In Dortmund auch 4+2, ähnlich halt wie LAGB nur ohne Praxissemester. Wenn man ehrlich ist, wäre LAGB dann auch kein Problem mehr gewesen.
Ich finde deine Aussagen finde ich zwar logisch, allerdings hat es ja mittlerweile in anderen Bundesländern anders geklappt. Und dazu kommt das Gebot der Fairness, gleiches Geld für gleiche Arbeit etc
Erfahrung wiegt in dem Fall fehlende Ausbildung auf. Man stelle sich vor, der A15 Fachleiter der HRG sitzt neben seinem
4 Jahre älteren Kollegen, dem HRGS A12Z Fachleiter 😂 unfassbar eigentlich.
"Fairness" spricht für deinen Charakter, findet man in der Besoldung aber eher selten. Hinzu kommt das Problem, dass die Arbeit tatsächlich schwer vergleichbar ist. Wenn Fairness eine Rolle spielen würde, müssten Zulagen eigentlich auch Faktoren wie Korrekturbelastung, Belastung durch Klassenleitung (in der Primar- und Erprobungsstufe anders als in der Sek. I darüber; an sozial schwierigeren Schulformen und Einzugsgebieten sicher auch höher als anderswo), oder auch Profaneres wie Fachvorsitze auffangen, besonders, wenn die angeordnet werden.
Meine Frau ist Realschullehrerin, ich am Gymnasium. Wir stellen immer wieder fest, dass die Belastung sehr unterschiedliche Ursachen hat; das ist kein Appell gegen A13 für alle, sondern heißt nur, dass man die Besoldungsfrage aus Gründen der Fairness eigentlich komplett anders und viel kleinschrittiger denken sollte. Es ist keine Lösung, wenn jemand mit katholischer Religionslehre und Kunst an einer gut situierten Sekundarschule in Sek. I plötzlich das gleiche bekommt wie jemand mit Deutsch und Englisch im Abitur an einer Gesamtschule im "Brennpunkt". Es ist aber auch keine Lösung, dass jemand mit Sport und Erdkunde am Gymnasium mehr bekommt als jemand mit Deutsch, Mathe und Klassenleitung an der Hauptschule in Köln-Chorweiler. (dieser Abschnitt ist bewusst zugespitzt formuliert, mir ist völlig klar, dass es Kolleg*innen in allen Fächern, allen Standorten und allen Schulformen gibt, die Unglaubliches leisten. Aber ich denke, alle, die Teil des Systems Schule sind, wissen, wovon ich schreibe)
Ich bin, wie gesagt, über den Stand in den anderen Ländern nicht gut informiert, habe aber gerade mal auf der GEW-Seite nachgelesen. Die "neuen Bundesländer" haben natürlich sowohl im Beamtenrecht als auch in der Lehrer*innenausbildung eine spezielle Entwicklung hingelegt. Ansonsten sehen wir das, wenn ich das richtig sehe, in der jüngeren Vergangenheit in Bremen und in Schleswig-Holstein. Beide Bundesländer sind sicher nicht federführend, was ihre Regelungen betrifft, und eine Abwerbung von Studierenden wird eine größere Rolle spielen als in NRW, wo traditionell nach dem Studium ohnehin sehr viele bleiben und es nur eine geringe Mobilität gibt. Wenn ich das richtig sehe, dauert die Überleitung da aber auch einige Jahre (in Schleswig-Holstein ist von 8 Jahren für die Grundschule die Rede), was natürlich dazu führt, dass sich das Problem zum Teil von selbst löst, weil am Ende der Überleitungsphase ein größerer Teil der "alt" Ausgebildeten in Pension ist. Für eine tiefergehende Beurteilung müsste ich mich jetzt in die Debatte einlesen, vor allem aber auch in die jeweils alten Fassungen der LABG. Mein Tipp ist, dass es da schon einen Unterschied gab; am Ende freue ich mich aber für dich, meine Frau (damit ja auch für mich...) und für alle anderen, wenn ich Unrecht habe. ;-)