Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380672 times)

SwenTanortsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #390 am: 11.03.2022 08:05 »
Das OVG NRW wird in diesem Jahr laut Ankündigung über sechs zunächst ruhend gestellte Berufungsverfahren zur R-Besoldung 2007 bis 2016 entscheiden, vgl. die Ankündigung S. 21 f. unter  https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_220304/Jahresbericht-2022.pdf.

Leider werden sie 2022 diese Verfahren noch nicht entscheiden, wenn ich die Ankündigung dort richtig lese. Sie werden nur entscheiden, ob sie die Verfahren dem BVerfG vorlegen, damit dieses die Verfassungsmäßigkeit prüft. Erst im Anschluss daran wird das OVG das Verfahren ggf. erneut aufnehmen, um ein Urteil zu sprechen.

Das ist der Rechtsweg, da nur das Bundesverfassungsgericht das Recht hat, eine abschließende Entscheidung über den nicht mit der Verfassung im Einklang stehenden Gehalt eines Gesetzes zu fällen; das OVG wird also einen Vorlagebeschluss fassen - und da es diesen begründen muss, wird es die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Prüfsystematik anwenden. Dadurch werden wir weitere Informationen über den verfassungswidrigen Gehalt der Besoldung in NRW erhalten - unmittelbar für die R-Besoldung und mittelbar ebenso hinsichtlich der A-Besoldung.

@ A9A10A11A12A13

Das Sachgebiet "Recht des öffentlichen Diensts" umfasst ja den gesamten Bereich des öffentlichen Diensts - insofern sagen die absoluten Zahlen verhältnismäßig wenig aus, da nicht klar ist, welche konkreten Rechtsverhältnisse gerichtlich bestritten wurden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass eine hohe Zahl an offenen Widersprüchen vorliegt - denn das Land hat 2018 hinsichtlich der "Altersdiskriminierung" betont, dass hier eine hohe Zahl an Widersprüchen vorläge. Es dürfte von daher davon auszugehen sein, dass mindestens  jene, die sich gegen die altersdiskrimierende Besoldung zu Wehr gesetzt haben, dass ebenso hinsichtlich ihrer Alimentation getan haben dürften, dass also auch hier eine generell hohe Zahl an Widersprüchen gestellt worden ist - nicht umsonst haben in NRW sowohl Ende 2020 als auch Ende 2021 alle maßgeblichen Gewerkschaften und Verbände ihre Mitglieder aufgefordert, entsprechend Widerspruch einzulegen.

NWB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #391 am: 11.03.2022 08:59 »
Ich habe mal gehört, dass im LBV mittlerweile über 1 Mio solcher Anträge liegen, Tendenz steigend. Auch Herr Lienenkämper soll von dieser Zahl ziemlich überrascht worden sein.

SwenTanortsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #392 am: 11.03.2022 09:29 »
Die Zahl dürfte zu hoch gegriffen sein, da in einem unmittelbaren Dienstverhältnis nur rund 256.000 Landes- und 65.000 Kommunalbeamte stehen (vgl. https://www.it.nrw/statistik/eckdaten/beschaeftigte-im-oeffentlichen-dienst-nach-beschaeftigungsbereich-und-art-des). Es ist davon auszugehen, dass die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode in einer Drucksache über Widerspruchszahlen informiert hat. In der vergangenen ist die Landesregierung wiederholt von "Massenwidersprüchen" ausgegangen, ohne dass ich auf die Schnelle konkrete Zahlen gefunden hätte.

NWB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #393 am: 11.03.2022 09:37 »
In dem Fall sorry für die Fake News.  :-X

SwenTanortsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #394 am: 11.03.2022 10:18 »
Es ist doch alles gut: Du hast doch geschrieben, dass Du das gehört hast, und nicht, dass dem so sei. Das waren keine Fake News - wenn Du die Zahl nicht geschrieben hättest, hätte ich nicht nachgeschaut, ob ich weitere Zahlen finde.

Malkav

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #395 am: 11.03.2022 11:20 »
Vielleicht geht es in NRW ja auch ein wenig schneller, wenn das OVG neben einem Verstoß gegen das GG auch einen Verstoß gegen die Landesverfassung sieht.

Art. 33 Abs. 5 GG (und damit auch das Alimentationsprinzip) ist über Art. 4 Abs. 1 LV NRW auch unmittelbar geltendes Landesrecht (VerfGH NRW Urteil vom 1. 7. 2014 - VerfGH 21/13), sodass ein entsprechendes Landesgesetz auch nicht mit der Landesverfassung in Einklang zu bringen. Dr. Stuttmann hat ja bereits mehrfach gefordert das BVerfG durch Einbeziehung der Landesverfassungsgerichte (wo möglich) zu entlasten. Es bedarf hier zu einer Entscheidung keiner neuen dogmatischen Überlegungen, sondern das LVerfG muss lediglich die Maßstäbe des BVerfG anwenden, um zu einem Ergebnis zu kommen.

Dem jeweiligen OVG-Senat steht es dabei frei, ob es gem. Art. 100 GG zuerst dem BVerfG (BVerfGE 55, 207, 224f.), dem LVerfG (BVerfGE 17, 172, 179 f.) oder beiden gleichzeitig (vgl. BeckOK GG/Morgenthaler GG Art. 100 Rn. 29) vorlegt. Dem Rechtsschutzinteresse der Beamten wäre mit einer parallel Vorlage natürlich am meisten gedient. Das VG HH hatte solch eine Vorlage auch geprüft (jeoch aufgrund der Formulierung in der LV HH verworfen) und das OVG Schleswig (wo die LV solch eine Vorlage hergeben würde), hat sich zu dem Thema konsequent ausgeschwiegen und "stumpf" dem BVerfG vorgelegt.

Kabi

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #396 am: 11.03.2022 11:51 »
Also, ich habe mir diesen Entwurf da mal angeschaut und mit meiner Situation verglichen, und komme auf folgendes:

Zu meiner Situation: verheiratet und drei Kinder.

Aktuell bekomme ich nach neuster Gesetzgebung 1214,31€ Familienzuschlag (seit 01.01.21)
- Wobei die Abrechnung der LBV da widersprüchlich ist. Bei mir steht nämlich:

Abrechnung LBV 01/22

Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 1:       148,52€
Fam.zuschlag Stufe 2 ff.:   1065,79€

Wobei sich aus der Tabelle im Gesetz, um auf die 1214,31€ zu kommen, die Auflistung wie folgt ergeben müsste:

Familienzuschlag Gesamt:   1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2:   277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3:   129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4:   807,15€

Die 148,52€ aus der Stufe 1 ergeben, um auf die 1214,31€ zu kommen, keinen Sinn.

Das mein Problem zur aktuellen Abrechnung der LBV.



Nun zur Neuberechnung für meine Situation ab dem 01.12.22 laut neustem Entwurf:

Berechnung: 3 Kinder und Mietstufe 2, ergibt sich nach der oben genannten Berechnungslogik folgender neuer Familienzuschlag:

Fam.zuschlag. Stufe 2:    285,62€
Fam.zuschlag. Stufe 3:    772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4:    829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1887,53€

Das währe eine Verbesserung für Familien mit 3 Kindern in Mietstufe 2 von Brutto 673,22€ ab 01.01.22

Kann mir einer diese Berechnung bestätigen?

Die Stufen im Familienzuschlag sind etwas verwirrend und werden im neuen Entwurf auch etwas anders ausgewiesen. Hier mal mein Erklärungsversuch zum Status quo:

Stufe 1 = verheiratet
Stufe 2 = 1 Kind
Stufe 3 = 2 Kinder
usw.

Das LBV weist alle Zuschläge oberhalb der 1 gebündelt auf der Bezügemitteilung aus.

Deine Auflistung aus dem aktuellen Gesetz für 3 Kinder ist richtig:
Familienzuschlag Gesamt:   1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2:   277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3:   129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4:   807,15€

Das LBV weist nun aber Stufe 1 getrennt aus (auch wenn alle in der Tabelle direkt den Wert für Stufe 2 nehmen): 148,52 €. Die Stufen 2-4 werden zusammengerechnet und ausgewiesen, d.h. den Unterschiedsbetrag von Stufe 2 zu 1 (277,84 € - 148,52 = 129,32 €; Kind 1) + 129,32 € (Kind 2) + 807,15 € (Kind 3) =1.065,79 €
Genau so weist es das LBV aus. In der Summe ist es identisch, aber ziemlich verwirrend.

Bei der neuen Regelung gibt es nun direkt einen Tabelleneintrag für Stufe 3 (= 2 Kinder) und für alle weiteren dann wieder die Erhöhungsbeiträge darunter. d.h. für deine 3 Kinder müsste die Rechnung bei Mietstufe 2 und Besoldung >A8 folgendermaßen lauten:
Fam.zuschlag. Stufe 3:    772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4:    829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1601,91€

Da sich die Systematik der Ausweisung geändert hat, würdest du sonst eine Stufe mit aufsummieren, die in der Stufe 3 aber schon integriert ist. In Summe bedeutet das also, dass du 387,60 € brutto mehr bekommen würdest. (Angaben ohne Gewähr)

Kabi

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #397 am: 11.03.2022 12:10 »
Also ich finde diesen Gesetzentwurf extrem schwer zu durchschauen, was man auch an den ganzen Fragen hier merkt. Muss mich jetzt als jemand der in Hessen wohnt auch nicht wirklich interessieren, aber man schaut ja auch mal, was sich so in anderen Bundesländern so tut.
Der Familienzuschlag Anhang 6, Anlage 13, Seite 82 mit zB 3 Kindern erhöht sich dann um 829,75€ ggü der Tabelle (obendrüber) mit 2 Kindern in der jeweiligen Mietenstufe, richtig? Also als Bsp bei
Mietenstufe II bei 2K 772,16€ + 829,75€ bei 3 Kindern = 1601,91€ statt 805,05€ (Stand Dez 2021)  (?)
Bzw bei 2 Kindern dann 772,16€, statt 407,16€ (Stand Dez 2021)
Bei einem Kind ändert sich zumindest bei Mietenstufe II eigentlich nichts (bis auf die +2.8%), oder?

Die "einfache" Streichung der ersten Erfahrungsstufen sehe ich allerdings auch kritisch

Fast richtig. Aktuell werden für 3 Kinder 1.214,31 € gezahlt. Dein Fehler liegt im Wechsel der Systematik. Beim Ist-Stand musst du neben dem Tabellenwert (Stufe 2 = 277,84 €) den Erhöhungsbetrag für Stufe 3 (129,32 €) und den Erhöhungswert für Stufe 4 (807,15 €) zusammenrechnen. Der Unterschied von neuer zu alter Regelung beträgt damit nur noch 389,60 €, nicht 796,86 €.
Also, ich habe mir diesen Entwurf da mal angeschaut und mit meiner Situation verglichen, und komme auf folgendes:

Zu meiner Situation: verheiratet und drei Kinder.

Aktuell bekomme ich nach neuster Gesetzgebung 1214,31€ Familienzuschlag (seit 01.01.21)
- Wobei die Abrechnung der LBV da widersprüchlich ist. Bei mir steht nämlich:

Abrechnung LBV 01/22

Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 1:       148,52€
Fam.zuschlag Stufe 2 ff.:   1065,79€

Wobei sich aus der Tabelle im Gesetz, um auf die 1214,31€ zu kommen, die Auflistung wie folgt ergeben müsste:

Familienzuschlag Gesamt:   1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2:   277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3:   129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4:   807,15€

Die 148,52€ aus der Stufe 1 ergeben, um auf die 1214,31€ zu kommen, keinen Sinn.

Das mein Problem zur aktuellen Abrechnung der LBV.



Nun zur Neuberechnung für meine Situation ab dem 01.12.22 laut neustem Entwurf:

Berechnung: 3 Kinder und Mietstufe 2, ergibt sich nach der oben genannten Berechnungslogik folgender neuer Familienzuschlag:

Fam.zuschlag. Stufe 2:    285,62€
Fam.zuschlag. Stufe 3:    772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4:    829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1887,53€

Das währe eine Verbesserung für Familien mit 3 Kindern in Mietstufe 2 von Brutto 673,22€ ab 01.01.22

Kann mir einer diese Berechnung bestätigen?

Die Stufen im Familienzuschlag sind etwas verwirrend und werden im neuen Entwurf auch etwas anders ausgewiesen. Hier mal mein Erklärungsversuch zum Status quo:

Stufe 1 = verheiratet
Stufe 2 = 1 Kind
Stufe 3 = 2 Kinder
usw.

Das LBV weist alle Zuschläge oberhalb der 1 gebündelt auf der Bezügemitteilung aus.

Deine Auflistung aus dem aktuellen Gesetz für 3 Kinder ist richtig:
Familienzuschlag Gesamt:   1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2:   277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3:   129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4:   807,15€

Das LBV weist nun aber Stufe 1 getrennt aus (auch wenn alle in der Tabelle direkt den Wert für Stufe 2 nehmen): 148,52 €. Die Stufen 2-4 werden zusammengerechnet und ausgewiesen, d.h. den Unterschiedsbetrag von Stufe 2 zu 1 (277,84 € - 148,52 = 129,32 €; Kind 1) + 129,32 € (Kind 2) + 807,15 € (Kind 3) =1.065,79 €
Genau so weist es das LBV aus. In der Summe ist es identisch, aber ziemlich verwirrend.

Bei der neuen Regelung gibt es nun direkt einen Tabelleneintrag für Stufe 3 (= 2 Kinder) und für alle weiteren dann wieder die Erhöhungsbeiträge darunter. d.h. für deine 3 Kinder müsste die Rechnung bei Mietstufe 2 und Besoldung >A8 folgendermaßen lauten:
Fam.zuschlag. Stufe 3:    772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4:    829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1601,91€

Da sich die Systematik der Ausweisung geändert hat, würdest du sonst eine Stufe mit aufsummieren, die in der Stufe 3 aber schon integriert ist. In Summe bedeutet das also, dass du 387,60 € brutto mehr bekommen würdest. (Angaben ohne Gewähr)

@newbie
@uw147

Hallöchen :)

habe mich jetzt neu im Forum angemeldet und wollte mal bzgl. der neuen Regelungen zum Familienzuschlag in Erfahrung bringen...
Mich würde interessieren, auf welche Zahlen man bei 3 Kindern und der Mietenstufe VI käme bzw. welchen monatlichen Betrag man für den Zeitraum 01.01-30.11.2022 am 01.12.2022 rückwirkend ausgezahlt bekäme und wie hoch wäre ab dem 01.12.2022 mein zu erwartender Familienzuschlag?
Stimmt das Gerücht, dass die neuen Regelungen zum Familienzuschlag nur Familien mit 1-2 Kindern betreffen?

Würde mich über eine Rückmeldung riesig freuen  :) :)

Besten Dank.
VG
Kabi

sapere aude

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #398 am: 11.03.2022 12:28 »
@ Kabi
Stimmt das Gerücht, dass die neuen Regelungen zum Familienzuschlag nur Familien mit 1-2 Kindern betreffen?

Ja, grundsätzlich schon.
Warum?
Weil der Familienzuschlag ab Kind 3 bereits in einem anderen Gesetz angepasst worden ist.

Im "neuen" Gesetz gelten die Änderungen für Kind 3(+) aber natürlich weiter.

NvB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #399 am: 11.03.2022 13:39 »
@Kabi

Das Gesetz ist eigentlich selbsterklärend:

Zwischen 01.01.22 und 01.11.22 bekommst du monatlich an Nachzahlung 511,07€ Brutto zu deinen 1214€ Familienzuschlag. (Regionaler Ergänzungszuschlag)

Ab 01.12.22 würdest du laut Gesetzesvorlage in deiner Mietstufe mit 3 Kindern: 1759,38€ an Gesamtfamilienzuschlag bekommen.


allesok

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #400 am: 11.03.2022 22:13 »
Kann mir jemand sagen, welche Partei ich im Mai wählen soll  ?

Gruenhorn

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« Antwort #401 am: 12.03.2022 03:06 »
Tritt die Tierschutzpartei in NRW an?

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #402 am: 12.03.2022 09:08 »
Kann mir jemand sagen, welche Partei ich im Mai wählen soll  ?

SPD würde mir zu A13 verhelfen als Realschullehrer….ist für mich als reiner Interessenwähler also ein No-Brainer.

fragezeichen

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #403 am: 12.03.2022 10:57 »
SPD würde mir zu A13 verhelfen als Realschullehrer….ist für mich als reiner Interessenwähler also ein No-Brainer.

Da würde ich aber nicht drauf wetten: Die SPD hatte zuletzt unter Kraft 7 Jahre Zeit, um "A13 für alle (Lehrer)" umzusetzen, passiert ist nichts. Meine Prognose: Mit einer neuen SPD-Regierung wird auch nichts passieren, denn wenn man erst in der Regierungsverantwortung ist, wird man feststellen, dass so etwas ja Geld kostet. Und Geld kann wohl für alles Mögliche ausgeben, aber doch nicht für die eigenen Angestellten und Beamten!

PrinzP

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #404 am: 12.03.2022 11:00 »
Kann mir jemand sagen, welche Partei ich im Mai wählen soll  ?

SPD würde mir zu A13 verhelfen als Realschullehrer….ist für mich als reiner Interessenwähler also ein No-Brainer.

Haha und das große Erwachen kommt dann nach der Wahl. In NRW dürfte eh nur GroKo oder 3er-Büdnis in Betracht kommen, so dass die SPD es selbst als Wahlsieger nicht alleine durchsetzen könnte. Es wird für die SPD im Zweifel ein Leichtes sein zu sagen, in diesem Punkt konnten wir uns leider nicht durchsetzen.