Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380516 times)

TonyBox

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #375 am: 03.03.2022 21:09 »
Ich bin gespannt ob sich tatsächlich noch etwas an den Gesetzesentwürfen ändert. Grade mit dem aktuellen Blick auf die davonlaufende Inflation welche besonders stark im Energie- und Spritbereichist.

Sky

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #376 am: 04.03.2022 08:09 »
Das wird bestimmt bei der nächsten Anpassung, rückwirkend berücksichtigt  :P

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #377 am: 04.03.2022 08:18 »
Ich bin gespannt ob sich tatsächlich noch etwas an den Gesetzesentwürfen ändert. Grade mit dem aktuellen Blick auf die davonlaufende Inflation welche besonders stark im Energie- und Spritbereichist.
...hör auf zu träumen... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #378 am: 04.03.2022 08:45 »
Ich bin gespannt ob sich tatsächlich noch etwas an den Gesetzesentwürfen ändert. Grade mit dem aktuellen Blick auf die davonlaufende Inflation welche besonders stark im Energie- und Spritbereichist.

Ohne eine Bewertung des Umfangs: Hier wird man sich doch bestimmt darauf beziehen, dass der Bund aktiv wird, etwa durch die großartige Vorziehung der Erhöhung der Pendlerpauschale...

Unknown

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #379 am: 04.03.2022 08:56 »
Gehen wir mal davon aus, dass NRW den Gesetzentwurf so beschliesst wie vorgesehen. Nehmen wir weiter an, dass dieser mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht dem Beschluss des BVerfG entspricht und demnach den Anschein hat verfassungswidrig zu sein.
Was muss man jetzt dagegen tun bzw. wie verhilft man sich selber dazu, dass die Besoldung verfassungsmässig ist und wie erklärt man das dem Land?
Viele ruhende Verfahren werden doch mit Sicherheit wieder aufgenommen werden mit der Begründung, dass der Beschluss vom BVerfG umgesetzt worden ist. Sei mal dahingestellt wie.
Bedeutet dieses dann ein erneutes klagen durch alle Instanzen und einen weiteren Zeitgewinn für NRW von mindestens 10 Jahren?

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #380 am: 04.03.2022 09:27 »
Bedeutet dieses dann ein erneutes klagen durch alle Instanzen und einen weiteren Zeitgewinn für NRW von mindestens 10 Jahren?
...das trifft es ganz gut... 8)
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was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #381 am: 04.03.2022 09:33 »
...und für alle "Aufschreier", die meine im Grunde nur pessimistische Auffassung immer wieder als ahnungslos runtermachen müssen, sei es noch einmal gesagt:  ...ich schreibe hier nicht, was Recht ist, sondern nur was Recht in der Realität nur leider oft bedeutet, nämlich in erster Linie viel Zeit mitzubringen, bis definiertes Recht auch in der Realität ankommt...
Gruß aus "Tief im Westen"

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SwenTanortsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #382 am: 04.03.2022 09:57 »
Gehen wir mal davon aus, dass NRW den Gesetzentwurf so beschliesst wie vorgesehen. Nehmen wir weiter an, dass dieser mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht dem Beschluss des BVerfG entspricht und demnach den Anschein hat verfassungswidrig zu sein.
Was muss man jetzt dagegen tun bzw. wie verhilft man sich selber dazu, dass die Besoldung verfassungsmässig ist und wie erklärt man das dem Land?
Viele ruhende Verfahren werden doch mit Sicherheit wieder aufgenommen werden mit der Begründung, dass der Beschluss vom BVerfG umgesetzt worden ist. Sei mal dahingestellt wie.
Bedeutet dieses dann ein erneutes klagen durch alle Instanzen und einen weiteren Zeitgewinn für NRW von mindestens 10 Jahren?

Es ist wie hier schon vor geraumer Zeit geschrieben: IHR werdet als jeweils einzelne/r den Allwertesten bewegen müssen, wenn ihr wollt, dass sich noch etwas im Gesetzgebungsverfahren bewegt. Dafür habt ihr noch knapp zweieinhalb Monate bis zu eurer Landtagswahl Zeit und steht euch mit der Darlegung auf der Berliner Besoldung auf gezielt knapp bemessenem Raum von rund drei Seiten genügend sachliches Material zur Verfügung, dass damit sowohl eure Gewerkschaftsfunktionäre (sofern ihr gewerkschaftlich organisiert seid) als auch die von euch zu wählenden Wahlkreispolitiker aller Parteien jetzt wohl noch eher zu interessieren sein könnten. Die Chance dazu sind realistisch betrachtet eher gering - aber genauso realistisch betrachtet unendlich höher, als wenn ihr nix tut. was_guckst_du hat Recht und das, was er schreibt, ist kein Pessimismus, sondern Realismus: Für NRW gibt's noch nicht einmal einen in Karlsruhe anhängigen Vorlagebeschluss - ihr werdet also die Letzten sein, bei denen sich etwas ändert, wenn ihr nicht aus eurem bequemen Kämmerlein rauskommt. Pardon für die deutlichen Worte - aber wollt ihr bis zur übernächsten Landtagswahl in fünf Jahren warten? Euch liegen doch alle Mailadressen und auch die Adressen eure Direktkandidaten eures Wahlkreise vor. Die freuen sich, auf ihr potenzielle Wähler zu stoßen; denn die brauchen sie jetzt.

Opa

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #383 am: 04.03.2022 11:36 »
Bis vor zwei Wochen hätte ich genau das getan, lieber Swen. Noch im Januar habe ich verschiedene maßgebliche Stellen auf die Problematik aufmerksam gemacht. Angesichts der aktuellen Lage kommen mir -selbst wenn es um zig-tausend Euro geht- diese Sachverhalte so unbedeutend vor, dass mir nichts ferner liegt, als mit dem Problem an meinen Landtagsabgeordneten heranzutreten.

Damit will ich keinesfalls moralisieren, das beschreibt nur mein höchstpersönliches Gefühl im Augenblick. Und wahrscheinlich geht es vielen anderen Betroffenen ebenso. Ich wäre schon außerordentlich dankbar, wenn ich noch ein paar Jahre Gelegenheit habe, mein jetziges und trotz Inflation durchaus üppiges Salär auszugeben.

SwenTanortsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #384 am: 04.03.2022 14:46 »
Das, was Du schreibst, ist gut nachzuvollziehen, Opa, und die letzten Wochen werden wohl kaum jemanden unberührt lassen. Dennoch wird eure Landtagswahl Mitte Mai stattfinden und danach die nächste turnusgemäß erst wieder in fünf Jahren. Zugleich ist offensichtlich, dass in diesen fünf Jahren ein gewaltiger Berg an neuen Aufgaben auf den öffentlichen Dienst nicht nur in NRW zukommen wird und zugleich steht nicht nur dem öffentlichen Dienst ein gewaltiger personeller Umbau ins Haus (https://www.demografie-portal.de/DE/Fakten/oeffentlicher-dienst-altersstruktur.html). Auch den Fachkräftemangel und die mit ihm einhergehende massive Konkurrenz um gutes Personal in allen gesellschaftlichen Bereichen wird in jener Zeit jeder von uns, der bis dahin nicht in die Pension wechselt, hautnah zu spüren bekommen - denn nicht nur hier in Niedersachsen ist er ja nicht erst seit heute bereits allenthalben mit den Händen zu greifen (https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/fachkraeftemangel-im-oeffentlichen-dienst.html).

Die Politik geht weiter und muss weitergehen; die politische Zeitenwende, die nun sicherlich nicht gänzlich unberechtigt in aller (politischen) Munde ist, bedarf m.E. heute eher mehr politisches Engagement als weniger, wenn wir den öffentlichen Dienst handlungsfähig erhalten wollen. Der wird nämlich die vielen zusätzlich geplanten Aufgaben kaum schultern können, die bereits da sind und in den nächsten Jahren noch zuhauf auf ihn zukommen werden, wenn ihm nicht ein genügend großer Pool an guten Leuten zugeführt werden kann.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1365/umfrage/bevoelkerung-deutschlands-nach-altersgruppen/

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #385 am: 04.03.2022 16:45 »
... Euch liegen doch alle Mailadressen und auch die Adressen eure Direktkandidaten eures Wahlkreise vor. Die freuen sich, auf ihr potenzielle Wähler zu stoßen; denn die brauchen sie jetzt.

In blindes Vertrauen auf die Vorlagenersteller wird das Stimmvieh im Parlament doch nach der Formel knapp über grundsicherndem Regelbedarf gleich Mindestalimentation gleich höchste amtsangemessene Alimentation durchvotieren und besonders auf den kommenden Beschluss ohne Debatte achten, der nach § 15 (3) AbgG zu Beginn der 18.  Wahlperiode für die Dauer der Wahlperiode die jährliche Anpassung der Abgeordnetenbezüge sichert. Nichts da mit Nullrunde mehr und schön zur Hälfte an den Verbrauchspreisindex gekoppelt. Darf sich ein Abgeordneter für einen an ihn wendenden Untergeordneten einsetzen, wenn die Bruttomonatsbezüge der A 15er zu 2% sich bei seinen Bezügen nachgeordnet auswirken oder ist das bereits nach § 108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern?

SwenTanortsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #386 am: 04.03.2022 18:56 »
... Euch liegen doch alle Mailadressen und auch die Adressen eure Direktkandidaten eures Wahlkreise vor. Die freuen sich, auf ihr potenzielle Wähler zu stoßen; denn die brauchen sie jetzt.

In blindes Vertrauen auf die Vorlagenersteller wird das Stimmvieh im Parlament doch nach der Formel knapp über grundsicherndem Regelbedarf gleich Mindestalimentation gleich höchste amtsangemessene Alimentation durchvotieren und besonders auf den kommenden Beschluss ohne Debatte achten, der nach § 15 (3) AbgG zu Beginn der 18.  Wahlperiode für die Dauer der Wahlperiode die jährliche Anpassung der Abgeordnetenbezüge sichert. Nichts da mit Nullrunde mehr und schön zur Hälfte an den Verbrauchspreisindex gekoppelt. Darf sich ein Abgeordneter für einen an ihn wendenden Untergeordneten einsetzen, wenn die Bruttomonatsbezüge der A 15er zu 2% sich bei seinen Bezügen nachgeordnet auswirken oder ist das bereits nach § 108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern?

Das ist nicht meine Erfahrung mit politischen Mandatsträgern. Sicherlich dürfte auch bei ihnen der Prozentsatz von Opportunisten nicht geringer sein als im Rest der Bevölkerung. Auch gebietet der mit einer parlamentarischen Demokratie einhergehende Fraktionszwang wiederkehrende Anpassungsprozesse, die nicht selten wider besseren Wissens vollzogen werden - jedoch sind sämtliche unserer Politiker dennoch zunächst einmal Menschen aus Fleisch und Blut und also in weit überwiegendem Maße zum Zuhören fähig. Woran es ihnen dabei wiederkehrend gebricht, ist ein ausreichendes Fachwissen, das über ihr eigenes (Fach-)Wissen hinausgeht. Das ist aber wenig verwunderlich, da die Gesetzgebung alle Bereiche unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit abbildet - es kann folglich nicht die Super-Abgeordneten geben, die sich in allen Bereichen unserer sozial differenzierten Welt auskennten und dann in weiser Voraussicht widerkehrend vernünftige Entscheidungen treffen würden. Und wenn wir ehrlich sind, würde es uns nicht anders gehen, wenn wir an ihrer Stelle wären, würden wir also wiederkehrend ähnlich opportunistisch handeln (was wir in unserem eigenem Leben oft genug tun), handelten wir ebenso angepasst und ohne ausreichendem Wissen - so wie wir das ebenfalls wiederkehrend in unserem Leben tun.

Auch und gerade deshalb gibt es Lobbyismus: Denn der wirkt auf die Politik ein, indem er sie mit Wissen versorgt, das unter eigenen Interessen präsentiert wird. Die Politik ist dabei genau auf diese Lobbyisten angewiesen, um zu eigenen Meinungen zu kommen - denn Kern jeden Lobbyismus ist zunächst einmal der Wissensvorsprung des Lobbyisten, egal, ob es sich dabei um Firmenvertreter, Mitgliedern von Nicht-Regierungsorganisationen oder Wissenschaftlern handelt, die ebenso mit Interessen an die Politik herantreten.

Darin liegt also ein wichtiger Teil politischen Arbeitens (neben weiteren wichtigen Teilen): im Austausch von Wissen mit Lobbyisten - und darin unterscheidet sich ein "guter" von einem "schlechten" Politiker: Der gute wird sich nicht sogleich gemein mit einem Lobbyisten machen, der seine eigene Meinung bestätigt.

Und so verstanden gibt es hier im Forum - davon gehe ich aus - mittlerweile einige Lobbyisten, die sich nämlich deutlich besser in der Materie auskennen als der einfache Abgeordnete, dem es als solchem kaum zum Vorwurf gemacht werden kann, dass er sich in der Komplexität des Besoldungsrechts nicht ausreichend genug auskennte, um zu "guten" Entscheidungen zu kommen, da er im Laufe einer Legislaturperiode in der Regel nur ein bis zwei Mal über das jeweilige Besoldungsgesetz bzw. dessen Anpassung abstimmen muss. Es wäre fahrlässig, wenn er seine Zeit dafür verschwenden würde, sich ins Besoldungsrecht einzuarbeiten - jedenfalls solange er kein entsprechender Fachpolitiker wäre und selbst die haben in ihren Fachgebieten genug anderes zu betrachten, um halbwegs den Überblick über ihre Entscheidungen zu haben oder zu behalten. Deshalb die Lobbyisten.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn man Abgeordnete mit der eigenen Meinung konfrontiert, sie auf die Probleme hinweist und das argumentativ unterfüttert, wird das ganz sicherlich nicht sogleich dazu führen, dass sie sich gegen das stellen werden, was ihre Fraktion beschließt - aber auch bei ihnen sind Denkprozesse nicht ausgeschlossen und je häufiger diese angestoßen und je häufiger sie bei mehreren von ihnen angestoßen werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Wirkung entfalten kann. Genau deshalb ist es wichtig, vor Fraktionsentscheidungen auf Politiker einzuwirken, die gleichfalls nur Menschen sind - und das ist ein mühsamer Prozess und kostet Zeit: Aber wenn nicht jener Lobbyist auf die Politik einwirkt, wirkt halt der andere auf ihn ein. Genau deshalb lassen sich die verschiedenen Interessengruppen ihren Lobbyismus so viel kosten - denn auch sie betreiben letztlich nichts anderes als Politik, bohren also stark und langsam, soll heißen: wiederkehrend die Bretter, die die Welt bewegen und haben dabei, sofern sie es sich von ihren Ressourcen leisten können, nicht nur einen Mandatsträger im Blick. Das kann man als nicht "gut"heißen - ändern wird man es in einer parlamentarischen Demokratie nicht, da ihr Rückgrat der Austausch von Informationen ist und deshalb also zwangsläufig zu Lobbyismus führen muss.

Wer so verstanden nicht mitbohrt, kann sich beklagen - wird aber in der Regel noch nicht einmal mit seinen Klagen Gehör finden, da da viel zu viele Lobbyisten davor sind, die allesamt ebenso das Gehör des Mandatsträgers erlangen wollen.

Wer mitspielt, wird meistens verlieren, solange er oder sie nicht über gehörige Manpower verfügt - aber wer nicht mitspielt, hat schon verloren.

SwenTanortsch

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« Antwort #387 am: 10.03.2022 07:48 »
Das OVG NRW wird in diesem Jahr laut Ankündigung über sechs zunächst ruhend gestellte Berufungsverfahren zur R-Besoldung 2007 bis 2016 entscheiden, vgl. die Ankündigung S. 21 f. unter  https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_220304/Jahresbericht-2022.pdf. Da es dabei auf der ersten Prüfungsstufe unter anderem ebenso die Mindest- und die der untersten A-Besoldungsgruppe gewährte Nettoalimentation vergleichen wird, dürfte es allein diesbezüglich hinsichtlich der R-Besoldung eine Verletzung des relativen Alimentationsschutzes erkennen. Darüber hinaus sollte gleichfalls interessant werden, zu welchen Ergebnissen es hinsichtlich der zweiten Prüfungsstufe kommt, da hier ja unter anderem die Qualität und Verantwortung der Tätigkeit sowie die Bruttoverdienste mit vergleichbar qualifizierten und entsprechender Verantwortung ausgestatteten Beschäftigten außerhalb des öffentlichen Diensts verglichen werden. Auch diese Vergleiche werden tiefen Einblick in die Besoldungsstruktur des Landes ermöglichen, durch die mittelbare Erkenntnisse hinsichtlich auch der A-Besoldung möglich werden sollten.

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« Antwort #388 am: 10.03.2022 14:06 »
zu OT Berufungsverfahren zur R-Besoldung hier noch ein weiterer Off-Topic Aspekt. Ich habe die Jahresberichte überflogen und finde dort keinen Gradmesser zu rechtstaatliches Handeln in Form von Angaben von Quoten zu stattgegebenen Klagen. Die Eingänge im SG "Recht des öffentlichen Dienstes" nehmen deutlich ab. Beim OVG um 36% von 2016 bis 2021 (636 zu 405 Eingängen). Die Zahl der Eingänge bei den VGen gibt es zu 2021 keine Angabe, aber von 2016-2020 ist ein Rückgang von 23% festzustellen (3.458 zu 2.650). Wie ist das zu werten? Läuft alles in NRW zunehmend rechtskonform geschmeidig oder im Gegenteil werden die Beamten zunehmend "teigig", die von vorangegangenen Entscheidungen ohne Zulassung weiterer Rechtsmittel zunehmend mürbe gemacht wurden? Gibt es seitdem eine riesig aufbauende Bugwelle ruhend gestellter Widersprüche die noch Eingang bei den VGen finden werden?

NordWest

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« Antwort #389 am: 11.03.2022 01:05 »
Das OVG NRW wird in diesem Jahr laut Ankündigung über sechs zunächst ruhend gestellte Berufungsverfahren zur R-Besoldung 2007 bis 2016 entscheiden, vgl. die Ankündigung S. 21 f. unter  https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_220304/Jahresbericht-2022.pdf.

Leider werden sie 2022 diese Verfahren noch nicht entscheiden, wenn ich die Ankündigung dort richtig lese. Sie werden nur entscheiden, ob sie die Verfahren dem BVerfG vorlegen, damit dieses die Verfassungsmäßigkeit prüft. Erst im Anschluss daran wird das OVG das Verfahren ggf. erneut aufnehmen, um ein Urteil zu sprechen.