Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 384378 times)

AKMS94

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #630 am: 25.05.2022 12:51 »
Es ist handelt sich m. E um keine Ungleichbehandlung, da ja auch zwischen einigen Erfahrungsstufen fünf Jahre gewartet werden muss und somit jemand mit 12 Jahren Erfahrung genau so viel erhält wie jemand mit 16 Jahren.

Dann ist aber der Begriff der "Erfahrungs"stufen faktisch nicht mehr richtig, da ja die "Erfahrung" plötzlich auf Null gesetzt wird? Natürlich ist es schön für jeden, der neu anfängt. Bei uns werden in der Kommune auch jegliche Einstellungs- und Beförderungsrichtlinien aufgeweicht, da es zu wenig geeignete Bewerber gibt und somit dann "jeder" genommen wird. Entsprechend werden auch ganze "neue" Jahrgänge plötzlich vor Ablauf der Probezeit oder zeitgleich mit Lebenszeitverbeamtung befördert. Die Jahrgänge "zuvor" gucken dann natürlich "neidisch" aus der Wäsche  ::) 8) Die Arbeitsmoral wird damit auch nicht größer...

Wie kann es sein, dass man während der Probezeit befördert wird? Ich bin seit 2020 Beamter auf Probe im mittleren Dienst und entsprechend nach A6 besoldet, meine Stelle ist nach A8 bewertet, wäre äußerst interessant. Der Gesetzgeber sieht ja eigentlich vor, dass erst nach Ablauf von 1 Jahr nach Ende der Probezeit eine Beförderungen erfolgen kann und zwischen den Beförderungen auch mind. 1 Jahr liegen muss. Für mich hieße das, ich erhalte meine A8 Besoldung erst 2025.

Habe durch die Änderung mit am meisten profitiert, da ich Stufe 2 erst im 06/2022 erreicht hätte. Mit der Juni Abrechnung habe ich jetzt rückwirkend die Nachzahlung ab 01/2022 für Stufe 3 erhalten.

pedius87

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #631 am: 26.05.2022 08:52 »
Meine Erfahrung ist dem Dienstherrn also nichts wert, wenn er die ersten Stufen streicht. Bzw. ich habe mehrere Jahre an Erfahrung "verloren". Ich für mich persönlich komme daher zum Schluss, dass ich diese verlorene Erfahrung erst wieder aufholen muss. Zum Glück habe ich noch meine Aufzeichnungen als ich auf der jetzigen Stelle angefangen habe. Ich werde bei neuen Anträgen wieder genau wie am Anfang nach Schema prüfen, abhaken u.s.w.  Das dauert dann natürlich länger, aber das wird schon besser mit etwas Erfahrung, die ich ja noch sammeln muss.
Genaus so werde ich es meinem Vorgesetzen erklären. Er kann nicht von mir erwarten, dass ich für die gleiche Alimentation mehr leiste als die Neuen.

Entpsannte Zeiten kommen auf mich zu.

calmac

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #632 am: 26.05.2022 14:46 »
Und was soll genau der Vorgesetzte dagegen machen?

Diese entspannten Zeiten, aufgrund des subjektiven Verlusts der Erfahrung, werden sicherlich bei der nächsten Regelbeurteilung erkennbar sein. Dann wird die nächste Beförderung etwas dauern, da die Leistung nicht so hoch ist, wie die der anderen.

 


emdy

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #633 am: 26.05.2022 17:54 »
Und was soll genau der Vorgesetzte dagegen machen?

Diese entspannten Zeiten, aufgrund des subjektiven Verlusts der Erfahrung, werden sicherlich bei der nächsten Regelbeurteilung erkennbar sein. Dann wird die nächste Beförderung etwas dauern, da die Leistung nicht so hoch ist, wie die der anderen.

Denke nicht, dass der Beitrag ganz ernst gemeint war. Ich fand ihn sehr lustig. Wenn uns schon das Recht vorenthalten wird, sollte man zumindest den Humor nicht verlieren. Ich antworte aber trotzdem gerne humorlos auf deinen Beitrag:

Der Vorgesetzte könnte ja seinen Vorgesetzten bitten, die Amtsleitung zu bitten beim zuständigen Ministerium zu fragen warum die Belegschaft um ihr Recht auf amtsangemessene Alimentation gebracht wird und wie man glaubt so Leistung erwarten zu können.

calmac

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #634 am: 26.05.2022 20:18 »
Es wird doch keiner um ihr Recht auf eine amtsangemessene Alimentation gebracht?

Nur weil ein paar besser gestellt werden heißt nicht, dass einem etwas weggenommen wird?

Wenn ich mich jetzt darüber beschweren würde, dass das vertikale Spannungsverhältnis lediglich 256% (2023) und nicht mehr 303% (2004) beträgt, dann würde man mich köpfen ...

pedius87

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #635 am: 26.05.2022 21:37 »
Mit A 10 auf dem Land brauche ich nur die "Erfahrungsstufen". Aber gut, ich mache solange mit bis ich in A 11 bin, das reicht dann auf jeden Fall. Oder A 11 wird die neue Eingangsbesoldung, kann ja auch passieren.

Leistung lohnt sich nicht.
Oder es gilt:
Wer nichts macht , macht nichts falsch. Und wer nichts falsch macht , wird befördert.

Leistungslose Alimentation.

emdy

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #636 am: 26.05.2022 23:46 »
Es wird doch keiner um ihr Recht auf eine amtsangemessene Alimentation gebracht?
Nur weil ein paar besser gestellt werden heißt nicht, dass einem etwas weggenommen wird?
Wenn ich mich jetzt darüber beschweren würde, dass das vertikale Spannungsverhältnis lediglich 256% (2023) und nicht mehr 303% (2004) beträgt, dann würde man mich köpfen ...

Ich setze immer voraus, dass hier alle die Threads (Länder/Bund) zu den Folgerungen aus dem Beschluss 2 BvL 4/18 des Bundesverfassungsgerichts verfolgen. Kurzum: Die Besoldungsgesetzgeber sind gehalten eine neue konsistente Besoldungssystematik zu entwickeln, wenn gewährte und zu gewährende Alimentation derart stark voneinenander abweichen wie es auch in NRW der Fall ist.

BVerfG 2 BvL 4/18, Randnummer 48:
Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Alimentation einer höheren Besoldungsgruppe, bei der das Mindestabstandsgebot selbst gewahrt ist, lässt sich eine solche Schlussfolgerung nicht ohne Weiteres ziehen. Eine Verletzung des Mindestabstandsgebots betrifft aber insofern das gesamte Besoldungsgefüge, als sich der vom Besoldungsgesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist. Das für das Verhältnis zwischen den Besoldungsgruppen geltende Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber dazu, bei der Ausgestaltung der Besoldung ein Gesamtkonzept zu verfolgen, das die Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen zueinander in Verhältnis setzt und abhängig voneinander aufbaut. Erweist sich die Grundlage dieses Gesamtkonzepts als verfassungswidrig, weil für die unterste(n) Besoldungsgruppe(n) die Anforderungen des Mindestabstandsgebots missachtet wurden, wird der Ausgangspunkt für die darauf aufbauende Stufung in Frage gestellt. Der Besoldungsgesetzgeber ist danach gehalten, eine neue konsistente Besoldungssystematik mit einem anderen Ausgangspunkt zu bestimmen.

Das Wegstreichen von Ämtern und Erfahrungsstufen ist eine schäbige Kleinrechnerei, die weder plausibel begründet werden kann noch den durch das BVerfG aufgestellten Prozeduralisierungsanforderungen gerecht wird. Daher handelt es sich nicht nur um eine Entwertung von Berufserfahrung sondern der Rechtsbruch bleibt bestehen. Zwar gibt es im Grunde gar keine Notwendigkeit, überhaupt nach Erfahrungsstufen zu unterscheiden. Das bloße Streichen zum Zwecke der Personalkosteneinsparung ist aber nicht verfassungskonform begründbar. Dafür müsste es hinreichende sachliche Gründe dafür geben, dass die Berufserfahrung in den ersten paar Jahren überhaupt keinen Wert hat, anschließend aber doch differenziert werden soll. Meine Erfahrung ist eher die, dass man gerade in den ersten Jahren große Fortschritte macht.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte übrigens in seiner jüngsten Entscheidung zum Thema sinngemäß formuliert, es sei nicht ersichtlich, wie durch das Wegstreichen von Ämtern und Erfahrungsstufen eine verfassungskonforme Alimentation wiederhergestellt werden können soll.  ;D

Jomaki22

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #637 am: 29.05.2022 11:19 »
Es ist handelt sich m. E um keine Ungleichbehandlung, da ja auch zwischen einigen Erfahrungsstufen fünf Jahre gewartet werden muss und somit jemand mit 12 Jahren Erfahrung genau so viel erhält wie jemand mit 16 Jahren.

Dann ist aber der Begriff der "Erfahrungs"stufen faktisch nicht mehr richtig, da ja die "Erfahrung" plötzlich auf Null gesetzt wird? Natürlich ist es schön für jeden, der neu anfängt. Bei uns werden in der Kommune auch jegliche Einstellungs- und Beförderungsrichtlinien aufgeweicht, da es zu wenig geeignete Bewerber gibt und somit dann "jeder" genommen wird. Entsprechend werden auch ganze "neue" Jahrgänge plötzlich vor Ablauf der Probezeit oder zeitgleich mit Lebenszeitverbeamtung befördert. Die Jahrgänge "zuvor" gucken dann natürlich "neidisch" aus der Wäsche  ::) 8) Die Arbeitsmoral wird damit auch nicht größer...

Wie kann es sein, dass man während der Probezeit befördert wird? Ich bin seit 2020 Beamter auf Probe im mittleren Dienst und entsprechend nach A6 besoldet, meine Stelle ist nach A8 bewertet, wäre äußerst interessant. Der Gesetzgeber sieht ja eigentlich vor, dass erst nach Ablauf von 1 Jahr nach Ende der Probezeit eine Beförderungen erfolgen kann und zwischen den Beförderungen auch mind. 1 Jahr liegen muss. Für mich hieße das, ich erhalte meine A8 Besoldung erst 2025.

Habe durch die Änderung mit am meisten profitiert, da ich Stufe 2 erst im 06/2022 erreicht hätte. Mit der Juni Abrechnung habe ich jetzt rückwirkend die Nachzahlung ab 01/2022 für Stufe 3 erhalten.

Die Probezeit kann verkürzt werden. Ich habe zB einen Beurteilungsbeitrag zur dienstlichen Beurteilung erhalten, in welchem angekreuzt wurde, dass ich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet wurde.

emdy

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #638 am: 29.05.2022 12:25 »
 Zumindest nach Bundesrecht kann während der Probezeit befördert werden, allerdings nur "sofern es die dienstlichen Leistungen rechtfertigen". Viele Behörden gehen davon aus, dass sie keine Topleute einstellen  ;D und machen das grundsätzlich nicht. Häufiger wird es wohl so gehandhabt, dass nach Ablauf der Probezeit befördert wird, bevor die Sperrfrist nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit greift.

Alles ohne Gewähr, ich bin kein Personaler.
« Last Edit: 29.05.2022 12:36 von emdy »

guzmaro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #639 am: 31.05.2022 06:57 »
Mit der Juni Besoldung immer noch keine Anpassung der Strukturzulage auf 80,00 EURO :-(
Ist das bei euch auch so?
Gesetzt ist doch schon längst in Kraft getreten.

Aloha

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #640 am: 31.05.2022 11:15 »
Mit der Juni Besoldung immer noch keine Anpassung der Strukturzulage auf 80,00 EURO :-(
Ist das bei euch auch so?
Gesetzt ist doch schon längst in Kraft getreten.
Das ist sicher ein einfacher Punkt über den man sich selbst oder vielleicht sogar "Gewerkschaften" aufregen können. Die paar Euro kommen schon noch... Die viel tiefer gehende Frage nach der angemessenen Alimentierung (inklusive Abstandsgebot) sollte doch primär gestellt werden.

Hiko

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« Antwort #641 am: 31.05.2022 13:09 »
Mit der Juni Besoldung immer noch keine Anpassung der Strukturzulage auf 80,00 EURO :-(
Ist das bei euch auch so?
Gesetzt ist doch schon längst in Kraft getreten.

Das wundert mich nicht, wenn ich mir ansehe wie lange es beim LBV oftmals dauert, bis die Mehrarbeit mit überwiesen wird.

guzmaro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #642 am: 31.05.2022 15:01 »
Mit der Juni Besoldung immer noch keine Anpassung der Strukturzulage auf 80,00 EURO :-(
Ist das bei euch auch so?
Gesetzt ist doch schon längst in Kraft getreten.
Das ist sicher ein einfacher Punkt über den man sich selbst oder vielleicht sogar "Gewerkschaften" aufregen können. Die paar Euro kommen schon noch... Die viel tiefer gehende Frage nach der angemessenen Alimentierung (inklusive Abstandsgebot) sollte doch primär gestellt werden.

@Aloha

Was meinst du mit Abstandsgebot? Und für wen kann es sich positiv aufwirken?

m3mn0ch

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« Antwort #643 am: 31.05.2022 15:41 »
Was meinst du mit Abstandsgebot? Und für wen kann es sich positiv aufwirken?

ließ einfach die paar Beiträge im Thread

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html

RichardSax

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #644 am: 01.06.2022 08:38 »
Mit der Juni Besoldung immer noch keine Anpassung der Strukturzulage auf 80,00 EURO :-(
Ist das bei euch auch so?
Gesetzt ist doch schon längst in Kraft getreten.

Ich bin auch etwas verwundert. Meine Partnerin hatte die Anpassung nun mit der Juni Besoldung. Auf Nachfrage bei meinem Dienstherrn wurde mir mitgeteilt dass die Anpassung wohl zu Dezember erfolgt dann aber natürlich rückwirkend.


Das ist sicher ein einfacher Punkt über den man sich selbst oder vielleicht sogar "Gewerkschaften" aufregen können. Die paar Euro kommen schon noch... Die viel tiefer gehende Frage nach der angemessenen Alimentierung (inklusive Abstandsgebot) sollte doch primär gestellt werden.
[/quote]

Na ja, paar Euro ist gut gesagt, rückwirkend ab Januar sind es bei mir schon knapp 200 €.
Ich denke jedoch dass mit der angemessenen Alimentierung wird noch einige Jahre dauern wenn man mal überlegt wie lange man da schon "dran" ist.