Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 384388 times)

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #585 am: 13.05.2022 13:47 »
Das wird alles die spannende Frage sein. Gestern überboten sich ja Wüst und Kutschaty mit der Einführung von A13, also es wird in irgendner Weise kommen.


@photosynthese

Hab nochmal mein Masterzeugnis rausgeholt, und na ja da steht fett Master of Education in der gestuften Lehrerbildung. Auf den ersten Blick nichts von 8 vs. 10 Semestern zu sehen. Akademisch ist es der gleiche Abschluss, die neuen heissen auch Master of Education. Daher bin ich sehr gespannt, mit welcher Begründung dies dann evtl. nicht sofort A13 bedeuten soll und wer das überhaupt bewertet und ggf. herausfindet…

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #586 am: 13.05.2022 14:58 »
Daher bin ich sehr gespannt, mit welcher Begründung dies dann evtl. nicht sofort A13 bedeuten soll und wer das überhaupt bewertet und ggf. herausfindet…

im Zweifel die Akkreditierungsstelle.

Hiko

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #587 am: 13.05.2022 17:03 »
@Reisinger850:

Vielleicht lassen wir das hier nicht weiter zu einer pathetischen "A13 für alle"-Diskussion verkommen, in der es nur darum geht, dass Dir endlich jemand ganz doll zuspricht, dass Du deine A13 bekommst!?

NordWest

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #588 am: 13.05.2022 17:29 »
Das wird alles die spannende Frage sein. Gestern überboten sich ja Wüst und Kutschaty mit der Einführung von A13, also es wird in irgendner Weise kommen.

Ich würde gerne EINEN ehrlichen Grund kennen, warum der Wüst A13 für alle "in den ersten 100 Tagen" der neuen Amtsperiode angeblich einführen will, aber nicht heute seine bereits vorhandene Mehrheit genau dafür nutzt - von mir aus mit einer Gültigkeit erst ab Tag X. Er könnte das durchaus heute schon machen, wenn er wirklich wollen würde...

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #589 am: 13.05.2022 21:26 »
Genau deshalb glaube ich es auch nicht.

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #590 am: 13.05.2022 21:28 »
@Reisinger850:

Vielleicht lassen wir das hier nicht weiter zu einer pathetischen "A13 für alle"-Diskussion verkommen, in der es nur darum geht, dass Dir endlich jemand ganz doll zuspricht, dass Du deine A13 bekommst!?

Wenn du was anderes spannendes, für viele viele Beamte auch aktuelles zu NRW und Besoldung hättest - gern. So bist du glaube ich nur genervt, weil es bei dir nicht bald von A5 auf A6 geht…

martin0312

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #591 am: 13.05.2022 22:06 »
Dieser Reisinger850 entspricht richtig dem Klischee eines arroganten Lehrers. Habt ihr nicht eigene Foren wo ihr unter euch seid?

Hiko

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #592 am: 14.05.2022 06:15 »
Wenn du was anderes spannendes, für viele viele Beamte auch aktuelles zu NRW und Besoldung hättest - gern. So bist du glaube ich nur genervt, weil es bei dir nicht bald von A5 auf A6 geht…

Es geht hier um die Besoldungsrunde 2021-2022, nicht um „Wünsch Dir was“. Zu deinem Traumthema lasse ich die Entscheidung (https://www.news4teachers.de/2022/05/verwaltungsgericht-billigt-geringere-bezahlung-von-grundschullehrern-sachgerecht-und-nicht-willkuerlich/) des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mal hier stehen.

Kommunalbeamter

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #593 am: 14.05.2022 12:32 »
Finde das auch etwas zu hoch gehangen, und kann es nicht nachvollziehen.
Lehrer werden ohnehin was Arbeitszeit, Urlaub und Bezahlung angeht privilegiert.
Versuch mal als A13 Kommunalbeamter/Landesbeamter/Bundesbeamter in leitender Position  auf 45 Tage Urlaub zu kommen.
Eine einheitliche Bezahlung ist allerdings notwendig, ich denke A11 ist wenn man die o.g Privilegien berücksichtigt angemessen.

Zudem müsste das Aufstiegssystem im mittleren Dienst reformiert werden, Analog z.B. zum TVÖD.
Ein verdienter Beamter im mittleren Dienst hat z.B. keine Möglichkeit eine Stelle anzutreten und den A II
nachzumachen/nachzuholen, ohne komplett aus seinem Aufgabengebiet auszuscheiden.
Dies würde zu  Entlastung führen, z.B. bei Umsetzungen innerhalb von Abteilungen mit ähnlichem Aufgabengebiet, z.B. vom Sachbearbeiter zum Hauptsachbearbeiter, stellv. Teamleiter, Teamleiter etc.
Eine komplette Einarbeitung könnte verkürzt werden.

LG

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #594 am: 14.05.2022 13:02 »
Finde das auch etwas zu hoch gehangen, und kann es nicht nachvollziehen.
Lehrer werden ohnehin was Arbeitszeit, Urlaub und Bezahlung angeht privilegiert.
Versuch mal als A13 Kommunalbeamter/Landesbeamter/Bundesbeamter in leitender Position  auf 45 Tage Urlaub zu kommen.
Eine einheitliche Bezahlung ist allerdings notwendig, ich denke A11 ist wenn man die o.g Privilegien berücksichtigt angemessen.

Zudem müsste das Aufstiegssystem im mittleren Dienst reformiert werden, Analog z.B. zum TVÖD.
Ein verdienter Beamter im mittleren Dienst hat z.B. keine Möglichkeit eine Stelle anzutreten und den A II
nachzumachen/nachzuholen, ohne komplett aus seinem Aufgabengebiet auszuscheiden.
Dies würde zu  Entlastung führen, z.B. bei Umsetzungen innerhalb von Abteilungen mit ähnlichem Aufgabengebiet, z.B. vom Sachbearbeiter zum Hauptsachbearbeiter, stellv. Teamleiter, Teamleiter etc.
Eine komplette Einarbeitung könnte verkürzt werden.

LG

Die Neiddebatte ist ein alter Hut und hilft uns auch nicht weiter. Was man von außen nämlich nicht sieht, ist dass nur die reine Unterrichtszeit als Arbeitszeit erfasst wird. Alles andere, auch Zeitaufwändiges, wie Schulentwicklung, Korrekturen und Abiturprüfungen mit Vor- und Nachbereitung, und eine Menge mehr, fallen nicht darunter. Ich habe mir in den ersten Dienstjahren mal die Mühe gemacht und die tatsächliche Arbeitszeit erfasst. Vor Kindern habe ich selten in den Ferien gearbeitet, das stimmt, aber dafür hatte ich drumherum grundsätzlich Sechstageswochen mit ungf. 50 Arbeitsstunden (Zeitstunden). Alles in allem kam ich so geradeso hin, wenn ich die Differenz als Überstundenausgleich verstehe. Und die Bezahlung finde ich auch nicht unangemessen, wenn man überlegt, wie fundiert 1. die Ausbildung ist und 2. wie breit aufgestellt wir agieren müssen. Es gibt Tage, an denen ich in den ersten beiden Stunden komplexen Literaturunterricht in einem Leistungskurs mache, danach mit einem Geschichts-Grundkurs zeitgeschlichte Einordnungsaebeit vornehme (etwa im Rahmen des Ukrainekrieges), direkt im Anschluss ohne Pause einen Streit zwischen Fünft- und Sechstklässlern darüber schlichten muss, ob man auf den Tischtennisplatten Tischtennis oder Tischball spielt (und wer spielen darf), und danach, immer noch ohne Pause, ins Jugendamt fahre, um als Klassenlehrer zu vermitteln oder zu berichten, um schließlich direkt in die Lehrerkonferenz zu fahren, wo Entscheidungen des Stundenrasters auf Jahre gefällt werden, und mich dann noch an die Korrektur der Klausuren aus dem Leistungskurs machen darf. Unterricht für den nächsten Tag ist dann noch nicht geplant, das Klassenfest oder die Klassenfahrt (bei der wir 24/7 im Dienst sind, was aber niemanden interessiert), auch noch nicht.

Ich klage nicht, weil ich die Bezahlung als angemessen empfinde. Dass das nicht von außen gesehen wird, wissen wir alle -- aber die Lösung für die oft begründete Unzufriedenheit mancher kann nicht in der Abwertung anderer liegen.

SuperIngo

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #595 am: 14.05.2022 14:03 »
Finde das auch etwas zu hoch gehangen, und kann es nicht nachvollziehen.
Lehrer werden ohnehin was Arbeitszeit, Urlaub und Bezahlung angeht privilegiert.
Versuch mal als A13 Kommunalbeamter/Landesbeamter/Bundesbeamter in leitender Position  auf 45 Tage Urlaub zu kommen.
Eine einheitliche Bezahlung ist allerdings notwendig, ich denke A11 ist wenn man die o.g Privilegien berücksichtigt angemessen.

Zudem müsste das Aufstiegssystem im mittleren Dienst reformiert werden, Analog z.B. zum TVÖD.
Ein verdienter Beamter im mittleren Dienst hat z.B. keine Möglichkeit eine Stelle anzutreten und den A II
nachzumachen/nachzuholen, ohne komplett aus seinem Aufgabengebiet auszuscheiden.
Dies würde zu  Entlastung führen, z.B. bei Umsetzungen innerhalb von Abteilungen mit ähnlichem Aufgabengebiet, z.B. vom Sachbearbeiter zum Hauptsachbearbeiter, stellv. Teamleiter, Teamleiter etc.
Eine komplette Einarbeitung könnte verkürzt werden.

LG



Also ich arbeite als Gesamtschullehrer mit 2 Standorten und mehrfachen 20-minütigem Pendelfahrten zwischen den Standorten rund 50 Stunden pro Woche. 9 unbezahlte Überstunden pro Woche.
Macht in den 9 Monaten in denen wir ja ANGEBLICH nur arbeiten, 324 Überstunden.
Wenn ich die nun in den 12 Wochen Ferien abfeiern muss, bleiben bei einer 41 Stunden Woche 168 Stunden über. Macht rund 4 Wochen tatsächlichen Urlaub pro Jahr.
Aber nur, wenn ich in den Ferien nicht arbeite.
In den Osterferien habe ich 1 Woche täglich 3 Stunden gearbeitet.  In den Herbstferien auch.
Im Sommer haben die Kinder 6,5 Wochen frei.
An unserer Schule ist Anwesenheitspflicht und Konferenz- und Planungspflicht nach 5 Wochen.
Merkste was?
Ziemlicher Unfug.
Ich spreche hier sicher nicht für alle Lehrer. Aber engagierte Lehrer an bestimmten Schulformen, kommen mit 41 Stunden nicht aus und haben auch nicht 12 Wochen Ferien!

Reisinger850

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« Antwort #596 am: 14.05.2022 14:47 »
Finde das auch etwas zu hoch gehangen, und kann es nicht nachvollziehen.
Lehrer werden ohnehin was Arbeitszeit, Urlaub und Bezahlung angeht privilegiert.
Versuch mal als A13 Kommunalbeamter/Landesbeamter/Bundesbeamter in leitender Position  auf 45 Tage Urlaub zu kommen.
Eine einheitliche Bezahlung ist allerdings notwendig, ich denke A11 ist wenn man die o.g Privilegien berücksichtigt angemessen.

Zudem müsste das Aufstiegssystem im mittleren Dienst reformiert werden, Analog z.B. zum TVÖD.
Ein verdienter Beamter im mittleren Dienst hat z.B. keine Möglichkeit eine Stelle anzutreten und den A II
nachzumachen/nachzuholen, ohne komplett aus seinem Aufgabengebiet auszuscheiden.
Dies würde zu  Entlastung führen, z.B. bei Umsetzungen innerhalb von Abteilungen mit ähnlichem Aufgabengebiet, z.B. vom Sachbearbeiter zum Hauptsachbearbeiter, stellv. Teamleiter, Teamleiter etc.
Eine komplette Einarbeitung könnte verkürzt werden.

LG

Guter Witz. Vielleicht kann man dem verheerenden Mangel mit A11 besser begegnen. Tatsächlich reicht mir A12 nicht im Ansatz, um angemessen meiner Ausbildung leben zu können. Kein Wunder, dass da keiner Bock drauf hat.

Kommunalbeamter

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #597 am: 14.05.2022 16:11 »
Also ich arbeite als Gesamtschullehrer mit 2 Standorten und mehrfachen 20-minütigem Pendelfahrten zwischen den Standorten rund 50 Stunden pro Woche. 9 unbezahlte Überstunden pro Woche.
Macht in den 9 Monaten in denen wir ja ANGEBLICH nur arbeiten, 324 Überstunden.
Wenn ich die nun in den 12 Wochen Ferien abfeiern muss, bleiben bei einer 41 Stunden Woche 168 Stunden über. Macht rund 4 Wochen tatsächlichen Urlaub pro Jahr.
Aber nur, wenn ich in den Ferien nicht arbeite.
In den Osterferien habe ich 1 Woche täglich 3 Stunden gearbeitet.  In den Herbstferien auch.
Im Sommer haben die Kinder 6,5 Wochen frei.
An unserer Schule ist Anwesenheitspflicht und Konferenz- und Planungspflicht nach 5 Wochen.
Merkste was?
Ziemlicher Unfug.
Ich spreche hier sicher nicht für alle Lehrer. Aber engagierte Lehrer an bestimmten Schulformen, kommen mit 41 Stunden nicht aus und haben auch nicht 12 Wochen Ferien!



Selbstverständlich gibt es Ausnahmen, ich würde dich definitiv dazu zählen.
Sollten Überstunden anfallen, müsste man sie selbstverständlich entlohnen.
Dafür wäre natürlich eine Arbeitszeiterfassung analog zu vielen anderen Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen
notwendig.

Kommunalbeamter

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« Antwort #598 am: 14.05.2022 16:16 »

Guter Witz. Vielleicht kann man dem verheerenden Mangel mit A11 besser begegnen. Tatsächlich reicht mir A12 nicht im Ansatz, um angemessen meiner Ausbildung leben zu können. Kein Wunder, dass da keiner Bock drauf hat.

Ich finde ein Einstiegsgehalt von 2850€ Netto in A11 schon attraktiv.
Dies als Single und ohne etwaige Familienzuschläge welche es noch gibt.
Ich kenne einige Personen welche ähnlich lang studiert haben und nicht ein solches Einkommen erzielen.
Dazu kommen noch die o.g. berufsbedingten Vorteile, sowie generelle Vorteile des Berufsbeamtentums.

LG

Bastel

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« Antwort #599 am: 14.05.2022 17:29 »
Da gehen nochmal 300€ für PKV und Pflege weg...