Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380543 times)

xap

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #615 am: 24.05.2022 08:44 »
Hier geht's nicht um Neid sondern um Gleich- bzw. wahrscheinlich tausendfach vorliegende Ungleichbehandlung. Mal ganz davon abgesehen, dass es Erfahrungsstufen heißt und nicht "wurde 2015 verbeamtet" bzw. "wurde 2022 verbeamtet".

Fragmon

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #616 am: 24.05.2022 08:45 »
Im Kern bleibt dein Status unangetastet und es ändert sich nur der Status anderer -->also Neid.

Genau aus diesem Grund krankt es in Deutschland an allen Ecken und Enden.

Widerlich.

Verfassungswidrig ist gegenwärtig die Alimentation samtlicher Beamter in Deutschland. Nicht nur die der Kinderreichen, nicht nur die der Berufseinsteiger und nicht nur die derer in den untersten Ämtern.

Und wenn etwas an allen Ecken krankt dann die Selbstverständlichkeit, mit der sich Arbeit, nicht nur im öffentlichen Dienst, nicht mehr lohnt.

Die Bewerberzahlen sagen, außer in Mangelberufen, etwas anderes.

Hiko

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #617 am: 24.05.2022 10:18 »
Komisch, dass hier die Neid-Keule geschwungen wird, statt sich darüber aufzuregen, dass die Länder einfach so Erfahrungsstufen streichen, um nicht für alle tabellenwirksam die Bezüge ordentlich zu erhöhen und um daraus resultierende Probleme beim Abstandsgebot gleich mit zu beheben.

Der richtige Weg wäre, die Erfahrungsstufen beizubehalten und die Besoldung so anzuheben, dass die unteralimentierten Besoldungsstufen nicht mehr unteralimentiert sind und alle anderen nach Abstandsgebot folgen. Alternativ müsste man die Erfahrungsstufen des Stammpersonals anheben, da es sich sonst auch nicht mehr um Erfahrungsstufen handelt. Ich kann den Unmut von TL29 sehr gut verstehen, die überhaupt nichts mit Neid zu tun hat.

Die Neidvorwürfe jedenfalls zeigen vor allem eines: anti-solidarisches Verhalten, mit dem man die Erfahrung von angestammten Kolleginnen und Kollegen negiert.

Fragmon

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #618 am: 24.05.2022 11:00 »
Nein das macht es nicht. Ich wollte damit nur sagen, dass man mit solch einer Argumentation scheitern wird, da diese auf Neid basiert und keine Argumentationen für die Feststellung einer verfassungswidrigen Alimentation darstellen.

Das die Alimentation verfassungswidrig ist, ist vielen hier bewusst. Mit der getroffen Aussage wird man diese aber nicht effektiv richtigstellen können

NWB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #619 am: 24.05.2022 11:08 »
Für mich basiert es weniger auf Neid als auf der Feststellung, dass hier möglicherweise wesentliches ungleiches gleich behandelt wird.

Fragmon

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #620 am: 24.05.2022 12:03 »
Es ist handelt sich m. E um keine Ungleichbehandlung, da ja auch zwischen einigen Erfahrungsstufen fünf Jahre gewartet werden muss und somit jemand mit 12 Jahren Erfahrung genau so viel erhält wie jemand mit 16 Jahren.

Bastel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #621 am: 24.05.2022 12:45 »
Sebastian Zinke (SPD): „Sie können sicher sein, wir kümmern uns um Ihr Anliegen.“ Hanso Janßen (Grüne) betont: „Das geschilderte Problem ist uns hier allen sehr bewusst.“ Und Lasse Weritz (CDU) ergänzt: „Sie haben das deutlich ausgedrückt, dafür danken wir Ihnen.“

Der Blitz soll sie alle beim scheißen treffen. Pure Heuchelei.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #622 am: 24.05.2022 12:47 »
Natürlich ist das eine Ungleichbehandlung....

Alle die die Stufen 1, 2 oder 3 durchlaufen haben wurden benachteiligt. Grob gesagt 100-150 Euro x 12 Monate x 2-4 Jahre.

Rechnet doch Mal nach warum das gemacht wurde.  In dem Gesetzentwurf wurden die Zahlen genannt und dann 15 Prozent draufrechnen.
Wenn also die ersten zwei Stufen in A5 nicht weggelassen worden wäre, wäre das Ergebnis (der Unteralimantation) bedeutend höher ausgefallen. Diese liegt aktuell noch so um die 150 Euro +/- ein paar Euro unter den Sollwerten.

Macht euch Mal den Spass und rechnet nach. Die Zahlen und das Rechenschemata ist in dem Gesetzentwurf / jetzt Gesetz enthalten.

Es ist schon interessant, das so etwas veröffentlicht wird, aber von keinem nachgerechnet wurde. Ich schließe hier die ganzen Gewerkschaften mit ein... Zu komplex, könnten wir nicht, Mii miii miii

BausD

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #623 am: 24.05.2022 12:50 »
Es ist handelt sich m. E um keine Ungleichbehandlung, da ja auch zwischen einigen Erfahrungsstufen fünf Jahre gewartet werden muss und somit jemand mit 12 Jahren Erfahrung genau so viel erhält wie jemand mit 16 Jahren.

Dann ist aber der Begriff der "Erfahrungs"stufen faktisch nicht mehr richtig, da ja die "Erfahrung" plötzlich auf Null gesetzt wird? Natürlich ist es schön für jeden, der neu anfängt. Bei uns werden in der Kommune auch jegliche Einstellungs- und Beförderungsrichtlinien aufgeweicht, da es zu wenig geeignete Bewerber gibt und somit dann "jeder" genommen wird. Entsprechend werden auch ganze "neue" Jahrgänge plötzlich vor Ablauf der Probezeit oder zeitgleich mit Lebenszeitverbeamtung befördert. Die Jahrgänge "zuvor" gucken dann natürlich "neidisch" aus der Wäsche  ::) 8) Die Arbeitsmoral wird damit auch nicht größer...

Fragmon

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #624 am: 24.05.2022 14:56 »
Natürlich ist das eine Ungleichbehandlung....

Alle die die Stufen 1, 2 oder 3 durchlaufen haben wurden benachteiligt. Grob gesagt 100-150 Euro x 12 Monate x 2-4 Jahre.

Rechnet doch Mal nach warum das gemacht wurde.  In dem Gesetzentwurf wurden die Zahlen genannt und dann 15 Prozent draufrechnen.
Wenn also die ersten zwei Stufen in A5 nicht weggelassen worden wäre, wäre das Ergebnis (der Unteralimantation) bedeutend höher ausgefallen. Diese liegt aktuell noch so um die 150 Euro +/- ein paar Euro unter den Sollwerten.

Macht euch Mal den Spass und rechnet nach. Die Zahlen und das Rechenschemata ist in dem Gesetzentwurf / jetzt Gesetz enthalten.

Es ist schon interessant, das so etwas veröffentlicht wird, aber von keinem nachgerechnet wurde. Ich schließe hier die ganzen Gewerkschaften mit ein... Zu komplex, könnten wir nicht, Mii miii miii

Wie die Verfassungsmäßigkeit hergestellt wird, obliegt dem Gesetzgeber und wenn er feststellt, dass Stufe 1 und 2 verfassungswidrig ist, dann streicht er diese eben. Ich sehe hier nicht das Problem. Stufe 3 ist vermutlich verfassungsgemäß und stellt nun die neue Stufe 1 dar.

xap

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« Antwort #625 am: 24.05.2022 15:11 »
Deine Sicht der Dinge. Und du benötigst ganz offensichtlich eine Brille.

Fragmon

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« Antwort #626 am: 24.05.2022 16:08 »
Dann nenne mir doch dein Argument, das die These untermauert, dass die Gleichbehandlung von neu verbeamteten Personen mit denen, die bereits in Stufe 3 sind verfassungswidrig ist bzw. gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtums verstößt .

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« Antwort #627 am: 24.05.2022 16:31 »
Dann nenne mir doch dein Argument, das die These untermauert, dass die Gleichbehandlung von neu verbeamteten Personen mit denen, die bereits in Stufe 3 sind verfassungswidrig ist bzw. gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtums verstößt .

Da gibts doch schon einiges an Rechtsprechung, wonach eine Besserstellung von neuen Beschäftigten nicht automatisch eine Nachzeichnung bei bestehenden Beschäftigten nachsichziehen muss.

Ich denke dabei z.B. an die Verkürzung der Laufzeit der Erfahrungsstufen beim Bund von 32 auf 23 Jahre (und Reduzierung von 12 auf 8 Stufen). Dadurch wurde niemand schlechter gestellt, nur neue Kollegen hatten eben schon 9 Jahre früher das maximale Gehalt.

Fragmon

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« Antwort #628 am: 24.05.2022 17:02 »
Du hast mich falsch verstanden. Ich sehe hier auch keinen Verstoß, was aber von vielen hier anders gesehen wird. Demzufolge hatte ich ja gesagt, dass die Argumente weniger auf fachlichen Argumenten beruhen sondern eher Neid darstellen, weil jemand anderes bereits früher das bekommt, was "ich" jetzt habe.




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« Antwort #629 am: 25.05.2022 08:50 »
Du hast mich falsch verstanden. Ich sehe hier auch keinen Verstoß, was aber von vielen hier anders gesehen wird. Demzufolge hatte ich ja gesagt, dass die Argumente weniger auf fachlichen Argumenten beruhen sondern eher Neid darstellen, weil jemand anderes bereits früher das bekommt, was "ich" jetzt habe.

Nein, nein, ich habe dich richtig verstanden und versucht, deine Aussage mit einem Beispiel zu untermauern. Allein schon die Definition von "Neid" wird hier erfüllt, aber stets mit der Behauptung, dass das mit Neid nichts zu tun hat. ("Aber........")