Was kann den eigentlich eine mögliche Konsequenz sein, wenn die Bundesländer die Vorgaben des Verfassungsgericht weiterhin missachten?
Es werden offenbar reihenweise neue Gesetze entworfen, wo zum Zeitpunkt der Verabschiedung breiter Konsens besteht darüber, dass diese nicht verfassungskonform sind.
Und jetzt? Passiert nichts, außer das dass alle Betroffenen sich jahrelangen Rechtsstreitigkeiten aussetzen können, um ihre Rechte zu erstreiten oder sehe ich das falsch?
Kann jemand dazu etwas sagen? Swen vielleicht?
Wie ich gerade schon im Forum der Bundebeamten geschrieben habe: IHR müsst aktiv werden und euch mit den vorliegenden Zahlen an eure Gewerkschaften und eure Politiker in den Wahlkreisen wenden, sie damit durchaus nerven und ihnen sachlich auf den Zahn fühlen - die vor euch liegende Landtagswahl gibt euch dazu alle Möglichkeiten. Denn in Anbetracht der für viele Politiker im Moment unklaren Gemengelage vor der Wahl dürften sie deutlich mehr ansprechbar sein und vorsichtiger als nach eurer Landtagswahl.
Darüber hinaus werden sämtliche Verwaltungsgerichte, sobald eine formell korrekte Klage eingereicht werden wird, dieser stattgeben und also einen Vorlagebeschluss fassen, der dann nach Karlsruhe geht. Das Bundesverfassungsgericht wird dabei - so ist zu vermuten - den weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, der sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergibt, mit jedem weiteren Vorlagebeschluss von der Tendenz her weiter einschränken, so wie das seit 2012 kontinuierlich geschieht. Genau deshalb bleiben den Besoldungsgesetzgebern ja schon heute nur noch diese extremen Verrenkungen, die in der aktuellen Betrachtung jeweils behandelt werden. Und das Bundesverfassungsgericht hat in Anbetracht von Vorlagebeschlüsen aus derzeit noch acht Ländern viele Möglichkeiten, sich ausgiebig und kontinuierlich mit deren Besoldungsgesetzgebung zu beschäftigen - insbesondere wenn ihm dann auch noch so viel Rechtskreativität begegnet wie in den aktuellen Gesetzgebungsverfahren, die ja zunehmend stärker künstlerisch wertvoll werden.
Darüber hinaus wird das Bundesverfassungsgericht bei fortgesetzter materieller Untätigkeit der Besoldungsgesetzgeber eine Vollstreckungsanordung nach § 35 BVerfGG bzw. im Sinne des einstweiligen Rechtsschutzes eine einstweilige Anordnung nach § 32 BVerfGG erlassen. Beiden Verfahrensformen sind verfassungsrechtlich zunächst hohe Hürden in den Weg gestellt. Allerdings arbeiten die deutschen Besoldungsgesetzgeber nicht erst seit heute - wenn ich das richtig sehe - unter Hochdruck daran, diese Hürden eine nach der anderen aus dem Weg zu räumen. Verrenkte Sportler sind offensichtlich zumeist keine guten Hürdenäufer.
Und insofern besteht die Hoffnung, dass sich der eine oder die andere der gesetzgeberisch handelnden Personen - insbesondere vor Landtagswahlen - daran erinnern mag, dass sie oder er ja gar kein Künstler und Sportler ist. Georg Baselitz und Silvia Hollmann saßen, glaube ich, noch nie in einem Landesparlament.
@ Bernd
Ich schätze mal, dem Herrn Schwan macht das Schreiben Spaß und vielleicht empfindet er es gar als eine Art der Erholung in stressigen Zeiten. In der gemeinsamen Stellungnahme der Kanzlei Merkle & Rühmkorf vom 10.01. wird bereits - umfassender argumentativ begründet - eine vergangenheitsbezogene Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG zu erwirken versucht. Eventuell ist man von ihr heute noch eine Hürde zu viel entfernt - aber sofern dem so wäre, dürften es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit kaum mehr mehr als eine sein; und sofern diese eine Hürde zu viel noch da sein sollte, wird der Hürdenläufer - sofern er so weitermachte - auch diese ohne große Probleme recht bald schon aus dem Weg räumen. Wie er bei den anderen Hürden schon gezeigt hat, hat er große Fähigkeiten, Hürden mit Leichtigkeit umzuwerfen und dabei alles auf den Kopf zu stellen; man könnte ihn fast als einen umwerfenden Läufer bezeichnen. Es dürfte interessant werden, ob und ggf. wie sich das BVerfG hierzu in anstehenden Entscheidung stellen wird.