Zuvor wurde "schon" am 28.02. zu Stellungnahmen eingeladen.
zu allen Drucksachen wurde die Drucksache vom DBB beigefügt, die sich lediglich auf Drs. 17/15940 "Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen" bezieht. (Die Hauptregelung des Gesetzes ist meines Erachtens die Einführung der 44 Stunden-Woche (zzgl. Überstunden) unter zusätzlichem Einbehalt von mind. 10 Urlaubstagen - wie attrak tief kann NRW noch sinken)
die Arge kommunaler Spitzenverbände können die geplanten Rechtsänderungen weitgehend mittragen, die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses wird sogar begrüßt (ja von mir auch eine Begrüßung: "aber Hallo",
... Es fehlt ihnen als lebenswichtiges Element die Entgeltumwandlungsmodelle zur Anschaffung und zum Leasing von Jobrädern oder E-Bikes.
Wahrscheinlich waren sie froh, dass sie die Bemessung des Grundsicherungsniveaus in der Kürze der Zeit nicht abschließend prüfen konnten (sehen Fragezeichen beim 95%-Perzentil) und dies wieder der Landesregierung überlassen, ebenso wie die fehlende Regelungen zu den Altfällen. Lediglich des Rechtsfriedens wegen gilt der Appell doch die etlich anhängigen Widersprüche/Klagen zu entscheiden.
Anmerkung: die Landesregierung hat sich doch zu der Taktik Zermürben und verjähren entschieden. Rechtsfrieden bedeutet nicht, dass alle Folgen früherer Rechtsverletzungen beseitigt sein müssen. Rechtsfrieden kann auch herrschen, wenn sich die Rechtsgemeinschaft mit zurückliegenden Rechtsverletzungen abzufinden hat.
Die Verjährung der Ansprüche dient der Wiederherstellung des Rechtsfriedens und gleichzeitig der Rechtssicherheit. An der Aufklärung hat die Rechtsgemeinschaft (dem Volk denen wir dienen) doch nur ein untergeordnetes sprich gar kein Interesse.
im Gange der Gesetzgebung geht es dann im Ausschuss weiter mit der Expertenanhörung:
https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP17/2200/E17-2221.html