Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380566 times)

Finanzer

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #480 am: 08.04.2022 14:17 »
@ Finanzer: „… Recht und Ordnung…“ 😂 okidoki. p.s. Überprüfen Sie bitte einmal Ihre Zeichensetzung. Was diese Gesetzgebung angeht, scheinen Sie kompromissbereiter.

Das kurze Gebet von Voltaire hat auch hier wieder zugeschlagen.  Machen Sie weiter so, in diesen finsteren Zeiten ist mir jede Belustigung recht.

sapere aude

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #481 am: 08.04.2022 14:54 »
Die Reglung soll - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - sicherstellen, dass die Lehrkraft mit einem Kind eine Vierzimmerwohnung beziehen kann. Es geht lediglich darum den kinderbedigten Mehrbedarf zu decken. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Das verstehe ich schon. Letztlich interessiert die Gesetzesgrundlage aber doch weniger, als das, was am Anfang des Monats auf's Konto kommt.

Vorschlag zur Güte: die 1.250 Euro Deckelung für das Arbeitszimmer des Lehrer bei der Steuer aufheben. Da hätte man auch nicht das Problem, dass ein 9,5 qm Arbeitszimmer in einer Metropole genau so berücksichtigt wird, wir das 15 qm Arbeitszimmer in der Heide.  ;)

"Witzig, erstaunlich !" Ich habe den Hinweis auf die (in der Regel) begrenzte Abziehbarkeit des Arbeitszimmer bei Lehrern erst erwähnen wollen, habe dann aber davon Abstand genommen, um Besoldungs- und Steuerfragen nicht zu vermengen. Deine Lösung - ich bin kein Leherer - finde ich aber gut.

WasDennNun

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #482 am: 08.04.2022 15:50 »
Die Reglung soll - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - sicherstellen, dass die Lehrkraft mit einem Kind eine Vierzimmerwohnung beziehen kann. Es geht lediglich darum den kinderbedigten Mehrbedarf zu decken. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Das verstehe ich schon. Letztlich interessiert die Gesetzesgrundlage aber doch weniger, als das, was am Anfang des Monats auf's Konto kommt.

Vorschlag zur Güte: die 1.250 Euro Deckelung für das Arbeitszimmer des Lehrer bei der Steuer aufheben. Da hätte man auch nicht das Problem, dass ein 9,5 qm Arbeitszimmer in einer Metropole genau so berücksichtigt wird, wir das 15 qm Arbeitszimmer in der Heide.  ;)

"Witzig, erstaunlich !" Ich habe den Hinweis auf die (in der Regel) begrenzte Abziehbarkeit des Arbeitszimmer bei Lehrern erst erwähnen wollen, habe dann aber davon Abstand genommen, um Besoldungs- und Steuerfragen nicht zu vermengen. Deine Lösung - ich bin kein Leherer - finde ich aber gut.
Auch hier sehe ich einmal mehr, (wie bei der Pendlerpauschale) das es fair wäre, wenn der Arbeitnehmer alle seine tatsächlich anfallenden Kosten steuerlich geltend machen dürfte.
(Die Deckelung gilt ja nicht exklusiv für Lehrer)
Der Selbstständige darf es ja auch.

clarion

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #483 am: 08.04.2022 18:21 »
@Lehrerspecht, ich gebe zu, das Thema ist nicht-verbeamten Otto- Normal-Verbrauchern schwer vermittelbar.

Allerdings ist die derzeitige  Besoldung für manche Berufsgruppen gerade aus dem gD und hD dermaßen unattraktiv, dass der ohnehin nur spärlich vorhandene Nachwuchs auf gar keinen Fall im ÖD anfangen will.

Aber viele studierte  Otto Normal-Verbraucher haben zwar keine Familienzuschläge, erfreuen sich aber Benefits wie Dienstauto oder Tankkarte. Soweit ich es mitbekomme, ist anstehender Nachwuchs für viele private AG zudem durchaus ein Grund, auf Nachfrage hin eine Gehaltserhöhung zu gewähren. Das nennt dann bloß keiner Familienzuschlag.

WasDennNun

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #484 am: 08.04.2022 21:20 »
Allerdings ist die derzeitige  Besoldung für manche Berufsgruppen gerade aus dem gD und hD dermaßen unattraktiv, dass der ohnehin nur spärlich vorhandene Nachwuchs auf gar keinen Fall im ÖD anfangen will.
So sieht es aus und idR noch schlimmer im Bereich Angestellte im öD.
Mit Verbeamtung bekommt man im hD durchaus noch Leute geködert (weil die nicht wissen was das heißt) im Tarifbereich muss man da anders Tricksen um die Leute zu bekommen.

xap

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #485 am: 09.04.2022 07:42 »
Also das die Besoldung im hD wenig attraktiv wäre im Vergleich zur PW halte ich für ein Gerücht. Die Gehaltsspanne wird einem dort auch nicht hinterher geworfen. Jedenfalls nicht pauschal. Evtl. in der Unternehmensberatung. Selbst im MINT Bereich ist ein Master kein Garant für so ein Einkommen über alle Branchen. Für den gD im Bereich MINT mag das Problem der Personalgewinnung allerdings stimmen. Das überhaupt noch versucht wird im Bereich E11/A11 und niedriger fähiges Personal zu finden wundert mich
Da würde mich mal eine Statistik interessieren, wie erfolgreich die Personalgewinnung in der Breite tatsächlich ist.

WasDennNun

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« Antwort #486 am: 09.04.2022 09:33 »
Also das die Besoldung im hD wenig attraktiv wäre im Vergleich zur PW halte ich für ein Gerücht.
Naja, zumindest bei den Juristen hat das höchste Deutsche Gericht aber dieses Gerücht gestreut  8)

Und ITler und BauIngs, die nach Studium unterhalb von EG12 arbeiten müssen schon sehr viel persönliche Gründe haben um die Gehaltseinschnitte zu kompensieren. (oder halt nur noch die letzten 10-15 Jahre absitzen um in Altersteilzeit gehen wollen)
Wenn dort nicht kurz nach Berufsstart die 60T+ steht, sind die doch alle dort wo mehr bezahlt wird, weil es der Markt halt hergibt.

xap

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« Antwort #487 am: 09.04.2022 10:02 »
Juristen gehe ich mit, gD MINT auch. Schrieb ich ja. Für den hD gilt das aber bei MINT NICHT zwingend. 60k+ Beamter, womöglich noch mit Familie eher 67k (A13/4, verh., 2 Kinder) mit netto ca. 47k nach PKV ist mE sehr wohl hinsichtlich der PW (dort ca 80k für gleiches netto) konkurrenzfähig. Es geht ja nicht nur um Berufseinsteiger ohne Familie. Mehr als 80k geht natürlich auch, ist aber ganz sicher nicht der Durchschnitt. Der Schnitt liegt eher bei 60k für diverse MINT Berufsgruppen wenn man diversen Einkommensstatistiken glauben schenken mag.

WasDennNun

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« Antwort #488 am: 09.04.2022 13:07 »
Das ist richtig, nur das diejenigen, die in der pW bei 60k anfangen eben Bachelor etc. sind,
(und der SChnitt ja durch die Bezahlung im öD gedrückt wird  ::))
man könnte auch sagen: Der gD Mensch im öD wird in MINT Berufen in der hD Liga in der pW eingestellt.
Diejenigen, die ich im IT Umfeld im Bereich 60-90k Brutto kenne sind durchweg vom formalen Ausbildungsniveau Fachinformatiker oder reine Quereinsteiger. Die würden nimmer im öD diese Einkommensliga erreichen.

Oder BauIngs: Die fangen durchaus mit 50k an und sind ratz fatz bei der 60-70k Liga also da wo beim TV Endegelände ist. im öD gD Karriere in der pW eine EG13/14 Karriere, aber nicht nach 15 Jahren in der 70er Liga....
Die gute, die sind dann auch bald im 6steligen Bereich (wenn man die Boni dazurechnet).

Einfache reine Programmierer /Coder (also eigentlich mD kriegen im öD max 9b -> marktgerecht wäre da eg11

Und  Dipl /Msc Informatiker findest du für die E13/E14 nur wenn es für sie persönliche Gründe gibt, warum sie auf die 10-20k plus Bonus in der pW verzichten, oder in der Tat wenn man mit dem Beamtenstatus wedelt und sie gebrannte pW Kinder sind.

oder wenn man halt Leute sucht, die einfach mal nur noch die E schaukeln lassen wollen.

und so weiter und so fort, klar es ist im öD auch für MINT ein gutes auskommen, junge dynamische Menschen, bekommen da aber eben die 10-20k ohne Probleme mehr in der pW inkl. Einkommens Perspektiven.

emdy

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« Antwort #489 am: 09.04.2022 20:45 »
Die Attraktivität des öD für überdurchschnittlich gutes Personal ist unter dem Stichwort "qualitätssichernde Funktion der Alimentation" ein Aspekt von vielen. Deswegen ist dieser Exkurs nicht irrelevant. Maßgeblich für die Ermittlung der Mindestalimentation (und über das Abstandsgebot: der Alimentation im Allgemeinen) sind aber nicht Vergleiche mit der PW sondern knallhart steigende Lebenshaltungskosten.

Nicht vermittelbar ist es, dass sich Mieten und Kaufpreise in Ballungsräumen in den letzten 15 Jahren verdoppelt haben, ohne dass dafür ein Ausgleich geschaffen wird. Und während die PW die Gehaltsschraube dreht, wenn ihr die guten Leute ausbleiben, steht dem Beamten nunmal nur der Rechtsweg offen.

Übrigens ist es richtig, dass der große Attraktivitätsnachteil insbesondere bei MINT-Berufen gegeben ist. Daraus abzuleiten, dass es nur MINT-Zulagen bedürfte ist aber in dieser Debatte völlig falsch, da auch Verwaltungsbeamte verfassungsgemäß zu alimentieren sind. Der Wert einer Arbeit für die Gesellschaft leitet sich übrigens nicht aus dem Marktwert ab...

WasDennNun

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« Antwort #490 am: 10.04.2022 09:41 »
Richtig, der Beamte hat den Klageweg, der öD Angestellte den Weg in die pW.
Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.

Bastel

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« Antwort #491 am: 10.04.2022 10:05 »
Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.

Steile These! Bist du Verfassungsrichter oder wie kommst du zu dieser Aussage?

WasDennNun

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« Antwort #492 am: 10.04.2022 10:39 »
Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.

Steile These! Bist du Verfassungsrichter oder wie kommst du zu dieser Aussage?
Ich bin nur ein denkender Mensch. Der 1 und eins zusammenzählen kann.
Denn da die Verfassungsrichter bzgl. der Mindestalimenation und der Alimentation ab dem drittem Kind einen Regionalfaktor eingebaut habe, gibt es doch nur diese Lösungen:
Alle werden nach der teuersten Region alimentiert (als "Überalimentation" derjenigen, die in günstigeren Regionen leben) oder es wird regional unterschieden.
Wo ist die These Steil? Das ist doch so offensichtlich wie logisch, oder gibt es noch einen dritte Lösung oder einen Fehler in meiner Darstellung?

photosynthese

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« Antwort #493 am: 10.04.2022 12:13 »
Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.

Steile These! Bist du Verfassungsrichter oder wie kommst du zu dieser Aussage?
Ich bin nur ein denkender Mensch. Der 1 und eins zusammenzählen kann.
Denn da die Verfassungsrichter bzgl. der Mindestalimenation und der Alimentation ab dem drittem Kind einen Regionalfaktor eingebaut habe, gibt es doch nur diese Lösungen:
Alle werden nach der teuersten Region alimentiert (als "Überalimentation" derjenigen, die in günstigeren Regionen leben) oder es wird regional unterschieden.
Wo ist die These Steil? Das ist doch so offensichtlich wie logisch, oder gibt es noch einen dritte Lösung oder einen Fehler in meiner Darstellung?

Der Fehler, so wie ich ihn aktuell verstanden habe, ist, dass die Rechnung nur bedingt aufgeht, da durch zunehmend teurere Mobilität sie für diejenigen nicht funktioniert, die in günstigen Regionen leben aber weit in teure Regionen pendeln. Das kommende Modell passt also für die, die in teuren Regionen leben und arbeiten -- und die, die in günstigen Regionen leben und arbeiten. Fernpendler sind nicht erfasst.

Jomaki22

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« Antwort #494 am: 10.04.2022 12:16 »
Ab November steigt die Besoldung um 2,8 Prozent. Besteht die Möglichkeit, dass dies vorgezogen wird aufgrund der Inflation?