[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von gerzeb, 30.11.2021 08:53

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SwenTanortsch

Es wäre euch zu wünschen und zu gönnen, gerzeb - und zugleich stirbt die Hoffnung zuletzt. Allerdings sind nächstes Jahr gleichfalls Landtagswahlen in Schleswig-Holstein, wo gerade das OVG eine deutliche Unteralimentation in einem Vorlagebeschluss festgestellt hat. Die Regierung Günther hat daraus den Schluss gezogen, nun ein noch extremer verfassungswidrigen Gesetzentwurf einzubringen, indem auf wirrer Grundlage ein "neues Familienmodell" eingeführt werden soll mit dem einzigen Ziel der Kosteneinsparung (vgl. SH-Drs. 19/3428 o.D., S. 44 ff.; https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/Service/GesetzeLandtag/gesetzelandtag_node.html#docf2dbc345-71f3-4251-a4af-e516e8f1b642bodyText2). Diese verwirrte Begründung wird wie nicht  anders zu erwarten ins Feld geführt mit der stereotypen Behauptung, dass die Regelung verfassungskonform sei.

Floki

Ich sehe es so ähnlich wie ST.

Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Und meine Hoffnung setze ich in NRW in die Wahlen.....

Vor Jahren gab es hier deswegen auch schon einmal eine Beförderungswelle nach A12 (zumindest in meinem Bereich)....

SwenTanortsch

Wenn ich in Landesbeamter in NRW wäre, würde ich das genauso sehen, Floki. Hier in Niedersachsen wurde in Jahren vor Landtagswahlen gleichfalls - insbesondere wenn so eine Landtagswahl im Frühjahr stattfand - gerne auch denen unter den niedersächsischen Landesbeamten eine geringe Sonderzahlung als eine Art Weihnachtsgeld zuerkannt, die das ansonsten nicht erhalten hätten und davor und danach auch weiterhin nicht erhalten haben. Davor und danach war dann wieder sonderzahlungsfreie Zeit (höchstwahrscheinlich als eine Art Freizeitausgleich). Diese Zuerkennung hat zu insgesamt eher geringen Mehrkosten geführt. Eine verfassungskonforme Besoldung würde (und wird beizeiten) allerdings so teuer werden, dass mit ihrer Rückkehr m.E. derzeit auch in NRW kaum zu rechnen sein dürfte. 2020 betrug der Fehlbetrag zwischen Mindest- und gewährter Nettoalimentation in NRW rund 19 % - und zwar auf Grundlage der weiterhin nur unzureichend zu beachtenden Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie die Sozialtarife. Lägen diese realitätsgerecht vor, dürfte der Fehlbetrag bei über 20 % gelegen haben, so ist zu vermuten.

gerzeb


Floki

Der Tarifabschluss wird voraussichtlich schon übertragen. Die Einmalzahlung jedoch nicht, da diese, wenn ich es richtig verstanden habe, rechtlich nur an Beamte im aktiven Dienst ausgezahlt werden könnte.

Aber das wussten die Gewerkschaften auch bereits beim Abschluss. Es war auch zu erwarten, dass sich das Land dann ausnahmsweise auch mal an das Gesetz hält.

Wenn sich der DBB jetzt ernsthaft darüber wundert und empört, dann weiß ich nicht ob ich weinen oder lachen soll....

gerzeb

Aussagen von Herrn Lienenkämper in der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses:

- über die Übertragung auf die Beamten und wie sie gemacht wird ist noch nicht entschieden, über die Inhalte kann man noch nichts sagen
- Kosten werden aus dem Haushalt gedeckt werden können
- Gesetze zur Übernahme des Tarifergebnisses, sowie über die Anpassung der Besoldung mit Hinblick auf das Urteil des BVerfG werden rechtzeitig eingebracht, sodass diese noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können, um der künftigen Regierung planungssicherheit zu bieten

Es bleibt also spannend...

TonyBox

was ein Geschwafel von denen...

bin gespannt ob es wirklich übertragen wird oder ob nicht doch noch irgendwo was auf der Strecke bleibt.

allesok

Habe mal den Fraktionsvorsitzen der CDU, Herrn Löttgen, angeschrieben. Kommt ja aus meiner Heimat und hab an die Demos beiFrau Kraft erinnert. Stand damals unter dem Motto, wer uns quält , wird nicht gewählt :D >:( >:(. Ich meine Herr Löttgen hat auch  damals gegen Kraft demonstriert.

Reisinger850

Die reine Übertragung mit den 1300 Eur ist ja eigentlich zu wenig. Darüber würde ich mich nichtmal freuen.

Fragmon

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/aus-den-augen-aus-dem-sinn/
"Den Pensionärinnen und Pensionären hingegen soll sie vorenthalten bleiben, da sie nur den Beschäftigten im aktiven Dienst ausgezahlt werden kann."

Wer im Kontext von Beamten den Begriff Beschäftigter verwendet, hat in meinen Augen jedes Vertrauen als kompetenter Verhandlungsführer verspielt.

OZGandalf

Zitat von: Fragmon am 10.12.2021 09:06
Wer im Kontext von Beamten den Begriff Beschäftigter verwendet, hat in meinen Augen jedes Vertrauen als kompetenter Verhandlungsführer verspielt.

Der dbb definiert Beschäftigte als "alle Personen, die in einem Betrieb, einer Dienststelle oder Ähnlichem arbeiten bzw. eben beschäftigt sind. Im öffentlichen Dienst sind also in der Regel beide Statusgruppen - Beamte und Tarifbeschäftigte - gemeint, einschließlich beispielsweise der Auszubildenden."

Da hier explizit nicht vom TV-L die Rede ist, in dem Beschäftigte definiert sind als "Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder, für die Kommunen, Mitglied eines Mitgliedsverbandes der VKA ist, stehen."

Src: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/beschaeftigte.html

Und seit wann verhandelt der dbb über die Beamtenbesoldung?

kommunalbeamter91

Seit der Niederlage 2014 vor dem Verfassungsgerichtshof NRW führen die Gewerkschaften und die Landesregierung nach den Tarifabschlüssen so ein Unding namens "Besoldungsgespräche" ::)

was_guckst_du

...die "Gespräche" mit den Verbänden hat es doch vorher auch schon gegeben...da haben sie "Anhörungen" geheißen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

allesok

Ja damals wurden ,,alle" angehört. Es nutze nichts. Nur der Bund der Steuerzahler e.V. war für die Kürzung. Alle anderen waren gegen die Nullrunden der Frau Kraft. Quittung war,  die Gerichte hatten gegen Kraft entschieden und die Bürger hatten mit Wahl ihren Unmut Ausdruck gegeben.

BausD

https://www.wz.de/nrw/familien-werden-in-nrw-beim-hauskauf-entlastet_aid-64628485?utm_medium=Social&utm_campaign=wz-krefeld&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR1DFCyhD1zdFOHN9wBbgeV79dvNe1zIyVkKmGNAP-DHO83f2DJIdtbngU0#Echobox=1639492158-6

,, Die zusätzlichen 400 Millionen Euro werden im Haushaltsgesetz für 2022 ergänzt, das der Landtag am Mittwoch verabschieden will. Gegenfinanziert werden soll die Summe zum Teil über die sogenannte globale Minderausgabe und durch Einsparungen bei den jüngsten Tarifabschlüssen".