Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 384583 times)

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #180 am: 14.01.2022 07:48 »
Vielen Dank, TonyBox,  fürs Einstellen des Gesetzentwurfs! Ich bin aber jetzt etwas verwirrt. Es finden sich zwei Anlagen 13 zu den Familienzuschlägen der Stufen 2 und 3. Auf Seite 36 werden nur die jetzigen Werte um 2.8% erhöht, auf Seite 82 finden sich die neuen Werte in Abhängigkeit von den Mietstufen. Beide Anlagen sollen ab 1.12.2022 gültig sein.

Darf ich mir dann aussuchen, was mir besser passt?

Es handelt sich bei der Vorlage um insgesamt 4 unterschiedliche Gesetzesentwürfe des federführenden Finanzministeriums. Ob die Tabelle nach Seite 36 oder nach Seite 82 Anwendung findet, hängt davon ab, welche der verschiedenen Gesetze im parlamentarischen Verfahren eine Mehrheit findet. Möglicherweise wird auch keine der genannten Tabellen Anwendung finden, wenn es im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen gibt. Zunächst einmal sollen die Ausschüsse nach Anhörung der Verbände und Gutachter zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen. Dann werden mögliche Änderungen geprüft. Beschlossen ist noch gar nichts.

Wenn alle hier vorliegenden Gesetzesentwürfe ohne jedwede Änderung eine parlamentarische Mehrheit finden, ist die Tabelle auf Seite 82 diejenige, die dann ab dem 01.12.2022 gelten wird.

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #181 am: 14.01.2022 08:33 »
Kurze Frage:

Der Gesetzesentwurf konzentriert sich auf die festgestellten Mängel bzgl. der Alimentation kinderreicher Familien, oder?


Die Besoldung kinderreicher Beamtenfamilien mit mehr als zwei Kinder ist eine besoldungsrechtliche Besonderheit des Alimentationsrechtes. Dazu gab es bereits einen Gesetzesbeschluss, der sich auf das Urteil des BVerfG gegen das Land NRW bezieht, der im letzten Jahr beschlossen wurde und in weiten Teilen auch schon praktisch umgesetzt wurde.

In einer anderen Entscheidung zur Berliner Besoldung hat das BVerfG festgestellt, dass auch für "normale" Beamtenfamilien mit bis zu zwei Kindern die Alimentation verfassungswidrig zu gering ist. Gleichzeitig hat es gerügt, dass das Prinzip der Bestenauslese nicht mehr greift und den Gesetzgebern auferlegt, mehr zu tun, um weiterhin die besten Köpfe für den Staatsdienst zu gewinnen.

In dem vorliegenden Gesetzesentwürfen schmeißt die Landesregierung einige Dinge in einen Topf, vermischt sie ordentlich und versucht (vereinfacht ausgedrückt) folgendes umzusetzen

1. Übertragung des Tarifergebnisses in die Beamtenbesoldung durch das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 ab Seite 19

2. Auszahlung einer Corona Prämie (statt einer linearen Erhöhung; das dürfte am Ende auch noch teuer werden, da Einmalzahlung nach den Maßstäben des BVerfG nicht herangezogen werden dürfen, um eine verfassungsmäßige Besoldung sicherzustelle) durch das Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung ab Seite 3

3. Umsetzung des "Berliner" Urteils durch:
a) Wegfall der Kostendämpfungspauschale
b) Streichung der unteren beiden Erfahrungsstufen und Überführung der jüngeren Kollegen in Erfahrungsstufe 3 ab dem 01.01.2022
c) Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlag abhängig von dem Wohnort und der Anzahl der Kinder.
durch Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien ab Seite 66

Einige Kritikpunkte gegen die Gesetzesvorschläge sind schon angeklungen. Weitere werden sich problemlos finden lassen. Auch wenn der Gesetzesentwurf für viele Familien eine zum Teil kräftige Verbesserung bedeutet, ist mehr als fraglich, ob das AMT tatsächlich wieder amtsangemessen besoldet wird und den Vorgaben des BVerfG in ausreichendem Maße Rechnung getragen wurde.

Jedenfalls gibt die Landesregierung indirekt zu, dass selbst bei Mietenstufe 1 eine vierköpfige Familie mit 227,55 ERU monatlich unteralimentiert ist. Daher wäre das aus meiner Sicht genau der Betrag, um den alle Beamtenbesoldungen unabhängig von dem tatsächlichen Familienstand mindestens erhöht werden müssten und der regionale Ergänzungszuschlag wäre dann denkbar, wenn man in einer anderen (teureren) Mietenstufe als 1 wohnen würde.

Ich gehe allerdings davon aus, dass es bis es zu dieser oder einer anderen verfassungskonformen Lösung noch einiger Urteile des BVerfG bedarf und die Entwürfe unverändert durchgewunken werden.

Ytsejam

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #182 am: 14.01.2022 11:58 »
Ich frage mich, warum man so umständlich einen vorübergehenden Strukturzuschlag einführt, der auch erst im Dezember ausgezahlt wird, statt direkt die Familienzuschläge zum 01.01.22 zu erhöhen. Haushaltstrick vor der Wahl?

tuennes

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #183 am: 14.01.2022 12:56 »
Ok, das ist echt schwere Kost. Könnte mir jemand erläutern was sich für einen Beamten, verheiratet, 2 Kinder, A12 mit Mietstufe 3 ändern würde? Aktuell macht der Familienzuschlag Stufe 3 insgesamt 407.16 €/Monat aus.

Vielen Dank im Voraus ... Versucher aber weiterhin mit das selbst zu erläutern ;-)

Schnarchnase81

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #184 am: 14.01.2022 13:01 »
Also ich denke, das könnte alles System habe. Man baut jetzt ein vermeintlich verfassungskonformes Gesetz und arbeitet damit die Widersprüche ab. Von denen, deren Widerspruch abgewiesen wird, weil es aus dem neuen Besoldungsgesetz nix mehr gibt, werden die wenigsten Klage einreichen. So kann man einen sehr großen Teil der Nachzahlungen umgehen. So hat man viel Geld gespart bis dann in einigen Jahren dann neue Urteile ergehen. So bekommt man dann Zeit, sich dann wieder was neues auszudenken. Sollte man bis dahin die neueren Widersprüche erneut ruhend Stellen (was ich bezweifle), wird dann die Masse wieder mit einem neuem verfassungswidrigen Besoldungsgesetzt abgeschmettert. Das kann noch ein paar Mal so weiter gehen, bis vielleicht doch irgendwann die Verfassungskonformität erreicht ist. Bis dahin hat man einen großen Teil an Besoldungsnachzahlungen über Jahre und Jahrzehnte gesparrt. Als Beamter gegenüber seinem Dienstherren Recht haben und Recht bekommen sind halt leider zwei paar Schuhe.

Ich für meinen Teil bin auf jeden bei dem aktuellen Gesetzentwurf auf der Verliererseite…ein Kind, Mietstufe 2 ( dafür aber mit der bundesweit höchste Grundsteuer B -Satz in Höhe von 925%, der zählt da aber nicht) also gibt es nix. Die Nummer mit den Erfahrungsstufen ist einfach ungerecht. Ich musste bis Stufe 3 4 Jahre ableisten und jetzt gibt es die geschenkt. So ein Geschenk hätte ich damals auch gebrauchen können, denn meine Frau musste weiter arbeiten gehen, nach der Geburt unseres Kindes…mein A7 alleine hätte nur mit massiven Einsparungen und sehr, sehr niedrigem Lebensstandard vielleicht reichen können.

Ich dachte eigentlich, dass unsere aktuelle Landesregierung hier in NRW fair mit seinen Beamten umgeht, aber dieser Gesetzesentwurf belehrt mit mich nun eines bessern…eigentlich hätte ich es wissen müssen, dann wäre ich jetzt vielleicht nicht so enttäuscht.

Ich bin mal gespannt, ob nicht Teile der Beamtenschaft noch die Zeche für den Gesetzentwurf zahlen müssen. Mögliche Gerüchte deuten durchaus Möglichkeiten an…freie Heilfürsorge = Heilfürsorge…Wegfall von Zulagen (Polizei/Feuerwehr)….nur Gerüchte, aber mittlerweile kann man ja mit allem rechnen….

Schnarchnase81

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #185 am: 14.01.2022 13:06 »
Ach ja…als wenn sich an dem Gesetzentwurf noch irgendwas hin zum besseren verändern würde, durch die Anhörungen etc…..egal, was die Gewerkschaften und Gutachter dazu sagen: das wird so beschlossen werden….

gerzeb

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #186 am: 14.01.2022 13:19 »


Ich dachte eigentlich, dass unsere aktuelle Landesregierung hier in NRW fair mit seinen Beamten umgeht, aber dieser Gesetzesentwurf belehrt mit mich nun eines bessern…eigentlich hätte ich es wissen müssen, dann wäre ich jetzt vielleicht nicht so enttäuscht.

Sorry, aber selten so gut gelacht! Danke zumindest für diesen Lacher in dieser Woche.
Ansonsten habe ich persönlich mit Hinblick auf den Gesetzesentwurf leider auch nichts zu lachen. In diesem Sinne, ich fühle mit dir!

gerzeb

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #187 am: 14.01.2022 13:22 »
Ok, das ist echt schwere Kost. Könnte mir jemand erläutern was sich für einen Beamten, verheiratet, 2 Kinder, A12 mit Mietstufe 3 ändern würde? Aktuell macht der Familienzuschlag Stufe 3 insgesamt 407.16 €/Monat aus.

Vielen Dank im Voraus ... Versucher aber weiterhin mit das selbst zu erläutern ;-)

Eigentlich ganz einfach... S. 82, Stufe 3 (Familienzuschlag), Mietstufe III: 858,66 € (neuer Familienzuschlag ab 01.12.2022).

TonyBox

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« Antwort #188 am: 14.01.2022 14:05 »
Jupp und dann gibt´s laut Entwurf noch von 01.-11.22 den Ergänzungszuschlag "Ortszuschlag" von 440,10 € / mtl.

Ab 12.22 wird das dann in dem neuen Familienzuschlag aufgehen => A12 S3 = 858,66€

TonyBox

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« Antwort #189 am: 14.01.2022 14:16 »
Auch besonders interessant.

Familienzuschlag  2 + Mietstufe VII = 554,98 €
und
Familienzuschlag  3 + Mietstufe VII = 541,65 €

=> Warum ist der "Regionale Ergänzungszuschlag" bei dem Familienzuschlag 2 zu 3 niedriger?

scheint mir irgendwie unlogisch....

ChRosFw

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« Antwort #190 am: 14.01.2022 14:17 »
M.E. wurde bei dem Entwurf wieder etwas außer Acht gelassen. Es ging in der Entscheidung des BVerfG darum, dass jemand mit 3 Kindern oder mehr nicht einen größeren Teil seines Gehalts für die Versorgung seiner Kinder aufbringen müssen soll, als jemand aus der Referenzfamilie.

Inwiefern dies durch den Entwurf geheilt ist, mag dahinstehen…

Durch die nur bis in die Besoldungsgruppe A8 ausdifferenzierte Tabelle kommt es m.E. dazu, dass höher gruppierte Beamte einen höheren Anteil der Netto-Grundbesoldung für die Versorgung der Kinder aufwenden müssen. Starre Tabellen lassen hier wie Mindesterhöhungen die steuerliche Progression außer Acht. Heißt: Ein A7er wird vom Kinderzuschlag i.d.R. mehr Netto vom Familienzuschlag haben als z.B. ein A13er.

Hierin könnte ebenfalls eine Ungleichbehandlung bestehen. Zumal die Zuschläge bei kinderreichen Familien einen erheblichen Teil der Besoldung ausmachen.

Hiko

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« Antwort #191 am: 14.01.2022 14:58 »
Und im Übrigen "fröhlich günstige Mieten/Kaufpreise" gibt es auf dem Land auch nicht mehr. Die Miete, die eingespart wird, geht mehr oder weniger 1zu1 für Fahrtkosten wieder drauf :).

Ich wohne selber in der Stadt, aber dieses ewige "die Leute auf dem Land haben es so viel besser, ich will zwar in der Stadt wohnen und alles vor der Haustüre haben, aber nichts dafür zahlen" ist nur noch nervig.

Du kannst ja noch mal mit sachlichen Argumenten kommen. Ansonsten hat dieser Teil deines Posts keinen Wert. Danke!

TonyBox

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« Antwort #192 am: 14.01.2022 15:05 »
@Hiko

ich teile teilweise die Ansicht von Floki....

Es sind sicherlich einige Familien aufgrund der höheren Preise ins Umland gezogen. Aber dann kann halt nicht auf Infrastruktur zurückgegriffen werden. Folge man muss ein bzw. zwei PKW kaufen und unterhalten. Dann je nach Entfernung verschleißt ein Auto schneller und Kostet im Unterhalt. Da bringen einem die Pendlerpauschale auch nicht viel...

bitte locker bleiben es ist hier ein Forum, wo jeder seine Meinung äußern kann. 

Bastel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #193 am: 14.01.2022 15:09 »
Und im Übrigen "fröhlich günstige Mieten/Kaufpreise" gibt es auf dem Land auch nicht mehr. Die Miete, die eingespart wird, geht mehr oder weniger 1zu1 für Fahrtkosten wieder drauf :).

Ich wohne selber in der Stadt, aber dieses ewige "die Leute auf dem Land haben es so viel besser, ich will zwar in der Stadt wohnen und alles vor der Haustüre haben, aber nichts dafür zahlen" ist nur noch nervig.

Du kannst ja noch mal mit sachlichen Argumenten kommen. Ansonsten hat dieser Teil deines Posts keinen Wert. Danke!

Mit der Pendlerpauschale werden nicht einmal Ansatzweise die Kosten des PKW aufgefangen. Anscheinend hast du von dieser soviel Ahnung wie der Herr Klimaminister.

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #194 am: 14.01.2022 15:18 »
M.E. wurde bei dem Entwurf wieder etwas außer Acht gelassen. Es ging in der Entscheidung des BVerfG darum, dass jemand mit 3 Kindern oder mehr nicht einen größeren Teil seines Gehalts für die Versorgung seiner Kinder aufbringen müssen soll, als jemand aus der Referenzfamilie.


Das BVerfG hat sich in der jüngeren Vergangenheit in zwei Grundsatzentscheidungen mit der Beamtenbesoldung beschäftigt.

In dem Verfahren 2 BvL 6/17 ging es um einen gesonderten Strang der Beamtenbesoldung: Der Besoldung kinderreicher Beamter mit mehr als zwei Kinder. Diese Entscheidung wurde bereits durch eine deutliche Erhöhung des Familienzuschlages ab dem dritten Kind umgesetzt und ist nicht mehr Gegenstand der hier vorgestellten Gesetze. Das dazu passende Gesetz findet man hier:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=20320&bes_id=46649&aufgehoben=N&menu=&sg=1

In dem Verfahren 2 Bvl 4/18 beschäftigte sich das BVerfG mit der Berliner Besoldung. Dabei ging es Beamtenfamilien mit bis zu zwei Kindern. Obwohl diese Entscheidung nur das Land Berlin unmittelbar bindet, hat diese grundsätzliche Entscheidung auch Auswirkung auf die Besoldung des Landes NRW.

Hier wird daher lediglich versucht, die zweite Entscheidung für die "Standardfamilie" mit bis zu vier Personen verfassungskonform umzusetzen.