Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 384781 times)

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #765 am: 16.08.2022 23:03 »
Ah okay, also ist das in Ordnung wenn Grund- und Sek1 Lehrer die einzigen bleiben würden, wo der Master sich nicht in der Besoldung zeigt. Aber in weniger als 55 Tagen wird der Stufenplan endlich vorgestellt und rechtlich die entsprechendenMassnahmen getroffen.

Und sorry, als Vorgesetzter von 100 Leuten mit A13 abgespeist zu werden, ist eher armselig. Das ist kein vorbildlicher Vergleich.
Übrigens gehe ich heute in kurzer Hose zum
1. Schultag - für bald A13. Aber bitte, schul dich um, mach einen Seiteneinstieg.
Wir haben drei Sportlehrer für 700 Schüler. Aber musst sowohl sportlich als auch fachlich was draufhaben ;) die Hälfte fällt bei den Sporteignungstests übrigens durch. Aber wieso sollte ich mich aufregen, ich komme ja bald
Zu meinem Recht.

Ehrlicherweise muss man sagen, dass ein master z.b. für Mathe im Gymnasium, BWL in den Berufsschulen oder halt Mathe in Grundschulen Welten sind. Wer soll noch für z.b. berufliche Schulen studieren, wenn man mit viel weniger Aufwand das gleiche an Grundschulen bekommt?

Kann ich nicht beurteilen, die Credit Points sind gleich und beides ist Master of Education später. Bevor du dir diese Frage stellst, sollte man ja den IST-Zustand betrachten. Nämlich, wie bekommt man mehr Leute in die Schulformen ausserhalb der Sek2? Und ob 6,5 Jahre Ausbildung für die eine Schulform ein Witz ist, für die andere aber nur was für Einstein, wage ich doch sehr zu bezweifeln. Aber vor dem Hintergrund der baldigen Anpassung schmeckt mir diese Arroganz sehr.

Übrigens anbei ein Ausschnitt einer Mail des Schulministeriums, A13 ist im vollen Gange:
„… Die Landesregierung plant in dieser Legislaturperiode, die Eingangsbesoldung für alle Lehrämter in einem einheitlichen und verbindlichen Stufenplan durch die Gewährung von aufwachsenden und ruhegehaltsfähigen Zulagen zur Besoldung
nach A 13 zu führen. Auch die Besoldung von Bestandslehrkräften soll angepasst werden. Damit möchte die Landesregierung nicht nur eine Verbesserung für neu eingestellte Lehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I schaffen, sondern auch ihre Wertschätzung für die erfahrenen Bestandlehrkräfte ausdrücken.“

Schade nur, dass nirgends von A13Z die Rede ist.
« Last Edit: 16.08.2022 23:13 von Reisinger850 »

TM

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #766 am: 17.08.2022 22:50 »
Noch einmal kurz zur Problematik DO Angestellte AOK und Beamter Land NRW. Bei der AOK handelt es sich um eine landesunmittelbare Körperschaft. Hier muss die Dienstordnung die Besoldung und Versorgung des Landes abbilden. Also auch den Ergänzungszuschlag um Familienzuschläge an 01.01.2022. Am besten mal in der Dienstordnung nachlesen.
LG

Was für diese Argumentation sprechen würde, ist die Höhe des Familienzuschlags. Dieser ist bei den Angestellten der AOK exakt so hoch wie bei den Landesbeamten. Der Familienzuschlag des Bundes weicht leicht ab.

Vielen Dank für den Beitrag und auch die Ausführungen von Rentenonkel.

H

NvB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #767 am: 18.08.2022 07:40 »
Ich habe gerade eine Mail unserer Gewerkschaft erhalten, kurzer Auszug:

"kürzlich haben wir euch die Neufassung unserer Belsoldungs- und Entgeldflyer zukommen lassen. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung verkündet, dass die Summen des Familienzuschlages für Beamtinnen und Beamte in den Gesetzesanhängen fehlerhaft sind und nach oben korrigiert werden müssen...."

Auf der LBV NRW Seite habe ich bisher nichts gefunden. Vielleicht hat hier im Forum ja noch wer andere Infos.

gerzeb

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #768 am: 18.08.2022 09:18 »
Ich habe gerade eine Mail unserer Gewerkschaft erhalten, kurzer Auszug:

"kürzlich haben wir euch die Neufassung unserer Belsoldungs- und Entgeldflyer zukommen lassen. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung verkündet, dass die Summen des Familienzuschlages für Beamtinnen und Beamte in den Gesetzesanhängen fehlerhaft sind und nach oben korrigiert werden müssen...."

Auf der LBV NRW Seite habe ich bisher nichts gefunden. Vielleicht hat hier im Forum ja noch wer andere Infos.

 :o :-\ :-X

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #769 am: 18.08.2022 15:50 »
Ich habe gerade eine Mail unserer Gewerkschaft erhalten, kurzer Auszug:
"kürzlich haben wir euch die Neufassung unserer Belsoldungs- und Entgeldflyer zukommen lassen. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung verkündet, dass die Summen des Familienzuschlages für Beamtinnen und Beamte in den Gesetzesanhängen fehlerhaft sind und nach oben korrigiert werden müssen...."
Familienzuschläge nach oben korrigiert? Muss irgend so ein brandneues Vorhaben sein, dazu findet sich garantiert noch nichts hier in diesem Forum und davon kann also auch deine Gewerkschaft unmöglich schon etwas gehört haben.

nero

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #770 am: 18.08.2022 22:07 »
Ich habe gerade eine Mail unserer Gewerkschaft erhalten, kurzer Auszug:

"kürzlich haben wir euch die Neufassung unserer Belsoldungs- und Entgeldflyer zukommen lassen. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung verkündet, dass die Summen des Familienzuschlages für Beamtinnen und Beamte in den Gesetzesanhängen fehlerhaft sind und nach oben korrigiert werden müssen...."

Auf der LBV NRW Seite habe ich bisher nichts gefunden. Vielleicht hat hier im Forum ja noch wer andere Infos.
Quelle?

NvB

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nevarro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #772 am: 19.08.2022 17:58 »
Aber was soll das heißen? Wo hat man sich da vertan? Das ist doch im Gesetzgebungsverfahren festgelegt worden.

Lehrerspecht

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #773 am: 20.08.2022 14:13 »
Niemand hat sich vertan, deine Vorredner haben offensichtlich nur 1-2 Themen hier verpasst... ;-)

guzmaro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #774 am: 24.08.2022 07:53 »
Hat schon jemand der im mD ist die Strukturzulage die seit 1.1 auf 80€ angehoben worden ist nachgezahlt bekommen?
Warte immer noch drauf  ::)

NoRhWe

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #775 am: 26.08.2022 12:05 »
Tatsächlich hat die Landesregierung ein neues Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung (Erhöhung) der Familienzuschläge und des reg. Ergänzungszuschlags eingeleitet. Die kommunalen Spitzenverbände werden derzeit angehört, im November soll das Gesetz im Landtag verabschiedet werden.

Daneben wird das Landesreisekostengesetz geändert, die Entschädigung für Fahrten mit dem Pkw wird auf 35 Cent und die mit Zweirädern wird auf 23 Cent je km angehoben. Diese Anpassung soll für die Jahre 2023 und 2024 befristet sein.

Lehrerspecht

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #776 am: 26.08.2022 12:16 »
Wovon sprichst du bitte? Das Gesetz zur Anpassung der neuen Familienzuschläge ist doch schon längst verabschiedet und durch den Landtag und wird mit den Dezemberbezügen erstmalig angewandt….

NoRhWe

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« Antwort #777 am: 26.08.2022 12:35 »
Wovon sprichst du bitte? Das Gesetz zur Anpassung der neuen Familienzuschläge ist doch schon längst verabschiedet und durch den Landtag und wird mit den Dezemberbezügen erstmalig angewandt….

Richtig. Die Landesregierung muss diese Werte jedoch korrigieren. Sicherlich wird der neue Gesetzentwurf in Kürze auch auf dem Gesetzgebungsportal des Landtags erscheinen. Das Ministerium der Finanzen teilt dazu mit:
„Bei der Erstellung des Gesetzentwurfes ist es in der Anlage 18 und in der ab dem 1. Dezember 2022 geltenden Anlage 13 zu einem technischen Übertragungsfehler gekommen, der dazu führt, dass der neben der Stufe 3 des Familienzuschlages zu gewährende regionale  Ergänzungszuschlag und der ab dem 1. Dezember 2022 geltende Familienzuschlag der Stufe 3 zu niedrig ausgewiesen wurden. Das Gesetz im Übrigen und insbesondere die im Gesetzentwurf angegebenen Kosten für den Landeshaushalt sind von dem Fehler nicht betroffen.“

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« Antwort #778 am: 26.08.2022 13:15 »
Gut zu wissen ;-) Und findet das Gesetz denn dann dennoch erstmals Anwendung im Dezember 2022?

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« Antwort #779 am: 26.08.2022 13:38 »
Gut zu wissen ;-) Und findet das Gesetz denn dann dennoch erstmals Anwendung im Dezember 2022?

Das Gesetz tritt zum 1.12. in Kraft, sofern der Landtag der Regierung folgt. Die Werte sind ja nun auch den auszahlende. Stellen rechtzeitig bekannt.