Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380532 times)

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #345 am: 17.02.2022 10:38 »
Ist das so einfach? Ich hatte mal einen Kollegen, der in einem monatelangen Kleinkrieg akribisch nachweisen musste, dass er sich selbst zu versorgen in der Lage ist, ehe man ihn hat gehen lassen.

lotsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #346 am: 17.02.2022 11:04 »
Das kann doch der Beamte auch 😎

einfach Antrag auf Entlassung stellen und sich woanders was besseres suchen...

Als ich vor Jahren vom Bund zur Kommune gewechselt bin habe ich das noch einfacher gemacht, dem alten Dienstherrn die Ernennungsurkunde des neuen Dienstherrn vorgelegt, und fertig. Das ist nicht der feine Weg, aber der einfache Weg. Der Beamte ist automatisch entlassen, wenn er von einem neuen Dienstherrn ernannt wurde.

EiTee

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #347 am: 17.02.2022 11:09 »
Ist das so einfach? Ich hatte mal einen Kollegen, der in einem monatelangen Kleinkrieg akribisch nachweisen musste, dass er sich selbst zu versorgen in der Lage ist, ehe man ihn hat gehen lassen.

Ja ist es, siehe § 33 LBG NRW.

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #348 am: 17.02.2022 11:22 »
Ist das so einfach? Ich hatte mal einen Kollegen, der in einem monatelangen Kleinkrieg akribisch nachweisen musste, dass er sich selbst zu versorgen in der Lage ist, ehe man ihn hat gehen lassen.

Ja ist es, siehe § 33 LBG NRW.

Danke für den Verweis! Das war mir nicht bekannt, ich habe also etwas Neues gelernt. :-)

Für später einmal nachlesende Kolleg*innen habe ich gerade recherchiert: In § 33 LBG NRW geht es in der aktuellen Fassung um Dienstunfähigkeit bzw. den gesundheitlich oder durch Alter bedingten Antragsruhestand (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61020160704140450650). Bis 2007 umfasste § 33 die Entlassung auf Verlangen. Maßgeblich ist aktuell § 27 LBG NRW, das allerdings im Wortlaut gleich zu der vorherigen Fassung von § 33 LBG NRW ist.

Der mir bekannte Fall ist aus den 1990er Jahren. Ich weiß nicht, seit wann das so einfach ist, aber vielleicht hat mein Kollege auch einen Fehler gemacht. Jedenfalls habe ich all die Jahre eine weitaus strengere Regelung angenommen. ;-)

EiTee

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #349 am: 17.02.2022 11:34 »
Danke für den aktuellen Paragrafen.

Ich würde nicht behaupten, dass der Kolleg was falsch gemacht hat. Aktuell haben wir einen Bewerber von einer Sicherheitsbehörde, welche diesen partout nicht gehen lassen will. Da eine Abordnung nicht in Frage kam, eine Raubernennung nicht gewollt war. Hat dieser die Entlassung beantragt. Dort werden aktuell, ähnlich wilde, Dinge vorgeschoben um dem Wunsch des Beamten irgendwie zu brechen. Da die Normen aber eindeutig sind, warten wir auf den genauen Termin und ernennen ihn dann erneut.

TonyBox

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #350 am: 17.02.2022 11:48 »
@EiTee
da seit Ihr aber vorbildlich 😁

bei uns werden öfters mal "Raubernennungen" durchgeführt. Überall dort, wo sich die abgebenden Behörden / Körperschaften anstellen und der Person etwas in den Weg legen wollen.

Sorry, aber für so ein Verhalten - das man jemanden nicht gehen lassen möchte und unnötig Steine in den Weg legt - habe ich kein Verständnis.


Big T

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #351 am: 17.02.2022 12:23 »
Also ich kann aus § 27 LBG NRW auch nicht rauslesen, dass das stets "ganz einfach" ginge..

Abs1: für den Fall man würde Mandatsträger, Abs2: "Zeit-" und Wahlbeamte,  Abs3: Rücknahme des Antrags,   Abs4: hinausschieben der Entlassung.

Was blick ich nicht?

EiTee

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #352 am: 17.02.2022 12:40 »
Natürlich geht das ganz einfach. Steht doch auch so in Absatz 3 und 4.
Schriftlichen Antrag stellen und warten, nach 3 Monaten ist Feierabend.

Big T

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #353 am: 17.02.2022 12:48 »
Danke. Hatte Pech beim Lesen von Abs. 3

TonyBox

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #354 am: 18.02.2022 08:57 »
Corona-Zulage wird soweit ich das richtig sehe, am 28.02.2022 mit den Bezügen 03.2022 ausgezahlt.

BerndStromberg

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #355 am: 18.02.2022 09:34 »
(https://www.doev.de/vorschau-auf-die-nachste-ausgabe/)
...ich dachte (Eigen)Werbung sei hier nicht erlaubt?... 8)
Für den Fall, dass einem der Forenmitglieder in der DÖV die Veröffentlichung eines 56-seitigen (!) Beitrags eingeräumt wird, kann man ja vielleicht eine Ausnahme machen 😉

Ich weiß nicht, was bei mir beim Lesen dieses Aufsatzes überwiegt: Die Fassungslosigkeit über das Ausmaß, mit welcher Nonchalance die Legislative mehrerer Bundesländer die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ignoriert oder den eigenen Vorstellungen anpasst, das ungläubige Staunen über den Umstand, dass dieses würdelose Trauerspiel weitestgehend von der juristischen Fachöffentlichkeit unkommentiert bleibt oder der Respekt vor Herrn Schwan, der sich unter enormem Einsatz von Lebenszeit dieses Themas angenommen hat.

Die letzte Frage, die sich mir stellt ist, wie lange sich Karlsruhe diese Farce, die nichts anderes als die langjährige Missachtung seiner Rechtsprechung darstellt, noch mit ansehen will.
« Last Edit: 18.02.2022 09:42 von BerndStromberg »


ProfTii

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #357 am: 18.02.2022 10:36 »
[...] das ungläubige Staunen über den Umstand, dass dieses würdelose Trauerspiel weitestgehend von der juristischen Fachöffentlichkeit unkommentiert bleibt [...]

Ich würde behaupten, das liegt dann doch an der Lobby, die die Beamtenschaft genießt. Defacto keine... weder bei ihren eigenen Dienstherren, den Legislativorganen und noch weniger in der Bevölkerung zu der die entsprechenden Juristen nun mal auch gehören

TonyBox

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #358 am: 18.02.2022 11:32 »
hilft nur eins...

alles in den vorzeitigen Ruhestand versetzen bei vollen Bezügen 😁🤑

Willi1967

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #359 am: 18.02.2022 11:44 »
Was kann den eigentlich eine mögliche Konsequenz sein, wenn die Bundesländer die Vorgaben  des Verfassungsgericht weiterhin missachten?
Es werden offenbar reihenweise neue Gesetze entworfen, wo zum Zeitpunkt der Verabschiedung breiter Konsens besteht darüber, dass diese nicht verfassungskonform sind.
Und jetzt? Passiert nichts, außer das dass alle Betroffenen sich jahrelangen Rechtsstreitigkeiten aussetzen können, um ihre Rechte zu erstreiten oder sehe ich das falsch?
Kann jemand dazu etwas sagen? Swen vielleicht?