Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 381054 times)

Aloha

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #270 am: 03.02.2022 20:11 »
Ich denke auch, dass hier die Pensionäre ein unangemessenen Sonderopfer bringen sollen, man Stelle sich die Aufregung bei einer Rentennullrunde vor. Leider vertreten die DBB Kader auch nur selektive Interessen. Selbst haderer ich dass sogar von Kollegen eine pauschale Beihilfe für Kollegen in der GKV bekämpft.

allesok

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #271 am: 03.02.2022 21:22 »
Ich muss mich berichtigen, der Beitrag zur PKV erhöhte sich natürlich um 50%. Wenn es jetzt rückgängig gemacht werden sollte, reduziert ersichtlich um ein Drittel. Nur zum besseren Verständnis.

allesok

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #272 am: 03.02.2022 21:41 »
…reduziert er sich ….

Organisator

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #273 am: 04.02.2022 08:12 »
Die Angriffe sind unnötig.

Das finde ich auch, gut, dass du da da Rücksicht nimmst.

Aloha

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #274 am: 04.02.2022 09:32 »
im Gange der Gesetzgebung geht es dann im Ausschuss weiter mit der Expertenanhörung:
https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP17/2200/E17-2221.html

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #275 am: 04.02.2022 09:33 »
Man könnte, wenn man wollte, auch den Ruhestandsbeamten einen Ausgleich zukommen lassen. So wäre es möglich, den Prozentsatz der Beihilfe auf 75% oder 80% zu erhöhen. Vor zig Jahren war der Prozentsatz schon mal bei 80%. Der Beitragssatz zur privaten Krankasse ist für viele auf auf über 30% der Pension gestiegen. Das ist nicht mehr normal.

Unabhängig davon, dass ich den Ruhestandsbeamten nicht nur etwas gönnen würde, sondern sogar etwas für nötig halte: Zumindest bei den Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle der Bezirksregierung Köln bezweifle ich, dass das tatsächlich von allen als Entlastung empfunden würde.

A9A10A11A12A13

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #276 am: 04.02.2022 12:42 »
Zuvor wurde "schon" am 28.02. zu Stellungnahmen eingeladen.

zu allen Drucksachen wurde die Drucksache vom DBB beigefügt, die sich lediglich auf Drs. 17/15940 "Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen" bezieht. (Die Hauptregelung des Gesetzes ist meines Erachtens die Einführung der 44 Stunden-Woche (zzgl. Überstunden) unter zusätzlichem Einbehalt von mind. 10 Urlaubstagen - wie attrak tief kann NRW noch sinken)

die Arge kommunaler Spitzenverbände können die geplanten Rechtsänderungen weitgehend mittragen, die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses wird sogar begrüßt (ja von mir auch eine Begrüßung: "aber Hallo",  ;)... Es fehlt ihnen als lebenswichtiges Element die Entgeltumwandlungsmodelle zur Anschaffung und zum Leasing von Jobrädern oder E-Bikes.

Wahrscheinlich waren sie froh, dass sie die Bemessung des Grundsicherungsniveaus in der Kürze der Zeit nicht abschließend prüfen konnten (sehen Fragezeichen beim 95%-Perzentil) und dies wieder der Landesregierung überlassen, ebenso wie die fehlende Regelungen zu den Altfällen. Lediglich des Rechtsfriedens wegen gilt der Appell doch die etlich anhängigen Widersprüche/Klagen zu entscheiden.

Anmerkung: die Landesregierung hat sich doch zu der Taktik Zermürben und verjähren entschieden. Rechtsfrieden bedeutet nicht, dass alle Folgen früherer Rechtsverletzungen beseitigt sein müssen. Rechtsfrieden kann auch herrschen, wenn sich die Rechtsgemeinschaft mit zurückliegenden Rechtsverletzungen abzufinden hat.
Die Verjährung der Ansprüche dient der Wiederherstellung des Rechtsfriedens und gleichzeitig der Rechtssicherheit. An der Aufklärung hat die Rechtsgemeinschaft (dem Volk denen wir dienen) doch nur ein untergeordnetes sprich gar kein Interesse.

im Gange der Gesetzgebung geht es dann im Ausschuss weiter mit der Expertenanhörung:
https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP17/2200/E17-2221.html
« Last Edit: 04.02.2022 12:54 von A9A10A11A12A13 »

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #277 am: 04.02.2022 15:07 »
Zuvor wurde "schon" am 28.02. zu Stellungnahmen eingeladen.

zu allen Drucksachen wurde die Drucksache vom DBB beigefügt, die sich lediglich auf Drs. 17/15940 "Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen" bezieht. (Die Hauptregelung des Gesetzes ist meines Erachtens die Einführung der 44 Stunden-Woche (zzgl. Überstunden) unter zusätzlichem Einbehalt von mind. 10 Urlaubstagen - wie attrak tief kann NRW noch sinken)

[..]


Sorry, hab ich hier einen Scherz nicht kapiert? Von einer 44 Stunden-Woche hab ich noch nichts gehört und kann das auch nirgendwo finden.

A9A10A11A12A13

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« Antwort #278 am: 04.02.2022 15:27 »
Mit dem § 14a (2) Für Beamtinnen und Beamte, denen die Führung eines Langzeitarbeitskontos gestattet worden ist, wird über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach § 2 Absatz 1 oder 3 hinaus die Wochenarbeitszeit auf ihren Antrag um maximal drei Stunden erhöht, soweit dies für die Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben angemessen und zweckmäßig ist.

(3) Dem Langzeitarbeitskonto können darüber hinaus jährlich maximal 122 Stunden gutgeschrieben werden, die [...] Erholungsurlaub nach § 18 Absatz 2 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW, der den jährlichen Mindesturlaub nach § 19a Absatz 1 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW übersteigt.

Also erst jahrelang nur MehrArbeiten, Dienst tun, Urlaub vor sich herschieben, um dann vielleicht mal höchstens ein halbes Jahr dienstfrei zu leben.

Sorry, hab ich hier einen Scherz nicht kapiert? Von einer 44 Stunden-Woche hab ich noch nichts gehört und kann das auch nirgendwo finden.

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #279 am: 05.02.2022 15:46 »
Unbezahlte Mehrarbeit, die bei Nichterreichen der Bagatellgrenze einfach verfällt, gibt es im Schuldienst schon seit mindestens 1 1/2 Jahrzehnten für Vollzeitkräfte. Das macht es nicht besser, aber ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass das in allen Bereichen existiert.

Floki

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #280 am: 08.02.2022 12:46 »
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4828.pdf

Liest sich ganz gut. Gestern sind, im Hinblick auf die Anhörung am 10.02., noch diverse Stellungnahmen veröffentlich worden.

ProfTii

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #281 am: 08.02.2022 13:08 »
Die Richtung gefällt mir gut - vor allem die deutliche Ansage, dass eine Besoldungserhöhung in 2021 hätte stattfinden müssen. Es bleibt aber wie immer fraglich, ob diese Stellungnahme nachher Gehör findet. Ich denke leider nicht - vor allem was die Besoldungserhöhung betrifft.


was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #283 am: 08.02.2022 13:44 »
..interessant ist dabei vor allem die Anlage bei der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände..der Forderungskatalog, der dort 2019 aufgestellt wurde, könnhte auch von den Gewerkschaften sein... 8) 8) 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Floki

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #284 am: 09.02.2022 07:39 »
Das könnte er wohl  ;D

Ich frage mich nur, welche jungen Leute (Anfang 20 für gehobenen Dienst, unter 18 für den mittleren Dienst) sich anhand dieser super, duper, tollen Maßnahmen für den öD entscheidet.
Der überwiegende Teil ist noch nicht im öD integriert, um zu wissen, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Maßnahmen überhaupt beziehen, geschweige denn, ob das gut oder schlecht ist.

Als 18jähriger Abiturient interessiert mich ein Jobrad auch gerade zu 0. Die weiteren pauschalen Forderungen (Stundenwoche, Eingangsamt, ÖPNV, etc.), die auch tatsächlich interessant wären, werden ohnehin nicht umgesetzt.

Attraktivität zum 0-Tarif.