, dass die Strukturzulage für den mD bereits zum 01.01.2022 auf 80,00 € und dann zum 01.12.2022 auf 82,24 € erhöht wird.

guzmaro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #148 am: 13.01.2022 08:12 »
oki super
vielen Dank !

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #149 am: 13.01.2022 08:16 »
Nach der derzeitigen Planung werden alle Kollegen der Erfahrungsstufen 1 und 2 zum 01.01.2022 in die Erfahrungsstufe 3 übergeleitet. Zugleich werden allerdings die Erfahrungsstufen der älteren Kollegen nicht angepasst. Dadurch sind diese Überleitungen offensichtlich verfassungswidrig, da sie den systeminternen Abstand zwischen den Erfahrungsstufen über Gebühr einschmelzen.

Die geplante Regelung mit dem Wegfall der untersten beiden Erfahrungsstufen behebt aus meiner Sicht den verfassungswidrigen Zustand nicht und wird sich langfristig als kostenintensiv entpuppen, da ja der Wegfall der unteren Erfahrungsstufen und die Überleitung der betroffenen Kollegen in höhere Erfahrungsstufen nicht rückgängig gemacht werden kann.

Aus meiner Sicht müssten bei dem Wegfall der untersten beiden Erfahrungsstufen nicht nur die unteren Erfahrungsstufen überführt werden, sondern es müssten für alle Beamten die Erfahrungsstufen neu bewertet werden. Andernfalls erhalten Kollegen mit bis zu 6 Jahren Berufserfahrung die gleiche Besoldung wie Kollegen, die frisch im Amt sind.

Wenn dann die letzte Erfahrungsstufe schon sehr früh erreicht ist, stellt sich für mich auch die Frage, ob es dann fast 20 Jahre vor der Pensionierung keine Entwicklung mehr gibt. Aus meiner Sicht müsste dann in aller Konsequenz die Tabelle zusätzlich um zwei weitere Erfahrungsstufen erweitert werden.

Daher hält der alleinige Wegfall der unteren beiden Erfahrungsstufen ohne Überleitung aller Beamter in die neuen Erfahrungsstufen aus meiner Sicht einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht stand. 

Somit werden vermutlich nach langen Jahren des Rechtsstreites früher oder später alle Beamten in die neuen Erfahrungsstufen überführt werden müssen.