Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380499 times)

SwenTanortsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #945 am: 13.09.2022 08:34 »
Ich stimme euch gleichfalls zu und finde das Kantinenbeispiel treffend. Letztlich ist es so, dass sich die 17 Besoldungsgesetzgeber - oder eher noch: alle Parteien in einem jeweiligen Besoldungsrechtskreis, die sich in jenem Hoffnungen machen, in absehbarer Zeit dort Teil der Regierung zu werden bzw. zu bleiben - wie Junkies an die verfassungswidrige Alimentation gewöhnt haben und also die verfassungswidrigen Besoldungseinsparungen fest eingeplant haben - und da die Rückkehr zu einem cleanen Zustand zu dauerhaften Mehrkosten  zunächst hinsichtlich der Beamten, mittel- und langfristig auch hinsichtlich der Tarifbeschäftigten führen wird, werden sie die Entziehungskur solange, wie es ihnen möglich erscheint, hinauszögern wollen. Von daher kann man nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht in der anstehenden Entscheidung seine bisherigen Ausführungen hinsichtlich der Mindestbesoldung (nicht zur Mindestalimentation, zu ihr ist weitgehend alles gesagt) weiterhin ausschärft. Denn dann ist's Essig mit den sachwidrigen Lösungen, was nicht heißt, dass sich die Gesetzgeber dann halt Essig zu spritzen versuchen werden.

AR76

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #946 am: 14.09.2022 08:46 »
Ihr setzt bei euren (seeeehr langen) Ausführungen immer voraus, das die Spitzen der Regierung (Politiker) weiter denken als fünf Jahre....Die wollen Ruhe haben in dieser Zeit und was danach kommt interessiert die wenigsten Politiker.

Da werden dann halt schnell Gesetze entworfen, wohl wissen das die Klageverfahren sehr lange dauern.

Aber das gehört sicherlich alles in einen extra Thread.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #947 am: 14.09.2022 14:44 »
Gibt es eigentlich noch Mal neu überarbeitete Einsprüche gegen die Besoldung von Seiten der Gewerkschaften?

Die man nehmen könnte für die Besoldung an Dezember 2022?

Mit dem neuen Bürgergeld und der Wohngeldreform, der Inflation und den noch kommenden Tarifabschlüssen, wären geänderte Einspruchsformulare seitens der Gewerkschaften wünschenswert.

Auch für die Benachteiligung der ersten beiden Kinder gegenüber dem dritten, vierten ... Kindern.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #948 am: 14.09.2022 15:19 »
Nach dem neuen Bürgergeld wäre der Regel Regelbedarf ohne Heizkostenzuschuss

 Ehemann 1 x 502
 Ehepartner 1 x 451
Gewichteter bedarf für Kinder 2 x 359,67
Summe 1672,34 Euro.

Im Gesetzesentwurf (Drucksache 17/16324) würde Regelbedarf mit 1.441.56 Euro beziffert.

D.h. nur die Position würde 230,78 Euro ausmachen, die angepasst werden müsste, ohne die anderen Punkte zu berücksichtigen.
« Last Edit: 14.09.2022 15:26 von smiteme »

Opa

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #949 am: 14.09.2022 16:59 »
Nach dem neuen Bürgergeld wäre der Regel Regelbedarf ohne Heizkostenzuschuss

 Ehemann 1 x 502
 Ehepartner 1 x 451
Gewichteter bedarf für Kinder 2 x 359,67
Summe 1672,34 Euro.

Im Gesetzesentwurf (Drucksache 17/16324) würde Regelbedarf mit 1.441.56 Euro beziffert.

D.h. nur die Position würde 230,78 Euro ausmachen, die angepasst werden müsste, ohne die anderen Punkte zu berücksichtigen.
Falsch.
Alleinstehende: 502 Euro
Ehepartner oder eheähnliches Gedöns: jeweils 451 Euro

Also 451x2 plus 359x2

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #950 am: 14.09.2022 17:01 »
Dann sind's knapp 50 Euro weniger ;)

Opa

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #951 am: 14.09.2022 23:06 »
Ja. Macht den Kohl nicht fett. Viel interessanter wird es sein zu beobachten, mit welcher zeitlichen Verzögerung zukünftig die Besoldung an die Steigerung des Bürgergelds angeglichen werden wird.
Insbesondere bei den Energiekosten ist es ja so, dass die Preissteigerung bei den Leistungsberechtigte erst mit der Nebenkostenabrechnung, also mit ca. 1 Jahr Verzögerung ankommt. Der Datenabgriff durch die BA wird ebenfalls mit mindestens einem Jahr Verzögerung stattfinden, da das 95%-Perzentil auf Basis eines Kalenderjahrs ermittelt werden muss. Die Daten für das Vorjahr stehen jeweils im April des laufenden Jahres zur Verfügung. Anschließend muss die Besoldung angepasst werden, was nach heutigem Stand ein Gesetzgebungsverfahren bedeutet.

Wenn der Beamte also ab heute eine Energiekosten-Erhöhung um 100% bezahlen muss, beginnt frühestens in 2 Jahren und 3 Monaten die Prozedur zur Besoldungsanpassung. Allein dieses time-lack dürfte den 15%-Sicherheitsabstand zur Grundsicherung momentan auf 0% abschmelzen.

Jörn85

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #952 am: 16.09.2022 12:48 »
Gibt es eigentlich Neuigkeiten bzgl. der Aktualisierung des Gesetzes mit den höheren Familienzuschlägen Stufe 3? Wurde schon was beschlossen?

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #953 am: 20.09.2022 18:43 »
Ich weiss noch, wie hier einige meinten es würde so lange dauern mit A13 für alle Lehrer usw., dass so ein Gesetz ein Jahr bräuchte…
Heute Nachtragshaushalt vorgestellt:

Der Gesetzentwurf wird folgende Eckpunkte enthalten:

Die Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I wird in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Lehrkräften, die ihre Ausbildung nach Lehrerausbildungsgesetz 2009 absolviert haben und sog.  nach altem Recht ausgebildeten Bestandslehrkräften.
Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I eine (ruhegehaltsfähige) Zulage in Höhe von 115 Euro, die bereits Anfang des kommenden Jahres zur Auszahlung gelangen soll.
Diese Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August – und zwar ab 1. August 2023 auf 230 Euro, ab dem 1. August 2024 auf 345 Euro und ab dem 1. August 2025 auf 460 Euro.
Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
Die Mehrausgaben für die Besoldung der Lehrkräfte belaufen sich allein im Zeitraum 2022 bis 2026 auf knapp 900 Millionen Euro.


Vielen Dank sehr geehrte Landesregierung.

Ozymandias

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #954 am: 20.09.2022 19:14 »
Die sehr hoheitliche Tätigkeit auf kleine Kinder aufzupassen und an Kleinkinder Hausaufgaben zu verteilen wird dadurch meines Erachtens nach etwas zu gut bezahlt. Weitere Zersplitterung des Besoldungsgefüges und Stimmenfang.

Reisinger850

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« Antwort #955 am: 20.09.2022 19:16 »
Nur kein Neid, sind genug Stellen frei. Vergiss aber nicht, deine zwei Staatsexamen zu machen.
Darüber hinaus gilt dieser Stufenplan auch für Haupt-, Gesamt-, und Realschullehrer. Wir sind nämlich auch als einzige Gruppe des ÖD in A12 trotz Master. Zum Glück ändert es sich, ich hoffe, dass wir nun endlich diese Katastrophe verhindern können. Alle Stellen laufen leer, da jeder A13Z am Gymnasium möchte. Nun gibt es endlich handfeste Anreize für andere Schulformen.

calmac

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« Antwort #956 am: 20.09.2022 21:16 »
Kleinere Klassen? Weniger Auffangsbecken für straffällige Kinder? Mehr Unterstützung vom Land? Entlastung für Zusatzaufgaben? Kleinere Klassen? Weniger Konferenzen?

Das würde den Job attraktiver machen!


Ozymandias

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #957 am: 20.09.2022 21:26 »
Nur kein Neid, sind genug Stellen frei. Vergiss aber nicht, deine zwei Staatsexamen zu machen.
Darüber hinaus gilt dieser Stufenplan auch für Haupt-, Gesamt-, und Realschullehrer. Wir sind nämlich auch als einzige Gruppe des ÖD in A12 trotz Master. Zum Glück ändert es sich, ich hoffe, dass wir nun endlich diese Katastrophe verhindern können. Alle Stellen laufen leer, da jeder A13Z am Gymnasium möchte. Nun gibt es endlich handfeste Anreize für andere Schulformen.

Gab da mal etwas, was sich große Fakulta genannt hat. Viele damit sind nie weiter als A13 gekommen.
Heute bekommt jeder einen Masterabschluss nachgeworfen. Für Grundrechenarten und das kleine ABC schon 10mal nicht. Völlig unnütze Änderung.

Jackspott

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #958 am: 20.09.2022 22:03 »
Hat jemand zufällig in Erfahrung bringen können, welche Auswirkungen die Anpassung für Grundschullehrkäfte auf A13 für Schulleiter bzw. Konrektoren hat? Konnte da keine konkreten Angaben finden.

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #959 am: 20.09.2022 22:07 »
Das wird erst mit dem Besoldungsgesetz klar sein in ca. 3 Wochen.