Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380515 times)

Floki

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 507
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #360 am: 18.02.2022 11:57 »
Es wird der übliche Weg sein.

Eine etwaige Verfassungswidrigkeit stellt ausschließlich das Bundesverfassungsgericht offiziell fest. Der breite Konsens ist dabei (leider) völlig unerheblich und kann maximal Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen.

Es werden daher Gesetze erlassen und neue Klagen haben diesbezüglich zwingend zu erfolgen. Das ganze Spiel beginnt erneut. Vielleicht ist eher so, dass bei einem erneuten Klageverfahren deutlichere Worte oder Maßstäbe seitens des Verfassungsgerichts getroffen werden, da diese sich erneut mit dem gleichen Sachverhalt beschäftigen dürfen und gesehen haben, wie die Umsetzung zuletzt erfolgt ist.

Direkte Konsequenzen wird es aber nicht geben.

Urteil-Prüfung-Gesetzesvorschlag-Stellungnahmen-Ignoranz-Verabschiedung Gesetz-Klagen-Urteil-etc.

gerzeb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #361 am: 18.02.2022 12:11 »
Daher schon mal die Frage:

Wer kann einen entsprechenden Anwalt empfehlen, der sich der Thematik evtl. sogar schon mal angenommen hat?

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,018
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #362 am: 18.02.2022 14:36 »
Was kann den eigentlich eine mögliche Konsequenz sein, wenn die Bundesländer die Vorgaben  des Verfassungsgericht weiterhin missachten?
Es werden offenbar reihenweise neue Gesetze entworfen, wo zum Zeitpunkt der Verabschiedung breiter Konsens besteht darüber, dass diese nicht verfassungskonform sind.
Und jetzt? Passiert nichts, außer das dass alle Betroffenen sich jahrelangen Rechtsstreitigkeiten aussetzen können, um ihre Rechte zu erstreiten oder sehe ich das falsch?
Kann jemand dazu etwas sagen? Swen vielleicht?

Wie ich gerade schon im Forum der Bundebeamten geschrieben habe: IHR müsst aktiv werden und euch mit den vorliegenden Zahlen an eure Gewerkschaften und eure Politiker in den Wahlkreisen wenden, sie damit durchaus nerven und ihnen sachlich auf den Zahn fühlen - die vor euch liegende Landtagswahl gibt euch dazu alle Möglichkeiten. Denn in Anbetracht der für viele Politiker im Moment unklaren Gemengelage vor der Wahl dürften sie deutlich mehr ansprechbar sein und vorsichtiger als nach eurer Landtagswahl.

Darüber hinaus werden sämtliche Verwaltungsgerichte, sobald eine formell korrekte Klage eingereicht werden wird, dieser stattgeben und also einen Vorlagebeschluss fassen, der dann nach Karlsruhe geht. Das Bundesverfassungsgericht wird dabei - so ist zu vermuten - den weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, der sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergibt, mit jedem weiteren Vorlagebeschluss von der Tendenz her weiter einschränken, so wie das seit 2012 kontinuierlich geschieht. Genau deshalb bleiben den Besoldungsgesetzgebern ja schon heute nur noch diese extremen Verrenkungen, die in der aktuellen Betrachtung jeweils behandelt werden. Und das Bundesverfassungsgericht hat in Anbetracht von Vorlagebeschlüsen aus derzeit noch acht Ländern viele Möglichkeiten, sich ausgiebig und kontinuierlich mit deren Besoldungsgesetzgebung zu beschäftigen - insbesondere wenn ihm dann auch noch so viel Rechtskreativität begegnet wie in den aktuellen Gesetzgebungsverfahren, die ja zunehmend stärker künstlerisch wertvoll werden.

Darüber hinaus wird das Bundesverfassungsgericht bei fortgesetzter materieller Untätigkeit der Besoldungsgesetzgeber eine Vollstreckungsanordung nach § 35 BVerfGG bzw. im Sinne des einstweiligen Rechtsschutzes eine einstweilige Anordnung nach § 32 BVerfGG erlassen. Beiden Verfahrensformen sind verfassungsrechtlich zunächst hohe Hürden in den Weg gestellt. Allerdings arbeiten die deutschen Besoldungsgesetzgeber nicht erst seit heute - wenn ich das richtig sehe - unter Hochdruck daran, diese Hürden eine nach der anderen aus dem Weg zu räumen. Verrenkte Sportler sind offensichtlich zumeist keine guten Hürdenäufer.

Und insofern besteht die Hoffnung, dass sich der eine oder die andere der gesetzgeberisch handelnden Personen - insbesondere vor Landtagswahlen - daran erinnern mag, dass sie oder er ja gar kein Künstler und Sportler ist. Georg Baselitz und Silvia Hollmann saßen, glaube ich, noch nie in einem Landesparlament.

@ Bernd
Ich schätze mal, dem Herrn Schwan macht das Schreiben Spaß und vielleicht empfindet er es gar als eine Art der Erholung in stressigen Zeiten. In der gemeinsamen Stellungnahme der Kanzlei Merkle & Rühmkorf vom 10.01. wird bereits - umfassender argumentativ begründet - eine vergangenheitsbezogene Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG zu erwirken versucht. Eventuell ist man von ihr heute noch eine Hürde zu viel entfernt - aber sofern dem so wäre, dürften es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit kaum mehr mehr als eine sein; und sofern diese eine Hürde zu viel noch da sein sollte, wird der Hürdenläufer - sofern er so weitermachte - auch diese ohne große Probleme recht bald schon aus dem Weg räumen. Wie er bei den anderen Hürden schon gezeigt hat, hat er große Fähigkeiten, Hürden mit Leichtigkeit umzuwerfen und dabei alles auf den Kopf zu stellen; man könnte ihn fast als einen umwerfenden Läufer bezeichnen. Es dürfte interessant werden, ob und ggf. wie sich das BVerfG hierzu in anstehenden Entscheidung stellen wird.

Willi1967

  • Gast
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #363 am: 18.02.2022 19:53 »
Swen, vielen Dank für deine ausführliche Antwort und Deine Impulse.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,466
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #364 am: 19.02.2022 14:47 »
...wird der Hürdenläufer - sofern er so weitermachte - auch diese ohne große Probleme recht bald schon aus dem Weg räumen. Wie er bei den anderen Hürden schon gezeigt hat, hat er große Fähigkeiten, Hürden mit Leichtigkeit umzuwerfen und dabei alles auf den Kopf zu stellen; man könnte ihn fast als einen umwerfenden Läufer bezeichnen.

Ok...das Personenidentität zwischen SwenTanortsch und Dr. Torsten Schwan besteht, ist Insidern hier ja schon länger bekannt...aber jetzt auch noch Hürdenläufer Harald Schmid?  ;) ;) ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,018
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #365 am: 19.02.2022 23:39 »
Swen, vielen Dank für deine ausführliche Antwort und Deine Impulse.

Gern geschehen, Willi!

NordWest

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 183
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #366 am: 19.02.2022 23:51 »

Ok...das Personenidentität zwischen SwenTanortsch und Dr. Torsten Schwan besteht, ist Insidern hier ja schon länger bekannt...

Falls es jemandem noch nicht aufgefallen ist: Es handelt sich auch um Anagramme  :)

Aloha

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 155
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #367 am: 20.02.2022 15:38 »
...
Wir haben's ja verstanden. So what? Konstruktive inhaltliche Beiträge sind sehr willkommen, Diskussionen über Personen kann das Klientel, das es nötig hat, ja woanders führen.

raupel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #368 am: 23.02.2022 11:44 »
Das LBV kommuniziert alle Gesetzesentwürfe inzwischen auf seiner Webseite, verbunden mit ersten Hinwesen zur erwarteten Umsetzung (Zeitpunkte etc.).

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/aktuelle-gesetzesvorhaben-im-bereich-der-besoldung-und-versorgung

Man scheint also (oder soll sogar) davon auszugehen, dass alle Entwürfe wie vorgeschlagen beschlossen werden. Anders kann man das kaum verstehen.

BüroLurchNRW

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #369 am: 28.02.2022 08:56 »
Guten Morgen und für die Karnevalfans Helau& Alaaf  zusammen. Wurde euch die "Corona Prämie" auch unter Vorbehalt ausgezahlt?!? Heißt doch dann vermutlich, dass es abgenickt wird. Aufwand von zurückholen wäre ja riesig...

Floki

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 507
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #370 am: 28.02.2022 08:59 »
Guten Morgen und für die Karnevalfans Helau& Alaaf  zusammen. Wurde euch die "Corona Prämie" auch unter Vorbehalt ausgezahlt?!? Heißt doch dann vermutlich, dass es abgenickt wird. Aufwand von zurückholen wäre ja riesig...


Es wurde ja unter Vorbehalt ausgezahlt, da das entsprechende Gesetz noch nicht durch ist. Die Gesetzesentwürfe werden im Moment ausgearbeitet. Ich denke, dass davon ausgegangen werden darf, dass zumindest die Gesetze bzgl. Prämie und Tarifverhandlungen unverändert abgesegnet werden.

tuennes

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #371 am: 01.03.2022 07:24 »
Guten Morgen und für die Karnevalfans Helau& Alaaf  zusammen. Wurde euch die "Corona Prämie" auch unter Vorbehalt ausgezahlt?!? Heißt doch dann vermutlich, dass es abgenickt wird. Aufwand von zurückholen wäre ja riesig...

Uns wurde es überhaupt nicht ausgezahlt ... es gab nicht einmal eine Info. (Kommune/Stadt, ca. 50.000 EW)

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,466
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #372 am: 01.03.2022 07:44 »
..bei uns wurde die Corona-Prämie mit dem Gehalt für März gezahlt (natürlich unter dem normalen Vorbehalt)...vorher erfolgte eine entsprechende Hausmitteilung...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

speedcat

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #373 am: 01.03.2022 09:43 »
Moin,

bei uns werden gerade die Einmalzahlungen im Vorgriff auf das noch im Gesetzentwurf stehende "Corona-Sonderzahlungsgesetz NRW" geleistet.

Die Sonderzahlung soll, so die Begründung der Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren, zur Abfederung der durch die COVID-19-Pandemie bedingten besonderen Belastungen dienen, aber auch der Anerkennung ihrer besonderen Leistungen und des besonderen Einsatzes der Beamtenschaft dienen.

Das bindet die Sonderzahlung an die zur Zeit der Pandemie aktiv tätigen Beamten ... Pensionsempfänger gehen z.B. leer aus (über die Richtigkeit dieser Regelung kann man diskutieren).

Nun habe ich festgestellt (Beamter in der Aktivphase einer Altersteilzeit im 50:50-Blockmodell), dass die Dienststelle den Altersteilzeitlern die Sonderzahlung halbiert, auf 650,- € (wie ja auch in der Altersteilzeit die Besoldung halbiert wird ... ergänzt um einen Aufstockungsbetrag).

Ist das vom Gesetzgeber so gewollt ?

§ 4 Corona-Sonderzahlungsgesetz NRW (Entwurfsfassung) regelt zwar eine Kürzung der Sonderzahlung in Fällen der Beschäftigung mit reduzierter Arbeitszeit, hiermit kann m.E. aber nur der unterjährig in der Arbeitszeit reduzierte Beamte gemeint sein (also z.B. der halbtags beschäftigte Beamte außerhalb einer bestehenden Altersteilzeitregelung).

Der Altersteilzeitler in der Aktivphase seines Blockmodells stand ja in der gesamten Zeit der Pandemie 1:1 mit voller Dienstzeit im Dienst, war also von den durch die COVID-19-Pandemie bedingten besonderen Belastungen voll betroffen und hat ja die oben genannten Leistungen und den besonderen Einsatz der Beamtenschaft gezeigt (bitte jetzt keine Häme, als Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde weiß ich, was ich getan habe).

Hat jemand schon einmal hierzu anzuwendende Regelungen gesehen bzw. als zurzeit aktiver Altersteilozeitler im Blockmodell gerade die volle Corona-Sonderzahlung ohne Kürzung erhalten ?

Gewerbeaufsichtbeamter

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 85
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #374 am: 01.03.2022 09:55 »
Das ist die Information, welche man direkt auf der Seite des LBV NRW nachlesen kann.

Höhe der Corona-Sonderzahlung und Auszahlungszeitpunkt
Die Corona-Sonderzahlung beträgt für am Stichtag vollzeitbeschäftigte

Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter:  1.300,00 €,
Anwärterinnen und Anwärter: 650,00 €,
Unterhaltsbeihilfeempfängerinnen und -empfänger: 650,00 €.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung (z.B. auch Altersteilzeit oder begrenzter Dienstfähigkeit) am Stichtag 29.11.2021 reduziert sich die Corona-Sonderzahlung entsprechend des Teilzeitanteils.
 
Die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung erfolgt als einmalige Abschlagszahlung mit den Bezügen für den Monat März 2022.