Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380809 times)

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #570 am: 12.05.2022 11:12 »
Ich hatte auch Ba/Ma Modellversuch in Dortmund 2009 begonnen, und laut Definition reicht der Master für
A13, da ist nicht definiert, ob es 4
Oder 5 Jahre dauerte.

Ausserdem hat das, was ich angesprochen habe, ja in den meisten anderen Bundesländern auch geklappt. In HH gibt es für alle Altlehrkräfte einen automatischen Stufenplan über 3 Jahre. Da gibt es sogar A13Z, Beförderungsstellen werden in A14 umgewandelt.

Also Fakt ist, dass jede Partei damit Wahlkampf macht in NRW. Der Druck wird größer. In jedem Interview mit Wüst und Kutschaty ist das ein Thema…

Die Differenzierung ergibt sich u.a. aus den alten Fassungen von § 7 und § 8 des LABG. Die entsprechenden Laufbahnbefähigungen sind per definitionem differenziert, betreffen also mindestens alle, die bis 2009 das Referendariat begonnen haben (plus Übergangszeiten, darüber habe ich keinen Überblick). Wie das in den anderen Ländern formuliert war, ist mir nicht bekannt.

Ich würde es jedem gönnen (und wir als Familie würden auch profitieren), also es geht mir hier nicht um Schwarzmalerei, aber ich glaube das nicht, bevor es nicht in Gesetzesform gegossen ist. Die alte Landesregierung überlässt der neuen genügend unbeantwortete Haushaltsprobleme, unabhängig von ihrer Zusammensetzung, gerade auch im Besoldungsbereich (nicht umsonst gibt es die Nachzahlung im Familienzuschlag erst im Dezember und noch gar keine Antwort auf die Frage nach den Vorjahren mit Widersprüchen), dass meine Erwartung ist, dass das schlicht als zu teuer aufgeschoben wird und wie gesagt bestenfalls auf den Teil umgelegt wird, bei dem das juristisch relativ eindeutig passieren muss, weil es keine sachliche Begründung für die Ungleichbehandlung mehr gibt.

Btw: Natürlich spielt bei meiner Einschätzung auch eine große Rolle, dass ich auch schon während der vorherigen Legislaturperiode Beamter war. Und auch wenn ich die jetzige Regierung sicher nicht feiere, komme ich nicht umhin, sie insgesamt als verlässlicher empfunden zu haben. Krafts Umgang mit den Beamten und die Sparmaßnahme "Inklusion" auf dem Rücken der betroffenen Kinder habe ich jedenfalls noch nicht vergessen.
« Last Edit: 12.05.2022 11:25 von photosynthese »

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #571 am: 12.05.2022 11:25 »
Also Fakt ist, dass jede Partei damit Wahlkampf macht in NRW. Der Druck wird größer. In jedem Interview mit Wüst und Kutschaty ist das ein Thema…
Die sollen sich lieber um eine verfassungsgemäße Umsetzung des BVerfG Beschlusses vom Mai 2020 kümmern und danach erst dieses Thema angehen. Andererseits ist das natürlich billiger und könnte die ein oder andere Stimme bringen.
Im Laufe der Woche hatte ich Kontakt zu einem Lokalpolitiker der SPD aufgrund der Landtagswahl am kommenden Sonntag.
Der Tenor war, warum die SPD dem Besoldungsgesetz ohne Gegenstimme zugestimmt hat:
Lieber kleine Veränderungen als gar keine und man wollte die Kostendämpfungspauschale unbedingt abschaffen. Wenn man sie wählt würde der richtig große Wurf wie im Wahlprogramm angekündigt kommen.

Auf die Nachfrage, wie das realisiert werden soll, kam nur schweigen.
Ich wusste nicht, ob ich lachen oder weinen soll bei so einer Aussage. Damit zeigt sich wieder einmal das Politik ein Kompromissgeschäft ist und nichts weiter. Die Wertschätzung der Mitarbeiter ist rein fiskalisch motiviert und hat nichts mit dem Wahlprogramm zu tun.

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #572 am: 12.05.2022 12:06 »
Ich hatte auch Ba/Ma Modellversuch in Dortmund 2009 begonnen, und laut Definition reicht der Master für
A13, da ist nicht definiert, ob es 4
Oder 5 Jahre dauerte.

Ausserdem hat das, was ich angesprochen habe, ja in den meisten anderen Bundesländern auch geklappt. In HH gibt es für alle Altlehrkräfte einen automatischen Stufenplan über 3 Jahre. Da gibt es sogar A13Z, Beförderungsstellen werden in A14 umgewandelt.

Also Fakt ist, dass jede Partei damit Wahlkampf macht in NRW. Der Druck wird größer. In jedem Interview mit Wüst und Kutschaty ist das ein Thema…

Die Differenzierung ergibt sich u.a. aus den alten Fassungen von § 7 und § 8 des LABG. Die entsprechenden Laufbahnbefähigungen sind per definitionem differenziert, betreffen also mindestens alle, die bis 2009 das Referendariat begonnen haben (plus Übergangszeiten, darüber habe ich keinen Überblick). Wie das in den anderen Ländern formuliert war, ist mir nicht bekannt.

Ich würde es jedem gönnen (und wir als Familie würden auch profitieren), also es geht mir hier nicht um Schwarzmalerei, aber ich glaube das nicht, bevor es nicht in Gesetzesform gegossen ist. Die alte Landesregierung überlässt der neuen genügend unbeantwortete Haushaltsprobleme, unabhängig von ihrer Zusammensetzung, gerade auch im Besoldungsbereich (nicht umsonst gibt es die Nachzahlung im Familienzuschlag erst im Dezember und noch gar keine Antwort auf die Frage nach den Vorjahren mit Widersprüchen), dass meine Erwartung ist, dass das schlicht als zu teuer aufgeschoben wird und wie gesagt bestenfalls auf den Teil umgelegt wird, bei dem das juristisch relativ eindeutig passieren muss, weil es keine sachliche Begründung für die Ungleichbehandlung mehr gibt.

Btw: Natürlich spielt bei meiner Einschätzung auch eine große Rolle, dass ich auch schon während der vorherigen Legislaturperiode Beamter war. Und auch wenn ich die jetzige Regierung sicher nicht feiere, komme ich nicht umhin, sie insgesamt als verlässlicher empfunden zu haben. Krafts Umgang mit den Beamten und die Sparmaßnahme "Inklusion" auf dem Rücken der betroffenen Kinder habe ich jedenfalls noch nicht vergessen.

Kann das mit Kraft nachvollziehen, allerdings würde ich bei A13
Für alle alle jetzt auf rot - grün wetten. War es doch Lienenkämper, der aktiv Gebauers Versuche blockiert hat.

Zu welcher Einschätzung gelangt deine Ausführung im oberen Teil? Zählt der Ba/Ma Modellversuch eher zu LAGB 2009 oder dem was davor war?

Fakt ist, ich hab ein Masterzeugnis in der Schublade. Aber mal ernsthaft: das wäre medial ein viel grösserer Aufstand, die bisherigen Lehrer in A12 zu lassen als die sehr abstrakte amtsangemessene Besoldung nicht umzusetzen. Ersteres ist nahezu täglich Thema, denke, dass da zumindest was mit Stufenplan kommen wird.

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #573 am: 12.05.2022 12:21 »
Ich hatte auch Ba/Ma Modellversuch in Dortmund 2009 begonnen, und laut Definition reicht der Master für
A13, da ist nicht definiert, ob es 4
Oder 5 Jahre dauerte.

Ausserdem hat das, was ich angesprochen habe, ja in den meisten anderen Bundesländern auch geklappt. In HH gibt es für alle Altlehrkräfte einen automatischen Stufenplan über 3 Jahre. Da gibt es sogar A13Z, Beförderungsstellen werden in A14 umgewandelt.

Also Fakt ist, dass jede Partei damit Wahlkampf macht in NRW. Der Druck wird größer. In jedem Interview mit Wüst und Kutschaty ist das ein Thema…

Die Differenzierung ergibt sich u.a. aus den alten Fassungen von § 7 und § 8 des LABG. Die entsprechenden Laufbahnbefähigungen sind per definitionem differenziert, betreffen also mindestens alle, die bis 2009 das Referendariat begonnen haben (plus Übergangszeiten, darüber habe ich keinen Überblick). Wie das in den anderen Ländern formuliert war, ist mir nicht bekannt.

Ich würde es jedem gönnen (und wir als Familie würden auch profitieren), also es geht mir hier nicht um Schwarzmalerei, aber ich glaube das nicht, bevor es nicht in Gesetzesform gegossen ist. Die alte Landesregierung überlässt der neuen genügend unbeantwortete Haushaltsprobleme, unabhängig von ihrer Zusammensetzung, gerade auch im Besoldungsbereich (nicht umsonst gibt es die Nachzahlung im Familienzuschlag erst im Dezember und noch gar keine Antwort auf die Frage nach den Vorjahren mit Widersprüchen), dass meine Erwartung ist, dass das schlicht als zu teuer aufgeschoben wird und wie gesagt bestenfalls auf den Teil umgelegt wird, bei dem das juristisch relativ eindeutig passieren muss, weil es keine sachliche Begründung für die Ungleichbehandlung mehr gibt.

Btw: Natürlich spielt bei meiner Einschätzung auch eine große Rolle, dass ich auch schon während der vorherigen Legislaturperiode Beamter war. Und auch wenn ich die jetzige Regierung sicher nicht feiere, komme ich nicht umhin, sie insgesamt als verlässlicher empfunden zu haben. Krafts Umgang mit den Beamten und die Sparmaßnahme "Inklusion" auf dem Rücken der betroffenen Kinder habe ich jedenfalls noch nicht vergessen.

Kann das mit Kraft nachvollziehen, allerdings würde ich bei A13
Für alle alle jetzt auf rot - grün wetten. War es doch Lienenkämper, der aktiv Gebauers Versuche blockiert hat.

Zu welcher Einschätzung gelangt deine Ausführung im oberen Teil? Zählt der Ba/Ma Modellversuch eher zu LAGB 2009 oder dem was davor war?

Fakt ist, ich hab ein Masterzeugnis in der Schublade. Aber mal ernsthaft: das wäre medial ein viel grösserer Aufstand, die bisherigen Lehrer in A12 zu lassen als die sehr abstrakte amtsangemessene Besoldung nicht umzusetzen. Ersteres ist nahezu täglich Thema, denke, dass da zumindest was mit Stufenplan kommen wird.

Bei Lienenkämper hast du Recht. Allerdings erinnert mich Kutschaty persönlich so sehr an Kraft (er hat ja auch bei ihr gelernt -- und sein Wahlkampf ist gefühlt derselbe, abgesehen von Olaf Scholz), dass es mir an Vertrauen fehlt, dass da tatsächlich etwas passieren wird. Sie hatte ja auch immer rechtzeitig einen Grund, weshalb irgendetwas Tolles dann doch nicht ging...

Ich habe keine Glaskugel, gehe aber persönlich davon aus, dass ein Gesetzentwurf -- wenn er denn irgendwann kommt -- die Vergleichbarkeit der Ausbildung als Zugangsvoraussetzung in den hD in den Mittelpunkt stellt, und das wird dann nicht der Master sein sondern die Regelstudienzeit (deshalb reite ich da so drauf rum; der gleiche Aufhänger ist ja auch die Begründung für A13 für Sonderpägagog*innen, selbst wenn sie durch Löhrmanns Inklusion oft nur noch Hilfskräfte sind). Damit sind alle neuen Studiengänge eingeschlossen, bei den Modellversuchen wird das variieren (in Bielefeld gab es für Sek I und Primarstufe den zweisemestrigen Master, wie war das in Dortmund?). Im besten Fall wird es an den Master gehängt und unabhängig von der Regelstudienzeit gehandhabt, das wäre dann ein großer Gewinn für alle aus den Modellversuchen, das sind aber wahrscheinlich gar nicht sooo viele. A13 für alle, also auch die alten Staatsexamina, sehe ich realistisch ausschließlich mit Weiterbildung, weil ansonsten auf andere Weise der hD/gD-Abstand, der sich aus der Ausbildung ergibt und darüber bis 2009 auch gerichtsfest war, wiederhergestellt werden müsste und man alle, die an den Grundschulen und Sek. I-Schulen hart für eine der wenigen Beförderungen in A13 gearbeitet haben, gleich noch mit verprellt. Dass dann das Z für alle traditionellen hD und die nach neuen Ausbildungsordnungen ausgebildeten reicht, kann ich mir nicht vorstellen. Ein Stück weit ist es so, wie es im Wahlprogramm steht, also auch naiv, was aber wieder zu meiner oben geschilderten Einschätzung von Kutschatys Politikstil passt. Aber natürlich würde so etwas in der Klärung wieder Jahre brauchen, deshalb ist Modell Regelstudienzeit das m.E. realistischste, Master vielleicht noch in Abstrichen, weil die Modellversuche nicht bedacht werden oder durchrutschen.

Das ist natürlich meine persönliche Meinung.

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #574 am: 12.05.2022 12:36 »
In Dortmund auch 4+2, ähnlich halt wie LAGB nur ohne Praxissemester. Wenn man ehrlich ist, wäre LAGB dann auch kein Problem mehr gewesen.

Ich finde deine Aussagen finde ich zwar logisch, allerdings hat es ja mittlerweile in anderen Bundesländern anders geklappt. Und dazu kommt das Gebot der Fairness, gleiches Geld für gleiche Arbeit etc

Erfahrung wiegt in dem Fall fehlende Ausbildung auf. Man stelle sich vor, der A15 Fachleiter der HRG sitzt neben seinem
4 Jahre älteren Kollegen, dem HRGS A12Z Fachleiter 😂 unfassbar eigentlich.

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #575 am: 12.05.2022 13:12 »
In Dortmund auch 4+2, ähnlich halt wie LAGB nur ohne Praxissemester. Wenn man ehrlich ist, wäre LAGB dann auch kein Problem mehr gewesen.

Ich finde deine Aussagen finde ich zwar logisch, allerdings hat es ja mittlerweile in anderen Bundesländern anders geklappt. Und dazu kommt das Gebot der Fairness, gleiches Geld für gleiche Arbeit etc

Erfahrung wiegt in dem Fall fehlende Ausbildung auf. Man stelle sich vor, der A15 Fachleiter der HRG sitzt neben seinem
4 Jahre älteren Kollegen, dem HRGS A12Z Fachleiter 😂 unfassbar eigentlich.

"Fairness" spricht für deinen Charakter, findet man in der Besoldung aber eher selten. Hinzu kommt das Problem, dass die Arbeit tatsächlich schwer vergleichbar ist. Wenn Fairness eine Rolle spielen würde, müssten Zulagen eigentlich auch Faktoren wie Korrekturbelastung, Belastung durch Klassenleitung (in der Primar- und Erprobungsstufe anders als in der Sek. I darüber; an sozial schwierigeren Schulformen und Einzugsgebieten sicher auch höher als anderswo), oder auch Profaneres wie Fachvorsitze auffangen, besonders, wenn die angeordnet werden.

Meine Frau ist Realschullehrerin, ich am Gymnasium. Wir stellen immer wieder fest, dass die Belastung sehr unterschiedliche Ursachen hat; das ist kein Appell gegen A13 für alle, sondern heißt nur, dass man die Besoldungsfrage aus Gründen der Fairness eigentlich komplett anders und viel kleinschrittiger denken sollte. Es ist keine Lösung, wenn jemand mit katholischer Religionslehre und Kunst an einer gut situierten Sekundarschule in Sek. I plötzlich das gleiche bekommt wie jemand mit Deutsch und Englisch im Abitur an einer Gesamtschule im "Brennpunkt". Es ist aber auch keine Lösung, dass jemand mit Sport und Erdkunde am Gymnasium mehr bekommt als jemand mit Deutsch, Mathe und Klassenleitung an der Hauptschule in Köln-Chorweiler. (dieser Abschnitt ist bewusst zugespitzt formuliert, mir ist völlig klar, dass es Kolleg*innen in allen Fächern, allen Standorten und allen Schulformen gibt, die Unglaubliches leisten. Aber ich denke, alle, die Teil des Systems Schule sind, wissen, wovon ich schreibe)

Ich bin, wie gesagt, über den Stand in den anderen Ländern nicht gut informiert, habe aber gerade mal auf der GEW-Seite nachgelesen. Die "neuen Bundesländer" haben natürlich sowohl im Beamtenrecht als auch in der Lehrer*innenausbildung eine spezielle Entwicklung hingelegt. Ansonsten sehen wir das, wenn ich das richtig sehe, in der jüngeren Vergangenheit in Bremen und in Schleswig-Holstein. Beide Bundesländer sind sicher nicht federführend, was ihre Regelungen betrifft, und eine Abwerbung von Studierenden wird eine größere Rolle spielen als in NRW, wo traditionell nach dem Studium ohnehin sehr viele bleiben und es nur eine geringe Mobilität gibt. Wenn ich das richtig sehe, dauert die Überleitung da aber auch einige Jahre (in Schleswig-Holstein ist von 8 Jahren für die Grundschule die Rede), was natürlich dazu führt, dass sich das Problem zum Teil von selbst löst, weil am Ende der Überleitungsphase ein größerer Teil der "alt" Ausgebildeten in Pension ist. Für eine tiefergehende Beurteilung müsste ich mich jetzt in die Debatte einlesen, vor allem aber auch in die jeweils alten Fassungen der LABG. Mein Tipp ist, dass es da schon einen Unterschied gab; am Ende freue ich mich aber für dich, meine Frau (damit ja auch für mich...) und für alle anderen, wenn ich Unrecht habe. ;-)

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #576 am: 12.05.2022 13:26 »
Da ich auch Realschullehrer bin gebe ich noch zu bedenken, dass selbst in Ländern ohne A13
Für alle, wie Hessen und Bayern, dieses Amt dort A13 ist. Obwohl zB in Bayern die Studienzeit immernoch kürzer ist !

Man könnte auch noch nach Niedersachen gucken, die wegen Bremen und HH auch nicht mehr unendlich lange mit A13 warten werden - dort haben alle A12er wenigstens eine Zulage. In HH war
das ja scheinbar rechtlich alles kein Problem. A12 auf A13Z,
Beförderungen von A13 auf A14. Einfach der SekII gleichgestellt, das sollte auch hier möglich sein.

Man sieht, NRW ist ganz tief unten. Im Wahlprogramm der Grünen stehen nun explizit auch „Bestandslehrkräfte sollen A13 erhalten“. Es wird nie sicher sein, was passiert, aber irgendwas wird und muss passieren…

Reisinger850

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« Antwort #577 am: 12.05.2022 13:54 »
Gibt es denn von den 9 Bundesländern irgendein Land, was den Weg A13
explizit nur für neueingestellte Lehrer gewählt hat? So wie ich das sehe, gibt es entweder Stufenpläne oder wie in Thüringen, eine sofortige Überleitung aller.

Wieso sollte es entgegen aller Ankündigungen in NRW anders laufen?

xap

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« Antwort #578 am: 12.05.2022 14:49 »
Frag doch mal Berliner Lehrer.

Reisinger850

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« Antwort #579 am: 12.05.2022 15:10 »
In Berlin wurden, so wie ich das sehe, alle angestellten Lehrer von E11 auf E13 gesetzt inklusive der Mitnahme der Erfahrungsstufen. Wie sich die baldige Verbeamtungswelle darauf auswirkt weiss ich nicht, aber würde meinen, dass alle dann A13 werden…

xap

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« Antwort #580 am: 12.05.2022 15:18 »
Die E13 kann ich schonmal nicht bestätigen. Und vermutlich werden Grundschullehrer auch nicht im hD verbeamtet. Aber das ist nur meine Meinung.

Reisinger850

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« Antwort #581 am: 12.05.2022 15:29 »
Grundschullehrer in Berlin: Höhergruppierung in die Entgeltgruppe E 13 für alle. Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben die Höhergruppierung aller Grundschullehrkräfte in die Entgeltgruppe 13 zum 1. August 2019 angekündigt. Quelle: https://oeffentlicher-dienst-news.de/grundschullehrer-in-berlin-hoehergruppierung-in-die-entgeltgruppe-e-13-fuer-alle/

Wird höchste Zeit also für NRW!


sapere aude

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« Antwort #582 am: 12.05.2022 16:48 »
Ich würde lieber A12 nehmen als E13.

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« Antwort #583 am: 12.05.2022 16:55 »
Durchaus, aber besser wäre doch dann A13….denn genau das wird ja versprochen in NRW

SuperIngo

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« Antwort #584 am: 13.05.2022 12:47 »
Hey,

Hatte mir auch schon mal Gedanken gemacht:

In 2022 von A12 auf A13 befördert. Aufgabengebunden!
Wenn nun ALLE A13  oder A13 Z bekämen, was ich befürworte, würden sicherlich viele ihre aufgabengebundene Beförderung für A13 niederlegen.  Da müsste dann folglich eine Anhebung auf A14 oder eine vergleichbare Funktionszulage kommen. Oder?