Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380558 times)

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1365 am: 23.01.2023 18:28 »
Das ist wie BvB 09 oder S04!


Jörn85

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1366 am: 24.01.2023 13:34 »
Mir ist ein Gedanke in den Sinn gekommen der mir gar nicht gut gefällt.

Der kinderbezogene Anteil am Familienzuschlag ist am Kindergeldanspruch des Kindes gekoppelt. Häufig sind die Kinder über ihren 18 Geburstag hinaus kindergeldberechtigt, da sie in der Ausbildung oder Studium sind.

Jetzt hat die aktuelle Bundesregierung vor, ab 2025 das Kindergeld (neu "Garantiebetrag") direkt den volljährigen Kinder auszuzahlen, statt wie bis jetzt den Eltern.

Bedeutet das, dass Beamte mit kindergeldberechtigten, volljährigen Kindern ab 2025 keinen kinderbezogenen Anteil am Familienzuschlag bekommen werden?

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1367 am: 24.01.2023 13:38 »
..gibts zu dieser Regelung eine Quelle?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

NoRhWe

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1368 am: 24.01.2023 13:56 »
Mir ist ein Gedanke in den Sinn gekommen der mir gar nicht gut gefällt.

Der kinderbezogene Anteil am Familienzuschlag ist am Kindergeldanspruch des Kindes gekoppelt. Häufig sind die Kinder über ihren 18 Geburstag hinaus kindergeldberechtigt, da sie in der Ausbildung oder Studium sind.

Jetzt hat die aktuelle Bundesregierung vor, ab 2025 das Kindergeld (neu "Garantiebetrag") direkt den volljährigen Kinder auszuzahlen, statt wie bis jetzt den Eltern.

Bedeutet das, dass Beamte mit kindergeldberechtigten, volljährigen Kindern ab 2025 keinen kinderbezogenen Anteil am Familienzuschlag bekommen werden?

Solange die volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kinder weiterhin unterhaltsberechtigt gegenüber den Eltern sind,  dürfte das keine Auswirkungen auf den Familienzuschlag haben. Die direkte Auszahlung an die Kinder (mehr Theater für alle, na, Bravo!) wird unterhaltsrechtlich lediglich zu einer Verrechnung führen.

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1369 am: 24.01.2023 13:58 »
hauptsache, man schafft wieder neuen Verwaltungsaufwand...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Jörn85

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1370 am: 24.01.2023 14:08 »
..gibts zu dieser Regelung eine Quelle?

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kindergrundsicherung-eckpunkte-101.html

"Wie es in dem Zeitungsbericht weiter heißt, soll der geplante Garantiebetrag mindestens in Höhe des dann geltenden Kindergeldes ausgezahlt werden - derzeit würde das einen Betrag von 250 Euro bedeuten. Eingerechnet werden sollen auch heutige Leistungen wie steuerliche Kinderfreibeträge, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe für Kinder und Leistungen auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sollten volljährige Kinder bei den Eltern ausziehen, soll der Garantiebetrag direkt an sie ausgezahlt werden."

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1371 am: 24.01.2023 14:14 »
...ob das nun wirklich so kommt, steht ja noch in den Sternen...ausserdem ist in 2025 auch noch eine Bundestagswahl..und wer weiß, was bis dahin so alles noch mit der verfassungskonformen Besoldung passiert...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Jörn85

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1372 am: 24.01.2023 14:21 »
...ob das nun wirklich so kommt, steht ja noch in den Sternen...ausserdem ist in 2025 auch noch eine Bundestagswahl..und wer weiß, was bis dahin so alles noch mit der verfassungskonformen Besoldung passiert...

Das wird so kommen. Die Kindergrundsicherung ist ein gemeinsames Projekt der Ampel und die (zahlreichen) entsprechenden Gesetze werden bis 2025 geändert.

Bastel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1373 am: 24.01.2023 15:14 »
...ob das nun wirklich so kommt, steht ja noch in den Sternen...ausserdem ist in 2025 auch noch eine Bundestagswahl..und wer weiß, was bis dahin so alles noch mit der verfassungskonformen Besoldung passiert...

Das wird so kommen. Die Kindergrundsicherung ist ein gemeinsames Projekt der Ampel und die (zahlreichen) entsprechenden Gesetze werden bis 2025 geändert.

Der nächste Kanzler oder Kanzlerin wird wieder schwarz. Dann schauen wir mal weiter.

Opa

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1374 am: 24.01.2023 16:52 »
Das sind erst einmal nur Eckpunkte der Kindergrundsicherung. Es versteht sich von selbst, dass bei wesentlichen Änderungen die Regelungen zur Kopplung des Familienzuschlags an die Kindergeldberechtigung im Rahmen einer Folgeänderung anzupassen sind.

Da die bisherige Regelung lediglich ein Ordnungskriterium ist, um zweifelsfrei die Berechtigung festzustellen und bei konkurrierenden Ansprüchen mehrerer Elternteile eine Entscheidung zu treffen, wird es Aufgabe der Besoldungsgesetzgeber sein, dies auch nach Einführung der Kindergrundsicherung sicherzustellen.

Somit ergibt sich zwar ein (redaktioneller) Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, aber mithin kein Rechtfertigungsgrund, die Besoldungsempfänger schlechter zu stellen als bislang.

PS: Das Gesetzgebungsverfahren soll im Sommer 2023 beginnen mit dem Ziel der Einführung zum 01.01.2024.
PPS: Laut Nr. 10 des Eckpunktepapiers sollen Kinder und Jugendliche bei der Ermittlung ihres Existenzminimums beteiligt werden um sicherzustellen, dass „…ihre Lebenswelten… berücksichtigt werden.“
Kinder und Jugendliche erhalten also einen Status wie ehemals Bundestagsabgeordnete, die ihre Diäten ebenfalls selbst festlegen durften. Vermutlich wird der Markt schnell darauf reagieren und das Yps mit Gimmick kostet demnächst 59,90 Euro.
« Last Edit: 24.01.2023 16:58 von Opa »

SwenTanortsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1375 am: 24.01.2023 17:56 »
Schöner Kommentar, Opa, ich musste gerade herzlich lachen!

nevarro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1376 am: 24.01.2023 19:52 »
Laut Nr. 10 des Eckpunktepapiers sollen Kinder und Jugendliche bei der Ermittlung ihres Existenzminimums beteiligt werden um sicherzustellen, dass „…ihre Lebenswelten… berücksichtigt werden.“
Kinder und Jugendliche erhalten also einen Status wie ehemals Bundestagsabgeordnete, die ihre Diäten ebenfalls selbst festlegen durften. Vermutlich wird der Markt schnell darauf reagieren und das Yps mit Gimmick kostet demnächst 59,90 Euro.

Finde ich schade, dass Du diesen Punkt so ins Lächerliche ziehst. Dass insbesondere die GroKo als Koalition und die Union sowieso für eine Politik der Republik der Alten stand und steht ist hinreichend bekannt. Insofern ist es verständlich, dass progressivere Strömungen in der Ampel daran etwas ändern wollen. Müssen sie ja auch, denn Politik sollte Weichen für die Zukunft stellen. Wessen Zukunft könnte da, auch nüchtern vom Horizont her betrachtet, wichtiger sein, als die Zukunft unserer Jugend? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Altersgruppe auch noch einen echten gesellschaftlichen Beitrag leisten kann, der über Vordrängeln an der Kasse, Überwintern auf den Kanaren und Gefährdung des Straßenverkehrs hinausgeht.

Jörn85

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1377 am: 24.01.2023 20:08 »
Es ist aber doch schwer vorstellbar, dass der Gesetzgeber auf einem Schlag Tausenden von Beamten eine faktische und mittlerweile häufig beträchtliche Gehaltskürzung verpasst.

Finanzer

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1378 am: 25.01.2023 06:22 »
Es ist aber doch schwer vorstellbar, dass der Gesetzgeber auf einem Schlag Tausenden von Beamten eine faktische und mittlerweile häufig beträchtliche Gehaltskürzung verpasst.

Wenn man die letzten 20 Jahre unter einem Stein verbracht hat vielleicht.

Opa

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1379 am: 25.01.2023 10:04 »
Navarro, die geplante Kindergrundsicherung IST lächerlich. Die im Eckpunktepapier vorgesehenen Anpassungen führen zu einer überbordenden Bürokratie und einer Verdopplung der hierbei zuständigen Behörden, auch wenn das Gegenteil behauptet wird. Die Regierung will  eine aus allgemeiner und bedarfsabhängiger Komponente bestehende Kindergrundsicherung einführen, die von der BA administriert werden soll und so zu einer komplexen Schnittstelle zwischen BA und Jobcenter führt. Außerdem soll der Wohnkostenanteil der Kinder beim Bürgergeld auf 120 Euro pauschaliert und der Rest über den Bedarf der Eltern abgebildet werden, was zu einer Verringerung des Erwerbsanreizes der Eltern führen wird, sobald das Kind eigenes Einkommen aus einer Ausbildungsvergütung oder Unterhalt bekommt.

Viel einfacher, insgesamt kostengünstiger und trotzdem für Familien mit unterm Strich mehr Geld verbunden wäre es, wenn man das Kindergeld auf die Regelleistung des Bürgergelds für Alle anheben würde. Damit stiege das Kindergeld um  68 bis 170 Euro pro Kind (je nach Alter). Im Gegenzug können steuerliche Kinderfreibeträge, wie im Eckpunktepapier vorgesehen, wegfallen. Ebenso würde die Regelleistung für Kinder beim Bürgergeld wegfallen, da die Anrechnung stets 0 Euro Anspruch ergäbe.

Wohnkostenanteil für Kinder in Bürgergeld-Haushalten könnte man somit wie bisher berechnen und ebenso die Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Bezug zum Thema: Als Beamter würde ich mich insbesondere über die Pauschalierung des Wohnkostenbedarfs für Kinder wahrscheinlich freuen. Denn für z.B. in NRW  eingeführte überhohe Familienzuschläge wäre bei der Umsetzung der BVerfG-Rechtsprechung damit deutlich weniger Spielraum. Ein weitaus größerer Teil als bisher müsste dann allein schon rechnerisch in die Grundbesoldung eingearbeitet werden.