@WasDennNun
Es bleibt natürlich abzuwarten, ob die Anpassung der Zuschläge "freiwillig" passiert, oder ob auch hier ein Kollege klagen muss. Bis ins Grab...
Im Weiteren kann ich die Argumentation im Falle der bedarfsgerechten Anpassung der Familienzuschläge natürlich nachvollziehen.
Freilich kann man darüber diskutieren, wo die Grenze zwischen einer amtsangemessenen Alimentation des einzelnen Beamten und der amtsangemessenen Alimentation der Beamtenfamilie liegt.
Zunächst ist einmal der Beamte an sich amtsangemessen zu alimentieren, die Zuschläge für Familienmitglieder tragen m.E. dann der besonderen familiären Situation Rechnung.
Der Dienstherr befindet sich hier m.E. rechtlich in einer Zwickmühle, dass er den Beamten aufgrund der Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nach dessen persönlichen Lebensentscheidungen alimentieren muss. Es steht jedem verfassungsrechtlich grundsätzlich frei, ob er heiraten will und welche Anzahl an Kindern er bekommen möchte. Bei Grundhilfempfängern und Beamten entseht so eine Sondersituation. Bei den einen entsteht eine Einstandspflicht des Staates, weil unser Sozialstaat richtigerweise das Existenzminium sichern muss, bei den anderen aufgrund des besonderen gegenseitigen Treueverhältnisses.
Ein Angestellter erhält nicht mehr Lohn, nur weil er Nachwuchs bekommt. Er muss sich überlegen, ob er von seinem Salär eine Familie unterhalten kann, oder zusätzlich Sozialleistungen beantragen. Das heisst nun aber nicht, dass man nun Grundhilfeempfänger und Beamte in einen Topf werfen kann, weil das BVerfG in seiner Evidenzprüfung einen MINDESTabstand verlangt.
M.E. dürften deshalb die Familienzuschläge im Rahmen einer amtsangemessenen Besoldung nicht über den Grundsicherungsbedarf des Ehegatten und der Kinder hinausgehen. Dies stellt m.E. systematisch eine Privilegierung von Beamtenkindern dar. Die Lösung ist also somit auf Ebene der Grundbesoldung herbeizuführen.
Dies würde auch eine Rückkehr zur Frage bedeuten, was eigentlich AMTSangemessen ist.
Natürlich scheuen die Besoldungsgesetzgeber dies wie der Teufel das Weihwasser, da Grund für die eklatante Erhöhung der Zuschläge schließlich allein die Kosteneinsparung ist. Gleichzeitig erweist man uns Beamten insgesamt einen Bärendienst, da wir gesellschaftlich als diejenigen wahrgenommen werden, die für ihre Kinder mit Geld vollgestopft werden. Aber dies kennen wir ja: Ich sage nur Corona-Sonderzahlung, imagemässig ein totales Desaster und Totalversagen der Gewerkschaften. Dauerhafter Lohnverzicht in Höhe von 2,8 %, plus Auslassen der Versorgungsempfänger plus Imageschaden, weil sich jeder fragt, weshalb die faulen Beamten eine Corona-Sonderzahlung erhalten sollen, die haben ja ihren sicheren Job und kein Kurzarbeitergeld gehabt, und haben im HO rumgegammelt.
Insoweit hoffe ich, auch wenn ich von den Zuschlägen stark profitieren würde, dass das BVerfG allein aus Imagegründen diesen absurden Zuschlägen den Riegel vorschiebt.
Verkannt wird dabei übrigens ein Weiteres. Man rühmt sich medial, endlich eine verfassungsgemäße Alimentation herzustellen. Die Art und Weise der Umsetzung trifft aber tatsächlich nur einen kleinen Teil der Beamtenschaft. Hierzu möge man sich einmal die Statistiken der in Deutschland verhandenen Familienstrukturen zu Gemüte führen. Dann erkennt man auch, dass hier ein großer Wurf verkauft wird, der aber letzlich nur eine kleine Gruppe von Beamten betrifft, sofern die Statistiken auf Beamtenfamilien übertragbar sind. Die Zahl von Familien mit drei Kindern und mehr ist in Deutschland nämlich mittlerweile die absolute Minderheit!
@lotsch
Die Einstiegsgehälter steigen ja leider nicht wesentlich. Der Großteil der Einstellungen erfolgt im mD und gD. Hierbei handelt es sich um eine Gruppe, für die Familienzuschläge häufig zu einem viel späteren Zeitpunkt relevant werden.
Der Punkt der Versorgung ist verbunden mit den aktuellen Bezügen. Auch hier trifft man auf einen Punkt, an dem wir Beamten fortlaufend einen Imageschaden erleiden. Hinsichtlich der Versorgung wird nämlich häufig vergessen, dass die laufenden Bezüge vor langer Zeit eine Kürzung erfahren haben, weil man nämlich eine Rücklage - ist sie nicht vorhanden oder unsichtbar? - für Pensionen bilden wollte.
Man wird um eine grundlegende Reform also nicht herumkommen. Da dies aber stets große und unpopuläre haushalterische Einschränkungen für die jeweils aktuell in Regierung Verantwortlichen bedeuten würde, wird dieser hässliche Frosch immer schön weitergereicht werden.