Was ist mit den rückwirkend Zahlung vor 2021 gibt es hier Informationen?
Das Thema wird scheinbar einfach tot geschwiegen. Betrifft es nicht sogar die Zahlungen vor 2022?
Verstehe auch nicht, warum man dazu gar nichts hört. Also weder Abhilfe noch Ablehnung der Widersprüche.
Achtung Verwirkung! Unseren Dienstherrn traue ich mittlerweile alles zu. So ist es nun einmal, wenn das Vertrauen kaputt ist.
Bei der Verwirkung handelt es sich um einen aus § 242 BGB (Leistung nach Treu
und Glauben) abgeleiteten Grundsatz des Vertrauensschutzes, der nach
höchstrichterlicher Rechtsprechung auch im öffentlichen Recht grundsätzlich
anwendbar ist. Konkrete Fristen existieren hierzu nicht, die Verwirkung einer
Forderung richtet sich ausschließlich nach den Umständen des Einzelfalls.
Ein Anspruch ist nach einschlägiger Rechtsprechung dann verwirkt, wenn der
Gläubiger diesen längere Zeit hindurch nicht geltend macht, der Schuldner sich
darauf eingerichtet hat und sich nach dem Verhalten des Gläubigers auch darauf
einrichten durfte, dass dieser den Anspruch in Zukunft nicht geltend machen wird.
Damit gelten für die Verwirkung drei Tatbestandsvoraussetzungen,
1. Zeitablauf,
2. Verwirkungsverhalten des Gläubigers und
3. das darauf zu stützende Vertrauen des Schuldners.
In der Regel gilt ein Anspruch dann als verwirkt, wenn die bestehende Forderung
gegenüber dem Schuldner nicht innerhalb eines Jahres geltend gemacht wird.
Anmerkung: Die Verwirkung kann auch vor der Verjährung eintreten!