Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380560 times)

Rheini

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #660 am: 10.06.2022 10:31 »
Ich freue mich derzeit riesig über meine Besoldungerhöhung, die mir noch ein paar Monate erhalten bleibt. Danke an die Verhandler. Insbesondere der Einmalbetrag ist ja der große Coup.  Angesichts der derzeitigen Inflation, stosse ich aber nur mit Wasser an. Alles andere kann ich mir nicht leisten  :o.

Ach ja, muss "Ironie" extra gekennzeichnet werden?

Der Obelix

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #661 am: 10.06.2022 12:21 »
Also für die Besoldungsrunde 2022-2023 sieht es bei mir mit 112€ Zuwachs netto wie folgt aus:

Gas (5 Personen) von 50 € monatlich auf 120 € monatlich
Strom von 150€ auf 170 €.
Benzin von 52€ auf 67 €
Diesel von 73 € auf 106€

Nahrungsmittel pro Woche ca 40€ mehr, also 160 €.

alleine diese kleinen Pöstchen machen dann mal 298 € mehr bei 112 € Besoldungserhöhung:-)




SuperIngo

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #662 am: 10.06.2022 12:32 »
Info zum Familienzuschlag von der GEW:

Ohne eine richtige Rechtsberatung ersetzen zu wollen: Grundsätzlich sind die Familienzuschläge ja durch das Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften neu strukturiert worden. Das Gesetz ist im Gesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft. Damit sollte eine Beantragungsnotwendigkeit eigentlich entfallen. Ob es verwaltungstechnisch allerdings gelingen wird, die Prüfungen entsprechend zeitnah und fristgerecht umzusetzen - das kann ich nicht beurteilen. Grundsätzlich würde ich also raten zu prüfen, ob eine Zahlung spätestens Dezember erfolgt ist und sich den Vorgang tatsächlich auf Wiedervorlage für den 01.12. zu legen. Wenn nicht gezahlt wurde, ist vorsorglich eine Geltendmachung angeraten. Das Schreiben ist grundsätzlich das Muster, das wir bisher verwenden. Ob wir noch einmal im Winter zu einer Geltendmachung aufrufen und dann auch noch einmal ein neues Muster herausgeben oder das bestehende anpassen, kann ich aktuell leider noch nicht beurteilen. Da muss ich leider noch um Geduld bitten.
Eine umfassende Rechtsberatung ist an vielen Stellen immer sinnvoll. Deshalb würde ich in jedem Falle noch einmal eine Mitgliedschaft in Erwägung ziehen: https://www.gew-nrw.de/mitglied-werden.html

cookiedent

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #663 am: 11.06.2022 11:32 »
Danke an die Verhandler. Insbesondere der Einmalbetrag ist ja der große Coup.

Der Einmalbetrag den ich als Pensionär gar nicht erst bekomme? Ja, das ist tatsächlich ein großer Wurf, da haben sich die Gewekschaften mal so richtig über den Tisch ziehen lassen ins Zeug gelegt.

Angesichts der derzeitigen Inflation, stosse ich aber nur mit Wasser an. Alles andere kann ich mir nicht leisten  :o.

Dieses Jahr geht die Inflation voll auf meine Kappe.
Nach der diesjährigen Nullrunde bin ich aber froh mir ab Dezember von der Lohnerhöhung wieder regelmäßig eine Flasche Öl und ein Paket Klopapier leisten zu können, zu mehr reicht es nach Steuer leider nicht.

Ach ja, muss "Ironie" extra gekennzeichnet werden?

Nein, mach ich auch nicht.

cookiedent

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #664 am: 11.06.2022 11:48 »
Weil das BVerfG es so entschieden hat. Die Begründung war irgendwas von wegen als Beamter bist du verpflichtet, deinen Dienstherrn zeitnah auf Fehler hinzuweisen, daher das Erfordernis eines jährlichen Widerspruchs.

Ja, schön.

Ich war im mittleren technischen Dienst und bin somit kein Jurist wie der Damen und Herren des BVerfG.
Eigentlich war ich mal davon ausgegangen, dass mich der Dienstherr korrekt und angemessen besoldet und das er mich nach Festellung einer Fehlerhaften Besoldung dafür, auch Rückwirkend, entschädigt.
Dem ist leider nicht so.

emdy

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #665 am: 11.06.2022 15:27 »
Weil das BVerfG es so entschieden hat. Die Begründung war irgendwas von wegen als Beamter bist du verpflichtet, deinen Dienstherrn zeitnah auf Fehler hinzuweisen, daher das Erfordernis eines jährlichen Widerspruchs.

Ja, schön.

Ich war im mittleren technischen Dienst und bin somit kein Jurist wie der Damen und Herren des BVerfG.
Eigentlich war ich mal davon ausgegangen, dass mich der Dienstherr korrekt und angemessen besoldet und das er mich nach Festellung einer Fehlerhaften Besoldung dafür, auch Rückwirkend, entschädigt.
Dem ist leider nicht so.

Wir können froh sein, dass die Damen und Herren vom BVerfG nicht der Beamtenverachtung der Öffentlichkeit nachgeben oder "Recht nach Kassenlage" sprechen sondern immer noch Recht von Unrecht unterscheiden.

Ich wünsche mir nach wie vor einen leistungsfähigen und anständig bezahlten öffentlichen Dienst. Mit beidem geht es eher abwärts.  :-\

kommunalbeamter91

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #666 am: 23.06.2022 15:07 »
Auszug Koalitionsvertrag Schwarz Grün:

Zitat
Dienstrecht

Der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen steht vor großen Herausforderungen,
die wir angehen werden. Um die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern und
Fachkräfte sowie Nachwuchs für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, werden wir in
enger Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und Gewerkschaften eine
Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst erarbeiten und durchführen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden wir verbessern und analog zur
„Arbeitszeitverordnung des Bundes“ (AZVO) (Kinder unter zwölf Jahren, zu pflegende
Angehörige) eine Regelung schaffen.

Wir werden einheitliche Regeln für mobiles Arbeiten in der Landesverwaltung schaffen
und mehr Homeoffice ermöglichen, wo dem keine dienstlichen Gründe
entgegenstehen. Ergänzend unterstützen wir die Bereitstellung von Co-Working
Arbeitsplätzen durch das Land für seine Beschäftigten.

Den Anteil von Frauen in Führungspositionen wollen wir erhöhen.

Das Zulagenwesen werden wir überarbeiten, Bildungsabschlüsse flexibler
anerkennen, in allen Laufbahnen Durchlässigkeit und Quereinstieg fördern, mehr
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen

Eigenverantwortlichkeit ermöglichen sowie die Arbeit in Projektorganisationen und die
interdisziplinäre Zusammenarbeit ausbauen.

Wir wollen die Behörden als Spiegelbild unserer vielfältigen und weltoffenen
Einwanderungsgesellschaft in Nordrhein-Westfalen stärker interkulturell aufstellen.
Dafür wollen wir ein Maßnahmenpaket entwickeln, das die Ansprache möglicher
Bewerberinnen und Bewerber mit Einwanderungsgeschichte optimiert und
diskriminierungsfreie und diversitätsbewusste Bewerbungsverfahren entwickelt. Wir
wollen darauf hinwirken, dass für alle Landesbediensteten Fortbildungsangebote und
Qualifizierungsmaßnahmen für Diversity-Kompetenz und Antidiskriminierung
sichergestellt werden. Wir erwarten von Landesbediensteten mit Vorgesetzten- und
Leitungsfunktion eine Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen und
Qualifizierungsmaßnahmen.

Wir stehen zum Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe
und Versorgung und erkennen seine große Attraktivität an. Wegen der sich
verändernden Lebensrealitäten der Anwärterinnen und Anwärter sowie der
Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger werden wir eine freie Versicherungswahl
erleichtern. Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige
Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag
eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer
Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird.
Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit
evaluieren.

- Pauschale Beihilfe
- Stundenreduzierung bei Kindern und Pflege

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #667 am: 24.06.2022 08:35 »
..als Absichtserklärung...

..ich denke, dass die Landesregierung andere Problematiken ganz oben auf ihrer Agenda stehen haben...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Aloha

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #668 am: 24.06.2022 12:16 »
..als Absichtserklärung...

..ich denke, dass die Landesregierung andere Problematiken ganz oben auf ihrer Agenda stehen haben...
Warum immer so destruktiv?!
Sind doch zunächst mal interessante, neue Informationen - auch wenn man sich vielleicht mehr gewünscht hätte. Danke für die Info.

Pupecki

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #669 am: 25.06.2022 02:02 »
Auszug Koalitionsvertrag Schwarz Grün:

Zitat
Dienstrecht

 Wegen der sich
verändernden Lebensrealitäten der Anwärterinnen und Anwärter sowie der
Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger werden wir eine freie Versicherungswahl
erleichtern. Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige
Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag
eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer
Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird.
Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit
evaluieren.

- Pauschale Beihilfe
- Stundenreduzierung bei Kindern und Pflege

Die Satzglieder "Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger" sowie "am Anfang des Beamtenverhältnisses" gefallen mir hier gar nicht, auch wenn es grundsätzlich gute Aussichten sind. Mal gespannt, was daraus wird oder auch nicht. Die Pauschale Beihilfe nur Beamten auf Widerruf und/oder Probe zu ermöglichen, wäre schon ein Schlag ins Gesicht derer, die seit längerem in der GKV sind.

Danke für die Info.

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #670 am: 25.06.2022 07:52 »
..als Absichtserklärung...

..ich denke, dass die Landesregierung andere Problematiken ganz oben auf ihrer Agenda stehen haben...

Das hat sie tatsächlich. So hat Neubaur als erste inhaltliche Aussage am Donnerstag versprochen, alle Grubdschullehrer und Sek1 Lehrer in einem Stufenplan bis 2027 auf A13 komplett angepasst zu haben. Seitdem feier ich durchgehend…

Chrisdus

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #671 am: 25.06.2022 07:54 »
..als Absichtserklärung...

..ich denke, dass die Landesregierung andere Problematiken ganz oben auf ihrer Agenda stehen haben...

Das hat sie tatsächlich. So hat Neubaur als erste inhaltliche Aussage am Donnerstag versprochen, alle Grubdschullehrer und Sek1 Lehrer in einem Stufenplan bis 2027 auf A13 komplett angepasst zu haben. Seitdem feier ich durchgehend…

Ohne eine echte Neuordnung der Laufbahn mit entsprechenden Beförderungsämtern, Angleichung des Unterrichtsdeputats etc. ist das auch nur ein Pflaster. Wir werden sehen, was 2027 der Fall ist.

Reisinger850

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« Antwort #672 am: 25.06.2022 07:55 »
Wieso, alle im höheren Dienst bis 2027 und gut ist.
Zumal ich auch so die 300 netto gern nehmen werde. Es sieht alles in allem gut aus. Ein Traum könnte wahr werden, der Nachtragshaushalt 2022 soll schon aufgrund dessen bald kommen.

Chrisdus

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« Antwort #673 am: 25.06.2022 07:58 »
Wenn es so kommt, dass alle in den ehem. Höheren Dienst kommen...
Klar geht es den meisten Lehrkräften um das höhere Eingangsamt. Es gibt aber auch viele, die bereits in Beförderungsämtern sind. Das muss man schon im Paket sehen.

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #674 am: 25.06.2022 08:00 »
Die werden mM nach auf A13 bleiben. Denn wenn alle im höheren Dienst sind, hat die erworbene Beförderung in der anderen Laufbahn mM nach dann keine Relevanz mehr. Aber wird man sehen. Im Koalitionsvertrag werden neben den Altlehrkräften explizit nur noch Fachleitung und Schulleitung erwähnt, keine aktuellen Beförderungsstelleninhaber.

Die ersten haben bei uns ihre Bewerbung auf A13 zurückgezogen deshalb. Auch ich warte jetzt, bis A13 automatisch kommt. Denke als Stufenplan zB A12 + 100 Euro 2023, dann plus 200 Euro 2024 usw