Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380514 times)

micha77

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #195 am: 14.01.2022 21:36 »
Also ich finde diesen Gesetzentwurf extrem schwer zu durchschauen, was man auch an den ganzen Fragen hier merkt. Muss mich jetzt als jemand der in Hessen wohnt auch nicht wirklich interessieren, aber man schaut ja auch mal, was sich so in anderen Bundesländern so tut.
Der Familienzuschlag Anhang 6, Anlage 13, Seite 82 mit zB 3 Kindern erhöht sich dann um 829,75€ ggü der Tabelle (obendrüber) mit 2 Kindern in der jeweiligen Mietenstufe, richtig? Also als Bsp bei
Mietenstufe II bei 2K 772,16€ + 829,75€ bei 3 Kindern = 1601,91€ statt 805,05€ (Stand Dez 2021)  (?)
Bzw bei 2 Kindern dann 772,16€, statt 407,16€ (Stand Dez 2021)
Bei einem Kind ändert sich zumindest bei Mietenstufe II eigentlich nichts (bis auf die +2.8%), oder?

Die "einfache" Streichung der ersten Erfahrungsstufen sehe ich allerdings auch kritisch

Fast richtig. Aktuell werden für 3 Kinder 1.214,31 € gezahlt. Dein Fehler liegt im Wechsel der Systematik. Beim Ist-Stand musst du neben dem Tabellenwert (Stufe 2 = 277,84 €) den Erhöhungsbetrag für Stufe 3 (129,32 €) und den Erhöhungswert für Stufe 4 (807,15 €) zusammenrechnen. Der Unterschied von neuer zu alter Regelung beträgt damit nur noch 389,60 €, nicht 796,86 €.

Mir ging es um die Werte quasi vor den umgesetzten Urteilen (so wie es früher war) und jetzt nach den beiden Urteilen.
Somit wären es (wenn es denn so kommt) für eine 3K Familie in der Mietenstufe II knapp 800€ brutto mehr.
Aber der Wert ist der Gleiche dann: 1601,91€

NvB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #196 am: 14.01.2022 22:29 »
Zitat von: micha77

Mir ging es um die Werte quasi vor den umgesetzten Urteilen (so wie es früher war) und jetzt nach den beiden Urteilen.
Somit wären es (wenn es denn so kommt) für eine 3K Familie in der Mietenstufe II knapp 800€ brutto mehr.
Aber der Wert ist der Gleiche dann: 1601,91€

Ja, im aktuellen Rechner ist noch der alte Wert des Familienzuschlages Stufe 4 enthalten: 805,x€

Seit dem 01.01.21 sind es ja nun 1214€ für 3K

Und in dem Gesetzesentwurf, kommt dann nochmal bis zum 01.12.22 als Nachberechnung der regionale Ergänzungszuschlag als Nachzahlung. Und ab dem 01.12.22 die nochmalige Veränderung des Familienzuschlages mit Mietstufen.

Glück für den, der in einer Bestandsimmobilie in Köln oder Düsseldorf lebt. Da haben die AnwärterInnen mehr Familienzuschläge als Grundgehalt. Das wird auch noch für Unruhe sorgen, wenn zwischen den Anwärtern mit und ohne Kindern ne Gehaltslücke von Brutto mehr als 2500€ klafft...

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #197 am: 15.01.2022 09:21 »
Ich warte darauf, dass auch meine Hobbys finanziert werden. Reisen wird nicht günstiger durch Corona…

sapere aude

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #198 am: 15.01.2022 11:00 »
Warum wird die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale so gefeiert?
1. Ist ein Zusammenhang mit der Amtsangemessenheit der Alimentation äußerst fragwürdig.
2. Ist die finanzielle Bedeutung doch eher überschaubar. Zumal die Kostendämpfungspauschale auch nur bei tatsächlichen beihilfefähigen Aufwendungen anfällt, oder habe ich das Modell "Kostendämpfungspauschale" falsch verstanden? (Ich bin kein NRW-Beamter)   

Zu den interessanteren "Umständen" hört man von den Gewerkschaften nichts.

Hiko

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« Antwort #199 am: 15.01.2022 11:52 »
Mit der Pendlerpauschale werden nicht einmal Ansatzweise die Kosten des PKW aufgefangen. Anscheinend hast du von dieser soviel Ahnung wie der Herr Klimaminister.

Das habe ich auch nicht behauptet. Aber ihre Aufgabe ist auch nicht die 1:1 Finanzierung selbstgewählter Lebensstile (hier das ruhige Wohnen in der suburbanen, grünen Kulturlandschaft). Doch subventioniert sie dennoch das Pendeln und somit auch den Ausstoß von Kohlendioxid und Stickoxiden. Und das ab dem 21. Kilometer noch mal mit 5 Cent mehr.
 
Dafür, dass ich nah an den Arbeitsplatz in einer Großstadt ziehe und damit horrende Mieten zahle, finde ich keine Zeile in der Steuererklärung. Und über die Besoldung entlastet werde ich auch nicht, zumindest nicht als kinderloser Beamter oder Beamter mit einem Kind. Oder als Beamter mit nur einem Kind, der zufällig Lehrer ist und damit auch mal eben eine 4-Zimmer-Wohnung benötigt, da mein "Arbeitsplatz" in der Schule eine Tischecke und ein kleines Wandfach ist. Hier bestraft die steuerlich zu berücksichtigende Maximalhöhe der Wohnkosten von 1.250 Euro (Arbeitszimmer) den Städter auch wieder.

Also entweder subventioniert man beide Lebensstile oder keinen. Dabei erwarte ich gar keine 1:1 Übernahme der Kosten. Aber der Lebensrealität sollte man mal ins Auge blicken. Denn als Kollege auf dem Land (dort gibt es ja auch Schulen), habe ich für andere Dinge, als für Miete schnell mal ein paar hundert Euro mehr im Monat zur Verfügung, als ein Kollege in der Stadt.

xap

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #200 am: 15.01.2022 11:58 »
Dann zieh halt aufs Land und hör auf rumzuheulen. Ist doch eine ganz offensichtliche Lösung deines "Problems".

Hiko

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #201 am: 15.01.2022 12:00 »
Dann zieh halt aufs Land und hör auf rumzuheulen. Ist doch eine ganz offensichtliche Lösung deines "Problems".

Ach so und dann gibt es in der Stadt bald keine Schulen mehr? Problem gelöst, wunderbar.

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #202 am: 16.01.2022 13:42 »
...manche wohnen halt aus gesamtpolitischer Verantwortung in der Stadt... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Studienrat

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #203 am: 16.01.2022 14:37 »
Dann zieh halt aufs Land und hör auf rumzuheulen. Ist doch eine ganz offensichtliche Lösung deines "Problems".

Wusste garnicht, dass hier so viele Welterklärer und Problemlöser unterwegs sind.

Studienrat

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #204 am: 16.01.2022 14:39 »
...manche wohnen halt aus gesamtpolitischer Verantwortung in der Stadt... ;D

Oder in Sachsen.

In medias res

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #205 am: 16.01.2022 17:11 »
Mich würde auch interessieren, wie wir damit umgehen können, wenn Widersprüche, die in den Jahren 2021, 2020 und früher eingereicht wurden, auf der Grundlage des neuen Gesetzes zurückgewiesen werden.

Dass der Klageweg dann, wie in Hamburg, beschritten werden muss, ist klar. Wie erfolgsvorsprechend wird diese Klage sein?

Swen, dem ich auch meinen Dank für seine hervorragende Arbeit hier aussprechen möchte, hatte ja bereits damit begonnen, einige im Gesetzesentwurf kritische Punkte hervorzuheben. Ich fände es toll, wenn wir möglichst strukturiert eine Übersicht erstellen könnten, damit wir - sollte eine Klage erforderlich werden - schnell handeln können.

Ich persönlich tue mich schwer damit, dass der Familienzuschlag und der regionale Ergänzungszuschlag miteinander verzahnt sind. Das ist schlicht nicht gerecht.

Bastel

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« Antwort #206 am: 16.01.2022 17:23 »

Das habe ich auch nicht behauptet. Aber ihre Aufgabe ist auch nicht die 1:1 Finanzierung selbstgewählter Lebensstile (hier das ruhige Wohnen in der suburbanen, grünen Kulturlandschaft). Doch subventioniert sie dennoch das Pendeln und somit auch den Ausstoß von Kohlendioxid und Stickoxiden. Und das ab dem 21. Kilometer noch mal mit 5 Cent mehr.
 

Kauf dir halt ein Lastenrad wenn du vor Co2 Angst hast.

SwenTanortsch

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« Antwort #207 am: 16.01.2022 19:06 »
Mich würde auch interessieren, wie wir damit umgehen können, wenn Widersprüche, die in den Jahren 2021, 2020 und früher eingereicht wurden, auf der Grundlage des neuen Gesetzes zurückgewiesen werden.

Dass der Klageweg dann, wie in Hamburg, beschritten werden muss, ist klar. Wie erfolgsvorsprechend wird diese Klage sein?

Swen, dem ich auch meinen Dank für seine hervorragende Arbeit hier aussprechen möchte, hatte ja bereits damit begonnen, einige im Gesetzesentwurf kritische Punkte hervorzuheben. Ich fände es toll, wenn wir möglichst strukturiert eine Übersicht erstellen könnten, damit wir - sollte eine Klage erforderlich werden - schnell handeln können.

Ich persönlich tue mich schwer damit, dass der Familienzuschlag und der regionale Ergänzungszuschlag miteinander verzahnt sind. Das ist schlicht nicht gerecht.

Gern geschehen, In medias res. Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren hat aber erst einmal nichts mit den aus der Vergangenheit herrührenden Widersprüchen zu tun. Sofern sich das Land entschließen würde, wie das Hamburg offensichtlich im letzten Jahr begonnen hat und Thüringen nun zu planen scheint, die Widersprüche aus der Vergangenheit zu bescheiden, müsste entsprechend - insbesondere vonseiten der Gewerkschaften und Verbände - geschaut werden, wie damit umzugehen wäre. Es gibt aber derzeit keine Anzeichen, dass die Landesregierung entsprechend so vorgehen möchte, was sich mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens bis zur anstehenden Landtagswahl im Mai auch kaum ändern dürfte.

Da auch in NRW die Alimentation seit spätestens 2008 materiell evident unzureichend ist, dürften entsprechende Klageverfahren eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit beinhalten. Auf Grundlage der aktuellen bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung 2 BvL 4/18 wird kein VG eine formal korrekte Klage mehr zurückweisen, sondern die eigene Entscheidung als Vorlagebeschluss nach Karlsruhe übwerweisen. Je früher in NRW entsprechende Klageverfahren initiiert werden, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Landesregierung gezwungen sieht, Stellung zu beziehen. Denn ob der gewaltigen Personalkosteneinsparungen, die mittels einer materiell unzureichenden Gesetzgebung erreicht werden kann, wird das Land kaum ohne juristischen Druck zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückkehren.

Nicht umsonst wird die Corona-Sonderprämie 2022 zu Mehrkosten von rund 346 Mio. € führen (s. S. 4 der zusammengefassten Entwürfe), während die Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Dezember 2022 um 2,8 % mit rund 56 Mio € zu buchen schlagen wird (S. 20)und allein die Neuregelung der Besoldung für die vierköpfigen Beamtenfamilien 2022 zu Mehrkosten in Höhe von rund 445 Mio. € führen werden (S. 63). Man kann sich also denken, zu welch massiven Mehrkosten eine allen Beamten eine amtsangemessene Alimentation gewährende Besoldung führen wird. 2019 hatte das Land Ausgaben von insgesamt rund 76,6 Mrd. bei Einnahmen von rund 78,4 Mrd. € zu verzeichnen.

Hiko

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« Antwort #208 am: 17.01.2022 08:57 »
Kauf dir halt ein Lastenrad wenn du vor Co2 Angst hast.

Ach, haben wir hier im Forum echt Leute der "Pflanzen brauchen Kohlendioxid zum Wachstum"-Fraktion? Die Summenformel musst Du aber noch mal üben.

TonyBox

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« Antwort #209 am: 17.01.2022 09:28 »
@ Hiko

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