Wenn ich in Landesbeamter in NRW wäre, würde ich das genauso sehen, Floki. Hier in Niedersachsen wurde in Jahren vor Landtagswahlen gleichfalls - insbesondere wenn so eine Landtagswahl im Frühjahr stattfand - gerne auch denen unter den niedersächsischen Landesbeamten eine geringe Sonderzahlung als eine Art Weihnachtsgeld zuerkannt, die das ansonsten nicht erhalten hätten und davor und danach auch weiterhin nicht erhalten haben. Davor und danach war dann wieder sonderzahlungsfreie Zeit (höchstwahrscheinlich als eine Art Freizeitausgleich). Diese Zuerkennung hat zu insgesamt eher geringen Mehrkosten geführt. Eine verfassungskonforme Besoldung würde (und wird beizeiten) allerdings so teuer werden, dass mit ihrer Rückkehr m.E. derzeit auch in NRW kaum zu rechnen sein dürfte. 2020 betrug der Fehlbetrag zwischen Mindest- und gewährter Nettoalimentation in NRW rund 19 % - und zwar auf Grundlage der weiterhin nur unzureichend zu beachtenden Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie die Sozialtarife. Lägen diese realitätsgerecht vor, dürfte der Fehlbetrag bei über 20 % gelegen haben, so ist zu vermuten.