Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380503 times)

uw147

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #435 am: 22.03.2022 07:50 »
@Unizuköln
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/familienzuschlag-ab-dem-dritten-kind-wird-in-nrw-rueckwirkend-zum-01-januar-2021-erhoeht/

Danke! Aber die jetzt noch zu erwartende Anpassung bedeutet ja eine weitere Erhöhung, die m.W. ab 1.12.22 gelten wird und für vorherige Monate über einen Ergänzungszuschlag ab 1.1.22 umgesetzt wird. Meine Frage ist, ob diese Erhöhung auch rückwirkend für 2021 eingefordert werden kann.

Das lässt sich noch nicht sagen. Da du den allgemeinen Widerspruch in 2021 eingelegt hast, dürfte der Anspruch erstmal gesichert sein. Einfordern würde nur im Klageweg gehen - dafür bräuchtest du aber überhaupt erstmal einen Widerspruchsbescheid (bzw. ggf. vorherige Untätigkeitsklage). Der aktuelle Gesetzesentwurf ist zum einen noch gar nicht beschlossen, zum anderen enthält er keine Aussagen für die Jahre vor 2022. Den vom Gesetzgeber für 2022 ermittelten Betrag kann man nicht einfach für die Vorjahre heranziehen, da die Berechnungen und Indizes sich in jedem Jahr unterscheiden. Um eine konkrete Berechnung für Nachzahlungen vornehmen zu können, müssten wir weitere konkrete Vorgaben der Gerichte haben.

Daniel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #436 am: 22.03.2022 08:21 »
Guten Morgen,
der Gesetzesentwurf zur Allimentation von Familien wurde ja seitens der Landesregierung zur Annahme empfohlen.  Ich frage mich jetzt, wie ich meinen mtl. Anteil errechnen kann?
Meine Frau (A9) und ich (A11) sind Beamte in NRW mit einem Kind. Der Mietenspiegel wäre 2. Wie kann ich mir den mtl. Anteil errechnen?

Viele Grüße

gerzeb

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #437 am: 22.03.2022 09:11 »
Guten Morgen,
der Gesetzesentwurf zur Allimentation von Familien wurde ja seitens der Landesregierung zur Annahme empfohlen.  Ich frage mich jetzt, wie ich meinen mtl. Anteil errechnen kann?
Meine Frau (A9) und ich (A11) sind Beamte in NRW mit einem Kind. Der Mietenspiegel wäre 2. Wie kann ich mir den mtl. Anteil errechnen?

Viele Grüße

Seite 80 des Gesetzentwurfes. 0,00 €.

Floki

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #438 am: 23.03.2022 14:25 »
https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr.html

Gesetze sind angenommen und verabschiedet. Das Gesetz hinsichtlich des öffentlichen Dienstes ist noch weiter in Beratung. Eventuell ergeben sich hier noch Verbesserungen.

Von den Oppositionsparteien sind noch weitere Änderungsanträge eingegangen. Wofür vorher eine Sachverständigenanhörung stattgefunden hat...keine Ahnung.....keine Parteien scheinen zugehört haben....

Der beste Vorschlag kam sogar noch von der AFD.

NWB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #439 am: 23.03.2022 14:47 »
Das bedeutet, jetzt muss das Gesetz noch veröffentlicht werden, um Gültigkeit zu erlangen?
Wie lang  wird das wohl dauern?
Bezeichnend, dass es keine weiteren Änderungsanträge gab.
Bezüglich der Verbesserungen im Gesetz des öffentlichen Dienstes bin ich mal eher weniger optimistisch.

Ytsejam

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #440 am: 23.03.2022 15:03 »
"Wie die Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe zeigen, wird keiner der fünf Parameter auf der ersten Prüfungsstufe erfüllt. Die vom Bundesverfassungsgericht als Orientierungsrahmen vorgegebenen Schwellenwerte werden nicht einmal knapp erreicht."

Dann ist doch alles in Butter, da ist sogar noch Luft nach unten!

gerzeb

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #441 am: 24.03.2022 09:34 »
Und der DBB NRW feiert sich mal wieder total  ::) Für die Vergangenheit ist der ganze Prozess also erneut loszutreten, wahre Freude kommt auf ::)

NWB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #442 am: 24.03.2022 09:57 »
Die feiern sich im Zweifel auch schon massiv wegen der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale - als ob das der größte Wurf sei.

RichardSax

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #443 am: 24.03.2022 16:41 »
Hallo Zusammen,

irgendwie hat man das Gefühl dass die Anhörung der Gewerkschaften nur zum Schein gemacht wurde.
Allerdings wundere ich mich darüber, was der DBB NRW auf seiner Webseite veröffentlicht:

Die Neustrukturierung soll auch bereits rückwirkend zum 1. Januar 2021 erfolgen und als „regionaler Ergänzungszuschlag“ mit den Dezemberbezügen 2022 ausgezahlt werden. Ab dem 1. Dezember wird dieser Betrag dann unmittelbar in den Familienzuschlag integriert

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/besoldungspaket-beschlossen/

In den Veröffentlichungen des Landtages lese ich jedoch weiterhin 01.01.2022. oder habe ich da etwas übersehen was der der DBB gesehen hat? ;D

nero

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #444 am: 24.03.2022 22:05 »
Ich vermute einen Tippfehler auf der Seite vom DBB. Meines Wissens gibt es seitens der LR noch keine Aussage zu der Vergangenheit.

dabbelju

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #445 am: 30.03.2022 16:34 »
Da Du 3 Kinder geschrieben hast, bin ich von der vorherigen Gesetzesinitiative ausgegangen. Du hast natürlich recht, Du wirst auch vom "neuen" Gesetz profitieren. Die Kinderzuschläge für Kind 1 und 2 zählen zur "normalen" amtsangemessenen Besoldung. Das aktuelle Gesetzesvorhaben gilt erst ab 01.01.2022. Für die Vergangenheit enthält der Gesetzentwurf keine Aussage. Dies wird auch von einigen Stellen zaghaft kritisiert. Eine Regelung muss mE kommen. Wie die allerdings aussieht, wird erst die Zeit zeigen.

Guten Tag zusammen, ich möchte hier nochmal kurz einhaken.

Bisher war ich davon ausgegangen, dass mit dem vor Monaten verabschiedeten Gesetz zur Alimentation kinderreicher (=3+) Familien alle diesbezüglichen Fragen für mich (A14, 3 Kinder) abgegolten sind.

Verstehe ich richtig, dass ich zu dem deutlich erhöhten Familienzuschlag für das 3. Kind jetzt ZUSÄTZLICH auch noch Anspruch auf den regionalen Ergänzungszuschlag (bei uns: Mietenstufe III) habe?

Zum Vergleich:
Bisher war das:
277,84 für verh. + 1 Kind
129,32 für 2. Kind
807,15 für 3. Kind
=> 1214,31 Euro

Nach meiner Rechnung wäre es dann mit dem Zuschlag
858,66 (verh. + 2 Kinder mit Zuschlag)
829,75 für 3. Kind
=> 1688,41 Euro

Und gibt es dann auch noch die Nachzahlung für 01-11/22?

Ist das wirklich richtig? Ich dachte (auch wenn es eigentlich keinen Sinn ergibt), dass von dem neuen Gesetz nur diejenigen Beamten profitieren, die 1 oder 2 (nicht aber 3) Kinder haben.

Freue mich über eine kurze Bestätigung! Ich bin nicht gierig, aber das wäre ja wirklich eine starke Erhöhung...
Herzliche Grüße
W.

Woldemar

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #446 am: 30.03.2022 17:26 »
Das siehst du richtig.

Was die Nachzahlung für den Zeitraum vor dem 01.01.2022 beim "regionalen Ergänzungszuschlag" bzw. "Familienzuschlag Stufe 3" (2. Kind) angeht, ist das im Gesetzesentwurf nicht geregelt, soweit ich dasüberblicke. Bleibt also zunächst offen...

dabbelju

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« Antwort #447 am: 30.03.2022 17:32 »
Das siehst du richtig.

Was die Nachzahlung für den Zeitraum vor dem 01.01.2022 beim "regionalen Ergänzungszuschlag" bzw. "Familienzuschlag Stufe 3" (2. Kind) angeht, ist das im Gesetzesentwurf nicht geregelt, soweit ich dasüberblicke. Bleibt also zunächst offen...

Ich danke dir und bin baff.

smiteme

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« Antwort #448 am: 06.04.2022 12:46 »
Hat jemand verstanden wie genau der Ergänzungszuschlag  errechnet wurde? Für mich ist das zu undurchsichtig.
Warum erhalten Personen mit 1 Kind in Mietstufen 1+2 nichts?

Wieso ist bei zwei Kindern die Erhöhung zwischen den Mietstufen geringer als bei nur einem Kind?

Weiß das jemand von euch?

Owl123

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« Antwort #449 am: 07.04.2022 09:11 »
Guten Morgen,
ich habe jetzt auch mal eine Verständnisfrage zu den neuen Familienzuschlägen. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Bisher habe ich stufe 1 plus stufe 2 plus das zweite kind bekommen.
Bekomme ich jetzt stufe 1 + 2+ 3? Oder bekomme ich für verheiratet und 2 kinder nur noch stufe drei?

Gruß