Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380554 times)

WasDennNun

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #855 am: 05.09.2022 11:08 »
Es ist erstaunlich, wievielen Menschen gerade auffällt, dass sie ihre Gehaltsabrechnung nicht verstehen!  :D Sorry, aber so schwer ist es nicht, sämtliche Zahlen und Tabellen sind öffentlich! Kein Wunder, dass der öffentliche Dienst zum Gespött der Öffentlichkeit wird!!!!!
P.S. Wer sich jetzt angegriffen fühlt, Herzlichen Glückwunsch!
und wieviele Menschen überhaupt nicht wissen, was in ihrem AV steht.

Aloha

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #856 am: 05.09.2022 11:30 »
und wieviele Menschen überhaupt nicht wissen, was in ihrem AV steht.
Ich bin schon etwas erschüttert, welche Fragen hier gerade hier im Beamtenforum gestellt werden. Aber ich verstehe langsam, warum es die Politik so leicht hat, das Thema Alimentation auszusitzen. Selbst wenn einzelne das System nicht verstehen, sollten doch wenigstens "Gewerkschafter" nicht stillhalten, sich für Marginalitäten feiern lassen und immer wieder Nebensächlichkeiten in den Fokus nehmen.

"Wir freuen uns über dich Pläne der Landesregierung frühzeitig informiert worden zu sehen, sehen mit der Erhöhung der Zulage um 8,50 € für Beamte der Stufe A4 in Orten mit Wohngeldstufe II und 8 Kindern unsere langjährige Forderung erfüllt und sind damit auf gutem Weg, dass der öffentliche Dienst damit noch attraktiver wird."

Seadweller

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #857 am: 05.09.2022 12:38 »
Es ist erstaunlich, wievielen Menschen gerade auffällt, dass sie ihre Gehaltsabrechnung nicht verstehen!  :D Sorry, aber so schwer ist es nicht, sämtliche Zahlen und Tabellen sind öffentlich! Kein Wunder, dass der öffentliche Dienst zum Gespött der Öffentlichkeit wird!!!!!
P.S. Wer sich jetzt angegriffen fühlt, Herzlichen Glückwunsch!

Hallo Lehrerspecht,

für mich jetzt gerade unverständlich, warum solch eine Thermik in die Runde gebracht werden muss. Wer zu der Diskussion nichts beitragen kann, darf auch gern mal die Klappe halten.

Die Frage war, ob die Stufe 3 bereits die Stufen 1 und 2 enthält. Und Fragen stellen ist in diesem Forum legitim - so läppisch sich die für manch einen auch anfühlen.

Dazu gab es die Antwort, dass Stufe 1 (verheiratet) unabhängig von der Anzahl der folgenden Stufen (Kinder) ausgezahlt wird.

So war es vorher und so wird es auch ab 01.12.2022 mit den neuen Familienzuschlägen sein. Die aktuellsten / korrigierten Tabellen sind dazu ja hier schon verlinkt worden.


fragezeichen

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #858 am: 05.09.2022 13:45 »
Also auf meiner Gehaltsabrechnung ist der Familienzuschlag aufgetrennt.

Zunächst kommt in einer Zeile (auf der linken Seite) Stufe 1 - rechts dazu der Betrag (148 EUR).
In der Zeile darunter wird es ´Stufe 2 ff´ benannt, hier steht rechts der Betrag (260 EUR).
Ich habe zwei Kinder, die laufen derzeit noch mit jeweils 130 EUR, diese Beträge werden also addiert.

Mein gesamter Familienzuschlag - wird aber mit 408 EUR überwiesen.

Also wird Stufe 1 (verheiratet) mit der Stufe 2 ff (Kinder) addiert.
Dann nimm doch bitte mal deine Gehaltsabrechnung und vergleiche diese mit dem aktuellen Besoldunggesetz (S. 55/159):
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/nw/nw-d-17-6681.pdf
Was stellst du fest?
Im Gesetz sind in den Tabellen die inkludierten Werte aufgelistet (Betrag für Stufe 1 ist in Stufe 2 enthalten), deine Gehaltsabrechnung listet hingegen den Differenzbetrag auf.

Mit anderen Worten: Zieh von dem, was du dachtest im Dezember zu bekommen, rund 150 Euro ab, dann passt es.

Und ja, wirklich erstaunlich, wieviele Leute nur denken, Sie würden ihre Gehaltsabrechnung verstehen.

nevarro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #859 am: 05.09.2022 15:37 »
Mindestens genau so erschreckend und lächerlich wären nach der Logik „Profis“, die bei Beamten von Arbeitsverträgen und Gehaltsabrechnungen sprechen. Dann merkt man auch schnell, dass das Bild von der Amtsstube voller Besserwisser-24/7-Beamten das ist, was den öD für viele zum Witz macht. Ihr seid echt verdammt peinlich und wir können froh sein, dass die Öffentlichkeit dieses Forum weitgehend nicht kennt.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #860 am: 05.09.2022 16:10 »
Ich geh kaputt. Ich brauche nur noch schnell ne Tüte Popcorn, wartet kurz bevor ihr weitermacht.

fragezeichen

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #861 am: 05.09.2022 16:14 »
Zweiteres. Die Zuschläge ab Stufe 2 gelten alleine und werden auf Stufe 1 aufaddiert.

Dann merkt man auch schnell, dass das Bild von der Amtsstube voller Besserwisser-24/7-Beamten das ist, was den öD für viele zum Witz macht. Ihr seid echt verdammt peinlich und wir können froh sein, dass die Öffentlichkeit dieses Forum weitgehend nicht kennt.

Ja!

nevarro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #862 am: 05.09.2022 16:54 »
Ich habe mich vielleicht geirrt. Zumal es wie gesagt um eine Gesetzesüberabeitung und die zukünftigen Bezüge(mitteilungen) (!) geht.

Fest steht aber, dass bei Dir

Gehaltsabrechnung

Und ja, wirklich erstaunlich, wieviele Leute nur denken, Sie würden ihre Gehaltsabrechnung verstehen.

der Username definitiv Programm ist.

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #863 am: 05.09.2022 16:56 »
Im Prinzip wird der regionale Ergänzungszuschlag für das ganze Jahr 2022 je nach Mietenstufe für jeden Monat in der gleichen Höhe gezahlt. Es gibt allerdings ab dem 01.12.2022 eine Erhöhung für alle Landesbeamten von 2,8 %. Um Geld zu sparen, wollte der Gesetzgeber den regionalen Ergänzungszuschlag nicht schon ab dem 01.01.2022 in den Familienzuschlag integrieren sondern hat ihn strategisch geschickt erst zum 01.12.2022 in den Familienzuschlag mit eingebaut. 

Es wird vom 01.01.2022 bis 30.11.2022 der regionale Ergänzungszuschlag zusätzlich zum normalen Familienzuschlag gezahlt, ab dem 01.12.2022 ist der neue Familienzuschlag rein rechnerisch der alte Familienzuschlag plus 2,8 % zuzüglich des (bisherigen) regionalen Ergänzungszuschlages nach Anlage 18. Somit erhalten Beamte mit Anspruch auf den höheren Familienzuschlag rein rechnerisch weniger als 2,8 % Anpassung.

Da es aber den allermeisten schon so schwer zu fallen scheint, ihre Bezügemitteilung zu lesen und zu verstehen, und die Monate Januar bis November in einer Summe ausgezahlt werden, hat wohl der Besoldungsgesetzger nicht ganz unberechtigt die Hoffnung gehabt, dass diesen Unterschied die allerwenigsten merken.

fragezeichen

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #864 am: 05.09.2022 18:03 »
Ich habe mich vielleicht geirrt.
Nicht nur vielleicht, das muss man aber natürlich erst einmal verdauen.
Und wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Meine Antwort bezog sich nämlich auf
meiner Gehaltsabrechnung
Aber schön, dass du wenigstens die Überschrift deiner Bezügemitteilung kennst. Es ging nicht um die zukünftigen Bezügemitteilungen, sondern um die aktuellen. Da setzt sich der Familienzuschlag zusammen wie eh und je und wie es auch zukünftig der Fall sein wird (na gut: zukünftig noch differenziert nach Mietstufe).

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #865 am: 06.09.2022 07:04 »
....wenn hier ernsthaft über Begrifflichkeiten wie Bezügemitteilungen oder Gehaltsabrechnungen diskutiert wird, kann man sich denken, wieso im öD immer alles etwas länger dauert... ::) ::) ::)

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Seadweller

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #866 am: 06.09.2022 07:41 »
Guten Morgen,

ich habe gestern meine BEZÜGEMITTEILUNG erneut gelesen und muss zugeben, dass ich von der dortigen Aufsplittung in a) Stufe 1 und b) alle anderen folgenden, von einer Addition ausging.

Das ist aber tatsächlich falsch und ich möchte mich daher bei denen hier entschuldigen, die ich mit meinen Anmerkungen / Gedankengängen verwirrt habe.


Opa

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« Antwort #867 am: 06.09.2022 08:56 »
....wenn hier ernsthaft über Begrifflichkeiten wie Bezügemitteilungen oder Gehaltsabrechnungen diskutiert wird, kann man sich denken, wieso im öD immer alles etwas länger dauert... ::) ::) ::)
Zumal die Dienstherren selbst das nicht so genau nehmen. Bei meinem früheren Dienstherrn stand „Entgeltabrechnung“ drüber, jetzt „Verdienstabrechnung“.

nevarro

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« Antwort #868 am: 06.09.2022 09:40 »
Zumal die Dienstherren selbst das nicht so genau nehmen.

Was ja auch für eine amtsangemessene Alimentation gilt. So kommen wir vielleicht zum Thema zurück.

Opa

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #869 am: 06.09.2022 10:40 »
Naja nicht ganz, denn Dienstherr ist ja nicht gleich Besoldungsgesetzgeber. Aber dein Hinweis ist selbstverständlich berechtigt, wir schweifen mal wieder ab ;)