Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380525 times)

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #405 am: 12.03.2022 11:46 »
Ich hab bei der Bundestagswahl zB was ganz anderes gewählt. Aber diesmal ist es quasi eines der ersten Wahlversprechen.Im Programm sowie in der Presse ist das eines der Hauptthemen. Außer mit der CDU wäre das auch mit allen durchsetzbar, da Grüne und FDP es auch im Wahlprogramm haben, allerdings etwas weiter hinten…

Also alles nur keine Groko für mich.
Ausserdem wäre es clever, nicht auf Gerichtsurteile zu warten, da ja jeder weiß, dass A12 verfassungswidrig ist.

https://rp-online.de/nrw/landespolitik/lantagswahl-nrw-kutschaty-will-bei-wahlsieg-lehrerbesoldung-angleichen_aid-65157499

Und natürlich ist das keine Garantie, aber es ist ja wohl klar, dass man als Grundschul-/Sek 1 Lehrer jene Partei wählen sollte, die eine 10% Gehaltserhöhung am wahrscheinlichsten umsetzen.
« Last Edit: 12.03.2022 11:58 von Reisinger850 »

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #406 am: 12.03.2022 16:08 »
Ich hab bei der Bundestagswahl zB was ganz anderes gewählt. Aber diesmal ist es quasi eines der ersten Wahlversprechen.Im Programm sowie in der Presse ist das eines der Hauptthemen. Außer mit der CDU wäre das auch mit allen durchsetzbar, da Grüne und FDP es auch im Wahlprogramm haben, allerdings etwas weiter hinten…

Also alles nur keine Groko für mich.
Ausserdem wäre es clever, nicht auf Gerichtsurteile zu warten, da ja jeder weiß, dass A12 verfassungswidrig ist.

https://rp-online.de/nrw/landespolitik/lantagswahl-nrw-kutschaty-will-bei-wahlsieg-lehrerbesoldung-angleichen_aid-65157499

Und natürlich ist das keine Garantie, aber es ist ja wohl klar, dass man als Grundschul-/Sek 1 Lehrer jene Partei wählen sollte, die eine 10% Gehaltserhöhung am wahrscheinlichsten umsetzen.

Wird nicht in der Begründung der Maßnahme schon die veränderte Studienordnung herangezogen? Ich wäre sehr überrascht, wenn ein schlussendliches Gesetz nicht genauso gefasst wäre. Von einer 10%igen Gehaltserhöhung für alle Kolleg*innen an den entsprechenden Schulformen würde ich nicht ausgehen, das könnte ganz schnell nur diejenigen mit 10 Semestern Regelstudienzeit betreffen. Und dann kommt ja auch noch das Problem mit der Anrechnung der Erfahrungsstufen...

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #407 am: 12.03.2022 17:00 »
In der Mehrheit der Bundesländer wo es nun umgesetzt wurde, bekommen natürlich alle A13, auch Altlehrkräfte.
Zumal habe ich ja einen Master, von daher wäre ich ohnehin dabei.

Und ich würde ja auch A13 nehmen, selbst wenn ich wieder bei Stufe 5 beginne. Wobei das ja eigentlich logisch wäre, auch die Erfahrungsstufen einfach zu übernehmen, da ja die Berufserfahrung dann  exakt in dem dann „A13“- Amt vorliegt. Ich wäre ja an der selben Schule mit der selben Stelle.

Das klappt ja in den anderen Bundesländern auch. Also denke ich ist es nicht vermessen, von +10% zum Sommer 2023 (Kutschaty) auszugehen. 3600 netto zu aktuell 3280 netto.

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #408 am: 12.03.2022 22:30 »
In der Mehrheit der Bundesländer wo es nun umgesetzt wurde, bekommen natürlich alle A13, auch Altlehrkräfte.
Zumal habe ich ja einen Master, von daher wäre ich ohnehin dabei.

Und ich würde ja auch A13 nehmen, selbst wenn ich wieder bei Stufe 5 beginne. Wobei das ja eigentlich logisch wäre, auch die Erfahrungsstufen einfach zu übernehmen, da ja die Berufserfahrung dann  exakt in dem dann „A13“- Amt vorliegt. Ich wäre ja an der selben Schule mit der selben Stelle.

Das klappt ja in den anderen Bundesländern auch. Also denke ich ist es nicht vermessen, von +10% zum Sommer 2023 (Kutschaty) auszugehen. 3600 netto zu aktuell 3280 netto.

Ich wünsche es dir, und würde über meine Frau auch profitieren. Aber meine bisherige Erfahrung im Umgang mit Wahlversprechen stimmt mich nicht so optimistisch.

Hiko

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #409 am: 13.03.2022 14:07 »
In der Mehrheit der Bundesländer wo es nun umgesetzt wurde, bekommen natürlich alle A13, auch Altlehrkräfte.

Hierfür gibt es aber keine rechtliche Grundlage. Es zählt einzig und alleine die Studiendauer, die sich erst mit dem Bachelor-Master-System angeglichen hat. Die GEW ist ja lange mit dem Slogan "A13 für alle" hausieren gegangen. Ich schätze, irgendwann hat ihnen jemand gesteckt, dass man das aufgrund der oben beschriebenen Grundlage so nicht sagen kann, weshalb man im Tenor dann umschwenkte und nach dem Tenor "gleiches Geld für gleiche Arbeit" forderte. Da das in der Summe der Wochenarbeitsstunden nicht stimmt und dies in allen Studien der letzten Jahrzehnte auch so nachgewiesen werden konnte, hat mich die GEW als Gymnasialkollege bspw. an den Philologenverband verloren, obwohl der mir eigentlich viel zu konservativ ist.

Man kann sicherlich nach A13 für alle (nach Bachelor-Master-System), basierend auf total lebensfremden Gesetzen, berufen. Was man nicht kann, ist einfach mal alle besoldungsrechtlichen Grundlagen aushebeln, um ein paar (teure) Wahlgeschenke zu verteilen.

Studienrat

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #410 am: 13.03.2022 15:04 »
In MV werden Grundschullehrer gleichermaßen wie Gymnasiallehrer bezahlt. Das wird ausgeglichen, indem Tarifrunden nicht wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden. Überdies unterrichten Gymnasiallehrer, obwohl sie es jedes Jahr monieren, seit 1692 mit der Wochenstundenzahl 27,5. Gewerkschaften sind allerdings sehr schwach, wie so oft!

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #411 am: 13.03.2022 15:27 »
Wie gesagt, ich wähle, was mir netto das meiste Geld verspricht. Und das ist grade klar für die NRW Wahl.

Es geht nicht nur um Bachelor-Master, es geht vor allem darum, dass in der Sek 1 (die übrigens nur in den wenigsten Bundesländern A12 ist) und in der Grundschule der Mangel eklatant ist, bei uns an der Realschule läuft durchgehend jede Stelle leer obwohl quasi für alle Fächer ausgeschrieben wird. Der Markt entscheidet hier, nicht nur „total lebensfremde Gesetze“.

Klar, dass es bei den Studienräten nun nen Aufschrei gibt (in NRW arbeiten sie übrigens 25,5 statt 27 bzw. statt 28 Stunden), aber wenn am Ende durch eine Partei 350 Euro netto mehr in meine Geldbörse landet, ist mir das sowas von Latte :D

Auch unverständlich, wo man hier Wahlgeschenke sieht, wo aber die Zukunft hier auf dem Spiel steht. Kommt kein A13, dann sehe ich auf lange Sicht keine Zukunft für NRW. Es wird gerade überlegt, was man tun kann. Und da ja offensichtlich ist, wieso in NRW in der Sek 2 ein Überhang von 15k Stellen zu minus 15 K an den anderen Schulen existiert, gibt es hier kaum eine Wahl.

Descartes

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #412 am: 13.03.2022 16:43 »
Ich gönne jeder Kollegin (gibt ja fast nur noch Frauen in dem Job) die A 13. Die Frage ist für mich, was dann mit den Beförderungsämtern geschieht. Soll das dann auch so gehandhabt werden, wie an Gymnasien und Gesamtschulen? Erhalten dann z. B. Sekundarschulen dann auch A14-Stellen für 'Bücherverwaltung'? A13 zu versprechen ist ja schön und gut, aber wie geht's denn dann weiter, wenn's denn übehaupt weiter geht?
Eine Wahl wird das nicht entscheiden, da aus meiner Sicht sowieso 80% der Lehrerinnen und Lehrer links oder grün wählen - auch ohne A13.

Hiko

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #413 am: 14.03.2022 07:27 »
(in NRW arbeiten sie übrigens 25,5 statt 27 bzw. statt 28 Stunden)

Wenn man möchte, findet man die Studien bzw. die Metastudie hierzu, die aufzeigt, dass Grundschullehrkräfte unter bzw. im Soll liegen, Sek II Lehrkräfte aber seit Jahrzehnten teils deutlich drüber.

Dem Lehrkräftemangel möchte man so begegnen, klar. Aber das passt mit der gesetzlichen Grundlage nicht zusammen – "der Markt regelt" nur bei Ungleichheit zwischen den Bundesländern. Deshalb blendet man seitens der Länder auch die Altlehrkräfte mit Staatsexamen aus. Die hat man ja eh in der Tasche.

In MV werden Grundschullehrer gleichermaßen wie Gymnasiallehrer bezahlt. Das wird ausgeglichen, indem Tarifrunden nicht wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden. Überdies unterrichten Gymnasiallehrer, obwohl sie es jedes Jahr monieren, seit 1692 mit der Wochenstundenzahl 27,5. Gewerkschaften sind allerdings sehr schwach, wie so oft!

Sehe ich als Sek II Kollege nicht ein. Wenn hier mit Nachwuchs und "dem Markt" argumentiert wird, also nicht mehr mit der eigentlichen Gesetzesgrundlage, dann stelle ich auch Forderungen. Bspw. A14 für Sek II Lehrkräfte inkl. automatischer Höhergruppierung bei Beförderungsstellen und neuer Stufe A17. Wir sind doch hier bei "Wünsch Dir was", oder?


Willi1967

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« Antwort #414 am: 14.03.2022 07:46 »
Guten Morgen!
Wann und wie wird es denn mit dem (fragwürdigen) Gesetzesentwurf in NRW weitergehen?
Sind ja auch nur noch knapp zwei Monate bis zur Landtagswahl wollte doch die Sache vorher noch eingetütet haben. Viel Zeit ist ja nicht mehr. Kennt jemand den aktuellen Stand und den Zeitplan?


Floki

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« Antwort #415 am: 14.03.2022 08:22 »
Guten Morgen!
Wann und wie wird es denn mit dem (fragwürdigen) Gesetzesentwurf in NRW weitergehen?
Sind ja auch nur noch knapp zwei Monate bis zur Landtagswahl wollte doch die Sache vorher noch eingetütet haben. Viel Zeit ist ja nicht mehr. Kennt jemand den aktuellen Stand und den Zeitplan?

https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr.html

Im Übrigen sind auch die Protokolle über die Anhörung eingestellt worden. Demnach ist nicht wirklich eine Partei (aus reiner Besoldungsperspektive) wählbar. Immerhin haben schwarz/gelb die letzten Tarifabschlüsse 1:1 übertragen. Ein Mindestmaß, welches die anderen Parteien öfters mal weggelassen haben....

Traditionell ist die Opposition immer pro öffentlicher Dienst und kann sich spätestens als Regierungspartei an nichts mehr erinnern.... Stattdessen wird beschuldigen sich die Parteien immer gegenseitig. Das lässt sich wunderbar in diversen Protokollen nachlesen.
Die SPD kritisiert da ziemlich viel. Diese hatte aber auch etliche Jahre um die Probleme zu beseitigen und hat es nicht gemacht. Ganz im Gegenteil sogar.
Das gleiche gilt aber auch umgekehrt.

Als Beamter steht man zwischen den Stühlen und kann nur auf Urteile und deren Umsetzung hoffen. Und wie man jetzt sieht, ist auch dies eher fragwürdig und traurig..

uw147

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #416 am: 14.03.2022 12:01 »
Guten Morgen!
Wann und wie wird es denn mit dem (fragwürdigen) Gesetzesentwurf in NRW weitergehen?
Sind ja auch nur noch knapp zwei Monate bis zur Landtagswahl wollte doch die Sache vorher noch eingetütet haben. Viel Zeit ist ja nicht mehr. Kennt jemand den aktuellen Stand und den Zeitplan?

Am Donnerstag (17.03.) geht's im Haushalts- und Finanzausschuss weiter:
https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP17/2200/E17-2259.html
Man kann sich auch wieder für den Livestream anmelden.

PS: Das LBV hat aktuell die Eingangsbestätigungen für die Widersprüche 2021 verschickt inkl. Verzicht auf die Einrede der Verjährung.

Hiko

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« Antwort #417 am: 14.03.2022 12:24 »
PS: Das LBV hat aktuell die Eingangsbestätigungen für die Widersprüche 2021 verschickt inkl. Verzicht auf die Einrede der Verjährung.

Kann man die alte Vorlage (allg. zur Alimentation; nicht zu der der kinderreichen Familien) eigentlich so weiterverwenden?

uw147

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #418 am: 14.03.2022 12:30 »
PS: Das LBV hat aktuell die Eingangsbestätigungen für die Widersprüche 2021 verschickt inkl. Verzicht auf die Einrede der Verjährung.

Kann man die alte Vorlage (allg. zur Alimentation; nicht zu der der kinderreichen Familien) eigentlich so weiterverwenden?

Für 2022? Da würde ich persönlich noch warten und erstmal das Gesetzgebungsverfahren abwarten, da ja dann sicherlich inhaltlich die Begründung anders ausfallen müsste (bis Ende 2022 reicht ja). Für 2021 ist es ja ohnehin jetzt zu spät.

Hiko

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #419 am: 14.03.2022 14:07 »
Für 2022? Da würde ich persönlich noch warten und erstmal das Gesetzgebungsverfahren abwarten, da ja dann sicherlich inhaltlich die Begründung anders ausfallen müsste (bis Ende 2022 reicht ja). Für 2021 ist es ja ohnehin jetzt zu spät.

Für 2021 habe ich die Bestätigung auch bekommen. Ich meinte 2022 und habe die gleichen Bedenken wie Du gesehen. Dann warten wir mal ab.