Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380519 times)

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #525 am: 15.04.2022 14:21 »
Als kleiner A9-Mensch mit einem Kind und Mietstufe 1 (auf dem Land - dafür mit 100km Fahrt zum Amt, keine Öffies) kann da nur traurig gucken und all den Gewinnern auf die Schulter klopfen... Vielleicht hab ich aber ja auch mal Glück und bekomme wenigstens mein "Z" noch zu Lebzeiten. Sind ja noch 20 Jahr bis zur Pension... :-(

...und bald sind Wahlen. Wer verspricht denn am meisten?

Da kann ich dir auf die Schulter klopfen. Glückwunsch zu den geringen Mietkosten!

sapere aude

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #526 am: 15.04.2022 15:24 »
Als kleiner A9-Mensch mit einem Kind und Mietstufe 1 (auf dem Land - dafür mit 100km Fahrt zum Amt, keine Öffies) kann da nur traurig gucken und all den Gewinnern auf die Schulter klopfen... Vielleicht hab ich aber ja auch mal Glück und bekomme wenigstens mein "Z" noch zu Lebzeiten. Sind ja noch 20 Jahr bis zur Pension... :-(

...und bald sind Wahlen. Wer verspricht denn am meisten?

Da kann ich dir auf die Schulter klopfen. Glückwunsch zu den geringen Mietkosten!

Folgende Rechnung (vier Personen Haushalt) macht vielleicht deutlich, was SuperLutz meint:

Miete Mietstufe I 610 € + Fahrtkosten 600 € (20 Tage x 100 km x 0,3 Euro ) = 1.210 Euro
Miete Mietstufe VII 1.021 € + Fahrtkosten 120 € (20 Tage x 20 km x 0,3 Euro) = 1.141 Euro

Für das Mietmehr gibt es den Ergänzungszuschlag, für die höheren Fahrtkosten gibt es auf Besoldungsebene keine Kompensation. Die Entfernungspauschale gleicht es auf anderer Ebene natürlich etwas aus.

Ob Miete oder Fahrtkosten beides sind Aufwendungen, die das Netto nicht unerheblich mindern.

SwenTanortsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #527 am: 15.04.2022 15:47 »
Als kleiner A9-Mensch mit einem Kind und Mietstufe 1 (auf dem Land - dafür mit 100km Fahrt zum Amt, keine Öffies) kann da nur traurig gucken und all den Gewinnern auf die Schulter klopfen... Vielleicht hab ich aber ja auch mal Glück und bekomme wenigstens mein "Z" noch zu Lebzeiten. Sind ja noch 20 Jahr bis zur Pension... :-(

...und bald sind Wahlen. Wer verspricht denn am meisten?

Da kann ich dir auf die Schulter klopfen. Glückwunsch zu den geringen Mietkosten!

Folgende Rechnung (vier Personen Haushalt) macht vielleicht deutlich, was SuperLutz meint:

Miete Mietstufe I 610 € + Fahrtkosten 600 € (20 Tage x 100 km x 0,3 Euro ) = 1.210 Euro
Miete Mietstufe VII 1.021 € + Fahrtkosten 120 € (20 Tage x 20 km x 0,3 Euro) = 1.141 Euro

Für das Mietmehr gibt es den Ergänzungszuschlag, für die höheren Fahrtkosten gibt es auf Besoldungsebene keine Kompensation. Die Entfernungspauschale gleicht es auf anderer Ebene natürlich etwas aus.

Ob Miete oder Fahrtkosten beides sind Aufwendungen, die das Netto nicht unerheblich mindern.

Das ist - wenn man im Einzelfall sicherlich auch anders argumentieren könnte - in sich sehr präzise dargelegt. Die Folge dieser Überlegung wäre nun, dass Beamte wie SuperLutz den Vorteil der Dienstortnähe suchten, d.h., sich nach Möglichkeit Wohnraum in der Nähe des Dienstorts suchten, damit, was ihre Fahrzeit und Fahrkosten betrifft, eine höhere Lebensqualität erreichten, zugleich aber dort zur Wohnraumknappheit und Steigung der Miet- und Immobilienpreise beitrügen. Um das zu verhindern - damit auch die Herstellung des Staatsziels nach gleichwertigen Lebensverhältnissen im Auge habend -, hat das Bundesverfassungsgericht das 95 %-Perzentil als maßgebliches Wohnkostenmodell zur Bemessung der Mindestalimentation herangezogen und dem Besoldungsgesetzgeber erst im Anschluss an einer solchen Bemessung die Möglichkeit gegeben, die Differenzierung mittels Ortzuschlägen vorzunehmen, was die gewaltigen Unterschiede verhindert, die Folge der aktuellen verfassungswidrigen Gesetzgebung ist.

WasDennNun

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #528 am: 15.04.2022 15:55 »

Wäre es deswegen nicht richtig einen Regionalzuschlag nicht nach dem Wohnort (das ist ja eine private Entscheidung), sondern nach dem Dienstort festzulegen.

SwenTanortsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #529 am: 15.04.2022 18:07 »
Das wäre einerseits so, da damit alle an einem Dienstort ihren Dienst verrichtenden Beamten gleich behandelt werden würden - jedoch hat das Bundesverfassungsgericht aktuell hervorgehoben, dass "der Dienstherr nicht erwarten [kann], dass Beamte der untersten Besoldungsgruppe ihren Wohnsitz „amtsangemessen“ in dem Ort wählen, der landesweit die niedrigsten Wohnkosten aufweist. Diese Überlegung entfernt sich unzulässig vom Grundsicherungsrecht, das die freie Wohnortwahl gewährleistet, insbesondere auch den Umzug in den Vergleichsraum mit den höchsten Wohnkosten. Unabhängig davon dürfen Beamte weder ihre Dienststelle noch ihren Wohnort beliebig wählen" (Rn. 60). Andererseits könnte damit also einem Beamten, der an einem Dienstort seinen Standort hätte, der über ein niedriges Mietenniveau verfügt, die Möglichkeit entzogen werden, an einem Wohnort mit deutlich höherem Mietenniveau zu leben. Genau deshalb hat das Bundesverfassungsgericht den Besoldungsgesetzgeber zunächst einmal auf das 95 %-Perzentil (oder eine ähnlich realitätsgerechte Bemessungsmethodik) verwiesen, um sicherzustellen, dass die Grundgehaltssätze ausreichen, um einen Wohnort auch mit hohem Mietenniveau wählen zu können - da dem Beamten ein Leben auf Sozialhilfeniveau nicht zumutbar ist. Mit dem 95 %-Perzentil werde "sichergestellt, dass die auf dieser Basis ermittelte Mindestbesoldung unabhängig vom Wohnort des Beamten ausreicht, um eine angemessene Wohnung bezahlen zu können" (Rn. 59).

Am Ende verbleibt es also - nach der realitätsgerechten Bemessung der Mindestalimentation - im Sinne seines weiten Entscheidungsspielraums beim Besoldungsgesetzgeber, wie er auf Grundlage einer realitätsgerecht bemessenen Mindestalimentation die - für ihn und nicht für den Beamten wichtige - Frage nach Ortszuschlägen, also die Frage der entsprechenden Besoldungsdifferenzierung, im Rahmen des Verfassung löst. In diesem Sinne hebt es hervor: "Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt" (Rn. 61).

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #530 am: 17.04.2022 16:55 »
Gibt es eigentlich schon Informationen oder Handlungsanweisungen was mit den Vorjahren passiert bzw passieren soll?

Hierzu habe ich nichts gefunden.

uw147

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #531 am: 18.04.2022 06:53 »
Nein

mpai

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #532 am: 26.04.2022 22:48 »
Wann wird der Rechner angepasst?
Immerhin ist das Gesetz beschlossen worden.

Hiko

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #533 am: 28.04.2022 09:45 »
Wann wird der Rechner angepasst?
Immerhin ist das Gesetz beschlossen worden.

Ich kann mir vorstellen, dass das noch etwas dauert, weil mit den Mietstufen ja eine ganz neue Wahlmöglichkeit Einzug hält.

Daniel82NRW

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« Antwort #534 am: 28.04.2022 14:01 »
Hallo, ich blicke leider bei den ganzen Zahlen nicht mehr durch.
Würde mir bitte einmal jemand auflisten wie hoch der Familienzuschlag für die A5 mit zwei Kindern in der Mietstufe 3 wäre? Vielen vielen Dank .

micha77

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #535 am: 28.04.2022 17:43 »
Hallo, ich blicke leider bei den ganzen Zahlen nicht mehr durch.
Würde mir bitte einmal jemand auflisten wie hoch der Familienzuschlag für die A5 mit zwei Kindern in der Mietstufe 3 wäre? Vielen vielen Dank .

Ab 01.12.22: 861,30€ + 30,39€ Erhöhungsbetrag in A 5 (der fällt bei A 6 wieder weg)
Quelle: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-16324.pdf Seite 43

Daniel82NRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #536 am: 28.04.2022 20:30 »
Okay aber wie setzt sich der Betrag zusammen?

Wenn ich auf Seite 43 schaue dann sind es in der Tabelle Stufe 2 doch 328,46 € in der A5 und Mietstufe 3 +
Seite 39 Regionaler Ergänzungszuschlag Stufe 2 weil zwei Kinder 43,39€.

Wo ist hier mein Denkfehler  :-[

Robson1987

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #537 am: 28.04.2022 20:58 »
Stufe 3 sind 2 Kinder ;-)

Daniel82NRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #538 am: 28.04.2022 21:05 »
Das ist seltsam weil ich heute mit dem LBV telefoniert habe und sie mir sagten das es mit zwei Kindern Stufe 2 wäre.

Aber dann wird das dann auch neu geregelt ?

Descartes

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #539 am: 29.04.2022 11:49 »
Guck doch mal in den Rechner! 1-verheiratet; 2-1 Kind; 3-2 Kinder usw. - ob es richtig ist, bereits ohne Blagen bezuschusst zu werden, ist eine andere Frage, entpricht aber dem Geist des GG.