Im Prinzip wird der regionale Ergänzungszuschlag für das ganze Jahr 2022 je nach Mietenstufe für jeden Monat in der gleichen Höhe gezahlt. Es gibt allerdings ab dem 01.12.2022 eine Erhöhung für alle Landesbeamten von 2,8 %. Um Geld zu sparen, wollte der Gesetzgeber den regionalen Ergänzungszuschlag nicht schon ab dem 01.01.2022 in den Familienzuschlag integrieren sondern hat ihn strategisch geschickt erst zum 01.12.2022 in den Familienzuschlag mit eingebaut.
Es wird vom 01.01.2022 bis 30.11.2022 der regionale Ergänzungszuschlag zusätzlich zum normalen Familienzuschlag gezahlt, ab dem 01.12.2022 ist der neue Familienzuschlag rein rechnerisch der alte Familienzuschlag plus 2,8 % zuzüglich des (bisherigen) regionalen Ergänzungszuschlages nach Anlage 18. Somit erhalten Beamte mit Anspruch auf den höheren Familienzuschlag rein rechnerisch weniger als 2,8 % Anpassung.
Da es aber den allermeisten schon so schwer zu fallen scheint, ihre Bezügemitteilung zu lesen und zu verstehen, und die Monate Januar bis November in einer Summe ausgezahlt werden, hat wohl der Besoldungsgesetzger nicht ganz unberechtigt die Hoffnung gehabt, dass diesen Unterschied die allerwenigsten merken.